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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (21. Februar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- ArtikelEtwas über Kalkulation 107
- ArtikelWir lernen Schilder schreiben (Schluß) 110
- ArtikelRhodium ist Trumpf 111
- ArtikelBei der Werbung für guten Schmuck! 113
- ArtikelUnter der Lupe! 113
- ArtikelSteuerfragen 114
- ArtikelWochenschau der U 115
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 117
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 117
- ArtikelInnungsnachrichten 117
- ArtikelFirmennachrichten 119
- ArtikelPersonalien 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 120
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 8 DIE UHRMACHERKUNST 115 f ^ Wochenschau der ■ Eine wichtige Entscheidung über ein Pforxheimer Versandgeschäft — Was ist ein Fachgeschäft? — Kein Aujbau russischer Uhrenindustrie mit Schiveizer Hilfe — Verbesserungen der Nauener Zeitsignale — Wieviel arbeitslose Uhrmacher gibt es? — Über den Altgoldankauf — Der Verkauf von Orden! — Aufforderung zur Beteiligung an der sechsten Wettbewerbprüfung von Präzisions - Taschenuhren — Wie werben wir um die Jugendlichen zur Eimegnung? — Der deutsche Uhrenaußenhandel 1935 Schließen eines Betriebes wegen Unzuverlässigkeit Die Polizeidirekiion in Pforzheim haife auf Grund des § 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1, 1923, S. 706) einem Uhrenversandgeschäft den Handel mil Uhren jeder Ari verboten. Dagegen hat sich das Versand geschäft mit einer Beschwerde an den Landeskommissar Karls ruhe und Baden gewendet. Dieser hat jedoch die Bechwerde am 5. Februar zurückgewiesen. Die Entschließung ist endgültig. Aus den Gründen geben wir folgendes bekannt: „Die Beschwerde stelle hat die Unzuverlässigkeit des Beschwerdeführers F. NN. in Pforzheim beim Handel mit Uhren in erster Linie darin ge sehen, daß er den Namen seines Uhrenversandgeschäfts wieder holt offensichtlich zu dem Zweck wechselte, um vorzutäuschen, daß es sich um einen fremden Betrieb handle. So wurde, nach dem NN. in Konkurs geraten war, das Geschäft einmal unter dem Mädchennamen seiner Ehefrau, das andere Mal unter dem Namen seiner Schwester geführt. Entgegen den Angaben des Beschwerdeführes, er habe lediglich sechs Inserate auf den Mädchennamen seiner Ehefrau aufgegeben, um ihren geschäft lichen Erfolg festzustellen, ergibt sich aus den der Beschwerde stelle vorliegenden staatsanwaltschaftlichen Akten, daß er in den Jahren 1932 und 1933 Geschäftsrechnungen und Postkarten mit folgenden Aufdrucken verwendete: a)F. A. NN. Pforzheim, Spezial uhrenversand, b) E. NN. Pforzheim, Spezialuhrenversand. Als unzuverlässig war ferner die Geschäftsführung, gleich gültig, unter welchem Namen sie gerade lief, in einer Reihe von Fällen insoweit zu bezeichnen, als Käufer, die erworbene Uhren zurückschicken mußten, weil sie entweder schlecht oder gar nicht gingen, auf ihre wiederholten Reklamationen keine Antwort be kamen und schließlich gezwungen waren, Anzeigen an die Staats anwaltschaft zu erstatten. Schließlich beanstandete die Beschwerdestelle, daß, wie sich beispielsweise aus einer dem L. G. in K. erteilten Rechnung vom 29. November 1932 ergibt, den Käufern eine Garantiezusage auf eine Uhr gegeben wurde, die der Verkäufer selbst für 6 JIM erworben hatte und die er für 15 JIM weiterveräußerte. Bei diesem Erwerbspreis muß die Einhaltung der Garantie zum mindesten höchst zweifelhaft erscheinen. Es konnte aber auch bei den Abnehmern der falsche Glaube erweckt werden, die Garantiezusage erstreckte sich neben dem Gehäuse auch auf das Uhrwerk, und zwar auf eine Dauer von 5 Jahren. Durch die angeführten Tatsachen ist in einwandfreier Weise dargetan, daß das Geschäftsgebaren des F. NN. unreell und unsauber ist und daß der Genannte die für den Handel mit Uhren erforderliche Zuverlässigkeit nicht besißt. Aus den erwähnten Gründen war es auch durchaus gerechtfertigt, die Untersagung des Handels mit Uhren jeder Art nicht nur auf ihn, sondern gleichzeitig auch auf seine Ehefrau sowie auf seine Schwester, auf deren Namen er Geschäfte gemacht hat, zu erstrecken. Sie sind ebenfalls als unzulässig für den Handel anzusehen, weil sie, wie die Polizeidirekiion und die Industrie- und Handels kammer hervorhebt, es durch Hergabe ihres Namens ermöglicht haben, daß das Geschäft nach dem Konkurs mit den beanstan deten Geschäftsmethoden