Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (13. September 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- ArtikelKampf den schlechten Uhren! 533
- ArtikelDas Schmuckmädel berichtet über die Moden- und Schmuckschau der ... 534
- ArtikelSchaufenster im Urteil der Kunden! 536
- ArtikelWas ist an diesen Schildern falsch? 537
- ArtikelSchafft Licht und Ihr schafft Umsatz 537
- ArtikelDas neue Diplom des Reichsinnungsverbandes 538
- ArtikelUnter der Lupe! 538
- ArtikelSteuerfragen 539
- ArtikelWochenschau der U 541
- ArtikelInnungsnachrichten 543
- ArtikelFirmennachrichten 545
- ArtikelPersonalien 545
- ArtikelBüchertisch 545
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 546
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 546
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 546
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 38 DIE UHRMACHERKUNST 541 Wochenschau der Ergänxende Bestimmungen über die Führung eines Wareneingangsbuches — Schmückt die Fenster xum Ernte dankfest! — Amerikanische Städte verbieten das Hausieren — Und was sagt die Presse? — Die neue „Nomen klatur" der Edelsteine ist erschienen — Firmenwahrheit im Wettbewerbsproxeß — Muß der Inhaber an der Ladentüi genannt sein? Sind Zucht perlen auch echte Perlen? —- Die Uhr mit dem umgedrehten Zifferblatt — Straßenuhr ohne Hauptuhr — Zeitxeichen - Verbesserungen Das Wareneingangsbuch Bekannilich müssen alle selbständigen Gewerbetreibenden und Handwerker ab 1. Oktober 1935 ein Wareneingangsbuch führen. In dieses Buch, das in allen Schreibwaren- und sonstigen Fachgeschäften käuflich zu haben ist, sind täglich alle emp fangenen Waren (Fertigwaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfs- sloffe, Zutaten usw.) einzutragen, gleichgültig, ob sie bezahlt sind oder nicht, ob es sich um Kommissionsware handelt, ob der Lieferant sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung Vorbehalten hat oder nicht usw. Durch einen Bescheid des Reichsfinanzministeriums vom 27. Juli 1935 werden nunmehr noch einige wichtige Einzelheiten zu der Führung des Wareneingangsbuches bekannt. Die hauptsächlichste davon ist, daß die Beträge für Warenrück sendungen, Preisnachlässe, Rechenfehler usw., um welche sich die zuerst eingetragenen reinen Wareneinkaufspreise vermindern, rot zu verbuchen sind. Die schwarzen und die roten Beträge, d. h. die Wareneingänge (schwarz) und die Minderungen (rot), sind je für sich aufzurechnen. Die Summe der roten Beträge muß alsdann von der schwarzen abgezogen werden, wodurch sich der tatsächliche Wareneingang ergibt. Hieraus geht hervor, daß es zweckmäßig ist, ein Wareneingangsbuch zu wählen, in dem schon eine besondere Spalte für Warenrücksendungen und sonstige Minderungen vorhanden ist. Fall der Lieferer seinen Wohnsiß in einer kleinen Gemeinde hat, so genügt es, wenn der Name (Firma) und der Wohnort des Lieferers eingetragen werden, vorausgeseßt, daß die Weglassung der Straßenangabe nicht An laß zu Zweifeln gibt. Wenn der Name eines Lieferanten nicht bekannt ist, wie es z. B. bei Käufen der Obst- und Gemüse händler auf Märkten oder in der Markthalle des ölteren vor kommt, so muß im Wareneingangsbuch in der Spalle des Lieferers vermerkt werden: Name unbekannt. Kauf auf dem Großmarkt, in der Markthalle oder ähnliches. Zu der Frage, ob nicht buchführungspflichtige Gewerbe treibende, die — ohne dazu geseßlich verpflichtet zu sein — eine ordnungsmäßige Buchführung aufweisen können, ebenfalls ein Wareneingangsbuch führen müssen, ist dem oben erwähnten Be scheid des Reichsfinanzministeriums zu entnehmen, daß „das Warenkonto nicht das Wareneingangsbuch erseßt”. Hieraus ist zu folgern, daß alle Gewerbetreibenden ohne Ausnahme zur Führung eines besonderen Wareneingangsbuches verpflichtet sind, soweit sie nicht durch ihre Eintragung in das Handels register an und für sich schon Handelsbücher führen müssen oder durch eine andere geseßliche Vorschrift zur Führung von gleichwertigen (dem Wareneingangsbuch im wesentlichen ent sprechenden) Büchern gehalten sind. (VI 1/2631) Ausschmückung der Schaufenster zum Erntedankfest 1935 Die Reichspropagandaleifung der NSDAP, hat zum Ernte dankfest folgende Richtlinien für den Schaufensterschmuck herausgegeben: Die Schaufenster sollen, der Bedeutung dieses Tages ent sprechend, in festlicher und würdiger Form ausgeschmückt werden. Wo dies aus technischen Gründen erforderlich ist, wird empfohlen, mit der Ausschmückung-am Sonnabend, dem 5. Ok tober, zu beginnen. Für die Dekoration ist vor allem an den Außenfronten frischer Grünschmuck, wie Fichte, Tanne oder Eiche, zu verwenden. Dieser frische Grünschmuck ist jedoch frühestens erst am Sonnabend, dem 5 Oktober, abends, an zubringen. Die Dekoration der