Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (4. Oktober 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Führung des Wareneingangsbuches
- Autor
- George, Heinz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- ArtikelEinladung zur sechzehnten Lehrlingsarbeitenprüfung ... 571
- ArtikelPraktische Anweisung zur Arbeit des ersten Lehrjahres 572
- ArtikelPraktische Ratschläge zur Arbeit des zweiten Lehrjahres 573
- ArtikelAnweisung zur Arbeit des dritten Lehrjahres 573
- ArtikelZur Arbeit des vierten Lehrjahres 574
- ArtikelSchaufenster wie sie sein sollen! 576
- ArtikelDie Führung des Wareneingangsbuches 576
- ArtikelWochenschau der U 578
- ArtikelInnungsnachrichten 581
- ArtikelFirmennachrichten 582
- ArtikelPersonalien 583
- ArtikelPatentschau 584
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 584
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 584
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 584
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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578 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 41 der Nummer des Beleges in das Wareneingangsbuch und von dem Vermerk der Nummer auf dem Beleg aus sprechen soll. Allgemein ist zu sagen, daß die Finanzämter zwar nicht kleinlich, aber auch nicht zu großzügig bei der Gewährung von Erleichterungen verfahren sollen. Es empfiehlt sich, daß alle Einzelhändler, die glauben, daß ihnen eine Erleichterung gewährt werden könne, unverzüglich einen Antrag an das Finanzamt stellen. Die Abweichung von den Vorschriften der Dresdner Verordnung ist erst dann zulässig, wenn sie das Finanzamt bewilligt hat. Jeder Einzelhändler handle darum sofort! 4. Eintragung von Verpackungsmaterial? Packpapier, sonstige Verpackungsstoffe, Tüten, Bindfaden u. dgl., die zur Verpackung und zum Versand der Ware gebraucht werden, sind nicht eintragungs pflichtig, da es sich hier um Betriebsunkostengegen stände handelt. 5. Straf Vorschriften Auf die Nichtbeachtung der Vorschriften der Dresdner Verordnung stehen strenge Strafen. Es können Ordnungsstrafen bis zu 10000 Wl verhängt werden. Ist eine Steuergefährdung oder Steuerhinterziehung an zunehmen, so können noch höhere Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. Einzel händler, die wissentlich Wareneingänge nicht eintragen oder falsche Eintragungen vornehmen, werden rücksichtslos bestraft werden. Zusammen arbeit mit dem Lieferanten, um auf diese Weise Waren eingänge zu unterschlagen, werden nach den Aus führungen von Staatssekretär Reinhardt besonders schwer — nicht unter zwei Jahren Gefängnis und mit einer sehr hohen Geldstrafe - bestraft werden. Ver stöße, die nur in der ungenügenden Beachtung von Formvorschriften bestehen, werden durch die Finanz ämter milde beurteilt werden. Eine Bestrafung wird in solchen Fällen ganz unterbleiben, wenn der Unter nehmer die Belehrung des Finanzamtes befolgt. Regel mäßig wird zunächst nur eine Verwarnung, nicht gleich eine Bestrafung ausgesprochen werden, besonders dann nicht, wenn der Steuerpflichtige als eine Persönlichkeit bekannt ist, die ihre steuerlichen Pflichten einwandfrei erfüllt. Die Vorschriften über die Führung des Waren eingangsbuches sind nunmehr hinreichend geklärt. Die noch offenen Fragen beziehen sich auf weniger wichtige Punkte. Auch sie werden bald entschieden werden. Jeder Einzelhändler muß daher umgehend an die Ein richtung seines Wareneingangsbuches gehen, dessen Führung unter Berücksichtigung der getroffenen Klar stellungen ohne große Schwierigkeiten möglich sein wird. Waren, die zum Zwecke der gewerblichen Weiterver äußerung nach dem 30. September 1935 erworben werden, müssen in das Wareneingangsbuch eingetragen werden. (1/856) Wochenschau der Großhandlungen, die an Privatleute verkaufen — Die Reichspost gibt telephonisch in Berlin richtige Zeit — Wie