Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (8. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft teilt mit:
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- ArtikelDie Synchronuhr als Schwachstromuhr 647
- ArtikelDie kulturpolitische Bedeutung unserer Uhrmacherschulen 648
- ArtikelDie Uhrmacherinnung Frankfurt a. M. auf der Ausstellung "Die ... 649
- ArtikelUhren als Gewinne bei Preisschießen, Preiskegeln, ... 650
- ArtikelSonntagmorgen des Uhrmachers! 651
- ArtikelEine neue Präzisions-Stoppuhr für Zehntel-Sekunden 651
- ArtikelKarl Doll vertragsbrüchig - ... 653
- ArtikelDie Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft teilt mit: 654
- ArtikelWochenschau der U 654
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelWochenschau der U 655
- ArtikelInnungsnachrichten 656
- ArtikelFirmennachrichten 659
- ArtikelPersonalien 659
- ArtikelPatentschau 660
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 660
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 660
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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654 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 46 Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhren Wirtschaft teilt mit: Die Gemeinschaftswerbung zeigt dieses Diapositiv während der Zeit vom 20. November bis 20. Dezember 1935 in 849 Lichtspielhäusern in insgesamt 650 verschiedenen Städten des Deutschen Reiches. Da die Kinoreklame im Rahmen der Gemeinschafts werbung im Herbst 1934 und im Frühjahr 1935 nur in 220 Lichtspielhäusern in Großstädten durchgeführt wurde, wollen wir nun auch den berechtigten Wünschen der Uhrmacher aus kleinen Städten nachkommen. Wir haben aus diesem Grunde die Städte mit 5000 bis 30000 Ein wohnern bedacht, und zwar haben wir Lichtspielhäuser, die über 300 Sißpläße haben, gewählt. Bei der Auswahl der Städte haben wir Wert darauf gelegt, daß alle Gebiete des Reiches ziemlich gleich mäßig berücksichtigt wurden. Die Angabe der einzelnen Städte und der betreffenden Lichtspielhäuser erfolgt später, so daß die Fachpresse noch vor Beginn der Werbeaktion dieselben veröffentlichen kann. Auf diese Weise wissen dann die Uhrmacher genau, in welcher Stadt und in welchem Kino das Diapositiv gezeigt wird, und es besteht dann auch die Möglichkeit der Kontrolle. Der Grund des Dias ist schwarz bzw. grau, das Wappen blau mit gelbem Ankerrad. Die andere Wappen form ist schwarz mit roter Schrift. Mit diesem Dia soll im Gegensaß zu der Kinoreklame vom Herbst 1934 und Frühjahr 1935, wo die Werbung mehr auf Weihnachts- bzw. Oster- und Einsegnungsgeschenke eingestellt war, das Fachzeichen in weitesten Kreisen bekannt werden. * Uhren-Fachgeschäfte führen dieses Zeichen Die Kinoreklame Die Siegelmarke Weiter zeigen wir die neue Briefverschlußmarke, von der jedem Kollegen je 500 Stück kostenlos zur Ver fügung gestellt werden. Die Bestellungen haben durch die Innungsobermeister zu erfolgen; durch diese geschieht auch die Ausgabe an die Innungsmitglieder. (1/893) Wochenschau der Der Kampf gegen den Hausierhandel — Eintragung der Preise im Wareneingangsbuch — Keine unnötigen Behinderungen 'der Freizügigkeit im Handwerk — Die Termine des Reichsberufswettkampfes 1936 — Vorbild liches Verfahren eines Bürgermeisters — Lesezimmer im Haus des deutschen Handwerks — Ist die Anbringung eines Reklameschildes an einem Hause eines Handwerkers als Bauausführung oder bauliche Anlage anzusehen? — Paßbilder - nur in Zivil — Der deutsche Außenhandel mit Uhren — Lehrlings- Reichs Wettbewerb in Balten — Nebenartikel pflegen! — Fernsprecher überall, für 20 Pf. im Monat Hausierhandel und Einzelhandelsschußgeseß Der Regierungspräsident in Merseburg hat an die nach- geordneten Verwaltungsbehörden folgende Verfügung erlassen: „Nach Mitteilung der Industrie- und Handelskammer in Halle”(Saale) versuchen seit einiger Zeit Personen, denen die erforderliche Sachkunde auf Grund der Vorschriffen des Einzel- handelsschußgeseßes fehlt, diese Bestimmungen dadurch zu um gehen, daß sie zum Hausierhandel übergehen. Ich verweise daher nochmals auf meine Rundverfügung vom 15. August 1933 — G 1552 33 —, in der ich darauf hingewiesen habe, daß von der Ermächtigung des § 42 b RGO. in der Fassung des Geseßes zum Schuße des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 (Artikel II Ziffer 2) in weiterem Umfange als bisher Gebrauch zu machen ist." Der abgeänderte § 42b der Gewerbeordnung besagt, daß die Erteilung der Erlaubnis zum Hausierhandel von dem Nach weis eines Bedürfnisses abhängig gemadit werden kann. Vor Erlaß einer solchen Bestimmung soll die zuständige geseßliche Berufsvertretung gehört werden. (VI 1/2978) Eintragung der Preise im Wareneingangsbuch Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hatte den Reichsfinanz minister gefragt, wie bei den Eintragungen im Wareneingangs buch zu verfahren ist, wenn die Rechnung über die eingekaufte Ware erst einige Tage nach Erwerb beim Gewerbetreibenden eintrifft und dieser infolgedessen an dem Tage, an dem er die Ware erhält, deren genauen Preis noch nicht kennt. Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat zugleich darauf hingewiesen, daß audi bei Kommissionsgeschäften Schwierigkeiten auf- treten können. Der Einzelhändler, der eine Ware in Kommission nimmt, muß den Einkaufspreis, besonders bei gebrauchten Gegen ständen, von dem Verkaufspreis abhängig machen; es sei also nur die Eintragung eines geschäßten Preises möglich, der später berichtigt wird. Zu dieser Frage führt Staatssekretär Reinhardt in seinen Erläuterungen aus, daß der Gewerbetreibende, der am Tage des Wareneingangs den genauen Preis noch nicht kennt, aber damit rechnet, daß er ihn demnächst erfährt, die Preisspalte zu nächst offen lassen und den Preis an dem Tage eintragen kann, an dem er den genauen Betrag erfährt. Ist jedoch noch nicht damit zu redinen, daß der genaue Preis demnächst fest stehen wird, so ist am Tage des Warenerwerbs ein ge- schäßter Preis in die Preisspalte einzutragen. Stellt sich dieser später als unrichtig heraus, so ist eine Berichtigung — entweder durch Eintragung mit roter Tinte oder in einer be sonderen Spalte — vorzunehmen. (VI 1/2979) Handwerksrolle Nach dem geltenden Recht sind in die von der Handwerks kammer geführte Handwerksrolle alle natürlichen und juristischen Personen einzutragen, die im Kammerbezirk selbständig ein Handwerk ausüben. In einem Erlaß des Reichswirtschafls- ministers wird festgestellt, daß danach Gewerbebetriebe, die in mehreren Kammerbezirken ausgeübt werden, in jedem dieser Bezirke in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen. Ebenso müsse, wenn ein Gewerbebetrieb in den Bezirk einer anderen Kammer verlegt werde, dort eine Neueintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Der Erlaß sieht für diese Fälle Ver fahrenserleichterungen vor, um den allgemeinen Grundsaß auf rechtzuerhalten, daß die Freizügigkeit weder in der Gründung von mehreren gewerblichen Niederlassungen noch in der Ver legung von Gewerbebetrieben unnötig behindert werden dürfe. (VI 1/2977)
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