Schaufenster ist am Dienstag, dem 7. Oktober, wieder zu entfernen. Der Leitgedanke für die Schaufensterdekorationen soll die Verbundenheit von Stadt und Land sein. Insbesondere soll an diesem Tage der Dank des Städlers an den landschaffenden Volks genossen zum Ausdruck gelangen. In geschmackvoller Form sollen die Erzeugnisse oder Symbole des deutschen Bauern ihre Würdigung Finden. Erwünscht sind dabei Hinweise auf die Zu sammenarbeit der einzelnen Wirtschaftsgruppen mit der Landwirt schaft im Rahmen des Wiederaufbaues. Besonderer Wert ist auf die Ausschmückung der Geschäfte zu legen, die in den An marschstraßen der Festzüge liegen. In den Dekorationen sollen frische Blumen, Kornähren, Ernledankbänder u. dgl. Verwendung finden. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird die Anwendung von künstlichen Blumen zugelassen. Unbedingt abzusehen ist von der Anbringung von Bildern und Büsten nationalsozialistischer Führer und von allen dekorativen Hilfs mitteln, die das Gebiet des nationalen Kitsches streifen. Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat ihre Dienststellen angewiesen, für die Durchführung der Richtlinien bei sämtlichen Einzelhandelsbetrieben Sorge zu tragen, und die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute hat ihre Mitglieder aufgefordert, bei Durchführung der Richtlinien mitzuwirken. (VI 1/2633) Amerikanische Städte verbieten das Hausieren Einzelne westamerikanische Städte haben das Hausieren mit Waren verboten, weil es als eine Belästigung der be troffenen Bevölkerung befrachtet wird. In Santa Rosa (Kali fornien) z. B. ist Hausierern das unaufgeforderte Betreten von Privathäusern bei Androhung einer Geldstrafe von 100 $ oder einer Gefängnisstrafe von drei Monaten grundsäßlich untersagt. Genehmigungen zum Wanderhandel, die von Behörden anderer Bezirke erteilt sind, haben im Stadtbezirk keine Gültigkeit. (VI 1/2632) Und was sagt die Presse? Im Vordergrund der leßten Berichte über die Uhren steht natürlich die „Razzia" des Reichsinnungsverbandes in Berlin. Unter den verschiedensten markanten Schlagzeilen bringen der „Lokalanzeiger", „Morgenpost”, „Berliner Tageblatt”, „Völkischer Beobachter”, „Illustrierte Nachtausgabe” mit dem von uns in Nr. 37 veröffentlichten Bilde und einige andere kleinere Tages zeitungen Berlins den Bericht der von uns eingeladenen Bericht erstatter. — Eine ganz ausgezeichnete Berichterstattung über die Uhrmacherwerkstatt bringt die „Bergisch-Märkische Zeitung”, Wuppertal: „Eine Maschinenfabrik im kleinen.” Zwei nette Bilder machen den im Zwiegespräch sich abspielenden Text noch interessanter. — Das „Deutsche Handwerk” bringt aus der Feder von Bezirksinnungsmeister H. Armbrüster bemerkenswerte Ausführungen über das Uhrmacherhandwerk, und eine ganze Seife an Photos widmet dies Blatt unserem Berufe. — Die „Leipziger Neuesten Nachrichten” veröffentlichen einen hübschen Aufsaß: „Es klingt aus alten Zeilen." In der Erläuterung heißt es: Deutsche hörten in Südamerika unlängst im Kurzwellensender Wißleben einen Hörbericht, den sie noch einmal und doppelt so umfangreich erbaten. Der Hörbericht kam aus der Werkstatt eines Berliner Uhrmachermeisters in Berlin-Charlottenburg und stellte eine Reihe alter Uhren mit Spielwerken usw. vor. (VI 1/2629) Der Schuß der Edelsteinbezeichnungen in Deutschland In seinem Bericht über den Schuß der Edelsteinbezeichnungen in Deutschland führte der wissenschaftliche Berater des Deutschen Edelsteingewerbes Prof. Dr. K. Schloßmacher (Königsberg) etwa folgendes aus: Rascher als man erwartet, hat die nach langen internationalen Verhandlungen vor kurzem fertiggestellte und der Öffentlichkeit übergebene „Internationale Nomenklatur” für Edel- und Schmuck steine in den verschiedenen Ländern ihre Auswirkungen gezeitigt. In Deutschland, in dem von Anfang an an den internationalen Arbeiten das allergrößte Interesse bestand und das ich bei diesen Arbeiten vertreten durfte, ist von den zuständigen Wirtschafts kreisen und Behörden der Reichsausschuß für Liefer bedingungen (RAL) beim Reichskuratorium für Wirt schaftlichkeit (RKW) damil beauftragt worden, die auf die Bereinigung und den Schuß der Edelsleinbezeichnungen ge richteten Bestrebungen für die deutsche Wirtschaftspraxis fruchtbar zu machen. Dieser Ausschuß ist als solcher ganz allgemein vom Reichswirtschaftsministerium mit der Aufgabe betraut, in Gemein schaftsarbeit mit den verschiedensten Wirtschaflsgruppen und -verbänden, der Hersteller und Verbraucher und in Verbindung mit Wissenschaft und Behörden, Vereinbarungen über einheitliche Begriffsbestimmungen, Bezeidhnungsvorschriflen, Lieferbedin gungen, Prüfverfahren usw. aufzuslellen. Gerade die Freiwillig-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder