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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2/3 (11. Januar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- ArtikelWeihnachten 1934 - ein gutes Geschäft! 19
- ArtikelSchaufensterkontrolle 20
- Artikel500 000 Gros Taschenuhrgläser im Jahre 1934 21
- ArtikelEin Entscheid in der Salberg-Angelegenheit 22
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 22
- ArtikelSprechsaal 25
- ArtikelSteuerfragen 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 28
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 29
- ArtikelFirmennachrichten 30
- ArtikelPersonalien 31
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 31
- ArtikelBüchertisch 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 32
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 2/3 DIE UHRMACHERKUNST 25 Sprechsaal Die liier veröffentlichten Aufsafee geben nicht die Ansicht der Sehr Die Lehrlingszwischenprüfungen ln ihrer heutigen Gestalt werden die Lehrhngs- z wischen Prüfungen den Vorteil haben, dafe sie ein ein deutiges Bild über den gesamten Nachwuchs in unserem Fache geben. Es wird hierbei aber zu berücksichtigen sein, dafe ein hervorragend begabter Lehrling bei einem Lehrmeister ohne ausreichende Vorbildung nie oder kaum das gleiche zu leisten vermag, wie ein nur miltelmäfeig begabter Lehrling, der bei einem ausgezeichneten Lehr meister arbeitet. Letzterer wird aus dem ihm anvertrauten Material viel mehr herauszuholen verstehen, weil er weife und auch deshalb Anleitung geben kann, wie eine Arbeit aussehen soll und wie sie am besten vollendet werden kann. Der Lehrmeister aber, der nidd viel von feinen Arbeiten kennt, ist hier sehr im Nachteil, da ihm diese Feinheiten der Arbeiten unbekannt sind, und er sie audi seinem Lehrling nicht beibringen kann. Ungeachtet dessen kann trofedem der Lehrling des Durchschnittslehrmeislers im Leben seinen Plafe voll und ganz ausfullen, sofern seine Ausbildung sonst gewissen haft betrieben wurde. Nur bei solchen Einzelleistungen, wie sie die Zwischenprüfungen darslellen, wird er nicht mitkommen können. Man hat .ja deshalb auch diese Zwischenprüfungen einen Fähigkeilsnachweis für den Lehrmeister genannt. Das ist zweifellos richtig und wichtig, aber wir dürfen nicht vergessen, dafe wir ja nicht den Lehrmeister in der Hauptsache, sondern vor allem den Lehrling prüfen wollen. Um diese erwähnten Untersdiiede etwas auszu gleichen, wäre es zu überlegen, ob nidit die Fachpresse unmittelbar nach der Einladung zur Lehrlingszwisdien- Steuerfragen Bearbeite! von Dr. Hornung, SleuersYndikus des Zenlralverbandes der Deutschen Die Änderungen des Umsafesteuergesefees und deren Aus wirkung beim Uhrmacher Die seit Jahren bestehende Schonfrist bis zum 17. für die Vorauszahlungen ist ab 1. Januar 1935 in Weg fall gekommen. Die am 10. Januar fällige Umsafesteuer- vorauszahlung war also bereits spätestens am 10. zu entrichten. Wird eine Voranmeldung mehl fristgemäfe ab gegeben, so ist dem Finanzamt freigestellt, entweder sofort den Umsafe zu schäfeen oder unter Androhung einer Zwangsstrafe an die Abgabe zu erinnern. Von Unternehmern, deren Jahresumsafe nur bis. zu 1000.'/?)/ beträgt, die Steuer also 20 .'/?)