Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (4. Oktober 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- ArtikelEinladung zur sechzehnten Lehrlingsarbeitenprüfung ... 571
- ArtikelPraktische Anweisung zur Arbeit des ersten Lehrjahres 572
- ArtikelPraktische Ratschläge zur Arbeit des zweiten Lehrjahres 573
- ArtikelAnweisung zur Arbeit des dritten Lehrjahres 573
- ArtikelZur Arbeit des vierten Lehrjahres 574
- ArtikelSchaufenster wie sie sein sollen! 576
- ArtikelDie Führung des Wareneingangsbuches 576
- ArtikelWochenschau der U 578
- ArtikelInnungsnachrichten 581
- ArtikelFirmennachrichten 582
- ArtikelPersonalien 583
- ArtikelPatentschau 584
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 584
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 584
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 584
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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Nr. 41 DIE UHRMACHERKUNST 579 Hausierverbotes und des Verbotes, im Kleinreisendenverkehr Uhren zu verkaufen. Hiergegen wurde bei den Behörden Ein spruch erhoben. Und um schon jefet wirksam gegen diesen Unfug vorzugehen, hat die Sektion Graubünden an alle in Betracht kommenden Hotels geschrieben, daß sämtliche Geschäftsreisende auf die Antomaten aufmerksam gemacht werden und an andere Hotels ohne Automaten verwiesen werden, wenn die Automaten nicht innerhalb einer bestimmten Frist beseitigt werden. (VI1/2765) Wann wird ein Handwerk „hauptsächlich“ und wann wird es in „wesentlichem Umfange“ betrieben? Uber diese Begriffe sind sehr viele Zweifelsfragen auf getreten. Bekanntlich gehört ein Handwerker nach § ö der Ersten Handwerker-Verordnung einer Innung an, wenn er in die Hand werksrolle eingetragen ist. Nun kann ein Handwerker neben seinem eigentlichen Handwerk auch andere Handwerke ausüben. Dieser Fall ist häufiger, als man anzunehmen geneigt ist. So haben wir eine Reihe Uhrmacher, namentlich in den Klein- und Mittelstädten, die neben dem Uhrmacherhandwerk das Optiker handwerk oder das Mechanikerhandwerk betreiben. Wird nun aber neben dem hauptsächlich betriebenen Handwerk noch ein anderes Handwerk „in wesentlichem Umfange” betrieben, so ge hört der Handwerker auch der Innung an, die für dieses Hand werk errichtet ist. Aus dieser Bestimmung sind nun eine Reihe von Zweifelsfragen aufgetaucht, die jeßt durch eine Auskunft des Reichsstandes des Deutschen Handwerks im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsministerium geklärt worden sind. Bei der Entscheidung, welcher Beruf der Hauptberuf ist, kommt es nicht darauf an, welches Handwerk der Betriebsinhaber ehemals erlernt oder früher einmal ausgeübt hat. Maßgebend ist in erster Linie die jeweils in dem einzelnen ausgeübten Hand werkszweige aufgewendete Arbeitszeit, ln zweiter Linie kommt in Betracht die Zahl der in den einzelnen Handwerkszweigen Beschäftigten. Die Umsaßziffern in den einzelnen Handwerken können nur ergänzend als Maßstab herangezogen werden. Damit ist eine wertvolle Klärung erfolgt, weil man vielfach gerade den Umsaß in erster Linie für die Entscheidung, was ein Hauptberuf ist, herangezogen hatte. Wir halten es durchaus für richtig, da& in erster Linie die Arbeitszeit zugrunde gelegt wird, denn daraus geht am deutlichsten die Inanspruchnahme des Hauptberufes für den Betriebsinhaber hervor. In wesentlichem Umfange wird ein Handwerk im Neben berufe immer dann ausgeübt, wenn in diesem Nebenhandwerk Gesellen beschäftigt oder Lehrlinge ausgebildet werden. Ferner liegt eine Ausübung des Nebenberufes „in wesentlichem