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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- ArtikelZum neuen Jahr! 1
- ArtikelSpuk im Uhrenladen 2
- ArtikelMassenfabrikation oder Qualität 5
- ArtikelWelchen Weg wird die Armbanduhr in ihrer Entwicklung nehmen? 5
- ArtikelWie kommen wir zur Qualität? 6
- ArtikelQualitätsstufen 7
- ArtikelWanduhr oder Tischuhr? 8
- ArtikelEinzelwerbung, Gemeinschaftswerbung und Kalkulation 9
- ArtikelDie Werkstatt und ihre Leistungsfähigkeit 9
- ArtikelDer Uhrmacher-Optiker 10
- ArtikelHaben Sie richtig bestellt? 11
- ArtikelDer deutsche Uhrengroßhandel an den deutschen Uhrmacher 11
- ArtikelLehrlingsausbildung 12
- ArtikelWir kämpfen auch im neuen Jahr weiter! 12
- ArtikelVorwärts müssen wir streben ... 13
- ArtikelSteuerfragen 13
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 15
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 16
- ArtikelFirmennachrichten 16
- ArtikelWelchen Erfolg hat der Prospekt der Gemeinschaftswerbung gehabt? 17
- ArtikelFirmennachrichten 18
- ArtikelPersonalien 18
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 18
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 18
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 18
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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14 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 1 Die neue Lohnsteuer ab 1. Januar 1935 Die neuen Vorschriften finden erstmalig auf die Lohnsteuer von dem Arbeitslohn Anwendung, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1934 endet. Die Lohnsteuer ist nur noch aus der Lohnsteuerfabelle abzulesen. Der Arbeit geber kann jeßt also nicht mehr die Berechnung in der Weise vornehmen, daß er vom Arbeitslohn gewisse steuer freie Beträge abzieht und alsdann nach dem dem Familien stand des Arbeitnehmers entsprechenden Hundertsaß die Lohnsteuer berechnet. Merkblätter für die Erhebung der Lohnsteuer werden den Arbeitgebern ohne besondere An forderung kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei der jefet durch Geseß festgelegten Lohnsteuer- tabelle sind bei jedem angegebenen Steuerbetrag 420 #)/ pauschal für Sonderausgaben und für Werbungs kosten berücksichtigt, ln den Fällen, wo solche den Be trag von 40 #)/ monatlich zusammen übersteigen, werden sie wie bisher unter Eintragung eines steuerfreien Be trages auf der Steuerkarte durch das Finanzamt berück sichtigt. Außerdem wird, anders als bisher, die Ein stellung von Hausgehilfinnen, die ein Arbeitnehmer be schäftigt, dadurch steuerlich begünstigt, daß ein steuer freier Betrag von 50 #)/ monatlich auf Antrag vom Finanz amt einzutragen ist. Auf der Steuerkarte wird künftig nicht mehr der volle Betrag der nachgewiesenen erhöhten Werbungskosten und Sonderausgaben vermerkt, sondern nur noch der 40 #)/ übersteigende Teil. Hat z. B. ein verheirateter Arbeitnehmer mit 300 #)/ Monatsgehalt zwei Kinder und betragen seine nach gewiesenen Werbungskosten und Sonderausgaben 70#)/, so bemißt sich der Lohnsteuerbetrag nicht nach 300 #)/, sondern nur nach 270#)/. Die Steuer beträgt also nicht 11,18#)/, sondern 8,58#)/. Bei einem Ledigen würde sich hier die Steuer von 40,82 #)/ auf 33,02 #)/ senken. Der Wert der Sachbezüge ist wie folgt fest gesetzt: volle freie Station: a) für Hausgehilfinnen, Lehrmädchen und sonstige gering bezahlte gewerbliche weibliche Arbeitskräfte 25 #)/ (Berlin 30 #)/), b) für Hausgehilfen, Lehrlinge, Gewerbe gehilfen und sonstige gering bezahlte gewerbliche männliche Arbeitskräfte, die nicht der Angestelltenversicherung unter liegen 35 #)/ (Berlin 42 #)/), c) für Gewerbegehilfen und sonstige Arbeit nehmer, die der Angestelltenversiche rung unterliegen 45 #)/ (Berlin 54 Wl). Für freie Station ohne Wohnung, Heizung und Be leuchtung sind 8/ 10> für nur Wohnung ‘ 2 / 10 , für Mittagessen 3 / 10 , Abendessen ‘ 2 / I0 , für erstes und zweites Frühstück oder Nachmittagskaffee je '/ 1(J der obigen Sätze in Ansaß zu bringen. Wenn der Arbeitslohn ganz oder teilweise aus Sach bezügen besteht und der Barlohn zur Deckung der Lohn steuer nicht ausreicht, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeberden zur Deckung der Lohnsteuer erforderlichen Betrag zu zahlen. Unterläßt das der Arbeitnehmer, so hat der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der Sach bezüge nach seinem Ermessen zurückzubehalfen und die Lohnsteuer abzuführen. Vollkommen abzugsfrei bleiben mit Wirkung ab 1. Januar 1935 Lohn- und Gehaltsempfänger bis ein schließlich 80#)/ monatlich. Die in der ersten Hälfte des Monats einbehaltene Lohnsteuer braucht bis zum 20. nicht abgeführt zu werden, wenn sie insgesamt nicht mehr als 200 #)/beträgt. Ab führung hat dann mit der in der zweiten Monatshälfte einbehaltenen Lohnsteuer zu erfolgen. Arbeitgeber, die am Jahresbeginn nicht mehr als fünf Arbeitnehmer be schäftigen, brauchen jedoch die Lohnsteuer erst dann abzuführen, wenn sie insgesamt den Betrag von 50 #)/ übersteigt. Ohne Rücksicht auf die Höhe muß aber jeden falls spätestens bis zum 5. des auf den Ablauf des Quartals folgenden Monats (erstmalig also bis zum 5. April) die einbehaltene Lohnsteuer dem Finanzamt zugehen. Zu beachten sind die nach besonderem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck abzugebenden Lohn steueranmeldungen. Diese sind bei vierteljährlicher Abführung der Lohnsteuer bis zum 5. des auf den Ablauf des Quartals folgenden Kalendermonats, sonst bis zum 5. des folgenden Monats zu übersenden. Die Lohnsteuer anmeldung muß auch dann abgegeben werden, wenn der Arbeitgeber in dem Anmeldungszeitraum keine Lohn steuer einzubehalten braucht. Die bisherigen Nebensfeuern wie unter anderem Ehestandshilfe und Arbeitslosenhilfe sind sämtlich in der Lohnsteuertabelle bereits verrechnet und erfolgt daher vom 1. Januar 1935 ab dafür kein weiterer Abzug vom Arbeitslohn. Steuertermine für Januar 1935 Reichssteuern 5 Jan.: Lohnsteuer, Ehestandshilfe, Arbeitslosenhilfe (16. bis 31. Dezember). 10. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsaßsteuer für Dezember (Monatszahler), für leßtes Quartal (Quarlalszahler). 21. „ Lohnsteuer (1. bis 15. Januar), wenn einbehaltene Lohn steuer 200 #)/ übersteigt. Gewerbesteuern 5. Jan.: Baden. 8. „ Württemberg. 10. „ Bremen: Firmen- und Gewerbesteuer sowie Kammer- beilräge. 10. „ Hamburg: Gewerbekammerbeitrag. 10. „ Oldenburg, Lübeck. 15. „ Preußen: Lohnsummensleuer. Verschiedenes Schleuderer werden bestraft - Das Handwerk ist xn 20% übersetzt - Das Statistische Jahrbuch 1935 und ITw ~ er TT Uh :: macier - Y nd Me Presse? - Bessern mj der Edelmetallbranchc - Ent scheidungen zum Schutt det nationalen Sgmbole— Rontgenstrahlen jagen Perlmuscheln — Die Nenjahrsplakctte 1935 Schleuderer werden bestraft Preise, die der Kaufkraft des Publikums entsprechen, ent wickeln sich am sichersten und zuverlässigsten auf der Grund lage eines gesunden Wettbewerbes. In den Zeiten besonderer Schwierigkeiten besteht aber die Gefahr, daß im Wettkampf des Handels Preise verlangt werden, aus denen Steuern und Löhne nicht gezahlt und die Gläubiger nicht befriedigt werden können - Um hier Ordnung zu schaffen und die Grundlage zu bilden’ daß Schleuderer bestraft werden können, die auf Kosten ihrer Gläubiger ihre Konkurrenz unterbieten, ist eine wichtige Ver ordnung herausgekommen: .1 Wer XI un * er unlauterer Ausnußung seine Kredite oder bös- Äf r Un i t s . einer Verpflichtungen gegenüber dem Staate, der Gefolgschaft seines Betriebes oder seiner Gläubiger gern in gemeinschaftlicher Weise Güter oder Leistungen zu Preisen anbietet, die seine Selbstkosten nicht decken können
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