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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (18. Oktober 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- ArtikelRepariert - und nicht abgeholt! 603
- ArtikelWo können Synchronuhren verkauft werden? 604
- ArtikelDie fleißigen Uhrmacher 605
- ArtikelMit was für Kundinnen haben wir am Ladentisch zu tun? 606
- ArtikelBerufskundliche Lichtbilder für das Uhrmacherhandwerk 608
- ArtikelSteuerfragen 608
- ArtikelUnter der Lupe! 610
- ArtikelWochenschau der U 611
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 613
- ArtikelInnungsnachrichten 614
- ArtikelFirmennachrichten 615
- ArtikelPersonalien 615
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 616
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 616
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 616
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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610 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 43 Auch ist an dem Begriff des Großhandels nichts ge ändert worden. Eine Lieferung im Großhandel liegt steuerrechtlich also vor, wenn der Unternehmer einen Gegenstand an einen anderen Unternehmer zur Ver wendung in dessen Betriebe liefert. Die Verwendung kann in der gewerblichen Weiterveräußerung oder zur Herstellung anderer Gegenstände oder zur Bewirkung gewerblicher oder auch beruflicher Leistungen liegen. Bestehen geblieben ist ferner, daß als Lieferung im Großhandel stets, d. h. auch ohne Nachweis des Ver wendungszweckes, die Lieferungen an Behörden, auch an die NSDAP., gelten. Abgesehen von der Vorschrift für Umsäße von Edel- mefallieferungen, die nach wie vor gänzlich von der Steuer befreit bleiben, ist die Änderung gegenüber dem früheren Geseß darin zu erblicken, daß aus Gründen der Vereinfachung ein Unterschied zwischen lagerhaltendem und nichtlagerhaltendem Großhandel nicht mehr gemacht wird und daß die Umsaßsteuer für Lieferungen im Groß handel 1 /2% beträgf. Aber alle die erwähnten, noch bestehenden Ver günstigungen für Lieferungen im Großhandel haben für den Uhrmacher meistens keine praktische Bedeutung mehr, denn bei ihm müßte ja die Vorausseßung vorliegen, daß er außerhalb des Großhandels weniger als 75°/ 0 des Gesamtvorjahrsumsaßes umgeseßt hat. Nur in verhältnis mäßig seltenen Fällen wird es bei ihm so liegen, daß der Großhandelsanteil 25 °/ 0 des Gesamtumsaßes über stiegen hat. Hatte jedoch der Uhrmacher einen so erheblichen, mindestens ein Viertel seines Gesamtumsaßes aus machenden Großhandelsumsaß im vorhergehenden Jahre erreicht, so stehen ihm auch die geschilderten Ver günstigungen zu. Er hat dann also Anspruch auf: 1. Umsaßsteuerbefreiung der Lieferungen von Edelmetallen; 2. Umsaßsteuerermäßigung (statt 2°/ 0 nur 1 / 2 °/ 0 ) für Lieferungen an Unternehmen, wo die Ware im Zeit punkt der Lieferung gewerbliche Verwendung findet; 3. Umsaßsteuerermäßigung (statt 2°/ 0 nur i/ 2 °/ 0 ) für Lieferungen an Behörden. Wurde andererseits die verlangte Umsaßquote für seine Lieferungen im Großhandel nicht erreicht, der Um saß im Einzelhandel also mehr als 75 °/ 0 betragen hatte, so sind auch seine sämtlichen Großhandelslieferungen mit 2 °/ 0 umsaßsteuerpflichtig. Demnach fällt alsdann nicht nur die Steuerermäßigung für die oben unter Ziffer 2 u. 3 bezeichneten Großhandelslieferungen fort, sondern auch die oben unter Ziffer 1 angeführte Steuerbefreiung für Großhandelslieferungen