Umfange” vor, wenn sie nicht in vereinzelten Fällen, sondern mit einer ge wissen Regelmäßigkeit erfolgt und auch als regelmäßige Aus übung beabsichtigt ist. Diese Regelmäßigkeit in der Ausübung des Nebenberufes wird dann als erwiesen angesehen, wenn die Ausübung des Nebenberufes auf Firmenschildern, auf Rechnungs formularen, in Zeitungsanzeigen oder in sonstiger Weise all gemein bekanntgemacht wurde. In allen diesen Fällen gehört der Betriebsinhaber auch der Innung seines Nebenberufes an. Er zahlt allerdings nur seine Beiträge an die Innung seines Hauptberufes. Die Zugehörigkeit zu der Innung des Nebenhandwerks ist schon deshalb wichtig und begründet, damit die Innung des Nebenberufes die Möglich keit hat, auf ihn einzuwirken in bezug auf Gehilfen- und Lehr lingshaltung und auf Beachtung der für die Ausübung des Hand werks gegebenen Richtlinien der Innung. (VI 1/2764) Einhaltung der Arbeitszeit Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit über die soziale Ehrengerichtsbarkeit sind bekanntlich Verstöße gegen die Arbeilszeitbestimmungen, ab gesehen .von ihrer strafrechtlichen Verfolgung, auch von den sozialen Ehrengerichten mit entsprechenden Strafen belegt worden. In einem Urteil vom 27. Februar 1935 hat das soziale Ehrengericht für den Treuhänderbezirk Brandenburg den Umfang der Verantwortung des Betriebsführers näher abgegrenzt. Das Ehrengericht stellt zunächst fest, daß grundsäßlich für alle Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen der Betriebs- führer haftbar zu machen sei. Eine Ausnahme könne nur dann gemacht werden, wenn der Betriebsführer die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen einem Stellvertreter übertragen habe, der aber mit besonderer Sorgfalt ausgewählt sein muß- Auch bei der Bestellung eines Stellvertreters ist es erforderlich, daß dieser von dem Betriebsführer ständig informiert und auch in gewissem Umfange überwacht wird. Anderenfalls kann durch die Bestellung eines Stellvertreters die Verantwortlichkeit des Betriebsführers nicht aufgehoben werden. In dem Urteil wird ferner festgestellt, daß Überschreitungen der Arbeitszeit auch dann unzulässig bleiben, wenn sie etwa im Einvernehmen mit den Gefolgschaftsangehörigen Vorkommen. Auch wenn die Gefolgschaftsangehörigen von sich aus die ge- seßlich zulässige Arbeitszeit überschreiten, so muß der Belriebs- führer in jedem Falle dafür sorgen, daß derartige Über schreitungen nicht Vorkommen können. Das Ehrengericht betont, daß der Betriebsführer unter allen Umständen in der Lage sein müsse, seinen Anordnungen Gehorsam zu verschaffen, und es deshalb nicht angehe, die Verantwortlichkeit in diesen Fragen auf die Gefolgschaftsmitglieder abzuwälzen. (VI 1/2759) Altgold und Wareneingangsbuch Der Reichsminister der Finanzen hat entschieden, daß An käufe von Altgold auch dann in das Wareneingangsbuch ein zutragen sind, wenn die Lieferer des Altgoldes Privatpersonen sind. Ferner steht der Reichsminister auf dem Standpunkt, daß auch Gegenstände, die kommissionsweise auf Lager genommen werden, ebenfalls in das Wareneingangsbuch eingetragen werden müssen. (VI 1/2735) Und was sagt die Presse? Unsere Prüfungsfahrt für die öffentlichen Uhren zieht immer noch ihre Kreise durch die auswärtige Presse. Wie wir hörten, ist sogar im „Manchester Guardian” diese Fahrt erwähnt. — Die „Frankfurter Zeitung” bringt in ihrer „Laterna magica Berolinensis” eine lange Abhandlung über die Uhrmacher und Philosophen. — Der „Kladderadatsch” entnimmt aus dem Ergebnis unserer Prüfungsfahrt, daß die Berliner in der Mehrzahl ihrer Zeit vor auseilen (da die meisten Uhren