überhaupt fortgeführt werden konnte." (VI 1/5302) Was ist ein Fachgeschäft? Das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Reutlingen hat zu der Frage Stellung genommen, wann die Geschäftsbezeichnungen „Radio spezialgeschäft” und „Radiofachgeschäft” als unzulässig an zusehen sind. Aus den Urteilsgründen des Einigungsamtes hebt „Der Radiohändler” folgende Ausführungen hervor, die auch für unseren Zweig beachtenswert sind: Danach muß das Warenlager eines Spezialgeschäftes eine gewisse Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit auf weisen, wobei allerdings die örtlichen Verhältnisse in Betracht zu ziehen sind. Die typische Eigenart des Spezialgeschäftes besteht aber neben der Auswahl der Warensorten in dem Vor handensein eines fachkundigen, dem Geschäftszweig angehörigen Unternehmensleiters. Das gilt besonders in der Radiobranche. Von einem Geschäftsmann, der seine Firma als Radiospezialgeschäft bezeichnet, darf das Publikum eine besonders gründliche, fachkundige Beratung und Hilfe beim Kauf, bei der Aufstellung und Instandhaltung des Empfangs gerätes erwarten. Diese Vorausseßung ist nur bei gründlicher Fachkunde des Betriebsinhabers und bei der notwendigen Aus stattung des Betriebes mit Ersaßteilen und einer gut ein gerichteten Reparaturwerkstätte erfüllt. Darauf, ob fachlich vor gebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden, kommt es nicht an; denn dieser Zustand bietet keine Gewähr für Dauer, und gerade in kleineren Verhältnissen muß die Person des Betriebsinhabers über den Charakter des Geschäfts entscheiden. (VI 1/5301) Kein Aufbau russischer Uhrenindustrie mit Schweizer Hilfe Eine schweizerische Uhrenfabrik im Berner Jura war — wie wir bereits in voriger Nummer meldeten — mit Rußland wegen Lieferungen in Verhandlungen getreten. Russischerseits hatte man verlangt, daß die schweizerische Fabrik die nötigen tech nischen Mittel liefere, damit die Russen einen bestimmten Uhren- typ selbst herstellen können. Die Fabrik sah in der Erfüllung einer solchen Forderung eine Gefährdung der schweizerischen Uhrenindustrie und erklärte im Einverständnis mit den zuständigen Schweizer Behörden, hierauf nicht eingehen zu können. (VI1/5307) Verbesserungen der Nauener Onogo- und Koinzidenz-Signale sowie der Koinzidenz-Signale von Paris nach Aufzeichnungen der Deutschen Seewarte zu Hamburg für den Monat Januar 1936 + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. M. E. Z. Nauen 1 h: DFW 13000 m, DFP 37.89 m, DGK 44,91 m Paris Datum Nauen 13^: DFW 13000 m, DFC 23.10 m, DGZ 20,54 m 2650 m Königswusterhausen 1" u. 13": 1571 m 1936 Onogo- Signal Koinzidenz - Signal Koinz.-Signal jan. lH 13h 1 h 13 h 10 h 30 m 1 + 0,04 + 0,02 + 0,04 + 0,03 + 0,03 2 + 0,06 + 0,01 + 0,01 + 0,02 + 0,02 3 + 0,05 + 0,01 + 0,06 + 0,01 0,00 4 + 0.04 + 0,01 + 0,05 + 0,01 + 0,02 5 + 0,01 + 0,03 + 0,02 + 0,03 + 0,05 6 0,00 + 0,02 0,00 + 0,02 + 0,02 7 4-0,03 + 0,02 + 0,03 + 0,02 + 0.01 8 + 0,01 + 0,01 + 0,01 + 0,01 — 0,02 9 0,00 + 0,01 + 0,01 + 0,02 + 0,03 10 — 0,05 + 0,02 — 0,05 + 0,02 + 0,01 11 - 0,02 + 0,02 — 0,01 + 0,04 + 0,02 12 + 0,01 + 0,02 + 0,01 + 0,02 + 0,03 13 0,00 + 0,03 0,00 + 0,02 + 0,03 14 + 0,02 + 0,02 + 0,02 + 0,03 + ö,01 15 + 0,02 + 0,01 + 0,02 + 0,01 — 0,02 16 — 0,01 + 0,02 — 0,01 + 0,02 0,00 17 - 0,04 + 0,02 — 0,04 + 0.03 + 0,01 18 — 0,02 + 0,02 — 0,02 + 0.02 + 0,02 19 + 0,01 + 0,02 + 0,01 + 0,02 + 0,01 20 + 0,01 + 0,03 + 0,01 + 0,03 0,00 21 + 0,04 + 0,02 + 0,05 + 0,03 22 + 0,01 + 0,02 + 0,02 + 0,03 + 0,02 23 — 0,02 0,00 — 0,02 + 0,01 + 0,02 24 — 0,13 + 0,04 — 0,13 + 0,04 0,00 25 — 0,07 + 0,03 — 0,06 + 0,03 0,00 26 — 0,07 + 0,07 — 0,07 + 0,06 — 0,01 27 — 0,08 0,00 — 0,07 -0,01 — 0,05 28 - 0,04 + 0,01 — 0,03 + 0,02 — 0,04 29 — 0,01 + 0,01 — 0,01 + 0,01 — 0,06 30 — 0,03 + 0,02 — 0,02 + 0,02 — 0,02 31 + 0,03 0,00 + 0,03 0,00 0,00 Die Signale der Deutschen Seewarfe werden auch von den schwedischen Rund funksendern 13 Uhr ohne Koinzidenzsignal übertragen. Aufeerdem sendet die Deutsche Seewarte um 7, 11, 15, 19 und 23 Uhr Kurzzeitzeichen über den Reichs sender Hambura und die ihm angeschlossenen Sender. Diese Kurzzeitzeichen werden auch Februar 1936 versuchsweise über den Deutschlandsender auf Welle 1571 m zu den Zeiten 7, 12, 18 und 23 Uhr ausgestrahlt. Ab 1. Marz 1936 1 h wird die Nauener Langwelle DFW 13000 m wieder durch DFY 18130 m erseht. (VI 1/5292)
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