Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (26. Juli 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- ArtikelElektrische Uhren 431
- ArtikelMehr Kundenpflege! 433
- ArtikelGedanken um Philipp Matthäus Hahn 434
- ArtikelJahresbericht der Glashütter Uhrmacherschule vom 1. Mai 1934 bis ... 435
- ArtikelLandestreffen der württembergischen Uhrmacher am 20. und 21. ... 436
- ArtikelUnter der Lupe! 437
- ArtikelSteuerfragen 438
- ArtikelWochenschau der U 439
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 440
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 441
- ArtikelInnungsnachrichten 442
- ArtikelFirmennachrichten 443
- ArtikelPersonalien 443
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 444
- ArtikelBüchertisch 444
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 444
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 444
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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I / 438 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 31 „Das ist ganz praktisch und ich bin sicher, daß es für den täglichen Gebrauch manche Erleichterung bringen mag. Dabei fällt mir ein, daß das sogar das einzige Maß wäre, um einmal im Notfall die Breite der Ein drehung einer Aufzugwelle wie bei Abb. 2b zu messen." „Richtig. Aber nun weiter bei unserer Unruhwelle. Jeßt kommt die vordere Welle. Dabei ist ja nicht viel zu beachten. Den oberen Zapfen können wir auch schon andrehen. Nach unserer Maßskizze können wir mit unserem Maß die Höhe der Welle über der Unruhauflage einstellen. Die Trompete des Zapfens drehen wir am leichtesten mit einem abgerundeten Stichel wie bei c." „Ja, wie machen Sie es denn nun weiter bei dem unteren Teil der Welle?“ „Da nehme ich einen auf der anderen Seite ab geschrägten Stichel, also jefet wie Stichel a und drehe die Welle für die Hebelscheibe vor. Dabei kann ich ja wie bei allen Durchmessern mit dem Zehntelmaß be quem ankommen. Bei genügender Aufmerksamkeit kann ich auch den unteren Zapfen andrehen. Ein Körner zum Abstich und die Welle ist so weit fertig, daß sie zwischen den Spißen zum Abschluß gebracht werden kann.“ „Das klingt alles ganz verblüffend einfach. Das muß ich erst einmal selbst versuchen.“ „Das tun Sie einmal. Es hat mancher gesagt, der es früher aufgab, ich will es doch wieder so machen, das ist Zeitersparnis.“ (III/796) Jendrißki. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacher handwerk Aus der „Ergänzung der Veran lagungsrichtlinien“ zur Einkommen steuer Bilanzänderung Nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt darf eine Bilanzände rung nur vorgenommen werden, wenn die Bilanz den Grundsäßen ordnungsmäßiger Buch führung nicht entspricht. Eine solche Änderung für die Zwecke der Besteuerung ist nur zulässig mit Zustimmung des Finanzamtes oder der Rechtsmittelbehörde. Barzuschüsse beim Gebäudeeigentümer Die Barzuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind beim Empfänger als durchlaufende Posten zu behandeln. Bei den mit Hilfe solcher Zuschüsse etwa geschaffenen Anlagewerten sind für deren Bewertung nur die aus eigenen Mitteln aufgewendeten Anschaffungskosten an- zuseßen. Die Zuschüsse sind außer Betracht zu lassen. Werden Zuschüsse zur Deckung von Unkosten verwendet, so darf ihre Verausgabung den Gewinn nicht mindern. Kurzlebige Wirtschaftsgüter Die Bewertungsfreiheit (siehe Nr. 11) bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern, die bereits in der Bilanz für 1933 vor handen waren (Altanlagen), ist abhängig von der Über tragung der Altanlagen auf ein „Konto kurzlebiger Wirt schaftsgüter“. Um eine Benachteiligung der Unternehmen, die das Konto nicht mehr rechtzeitig einrichten konnten, zu vermeiden, kann die Bewerfungsfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn für die Altanlagen und für die Zugänge 1934 das Konto noch im Laufe des Kalender jahres 1935 eingerichtet wird. Für Neuzugänge ist das Konto laufend mit allen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung kurz- lebigerWirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu belasten. Der Begriff „laufend“ soll auch gegeben sein, wenn die Belastung des Kontos am Ende des Jahres erfolgt. Aus der Buchung muß jedoch ersichtlich sein, um welche Gegenstände es sich im einzelnen handelt. Steuergutscheine Sie dürfen nach ihren Börsenkursen am Jahresschluß bewertet werden ohne Rücksicht auf den Wert, mit dem U 11 "' hihihi mumm 1 O Zeit, o Zeit! Niemand erkennt dich, 1 | Als wer dich verloren hätt! jj um mim mmiimmmiii sie in der vorangegangenen Bilanz angeseßt sind. Steuer gutscheine, die nicht direkt vom Finanzamt empfangen sind, dürfen aber höchstens mit den Anschaffungskosten angeseßt werden. Steuerfreiheit für Ersaßbeschaffungen Der neue Gegenstand muß nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 angeschafft sein, und er muß einen bisher dem Betriebe dienenden gleichartigen Gegen stand erseßen (siehe Nr. 32, 1934). Der alte, durch den neuen erseßte Gegenstand muß bereits am 30. Juni 1933 zum Anlagekapital gehört haben. Veranlagungszeitraum Bei einem im Zeitpunkt der Veranlagung nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden kann dem Verlangen, den Gewinn eines vom Kalenderjahr ab weichenden Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, nur stattgegeben werden, wenn er unverzüglich die Eintragung seiner Firma in das Handelsregister betreibt. Abzugsfähige Ausgaben Die Nichtabzugsfähigkeit von „auf einer besonderen Vereinbarung beruhender“ Zuwendungen (§ 12 Eink.St.Ges.) bezieht sich nur auf solchean geseßlich unterhaltsberechtigte Personen, nicht dagegen auf freiwillige Zuwendungen (siehe unter „SchenkungsteuerfreieZuwendungen"inNr.25). Außerhalb der verwandtschaftlichen Beziehungen auf rein geschäftlichem Gebiet liegende Zuwendungen sind im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig, so z. B., wenn der Sohn von seiner Mutter ein Grundstück gegen Zu sicherung einer lebenslänglichen Rente erwirbt. Kriegsbeschädigte Das Finanzamt hat auf Antrag Arbeitnehmern, denen wegen einer Kriegs- oder Dienstbeschädigung eine Be schädigtenversorgung nach dem Reichsversorgungsgeseß zusteht, mit Rücksicht auf ihre besonderen wirfschaft- lichenVerhältnisse und die ihnen in der Regel erwachsenden höheren Werbungskosten und Sonderausgaben einen be stimmten Betrag steuerfrei zu lassen und auf der Steuer karte zu vermerken. Bei Schwerkriegsbeschädigten, das sind Kriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um min destens 45°/ 0 gemindert ist, beträgt der Abzug mindestens 750 m. Unkosten, die neben der Provision vergütet werden, umsaßsteuerpflichtig Für die Annahme umsaßsteuerfreier durchlaufender Posten ist das Handeln im fremden Namen unerläßliche Vorausseßung. Ein Handelsvertreter, dessen Gesamt entgelt aus der Vergütung für Mühewaltung und aus der Erstattung seiner eigenen Aufwendungen besteht, kann
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