die Schweizer Kollegen den Uhrenverlcauf aus Automaten bekämpfen — Wann wird ein Handwerk „hauptsächlich 11 und wann wird es „in wesentlichem Umfange“ betrieben? — Wer hat die Verantwortung für Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften? — Werden Altgold und Kommissionsware in das Wareneingangsbuch eingetragen? — Und was sagt die Presse? — Glashütter Schüleruhren erreichen an der Seewarte in Hamburg hervorragende Gang ergebnisse — Arbeitstagung der Landeshandwerksmeister in Überlingen — Kollmar & Jourdan- Fünfzig - Jahr- Feier — Wie es allen falschen Uhrmachern ergehen soll! — In 20 Jahren kein Gold mehr! — Versteigerung antiker Uhren — Neuer Katalog der Firma Rudolf Großhandlungen, die an Privatleute verkaufen, unterliegen den Bestimmungen des Geseßes zum Schuße des Einzelhandels. Demnach brauchen sie für den Verkauf an den leßten Verbraucher eine Genehmigung. Auf eine Anfrage der Industrie- und Handelskammer Leipzig bei der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, ob der gelegentliche Verkauf an den leßten Verbraucher durch Großhandlungen die Annahme einer Einzelhandelsverkaufsstelle im Sinne des üeseßes zum Schuße des Einzelhandels zur Folge hat, wurde folgende Auskunft erteilt: „Wir sind in Übereinstimmung mit dem Reichswirtschafts minister der Auffassung, daß auf offene Verkaufsstellen, die sich nicht ausschließlich auf den Verkauf an gewerbliche Wieder verkäufer oder Weiterverarbeiter beschränken und Einzelverkäufe an leßte Verbraucher vornehmen, das Geseß zum Schuße des Einzelhandels Anwendung findet. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Verhältnis die Umsäße bei dem Einzelverkauf an leßte Verbraucher zu den Umsäßen bei dem Verkauf an gewerb liche Wiederverkäufer oder Weiterverarbeiter stehen. Es genügt, daß überhaupt Einzelverkäufe an leßte Verbraucher vor genommen werden." (VI 1/2757) Richtige (?) Zeit im Telephon Waren es vor einiger Zeit die Briefkasten-Uhren, die erfolg reich bekämpft wurden, so erwächst in Berlin eine neue Gefahr für die Uhrmacher durch die telephonische Zeitangabe der Reichs post. Auf Anruf der Nummer A 0 (A Null) gibt eine Frauen stimme die Zeit an: „Zehn Uhr dreiundvierzig." Während dieser Flume (Berlin) Minute wiederholt der Apparat immer wieder diese Zahl. Dann erfolgt zur vollen Minute ein Summerton, ein kurzes Knacken, und es ertönt die neue Minute: „Zehn Uhr vierundvierzig." Die Ansaqe geschieht durch eine Verbindung von Uhr und Tonfilm. Es ist eine teure Uhr — für die Benußung des Zeitansagers muß die Gebühr für ein Ortsgespräch entrichtet werden —, und man fragt sich, ob die Post nicht viele andere Aufgaben hätte, denen sie sich mit mehr Nußen widmen könnte. Wir haben die Zeitansage einmal mit der MEZ verglichen und festgestellt, daß diese Uhr eine Minute vorgeht. Als das Nauener Zeitzeichen gerade die 59. Minute nach 12 Uhr summte, wechselte die Postuhr um und sagte schon: „Dreizehn Uhr." Allerdings muß gesagt werden, daß diese Anlage vorläufig noch erprobt wird. Doch erschien bereits im „Völkischen Be obachter” ein ausführlicher Aufsaß über diese Anlage, so daß eine Benußung doch oft genug erfolgen wird. Nach dem tele phonischen Wecken nun auch noch die dauernde Zeitansage! Sicher werden die Uhren überhaupt noch überflüssig, wenn das Verfahren der Reichspost Schule macht! Auch in England beschäftigt die sprechende Uhr die Presse, und der Wettbewerb zur Auffindung der „goldigsten” Stimme war ein besonderes Ereignis. Aber auch hier fehlt es nicht an glossierenden Bemerkungen. (VI 1/2766) Uhren aus Automaten Der „Schweizerischen Uhrmacher-Zeitung" entnehmen wir eine interessante Notiz, wonach in Schweizer Hotels Automaten aufgestellt sind, die nach Einwurf von 1 Fr. unter anderem auch Uhren abgeben. Es handelt sich dabei um eine Umgehung des
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