von Edelmetallen. Diese Schlechterstellung gegenüber dem bis 1. Januar 1935 geltenden Zustande muß der Uhrmacher im Inter esse der Verwaltungserleichterung hinnehmen. Die Sonder behandlung bestimmter, nur hier und da im Geschäfts betriebe des Uhrmachers vorkommender „Großhandels lieferungen" hat bisher wegen der dabei stets notwendig gewesenen Feststellungen den Finanzämtern eine nicht geringe Mehrarbeit verursacht, der durch die Be schränkungsvorschrift hinsichtlich der erforderlichen Um- saßhöhe begegnet werden soll. Unter der Lupe! Das Problem der Federzäume Als ich den Artikel unter obiger Überschrift unter meine „alte Lupe“ nahm, kam mir die Frage: Warum vernietet man einen Zaum wie in Abb. 3, 4, 5 überhaupt mit der Feder? Warum macht man nicht das altbekannte sogenannte „englische Bride“? Bei diesem behält die Zugfeder das äußere Feder- loch, und das Federhaus braucht nur ganz wenig vor stehenden Federhaken. Der .Federzaum, nach neben stehender Abbildung, wird nur an der Innenseite des äußeren Umganges zwischengesteckt, ohne ^mit der Zugfeder selbst vernietet zu sein. Der Zaum wird am besten aus einem etwas stärkeren und breiteren Bruchstück einer alten Feder, die dem Abfallkasten entnommen wird, zurechtgefeilt, doch ohne ihn auszuglühen, denn er muß, wie alle Federzäume ähnlicher Art, Federhärte besißen, um seinen Zweck zu erfüllen. Der Zaum wird vor dem Einseßen gebogen nach der Federhauswandung. Die Löcher im Federhausboden und -deckel werden reichlich groß ge macht, so daß die beiden kurzen Ansäße der Bewegung des Federendes beim Aufziehen ein wenig folgen können. Die dem Federloch zugewendete Kante des Zaumes ver hütet ein Aushaken, selbst bei sehr flachen Federhaken. Die andere Seite des Zaumes verhütet eine zu scharfe Biegung der völlig aufgezogenen Feder und dadurch ein Aushaken oder Ausreißen des äußeren Federloches. Der Federzaum kann bei Ersaß einer gebrochenen Feder immer wieder verwendet werden. Er braucht nicht angenietet zu werden und die Feder kann mit ihrem Loch ohne weiteres, so wie sie dem Lager entnommen wird, eingeseßt werden. Bei der erstmaligen Anwendung hat man allerdings die Einschnitte in Deckel und Federhaus boden anzubringen, sofern dies noch nicht von der Uhren fabrik aus geschehen ist. Man hat aber auch keine Federenden auszuglühen, umzubiegen — wobei sie gerne mal in der Biegestelle brechen —, keine Löcher zu bohren und Nieten einzuseßen. Ich habe solche Federzäume auch schon für Groß uhren verwendet, bei sehr schwachen, langen und breiten Federn für Monatsuhr. (VII/860) Georg F. Bley. * Wenn das Wechselradtrieb zu lang ist... Um jede Klemmung des Wechselrades zu vermeiden, ist es wichtig, daß der Stift — auf dem das Wechselrad sich dreht — länger als das Trieb ist, um den Druck des Zifferblattes abzufangen. Selbstverständlich darf das Trieb nicht über der Werkplatte vorstehen. Zur Kürzung eines zu langen Wechselradtriebes sind sicher verschiedene Verfahren in Anwendung. Von Herrn Kollegen Hans Jordan (Berlin) erhalten wir eine sehr brauchbare Methode angegeben. DasWechselrad wird auf einen stumpfenKörnerbunzen geseßt, der in den Schraubstock eingespannt ist. Schleift man nun mit der Glasplatte oder dem Olstein das Trieb kürzer, so wird es sich ständig flach an die Platte anlegen und die Kürzung ist in kurzer Zeit geschehen. Das Polieren geht auf die gleiche Art recht schnell. (III/853)
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