Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (22. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- ArtikelAlles schon dagewesen! 285
- ArtikelVorbereitung für die Reichshandwerkstagung1936 in Frankfurt a. M. 286
- ArtikelWer ist Fachmann? 287
- ArtikelPublikum und Uhrmacher 288
- ArtikelDer Suggestivverkauf 289
- ArtikelUnter der Lupe! 290
- ArtikelSteuerfragen 290
- ArtikelWochenschau der U 292
- ArtikelInnungsnachrichten 294
- ArtikelFirmennachrichten 296
- ArtikelPersonalien 296
- ArtikelBüchertisch 297
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 297
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 297
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 297
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 298
- ArtikelAnzeigen 298
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
-
270
-
-
-
-
-
271
-
272
-
273
-
274
-
275
-
276
-
277
-
278
-
279
-
280
-
281
-
282
-
283
-
284
-
-
-
-
-
285
-
286
-
287
-
288
-
289
-
290
-
291
-
292
-
293
-
294
-
295
-
296
-
297
-
298
-
-
-
-
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
292 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 21 von 3 °/ 0 seines Einheilswerts vermieden werden, so daß es an Stelle der Gewerbesteuer nur der Grundsteuer unterliegt. Wird ein zum Betriebsvermögen gehöriges Grund stück veräußert, so bildet der dabei erzielte Gewinn einkommensteuerlich gewerblichen Gewinn und daher Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer. Die Zugehörig keit eines Grundstüdes zum Betriebsvermögen hat nicht nur bei Alleinveräußerung des Betriebsgrundsiücks ge werbesteuerlich Bedeutung, sondern auch dann, wenn es mit dem Gewerbebetriebe als solchen gleichzeitig ver kauft wird, denn der Gewinn aus solcher Veräußerung ist nach dem jefet geltenden Gewerbesteuerrecht gewerbe- steuerpflichtiger Ertrag. Die reichsrechtliche Regelung der Gewerbesteuer bringt aber in diesem Punkte eine bemerkenswerte Änderung. Das Gewerbesteuerrahmen- geseß spricht insbesondere aus, daß die Einkünfte zu kürzen sind um die Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs erzielt werden. Während also solche Gewinne einkommensteuerlich erfaßt werden können, sind sie von der Gewerbesteuer ab 1. April 1937 ausdrücklich befreit. Wochenschau der U Genehmigungsanträge der Überivachungsstelle für Edelmetalle xum Erwerb von Alt- und Bruchgold xurücksenden! — Tätigkeitsbericht der 6. Schweixer Uhrenmesse, Basel 1936 — Eine Tatsache, die den wenigsten bekannt — Steuerliche Behandln)ig der Aufwandentschädigung ehrenamtlich tätiger Meister — Werbung mit Referenxen — Kunde und Uhrmacher — Neue Patentgebühren — Turmuhr und Zeitungsberichterstatter — Ja, ja, die Uhren — Verbesserungen der Nauetier Zeitsignale Genehmigungsanträge der Uberwachungsstelle für Edel metalle zum Erwerb von Alt - und Bruchgold zurücksenden! Wir sind angehalten worden, die von uns herausgeschickten Anträge zum Ankauf von Alt- und Bruchgold ungesäumt zurück zufordern. Wir bitten um sofortige Einsendung der ordnungs gemäß ausgefüllten Antragsbogen und weisen nochmals darauf hin, daß die geseßliche Bestimmung hierfür besagt, daß niemand Alt- und Bruchgold ankaufen darf, der nicht im Besiße einer Weiterveräußerungsbescheinigung mit Goldankaufsklausel oder einer besonderen Genehmigung der Devisenstelle ist oder einen Genehmigungsbescheid der Uberwachungsstelle besißt. Für unsere Berufskameraden ist die Genehmigung nur durch die Innung zu erlangen. (VI 1/575Ö) Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin NW 7, Bauhofstraße 7. H. Flügel. W. König. Tätigkeitsbericht der 6. Schweizer Uhrenmesse, Basel 1936 Die Schweizer Mustermesse hat im Jahre 1931 erstmals den Rahmen geschaffen, um in einer eigenen Uhrenfachmesse die schweizerische Uhrenindustrie in einer möglichst geschlossenen und vollständigen Gesamtschau zu vereinigen und vor dem Inlande in Erscheinung treten zu lassen. Sie erwies sich als eine erfolgverbürgende Neuerung.- Die Teilnahme aus den Kreisen der schweizerischen Uhrenindustrie hält zwar noch nicht ganz Schritt mit der Bedeutung dieser Industrie, wenn auch nach dem Urteil von Kennern die Schweizer Uhrenmesse von Jahr zu Jahr einen immer größeren Aufstieg bedeutet. An der 6. Schweizer Uhrenmesse nahmen 33 Aus steller gegenüber 27 im Vorjahre teil, davon 26 eigentliche Uhrenindustrielle gegenüber deren 22 im Vorjahre. Was an der Zahl noch fehlen mag, das wird erseßt durch die gediegene Auswahl. Aus 26 fremden Staaten, darunter acht überseeischen, fanden sich ausländische Einkäufer ein. Wären nicht die viel fachen Exportschwierigkeiten gewesen, so wäre der eben zu Ende gegangenen Schweizer Uhrenmesse 1936 namentlich dank der ausländischen Nachfrage ein geschäftliches Ergebnis be- schieden gewesen, das alle Erwartungen weit übertroffen hätte. (VI 1/5759) Eine Tatsache, die den wenigsten bekannt und die doch beachtet werden sollte, ist, daß ... im Handwerk nahezu 4V a Mill. Menschen tätig sind. In einem Vortrag vor der Verwaltungsakademie in Berlin gab der Generalsekretär des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, Dr. Schüler, folgende Zahlen bekannt: 1598000 Betriebe, in denen 1,8 Mill. Gesellen, 750 000 Lehrlinge und 100000 Angestellte tätig sind. Hinzu kommen schäßungsweise 250000 mithelfende Familienangehörige. (VI 1/5751) Steuerliche Behandlung der Aufwandentschädigung ehren amtlich tätiger Meister Die als Reichsinnungsmeister, Bezirksinnungsmeister, Ober meister, Handwerkskammerpräsident, Landes- und Kreishand werksmeister berufenen Führer haben nach dem Ministerialerlaß S. 2150-95 III ihre für die Ausübung des Ehrenamtes empfangenen Dienstaufwandentschädigungen einkommensteuerlich als Betriebs einnahmen ihres Gewerbebetriebs zu behandeln. Die nach gewiesenen Ausgaben sind dementsprechend Betriebsausgaben; soweit keine Aufzeichnungen hierüber vorhanden sind, können Betriebsausgaben in angemessener Höhe ohne besonderen Nach weis anerkannt werden. Umsaßsteuerlich gehören die so vereinnahmten Entgelte zu den gewerblichen Betriebseinnahmen und sind daher in den Vor anmeldungen im Gesamtbetrag der Entgelte anzugeben und mit 2°/ 0 zu versteuern. (V11/5778) Werbung mit Referenzen Vielfach bedienen sich Kaufleute zur Werbung für ihre Waren und Leistungen empfehlender Hinweise auf frühere Lieferungen an Behörden, Firmen oder Privatpersonen. Solche Referenzen werden in verschiedenster Form aufgegeben Ent weder werden lediglich gewisse ständige Bezieher aufgeführt, oder es wird auf frühere Lieferungen an andere verwiesen, oder der Kunde wird aufgefordert, Erkundigungen über die ge schäftlichen Erfahrungen mit dem Lieferanten bei anderen ein zuziehen. Gegenüber diesen Werbeformen weist der Werberat der deutschen Wirtschaft darauf hin, daß nach den in der Wirtschaft herrschenden Anschauungen die Aufgabe einer solchen Referenz, wenn sie sich gleichmäßig an eine Vielheit von Empfängern richtet, der vorherigen Zustimmung desjenigen bedarf, auf den sie sich bezieht. Für einen wahrheitsgemäßen empfehlenden Hinweis auf Lieferungen an andere ist die vorherige Zustimmung lediglich dann nicht erforderlich, wenn die betreffende Werbung auf einen Einzelfall oder einen einzelnen Empfänger ab gestimmt ist. (V11/5767) Kunde und Uhrmacher Im „Überblick” (der Zeitschrift für Warenhäuser) berichtet Gerty Schuhmacher über einige Erfahrungen, die sie unter anderem auch in einem Uhrengeschäft erlebt hat und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Einem Geschäft für Schmuck und Uhren gebe ich meinen Wecker, der mir seit vielen Jahren treu und pünktlich dient. Ich brauche ihn wie das tägliche Brot, denn ich bin eine berufs tätige Frau, die morgens rechtzeitig aufstehen muß. Aber in weniger als acht Tagen kann man ihn nicht reparieren. Das verstehe ich natürlich und erkläre mich gern damit ein verstanden, wenn er dann nur wieder in Ordnung ist. Ich werde gebeten, Namen und genaue Anschrift anzugeben, und gewohnheitsgemäß füge ich sogar noch die Telephonnummer hinzu. — Genau nach acht Tagen erscheine ich wieder auf der Bildfläche. Was sich nun abspielt, ist folgendes: „Ist mein Wecker fertig?” „Ja — ja.” — Er findet sich auch, aber —: „Ach, wissen Sie, den können Sie wieder mitnehmen, wie er ist.” Erstaunter Blick. „Das ist so ein schlechtes Werk, das lohnt sich gar nicht!” Ich bin nicht nur erstaunt, sondern auch beschämt. So schlecht ist meine Uhr? Die Kunden nebenan schauen mitleidig zu mir hinüber. Sie haben natürlich jedes Wort gehört. Ich fange fast an, mich zu verteidigen: „ja, aber .. .” Dann gehe ich einfach. Niemand versucht, mich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht