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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (3. April 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die beste Uhr
- Autor
- Müller, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- ArtikelAnschauungsunterricht in Schaufenster und Laden 191
- ArtikelDie gemeinschaftliche Werbung geht weiter 192
- ArtikelWerben mit dem Meisterstück! 193
- ArtikelDer Fachmann wirbt! 194
- ArtikelZum Tag der nationalen Arbeit 194
- ArtikelWandblätter für das Handwerk 196
- ArtikelEin Traum und doch Wirklichkeit 196
- ArtikelDie beste Uhr 197
- ArtikelSteuerfragen 198
- ArtikelWochenschau der U 200
- ArtikelInnungsnachrichten 201
- ArtikelFirmennachrichten 203
- ArtikelPersonalien 203
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 204
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 204
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 204
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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198 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 14 „Na, jeßt so was“, lenkte der Student ganz fügsam und verwundert ein, stieg aus dem Bett, kleidete sich an, streichelte seine getreue Uhr, die ihm erzählte, wie es ihr auf den Regalen des Leihhauses nach einiger Zeit langweilig geworden sei, wie sie gegähnt hätte, wie sie andere Uhren in der Nähe befragt habe, wie lange sie hier schon lägen. Das käme darauf an, hätten sie ge sagt, manche seien schon ein Jahr hier. Um Gottes willen, habe sie gesagt, und sei geschwind aus dem Regal heruntergestiegen, durch den langen Aufbewahrungsraum gewandert, durch ein Gitterfenster auf die Straße . . . „Soso“, sagte der dankbare Student, „und du würdest also nie in einen Leihhaus bleiben?“ „Nie“, sagte die Rückkehr-Uhr. Darauf versetzte der Student — die Uhr abermals in einem anderen Leihhaus gegen gutes Geld und war am nächsten Morgen wieder richtig im Besiße der Getreuen. „Hurra — “ „Pst!“ machte die Uhr empfindlich. „Na, jeßt so was“, verbesserte der Student, „na, iefet so was, da habe ich ja eine wundervolle Einnahmeguelle.« Und so war es. So war es nicht allein bei dem Studenten — man riß sich allerorten um die Rückkehr- Uhr. Die Uhrmacherläden wurden gestürmt. Hell schien die Sonne der Na-jeßt-so-was-Compagnie. Aber die Sonne warf einen Schatten. Und der fiel auf die Leihhäuser rings im Lande. Die zahlten sich krumm und lahm für Uhren, welche nicht bei ihnen blieben. Die standen hart vor dem Bankrott, als sie sich mit einer gemeinsamen Verordnung halfen: „Na-jeßt-so-was-Uhren werden nicht mehr beliehen!“ stand es groß und breit auf den Plakaten an der Treppe. Das aber war der Tod der Rückwärts-Uhren und der Na-jeßt-so-was-Compagnie. Ich habe schon bemerkt, daß jeder Durchschnittsmensch von Zeit zu Zeit die Uhr zur Tante trägt. Was haben Uhren also noch für Zweck, wofern sie nicht beliehen werden können? Die Rückkehr-Uhr verschwand und zog die Na-jeßt- so-was in den Abgrund. Und was geschah mit der Hurra-Gesellschaft? Diese tiefvergnügt Hinterbliebene schickte sich eben an, die scheinheilige Leichenrede zu halten — da legte selbst das Schicksal seine schwere Hand auf sie. Ihre Blinddarm-Uhren brachten sie in einem Vierteljahr zu Fall. Und das kam so: Im Anfang wurde wirklich jeder Uhrenbesißer, der es nötig hatte, auf Gesellschaftskosten an seinem Blind darm operiert. Indessen war das, laut Blinddarm-Statistik, nur ein schmaler Bruchteil der Blinddarm-Uhrenbesißer. Das hatte die Hurra-Gesellschaft gut beredinet. Darauf aber war sie nicht gefaßt gewesen, daß die mißvergnügte Mehrzahl sagen würde: „Wozu haben wir den freien Operationsschein, wenn wir ihn nicht benußen?“, daß sie eines Tages schnell entschlossen nach dem Grundsaß handeln würden: „Lieber den Darm im Leib zersprengt, Als dem Wirt ein Tröpferl g’schenkt.“ Kurz und gut — nein, kurz und schlecht —, eines Tages stieg die Blinddarm-Kurve steil in die Höhe. Alle Kranken häuser, alle Kliniken waren überfüllt von — Blinddarm- Uhrenbesißern, die sich „mal im Vorbeigehen", sagten sie, den Blinddarm wegoperieren ließen. „Zur Vorsicht“, selten sie hinzu und knitterten mit dem Freischein. Das war im Dezember. Und im Januar kam eine neue Uhren-Gesellschaft auf und bot blanke, feine Uhren an und sagte weiter nichts dazu, als daß sie gute Uhren wären, ohne Tadel gingen und auch billig wären. „Und weiter?“, fragten die Leute. „Weiter nichts“, sagten die neuen Uhrenleute. „Was“, riefen die Leute, „was, Uhren, die nicht brüllen? Uhren, die nicht schießen? Die keine Leih häuser betrügen? Uhren, derentwegen man weder baden, noch ins Theater gehen, noch sich den Blinddarm operieren, noch sich beerdigen lassen muß? Gott sei Dank, Gott sei Dank!“ Und sie atmeten auf und waren vergnügt mit ihren Uhren, schlicht und recht. (1/1010) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Stcuersyndikus des Reichsinnungsverbandes fiir das Uhrmarhcr- handwerk Welche steuerlichen Vorteile können sich durch Testament mit Nieß- brauchszuwendung ergeben? Beim Vorhandensein gemein schaftlicher Kinder erbt nach der gesetzlichen Erbfolge die Ehefrau ein Viertel, während auf die Kinder drei Viertel entfallen. Sind keine Kinder vorhanden, so erhält sie die Hälfte der Erbschaft, die andere Hälfte geht an die Eltern des Erblassers, an seine Geschwister oder deren Abkömmlinge. Solange die Kinder minderjährig sind, steht der überlebenden Ehefrau zwar die Nußnießung an dem Vermögen der Kinder zu. Will der Erblasser seiner Ehefrau darüber hinaus die Nutznießung zugute kommen lassen, so kann er ihr testamentarisch den lebensläng lichen Nießbrauch einräumen, im übrigen aber seine Kinder als Erben einseßen. Der Nießbraucher hat nicht die Rechtsstellung eines Erben, also auch nicht die eines Vorerben. Der Nießbrauch ist ein an die Person ge knüpftes Recht. Er ist als solcher nicht übertragbar und erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers. Zweck eines solchen Testaments ist, die Frau auf die Einkünfte (den Nießbrauch) zu beschränken, den Stamm des Vermögens aber für die Kinder zu sichern. Die im Anschluß an die württembergische Errungenschaft eintretende so genannte statutarische Nußnießung des überlebenden Ehegatten stellt auch, nebenbei bemerkt, einen auf Erb gang beruhenden Nießbrauch, mithin für das Gebiet der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer weder Vor erbschaft noch fortgeseßte Gütergemeinschaft dar. Erbschaftsteuerlich kann sich ein Vorteil für die Kinder als Erben insofern ergeben, als der Kapitalwert des Nießbrauchs von dem ihnen zufallenden Vermögen abzugsfähig ist. Der kapitalisierte Wert des Nieß brauchs bestimmt sich nach dem Lebensalter des Nieß brauchers. Der Berechnung dieses Werts liegt die durch schnittliche Lebenserwartung zugrunde, d. h. die Zahl der Lebensjahre, die der Nießbrauchberechtigte nach seinem Alter auf Grund des Ergebnisses der Statistik noch zu erwarten hat. Nach den leßten statistischen Erhebungen ist die gegenwärtige durchschnittliche Lebens erwartung erheblich größer als früher. Die Zugrunde legung des neuen Materials hat daher auch zu einer höheren Bewertung des Nießbrauchswerts geführt. Die Zahlen, mit denen zur Ermittlung des Kapital werts von auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nußungen der Wert der einjährigen Nußung zu vervielfachen ist, sind wie folgt festgeseßt worden:
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