vorgingen). — In der „Wilhelms- havener Zeitung” ist in einem Berliner Brief von Henning Randers „Das Uhren-Examen" ausführlich beleuchtet. — Der „Lokal anzeiger" bringt in seiner Bilderbeilage „Weite Welt" drei nette Bilder von alter Handwerkskunst im Schwarzwald. Gerade werden Uhrgehäuse kunstvoll mit Schmßereien versehen. — Bruno H. Bürgel plaudert im „Hannoverschen Kurier” über „Zeit muß man haben.” — Das „Berliner Tageblatt” gibt eine inter essante Anweisung zum Selbstbau von Sonnenuhren. — „Was die Glocke geschlagen hat”, das ist die Überschrift eines Auf- saßes von John Fuhlberg - Horst in der „Woche". Leonardo da Vincis Weckuhr wird erwähnt, die Glyzerinuhr, Radium und Zeitmessung, und zum Schluß wird die Quarzuhr als genaueste Uhr beschrieben. — Ebenfalls die Quarzuhr ist in dem „Pirnaer Anzeiger” als Präzisionsuhr beschrieben, nachdem die Taschen uhr in ihrer Entwicklung kurz gestreift war. — Ein Uhrwerk aus Zigarrenkistenholz hat ein 76jähriger namens Haß in Gielow erbaut. — Die „Kreuzzeitung” bringt einen größeren Aufsaß über die von uns schon erwähnte Rundfunk-Reportage über die klingende Werkstatt. (VI 1/2736) Taschenuhrpriifung Bei dem Fünften Taschenuhr-Wettbewerb der Deutschen See warte in Hamburg wurden zwei Taschenuhren besonders aus gezeichnet, die in der Deutschen Uhrmacherschule, Glashütte (Sa.), angefertigt worden sind. In der Sonderklasse wurde eine Uhr (Hersteller E. Beutler, Feinsteller A. Helwig) mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Sie erreichte die Gütezahl 5,05 (gleich 12*/ a °/o der erlaubten Abweichung). Vielleicht noch erfreulicher als dieses schöne Ergebnis ist das andere, daß eine normale Taschenuhr, die in der Klasse II angemeldet war (Hersteller H. Eberhardt, Feinsteller A. Helwig), die Gütezahl 18,22 (das ist 14% der erlaubten Abweichung) erreichte. Diese Uhr, die nach den Angaben der Seewarte in fast allen Werten die Grenze der Sonderklasse oder der I. Klasse erreichte, wurde ebenfalls mit einem Preis ausgezeichnet. Auch die anderen von der Deutschen Uhrmacherschule eingesandten Uhren bestanden die Prüfung, zum Teil mit bemerkenswertem Erfolge. (VI 1/2739) Arbeitstagung der Landeshandwerksmeister in Uberlingen Reichshandwerksmeister W. G. Schmidt hatte eine mehrtägige Arbeitssißung der Landeshandwerksmeister ein berufen, die den Zwedc hatte, die führenden Männer des Hand werks mit den grundsäßlichen und aktuellen Problemen vertraut zu machen, wie sie sich aus der bisherigen Arbeit des Reichs standes des Deutschen Handwerks ergeben haben. Zu Beginn der Tagung nahm der Reichshandwerksmeister grundsäßlich zur Frage der Menschen- und Wirtschaftsführung im Handwerk Stellung. Dabei bekannte er sich zu der Ziel- seßung, wie sie der Leiter der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, in Gemeinschaft mit dem Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht er strebt, und betonte, daß über den Weg der Personalunion die erste Wegstrecke zu einer einheitlichen Organisation zurückgelegi werden solle. Dann behandelte der Organisationsleiter des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, Dr. Spiß, die künftige Regelung der Beitragsfrage im Handwerk. Wichtig ist an der geplanten Neu regelung, daß auf die einzelnen Betriebe Rücksicht genommen wird und daß eine gerechte und soziale Abstufung vorgenommen werden soll. Gleichzeitig wird die Vielheit der bisherigen Bei träge durch einen Einheitsbeitrag abgelöst, der sich aus einem Grundbeitrag und einem zusäßlichen Beitrag nach dem Umsaß zusammen5eßt.
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