/ nicht übersteigen würde, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Etwaige Vor auszahlungen sind hier zu erstatten, auch wenn bei Leistung dieser Vorauszahlungen noch nicld feststand, ob die Kleinbetragsgrenze überschritten werden würde oder nicht. In Zukunft sind die Auslagen des Unterehmers für die Beförderung und Versicherung der Waren lieferung abzugsfähig, wenn sie dem Empfänger bei der Abrechnung kenntlich gemacht werden, ohne Rüdesicht darauf, ob sie beim Vertragsschlufe in den Warenpreis mit einkalkuliert waren oder nicht. Hinsichtlich des Buchnachweises beim steuer freien und steuerermäfeigten Grofehandel ist es nicld erforderlich, dafe ein besonderes Buch geführt wird. Es genügt, wenn sich die geforderten Angaben aus den ftleilung, sondern die persönliche Meinung der Einsender wieder Prüfung hervorragende Lehrmeister veranlafet, die einzelnen Arbeiten der Lehrjahre kritisch zu betrachten. Sie werden in den Eachzeitungen Anleitung geben über die günstigste Arbeitsweise, über die Kniffe bei der Herstellung und vor allem über die Vollendung. Dadurch wird allen Lehrlingen und Lehrmeistern ein heitlich Anleitung gegeben, und es ist nun der Lehrling an der Reihe, zu beweisen, ob er in der Lage ist, diesen Anleitungen zu folgen und seine Fähigkeiten zu zeigen. Sidier wird ein vorzüglicher Lehrmeister seinem Lehrling eine gute Stüfee sein; aber ein vorzüglicher Lehrling mit Sinn für feine Arbeit wird nun, da ihm gesagt wird, wie seine Arbeit aussehen kann, auch über seinen Lehr meister hinauswachsen und seine Arbeit so liefern, wie er ohne die schriftliche Anleitung nicht imstande ge wesen wäre. Vielleidit wird man im nächsten Jahre noch nidit dazu übergehen können, dieses Verfahren anzuwenden. Erst beim nächsten Male wird die Zwischenprüfung riditig funktionieren, da bisher noch viele Lehrmeister nicht gewufet haben, dafe die Lehrlingszwischenprüfung in ihrer jefeigen Form für alle Lehrlinge Pflicht ist. Man wird also erst beim nächsten Aussdireiben Gelegenheit haben, die Leistungen der Lehrmeister zu beurteilen. Wenn diese aber bekannt sind, dann -wird man den Versudi in der erwähnten Art madien können und durch die Fach presse Anleitungen für die Ausgestaltung der Arbeiten geben. Ein Vergleidi der vorherigen und lefeigen Leistung wird sidier — wenn auch nicht untrüglich — so doch sehr wertvolle Schlüsse ziehen lassen über den Nachwuchs und seine Lehrmeister. (V/607) Jendrifeki. irmacher (Einheitsverband) Geschäftsbüchern ergeben, so z. B. auch durch Hinweis auf fortlaufend numerierte Belege oder durch be sondere Spalten für die Aufzeichnung solcher Umsäfee. Bekanntlich haben die Aufzeidinungen auch den Eigenverbrauch zu umfassen. Solcher liegt vor, wenn Gegenstände für Zwecke, die aufeerhalb des Unter nehmens liegen, daraus entnommen werden. Der Grofe- händler wird bei Bestellungen des Uhrmadiers regel- mäfeig annehmen, dafe die bestellte Ware in dessen Betriebe Verwendung finden soll, und er wird daher für diese Umsäfee */, °/ 0 Steuern entrichten. Verwendet dann später der Uhrmacher diese oder jene Ware zum privaten Gebrauch, so mufe dieser Buchung als Privatentnahme vornehmen und mit 2 n / n des Einkaufspreises versteuern. Gibt der Uhrmacher dagegen in seiner Bestellung an, dafe er die betreffende Ware zur privaten Verwendung haben will, so mufe der Grofehändler 2 ° 0 versteuern. Die Lieferung geht dann überhaupt nicht in das Waren lager des Uhrmadiers, so dafe Privatentnahme audi nicht zu buchen ist. Beruht ei neLieferungoder sonstige Leistung auf einem Vertrage, der vor dem 17. Oktober 1934 (Verkündung des Umsafesteuergesefees) abgeschlossen worden ist, so gilt folgendes: 1. Isf die Steuer dem neuen Gesefe gemäfe nach einem niedrigeren Steuersafe zu entriditen als demjenigen, der vor dem 1. Januar 1935 galt, so ist dem Empfänger der Lieferung ein entsprechender Nachlafe vom Entgelt
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