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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (10. April 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- ArtikelDie Uhr als Laienkunstwerk 205
- ArtikelÜber Stoppuhren und Messungen mit Stoppuhren 206
- ArtikelEin Geschäft, wie es sein soll! 208
- ArtikelSprechsaal 209
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 209
- ArtikelSteuerfragen 210
- ArtikelWochenschau der U 211
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 214
- ArtikelInnungsnachrichten 214
- ArtikelFirmennachrichten 216
- ArtikelPersonalien 216
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 217
- ArtikelBüchertisch 217
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 217
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 217
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 218
- ArtikelAnzeigen 218
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 15 DIE UHRMACHERKUNS1 211 sammengerechnet, dab dem lebten Erwerbe die früheren nach ihrem früheren Werte zugerechnet werden. Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer ab gezogen, welche für die vorausgegangenen Erwerbe zu zahlen gewesen wäre, wenn diese im Zeitpunkte des lebten Erwerbs angefallen wären. Diese Vorschrift hat den Zweck, zu verhindern, dab der Steuersab durch Zer legung des Erwerbs in kleinere Abschnitte verringert wird. Soweit freilich frühere Schenkungen mehr als zehn Jahre zurückliegen, kommen sie für die Zusammenrechnung nicht mehr in Betracht. Eine besondere Vergünstigung ist vorgesehen, wenn Personen der Steuerklassen I oder II Vermögen anfällt, das in den lebten fünf Jahren von Personen der gleichen Steuerklassen erworben worden ist und erbschaftsteuer pflichtig war. Der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag bleibt dann zur Hälfte, und wenn der frühere Steuerfall mehr als fünf, aber nicht mehr als zehn Jahre hinter dem späteren zurückliegt, zu einem Viertel unerhoben. Steuerbefreiungen Steuerfrei bleibt der ganze Erwerb des Ehegatten, wenn gemeinsame Abkömmlinge vorhanden oder Kinder im Weltkrieg gefallen sind. Bei Personen der Steuerklasse I beträgt der stets steuerfrei bleibende Erwerb 30000 JM, bei Steuerklasse II 10000 JM. Auch für Personen der Steuerklasse III u. IV bleibt zwar ein Erwerb bis 2000 JM, bei Klasse V bis 500 JM steuerfrei, indessen wird dieser Freibetrag beim übersteigen der Grenzen nicht gewährt. Hausrat bleibt in Steuerklasse I oder II ohne Rück sicht auf den Wert steuerfrei, in Klasse III oder IV nur, soweit der Wert 5000 JM nicht übersteigt. Zur Frage der Schälung von Umsab und Gewinn Wenn eine Buchführung in allen Teilen derartig in Unordnung oder unglaubhaft sich herausstellt, dab sie auch nicht zum Teil als Schäfeungsgrundlage zu benufcen ist, so kann Umsab und Gewinn roh und griffweise geschäht werden. Dies Schähungsverfahren ist aber beim Vorliegen einer formell unbestritten ordnungsmäßigen Buchführung nicht ohne weiteres zulässig, wie in dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 8. Januar 1936, VI A 522/35, zum Ausdruck gebracht ist. Soll eine solche Buchführung verworfen werden, so hat das Finanzamt darzutun, dab nach den Erfahrungen des Lebens das Buchergebnis offenbar nicht möglich sein kann. Durch die Nachprüfung der Einzelteile der Buchführung muh dann auch erwiesen sein, dah besondere Verhältnisse des Betriebs, nament lich aus dem gewöhnlichen Rahmen fallende Ausgaben, das Ergebnis der Buchführung nicht beeinfluß haben. In dem dem Urteil zugrunde liegenden Falle waren ins besondere die Wareneinkäufe und die wichtigsten Punkte der Betriebsunkosten ordnungsmä|ig ge bucht und belegt. Insoweit ist die Buchführung als Schäbungsgrundlage für eine Bruttoschäfeung zu be- nufeen. Dabei sind Einnahmen und Ausgaben und ge gebenenfalls Veränderungen des Anlagevermögens (Ab sehungen, Abschreibungen, Zuwachs) je getrennt zu schöben; von einer griffweisen Schäbung nach Umsab und Richtsäben ohne Benubung der einwandfreien Schäbungsunterlagen ist also abzusehen. ln Nr. 43, Seite 612 der UHRMACHERKUNST 1935, sind die Voraussebungen angegeben, wann trob formeller Ordnungsmähigkeit der Bücher Schäbung eintreten kann. Obiges Urteil zieht jedoch, wenn das Buchführungsergebnis als solches hinsichtlich des Gewinns oder auch des Umsabes verworfen werden soll, für die vorzunehmende Schäbung des Gewinns und des Umsabes Grenzen. Es sollen die brauchbaren Teile der Buchführung dabei nichl auljer acht gelassen werden. Demgegenüber kann Um sab und Gewinn roh und griffweise geschäht werden, wenn die Buchführung in allen Teilen als unzuverlässig sich herausgestellt hat, so dab sie überhaupt nicht als Anhalt in Betracht kommt. Ein im Mifjverhältnis zum Umsab stehendes Gewinn ergebnis ist mitunter darauf zurückzuführen, dab der Betrieb unwirtschaftlich gearbeitet hat. Ein Betrieb, der es versteht, an richtiger Stelle mit den Ausgaben zu sparen und Aufwendungen, die sich nicht lohnen, zu ver meiden, kann nicht direkt als Vergleichsmabstab für die steuerliche Beurteilung des unwirtschaftlich arbeitenden Betriebs dienen. Die Steuerbehörde erkennt stets die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben an, ohne zu prüfen, ob diese zweckmäbig und notwendig waren. Es kommt nicht darauf an, ob ein Betrieb mit weniger hätte auskommen können, denn die Gestaltung der Unkosten bleibt lediglich Sache des Betriebsinhabers. Kann dieser jedoch nicht durch ordnungsmäbige Buchführung und Be lege insbesondere die aus dem gewöhnlichen Rahmen fallenden Ausgaben nachweisen und damit das Mibver- hältnis aufklären, so wird er sich bei der Schäbung ge fallen lassen müssen, dab bei ihm ein ähnliches Betriebs ergebnis wie bei dem wirtschaftlich arbeitenden Betriebe angenommen wird. Wochenschau der Baldur von Schirach in der Uhrenausstellung — Die neuen Garantiescheine — Prüfung Öffentlicher Uhren — Auch in USA Abwanderung vom Warenhaus xum Fachgeschäft — Beitragsordnung der Wirtschaftsgruppe Einzel handel für 1936137 — Aus den Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Pforzheim — Die Rundfunk ausstellung findet nach den Olympischen Spielen statt — Wer hat das Reparaturzeichen MF? Ermittlung — Welche Preise erzielen alte Uhren? — Gebühr für Postwurfsendungen erhöht — Sammelbestellung im Betrieb Uhrenausstellung wurde vom Reichshandwerksmeister persönlich vorgenommen. Stark beeindruckt von der Fülle des in begrenztem Rahmen gezeigten Überblicks über die Leistungen des deutschen Uhr macherhandwerks, versprach der Reichsjugendführer, die Aus stellung im Haus des Deutschen Handwerks gelegentlich noch einmal zu besuchen und sich ausführlicher über die Einzelheiten berichten zu lassen. (VI1/5541) Baldur von Schirach in der Uhrenausstellung Anläblich einer Zusammenkunft des Reichsjugendführers Baldur von Schirach mit dem Reichshandwerhsmeister W. G. Schmidt im Hause des Deutschen Handwerks in Berlin (Neu stadtische Kirchsfrabe 4/5) besuchte der Reichsjugendführer auch die Ausstellung „Genaue Zeil schafft Pünktlichkeit” in den Aus stellungsräumen des Handwerkerhauses. Die Führung durch die
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