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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (7. Februar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- ArtikelEins, zwei, drei, im Sauseschritt . . . . 79
- ArtikelSchaufenster für den Schulanfang 81
- ArtikelZweifelsfragen im Wareneingangsbuch 82
- ArtikelWir lernen Schilder schreiben! 83
- ArtikelVerbesserung des Gewindeschneidens 84
- ArtikelSteuerfragen 86
- ArtikelWochenschau der U 87
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 88
- ArtikelInnungsnachrichten 89
- ArtikelFirmennachrichten 91
- ArtikelPersonalien 91
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 92
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 92
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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88 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 6 um eine für die generelle Festseßung der Beiträge gegebene Richtlinie, aus der das einzelne Mitglied jedoch Rechte nicht herleiten kann. (VI 1/5227) Werbegaben sind Zugaben Das Reichsgericht hat sich kürzlich in einer beachtenswerten Entscheidung mit den „Geschenken” befaßt, die Gewerbetreibende häufig zu Weihnachten oder Neujahr ihren Kunden zu überreichen pflegen, ln der Entscheidung kommt das Reichsgericht zu dem Ergebnis, daß diese sogenannten Werbegaben als Zu gaben zu betrachten sind und demnach unter die Zu gabeverordnung fallen. Dabei geht das Reichsgericht davon aus, daß die als Zugabe in Betracht kommende Leistung mit einer Hauptleistung in Ver bindung stehen und daß ein Zusammenhang zwischen beiden vorhanden sein müsse. Aus der Zugabeverordnung sei jedoch nicht zu entnehmen, daß diese beiden Leistungen räumlich und zeitlich zusammenfallen müßten, es genüge vielmehr, daß all gemein ein Zusammenhang bestehe. Dieser Zusammenhang liege auch dann vor, wenn die Zugabe erst nach der Haupt leistung gewählt werde, ebenso aber auch wenn die Zugabe vorher bewirkt sei. Es würde dem Zweck des Verbotes wider sprechen, wenn etwa am Jahresschluß allen Kunden wertvolle Geschenke geliefert würden, auf die sie zwar keinen Rechts anspruch hätten, auf deren Lieferung sie aber nach dem Ver halten ihrer Lieferanten in früheren Jahren rechnen könnten. Es sei nicht erforderlich, dajj die Werbegabe einer bestimmten ein zelnen Ware beigelegt werde; es müsse vielmehr genügen, dajj sie im Zusammenhang mit dem Gesamtbezug eines längeren Zeitraumes gewährt wird. Werbegaben, auf die somit die Zugabever Ordnung Anwendung findet, sind also grund- säßlich unzulässig; sie sind nur dann erlaubt, wenn es sich um geringwertige Kleinigkeiten oder Reklame gegenstände von geringem Wert handelt. ln dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war als Werbegabe ein Tagebuch für Zahnärzte veiteilt worden, das in der zahnärztlichen Praxis unbedingt benötigt wird. Dieses Tage buch könne nicht als Rek lamegeaenstand vo n geringem Wert bezeichnet werden, da es dem Empfänger überhaupt erst eine Führung der Praxis ermögliche und für ihn unentbehrlich sei. Das Reichsgericht ist weiterhin auf die Frage eingegangen, ob die Werbegabe dann zulässig ist, wenn der Empfänger nicht zu den Kunden gehört, ln diesem Falle wird die An wendbarkeit der Zugabeverordnung vom Reichsgericht verneint; dafür treffe aber § 1 UWG. zu, denn die Werbegaben stellen hier ein Lockmittel dar, das nach den heutigen Anschauungen gegen die guten Sitten des lauteren Wettbewerbs verstört. Der Widerstand gegen die Zugabe in weiten Kreisen der Gewerbe treibenden, die in ihr ein wetlbewerbsfremdes Mittel sieht, zeige, daß eine Werbung mit einem wertvollen Geschenk auch ohne engeren Zusammenhang zur Hauptleistung den Anschauungen der Gewerbetreibenden wider spricht, besonders wenn dadurch andere selbständige Gewerbe, aus deren Bereich die Werbegeschenke stammen, schwer be einträchtigt werden. (VI 1/522Ö) Vorbereitung einer Konkurrenztätigkeit während des Dienstverhältnisses Hat ein Gefolgschaftsangehöriger die Absidit, aus seinem bisherigen Dienstverhältnis auszuscheiden, oder hat er seine Stellung bereits gekündigt, so wird er sehr häufig in die Lage kommen, sich bei Konkurrenzfirmen seines bisherigen Betriebs führers zu bewerben. Unter Umständen wird er auch die Absicht haben, selbst einen eigenen Betrieb zu gründen, der für seinen bisherigen Arbeitgeber eine Konkurrenz darstellt. Soweit nicht unter Beachtung der geseßiichen Vorschriften ein sogenanntes Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrage vereinbart worden ist, kann gegen ein derartiges Verfahren grundsäßlich nichts eingewendet werden. Der Betriebslührer ist also auch nicht etwa in der Lage, wegen einer derartigen Vorbereitung zukünftiger Konkurrenztätigkeit seinerseits eine fristlose Kündi gung auszusprechen. Wie das Landesarbeitsgericht Bielefeld in einem Urteil vom 26. Juni 1935 ausführt, muß der betreffende Angestellte oder Arbeiter dabei allerdings zweierlei berücksichtigen: Zunächst darf durch die Vorbereitung seiner neuen Tätigkeit seine Arbeits leistung nicht leiden, zu deren ordnungsmäßiger Erfüllung er bis zum Ablauf seines Arbeitsvertrages verpflichtet ist; außer dem darf aber eine geschäftliche Schädigung des Be triebes, dem er noch verbunden ist, nicht eintreten. Dies würde der dem Gefolgschaftsmilgliede obliegenden Treupfiicht gegen über dem Betriebsführer widersprechen. Vor jeder einzelnen Maßnahme, die der Vorbereitung der neuen Tätigkeit dient, ist deshalb zu prüfen, ob die auf diese Weise gezogenen Grenzen überschritten werden. (VI 1/5219) Und was sagt die Presse? Die „Deutsche Tageszeitung”, die in Hermannstadt (Rumänien) erscheint, ei zählt von seltsamen Uhren, mit und ohne Rädern! — Im „Berliner Tageblatt" wird das Problem der Sommerzeit mit seinem Für und Wider erörtert. Sie wissen doch noch, daß dann die Uhren eine Stunde vorgestellt werden! — Das Schloß der toten Uhren — Fontaineblau — wird vom „Steghßer Anzeiger" besucht, wo die Uhren mangels Mitteln nicht in Ordnung gebracht werden können. — Das „8-Uhr- Abendblatt" erzählt Interessantes von der Schwarzwälder Uhrenindustrie. — Die „Rhein-Ruhr-Zeitung” stellt die Frage: Wer eifindet die ideale Uhr? und plaudert dann über die Störungsmöglichkeiten, denen unsere heutige Uhr unter liegt. — Die „Zittauer Nachrichten" stellen fest, daß die Quarz uhren genauer gehen als die Pendeluhren, und ihr folgt mit dem gleichen Problem die „Frankfurter Oder-Zeitung", die diesen be kannten Ausführungen noch einige Ausführungen über andere genaue Uhren folgen läßt. — Man kann immer wieder fest stellen, daß das Interesse an unseren schwierigen Fragen und unserer schwierigen Arbeit großem Interesse bei der Presse und bei dem Publikum begegnet, und wir freuen uns, daß über unser Handwerk soviel geschrieben wird. Jeder noch so kleine Hin weis, der nur irgendwie auf unsere Uhren Bezug nimmt, ist ein Helfer in unserem Kampf, die Hochachtung vor unserem edlen Beruf zu steigern. Jeder Obermeister und auch jeder Kollege sollte seine persönlichen Beziehungen zu den Schriftleitern seiner Zeitung benußen, um Aufsäße oder kurze Notizen unter zubringen. (VI 1/5218) Einbruch in Schwerin Am Sonntagabend zwischen 8 und 11 Uhr wurde das Uhren- und Goldwarengeschäft Schröder von einem schweren Einbruch heimgesucht. Der nunmehr festgestellte Wert der gestohlenen Waren beläuft sich auf etwa 2700 JM. Gestohlen sind: fünf goldene Herren-Armbanduhren, eine goldene Herren-Sprungdeckeluhr, zehn goldene Damen-Arm- banduhren mit goldenem Armband und Ripsband, Herren-Arm banduhren mit Metallband, silberne Herrenuhren, goldene Kordel- Halskelten, Zigarettenetuis (Silber). Die Zifferblätter tragen je nach Qualität folgende Marken: Alpina, ein Dreieck mit Kreis im Innern, Gilde und Festa, außer einigen weniger bekannten Marken. Um den immer frecher auftretenden Einbrechern das Hand werk zu legen, wäre sehr erwünscht, wenn über Angebote dieser Waren der Geschäftsinhaber oder die Kriminalpolizei sofort be nachrichtigt würde. Der Bestohlene seßt eine Belohnung von 10°/ o des Wertes der wiedererhaltenen Waren als Belohnung aus. (VI 1/5220) Reichsinnungsverbands - Nachrichten (161) Betrifft Montania-Mercedes Da diese Firma durch Wurfsendungen wiederum Angebote an unsere Mitglieder macht, verweisen wir auf unsere früheren Veröffentlichungen über die Firma — Verbandsnachricht Nr. 127 in UHRMACHERKUNST Nr. 22/1935 und Verbandsnachricht Nr. 145 in UHRMACHERKUNST Nr. 37/1935. (VII/162) (162) Betrifft Anträge für die Zulassung zum Ankauf von Altgold Die Antragsbogen sind vor einiger Zeit den Innungen zu gegangen. Sie sind sofort dort abzufordern, genau und deutlich leserlich (Firmenstempel nicht vergessen!) auszufüllen und an die Innung zurückzugeben. Bei der Rückgabe an die Innung ist die Verwaltungsgebühr von 3 (drei) JM zu entrichten, da sonst die Anträge nicht bearbeitet werden. Die Innungen werden es sich angelegen sein lassen, die Anträge sofort an uns zur Weiter bearbeitung einzureichen. Bis zum 20. Februar müssen alle Anträge bearbeitet sein. Die Angelegenheit ist deshalb eilig zu behandeln. (VII/161) Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin NW 7, Bauhofstraße 7. Flügel. W. König.
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