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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (6. September 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Straßenuhr
- Autor
- Rautenberg, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- ArtikelDie Straßenuhr 519
- ArtikelDie Straßenuhr ohne Hauptuhr! 521
- ArtikelDie Weltzeit auf Ihren Uhren! 521
- AbbildungUhrmacher in fremden Ländern 521
- ArtikelDie Welt-Zeit-Uhr als Schaufenster-Blickfang 522
- ArtikelDie Weltzeiten unter der Glasglocke! 522
- ArtikelDie einstellbare Weltzeituhr! 523
- ArtikelGenaue Zeit im Schaufenster des Uhrmachers! 524
- ArtikelWieviel Uhren gehen falsch? 524
- ArtikelDie Uhr geht links herum! 525
- ArtikelEigene Arbeit in das Schaufenster! 525
- ArtikelSteuerfragen 526
- ArtikelDer Internationale Uhrenverband tagte in Berlin 527
- ArtikelWochenschau der U 528
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 529
- ArtikelInnungsnachrichten 530
- ArtikelFirmennachrichten 532
- ArtikelPersonalien 532
- ArtikelBüchertisch 532
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 532
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 532
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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520 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 Zifferblatt ist. Der Plafe unter der Uhr ist vorzuziehen, weil dieser besser im Blickfeld liegt. Für das Anbringen einer Strafeenuhr besteht eine Erlaubnispflicht. Die Bestimmungen der zuständigen Stellen haben vielleicht kleine Abweichungen, dürften jedoch im allgemeinen in großen Zügen in allen Städten die gleichen sein. So habe ich z. B. aus den Vorschriften für die Berliner Strafeenordnung folgendes entnommen: „Das Anbringen von Geschäftsschildern, Reklame schildern, Schaukästen, Lampen, Uhren, Transparenten, r.~ 1 Haus der Uhren Werkfoto: Bohmeyer Aufeenuhr wie sie sein soll — klares Zifferblatt und gute Anordnung der Firma von Lichtreklamen jeder Art und allen sonstigen An kündigungsmitteln unterliegt, wenn die Ankündigung von der Strafee aus sichtbar ist, der polizeilichen Er laubnis. Anträge auf Erteilung der polizeilichen Er laubnis sind schriftlich bei den städtischen Polizei ämtern einzureichen. Die Entscheidung wird dem Antragsteller entweder von dem staatlichen Polizeiamt oder von der städtischen Baupolizei übermittelt. Foto: Verkaufsberatung Hier wirbt ein Uhrmacher für Schuhcreme. Es ist nicht so, dafe in diesem Laden früher ein Schuhwaren oder Lebensmittelgeschäft gewesen, von dem die Uhr übernommen worden wäre. Dieser Uhrmacher forderte bei der Schuhcremefabrik die Uhr an, damit er „auch eine Aufeenuhr” hat. (Kommentar überflüssig.) Als Unterlage für die polizeiliche Genehmigung ist im Antrag anzugeben: 1. die Gröfee des Ankündigungsmittels nach jeder Richtung (Länge, Breite und Höhe); 2. der Stoff, aus dem das Ankündigungsmittel besteht; 3. der Anbringungsort und die Lage, an der das Ankündigungsmittel angebracht wird. (Hierbei ist zu vermerken, ob durch das Ankündigungs mittel etwa Strafen- und Hausnummerschilder, Wasserstockmarken, Droschken-Halteplafeschilder verdeckt werden.); 4. die Auf- und Inschriften, die das Ankündigungs mittel tragen soll; 5. die Art der Befestigung des Ankündigungs mittels. (Es ist ferner eine Bescheinigung eines Sachverständigen beizufügen, in der dieser für sichere und dauerhafte Herstellung und An bringung des Ankündigungsmittels die Gewähr übernimmt.); 6. der Abstand, den das Ankündigungsmittel von der Strafeenoberfläche hat; 7. der Abstand des am weitesten vorspringenden Teiles des Ankündigungsmittels vor der Fahrbahn. Fofo: Harren Die Aufeenuhr der deutschen Uhrmacher, die keine andere Branche nachmachen darf. Sie stellt das geschützte Uhr- macherfachzeichen dar. ln Form und Farbe (Ankerrad gold, Zifferblatt weife mit schwarzen Zahlen und blauem Mittelfeld, Zifferblattfassung blau, Zeiger schwarz) sehr markant, wird sie sich schnell dem Laienpublikum einprägen Bei allen Ankündigungsmitteln, die mehr als 10 cm über die Befestigungsfläche vorspringen — ausgenommen Fahnen —, sind Ansichfs- und Schnitfzeichnungen in doppelter Ausfertigung mit einzureichen, aus denen die Form der Ankündigungsmittel, ihr Vorsprung und ihre Lage deutlich erkennbar sind. Jede Erlaubnis wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. Eines Nach weises, dafe der Hauseigentümer mit der Anbringung des Ankündigungsmitteis einverstanden ist, bedarf es nicht. Der Vorsprung der Ankündigungsmittel über die Baufluchtlinie darf bei Strafeen bis zu 12 m Breite höchstens 75 cm betragen, bei breiteren Strafeen ist ein weiteres Ausladen mit je 10 cm für je 1 m Strafeen- breite bis höchsfens 1,15 m zulässig«. Diese Vorschriften sind, wie schon oben erwähnt, der Berliner Strafeenordnung entnommen. Es ist natürlich möglich, dafe in anderen Städten die Vorschriften und Be stimmungen etwas anders sind. Jedenfalls tut man gut daran, sich vor der Anbringung einer Aufeenuhr darüber zu orientieren. (1/829)
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