Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (16. August 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- ArtikelDie Bedeutung der Werkstatt für den Uhrmacher 473
- ArtikelIst das auch Ihre Meinung, Herr Kollege? 474
- ArtikelWir besuchen eine Werkstatt in Luzern! 475
- ArtikelMit der "Lupe der Zeit" in der Uhrmacherwerkstatt 477
- ArtikelWarum die Werkstatt im Laden? 477
- ArtikelHerr Kollege A. Ade (Kempten, Allgäu) schreibt über seine ... 479
- ArtikelIn der Werkstatt F. Krayl (Nürtingen) 480
- ArtikelWerkstatt Abeler in Münster i. W. 481
- ArtikelZwei Hauptsachen der Werkstatt: Der Werktisch und der ... 481
- ArtikelUnter der Lupe! 483
- ArtikelSteuerfragen 484
- ArtikelWochenschau der U 485
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 487
- ArtikelInnungsnachrichten 488
- ArtikelFirmennachrichten 489
- ArtikelPersonalien 489
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 490
- ArtikelBüchertisch 490
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 490
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 490
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 490
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
-
-
-
-
-
-
-
459
-
460
-
461
-
462
-
463
-
464
-
465
-
466
-
467
-
468
-
469
-
470
-
471
-
472
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
473
-
474
-
475
-
476
-
477
-
478
-
479
-
480
-
481
-
482
-
483
-
484
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
I / 484 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 34 gezeichnet ist — legen Sie in die Aussparung in der Mitte das Drehherz ein. Mit dem Hebel c drücken Sie nun die beiden Arme des Drehherzes auseinander, damit der federnde Spalt des Drehherzes — das ja aus gutem Stahl ist — etwas breiter wird und Sie die Welle leicht einseßen können. Lassen Sie jefet den Hebel wieder zurück, so drückt sich das federnde Drehherz sehr fest zusammen und sißt unverrückbar fest auf der Welle. Wollen Sie es wieder herunter haben, so spannen Sie das Drehherz wieder ein, drücken den Hebel ein und können nun die Welle leicht und unverkraßt wieder herausnehmen.“ „Eine gesunde Idee. Schönen Dank für die Be lehrung.“ (111/815) J. Der Aufspann- Apparal Das aufgeseble Drehherz Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacher handwerk Liber Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung Das Reichsgericht hat sich in seinem Urteil vom 15. März 1935 mit der Frage der Wirksam keit des Eigcntumsvorbehalts und der Sicherungsübereignung be- schäfligt. Aus den Gründen entnehmen wir auszugs weise folgendes: „Der Eigentumsvorbehalt bildet im heutigen Wirt schaftsleben bis zu einer anderweitigen geseßlichen Regelung das kaum zu entbehrende Sicherungsmittel des Warengläubigers gegen das Uberhandnehmen der Sicherungsübereignung, durch die sich der Geldkredit geber. häufig zum Nachteil des Warenlieferers, vor den Folgen der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Kreditnehmers zu schüßen sucht. . . . Der Eigentums vorbehalt kann nicht nur bei Kaufgeschäften, sondern auch bei Veräußerungsgeschäften anderer Art vereinbart werden. In der Regel wird er der Sicherung der Forderung aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis dienen, beim Kauf einer beweglichen Sache also der Sicherung des Anspruches auf die Zahlung des Kaufpreises. In seinen Bereich kann aber auch die Sicherung von An sprüchen fallen, die ihren Entstehungsgrund in anderen Rechtsgeschäften der Vertragschließenden haben. . . . Diese sind also bei der Vereinbarung des Eigentums vorbehalts in der Bestimmung der Tatsache, von deren Eintritt das Erlöschen des Vorbehalts abhängig sein soll, grundsätzlich frei. . . . Sind aber die Vertragschließenden bei der Fest- seßung der Bedingungen, von deren Eintritt sie das Er löschen des Vorbehalts abhängig machen wollen, frei, so sind Bedenken grundsäßlidier Art nicht dagegen zu erheben, daß der Eigentumsübergang an die Bezahlung erst künftig entstehender Forderungen des Gläubigers gegen denselben Schuldner geknüpft wird. ... Ist die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware bezahlt und auch jede andere Forderung des Gläubigers beglichen, dann ist die geseßliche Bedingung0 eingetreten und das Eigentum endgültig auf den Erwerber übergegangen. Ein Wiederaufleben des Vorbehalts als Folge der Ent stehung neuer Forderungen des Gläubigers würde ohne eine entsprechende vertragliche Einigung der Beteiligten (Sicherungsübereignung) nicht in Frage kommen können. . . . 1) Der Übergang des Eigenlums darf durdi die Vorbehalts klausel nicht auf unabsehbare Zeiträume gehindert werden. . . . Die Veräußerung von Waren unter Eigentums vorbehalt sei heute derart üblich geworden und so weit verbreitet, daß jeder, der sich die Ware eines Kaufmanns zur Sicherheit übereignen lasse, mit einer Belastung der Ware durch einen Eigentumsvorbehalt rechnen müsse. Aus diesen Gründen obliege dem Sicherungsnehmer die Verpflichtung zu einer weitgehenden Nachprüfung der Eigentumsverhältnisse. . . .“ Kleingewerbetreibende werden nur nach dem Kalender jahr veranlagt Vereinzelt finden sich noch Uhrmacher, die für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Ab schlüsse machen. Nach dem früheren Einkommensteuer- geseß hatte das auch steuerliche Wirkung. Durch das neue Geseß hat sich die Rechtslage insofern geändert, als nur noch Gewerbetreibende, die Bücher nach den Vorschriften des Handelsgeseßbuches zu führen ver pflichtet sind, Anspruch auf Anerkennung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres haben. Andere werden jeßt jedenfalls nach dem Ergebnis des Kalenderjahres 1934 zur Einkommensteuer veranlagt, so daß abweichende Abschlüsse steuerlich wirkungslos sind. (Siehe dazu auch „Veranlagungszeitraum“ in Nr. 31.) Mit der Eintragung im Handelsregister gelangt auch die Verpflichtung zur'Führung von Handelsbüchern zur Entstehung; gleichzeitig tritt die Befreiung von der Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches ein. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschafts kammer ist ein Betrieb in das Handelsregister ein zutragen, wenn der Jahresumsaß bei Einzelhändlern 20 000 Ml in Landgemeinden, Kleinstädten und Mittel städten, 25 000 Ml in Großstädten übersteigt. * Umsaßsteuer beim Ausscheiden eines Gesellschafters und bei Auflösung der Gesellschaft Die Überlassung von Gegenständen des Betriebs vermögens einer offenen Handelsgesellschaft, wie über haupt einer Personalgesellschaft, an einen ausscheidenden Gesellschafter in Anrechnung auf das Auseinander- seßungsguthaben ist umsaßsteuerpflichtig. Der Umsaß steuer unterliegt auch eine Veräußerung zum Zweck der Erlösverteilung (Liquidation), ebenso die an Stelle der Liquidation vorgenommene unmittelbare Verteilung der Warenbestände und sonstiger Gegenstände des Ge sellschaftsvermögens unter die ehemaligen Gesellschafter. Eine offene Handelsgesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, es sei denn, daß der Gesellschaftsvertrag eine Bestimmung über den Fort bestand für solchen Todesfall enthält. Wenn einer der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht