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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (22. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer ist Fachmann?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- ArtikelAlles schon dagewesen! 285
- ArtikelVorbereitung für die Reichshandwerkstagung1936 in Frankfurt a. M. 286
- ArtikelWer ist Fachmann? 287
- ArtikelPublikum und Uhrmacher 288
- ArtikelDer Suggestivverkauf 289
- ArtikelUnter der Lupe! 290
- ArtikelSteuerfragen 290
- ArtikelWochenschau der U 292
- ArtikelInnungsnachrichten 294
- ArtikelFirmennachrichten 296
- ArtikelPersonalien 296
- ArtikelBüchertisch 297
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 297
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 297
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 297
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 298
- ArtikelAnzeigen 298
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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•21 Nr. 21 DIE UHRMACHERKUNST 287 Ge. Wer ist Fachmann? ktiker, n vor ndere ver- i ver. ich zu ie für teilen Zeit ungen n vor denn selber ja oll fessor j 1 as für il ‘ heule ! i ungen Träg- / chlei| ; , seinen rinmal Uhr * '6 dic l'l : Zeit CY- Wahrheit und Klarheit in der Reklame Als die nationalsozialistische Regierung daranging, das Weitbewerbswesen einer gründlichen Reinigung zu unterziehen, da war sie sich durchaus bewußt, daß nach wie vor das Grundelement jeden Wettbewerbs der Kampf ist. Dieser Kampf darf aber niemals mit unwahren und irreführenden Behauptungen, die dem Grundsaß der Wahrheit und Klarheit zuwiderlaufen, geführt werden. Hierher gehören vor allem die Herabseßung des Mit bewerbers und die Anpreisung der eigenen Ware oder Leistung über ihren Wert hinaus. Das gleiche gilt für die Verwendung von Komperativen und Superlativen. Wer seine Ware als die billigere, bessere, schönere an preist, wer seinen Geschäftsbetrieb als den schönsten, besten und vollkommensten bezeichnet, seßt die Kon kurrenten herab und stellt in fast allen Fällen unwahre Behauptungen auf. Diese Methoden haben mit einer wahren und anständigen Werbung nichts zu tun. Ent sprechend dem nationalsozialistischen Leistungsprinzip kommen für die Werbung nur solche Kampfmittel in Betracht, die auf Leistung und Qualität begründet sind. Die breite Masse der Volksgenossen bevorzugt zur Deckung ihrer Bedürfnisse wieder solche Geschäfte, in denen man fachmännisch bedient wird, deren Inhaber über ein gediegenes fachmännisches Können verfügen. Man legt wieder entscheidenden Wert darauf, daß man von einem Handwerker oder Verkäufer bedient wird, von dem man die Überzeugung hat, daß er sein Fach be herrscht. Es ist leider unausbleiblich, daß diese Einstellung der Verbraucher auch Geschäftemacher auf den Plan ruft, die die Gelegenheit benußen, aus dieser Einstellung der Volksgesamtheit mühelos Vorteile zu ziehen. Es wird bei der Kundenwerbung darauf hingewiesen, daß man fachmännisch bedient werde, daß man sich in einem Fachgeschäft befinde, daß man beim Fachmann kaufe. Gegen derartige Werbungsmethoden bestehen so lange keine Bedenken, als diese Angaben der Wahrheit ent sprechen. Die Werbung wird aber dann unlauter und sie stellt sich als Verstoß gegen das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb dar, wenn die Bezeichnungen Fachmann, Fachhändler, Fachgeschäft sachlich nicht zu treffen. Eine Aufstellung von Normen darüber, welcher In-, haber eines Unternehmens sich Fachmann bzw. Fach händler nennen darf und welches Geschäft ein Fachgeschäft ist, ist freilich schwierig. Die Auffassungen hierüber gehen auseinander. Wir haben aber heute, insbesondere im Handwerk, genug Prüfungen, um fesfstellen zu können, wer tatsächlich Fachmann ist. Im Handwerk sind die Zwischenprüfungen während der Lehrlingszeit, 'die Gesellenprüfungen, die Meisterprüfungen vollauf geeignet, den einwandfreien Beweis zu erbringen, ob jemand Fach mann ist oder nicht. Auf dem Gebiete des Handels bestehen ebenfalls Berufsprüfungen. In Betracht kommt hier die kaufmännische Gehilfenprüfung und die Prüfung nach dem Einzelhandelsschußgeseß. Nicht unerwähnt kann an dieser Stelle bleiben, daß in der Regel der abgeschlossene handwerkliche Ausbildungsgang mit der Meisterprüfung als Krönung mehr Gewähr für ein ge diegenes fachliches Können bietet als die zulebt ge nannten Prüfungen. Auf der anderen Seite dürfen auch diejenigen nicht benachteiligt werden, die den vorgeschriebenen Prüfungs weg aus irgendwelchen Gründen nicht zurücklegen konnten und sich aus eigener Kraft ein umfangreiches t :/ der« Wir werben für die Küchenuhr! Herr Kollege Ernst Sdiolze in Baußen sendet uns ein Foto von seinem lebten, sehr hübschen Schaufenster! Wie freund lich lacht das Mädel aus dem Schaufenster heraus uns an! Es ist nun zwar nicht lebend, aber eine außerordentlich gute Ausführung einer Werbemaßnahme für — lunkers Heißquell! Es wird Ihnen sicher ebenfalls möglich sein, von einer benachbarten, befreundeten Installationsfirma sich einen solchen Blickfang zu leihen und für sich im Schaufenster zu verwenden. Wir sind sicher: es kommt keiner dabei zu kurz! (W/470) fachliches Können angeeignet haben. Ein solcher Mann darf im heutigen Staat jedenfalls nicht zurückstehen. Zu diesen mannigfachen Gesichtspunkten nimmt neuerdings ein Gutachten der Industrie- und Handels kammer Berlin (C 14 507/35) in folgender Weise Stellung: 1. Als Fachmann darf sich bei Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit nur derjenige bezeichnen, der auf eine abgeschlossene Lehr- und Gesellen tätigkeit zurückblicken kann und die Meisterprüfung abgelegt hat. Die Bezeichnung Fachmann ist in einigen Fällen ausnahmsweise dann zulässig, wenn die gleichen handwerklichen Fähigkeiten, die ein geprüfter Hand werksmeister besißt, auch auf Grund des Besuches gleichwertiger Fachschulen erworben werden können. Als Fachmann auf dem Gebiete des Handels kann sich derjenige bezeichnen, der entweder eine abgeschlossene Lehrzeit in der Branche genossen hat, oder eine entsprediende Fachprüfung abgelegt hat, oder der so lange in der Branche auch ohne Rücksicht auf eine Lehrzeit tätig ist, daß er als völlig fachkundig anzusehen ist.
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