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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (29. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
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- Die Uhrmacherkunst
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308 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 22 Wochenschau der Weitergabe von Alt- und Bruchqold — Unisatxrückyany bei den Warenhäusern — Reiehshandwciheitay rtanl- furt a Main - Grenzen des Teihahlunysyeschüftes - Was die Tayespresse über falsch- und richUyyehende öffentliche Uhren brinqt — Diauiantenmarld — Was ist Sdbcrporxellan, Metallporzellan Porzellan keramisch versilbert? — Cesar Schild (Grenchcn) f — Per Einfluß der Schmieruny auf die Entwiclduny der Zuy federn Ernrittluny Stettin auf Veranlassung der Bezirksgruppe Pommern, daß Teil zahlungsverkäufe, die mit der Publikation: „Kauf ohne Anzahlung zulässig” getätigt werden, gegen die guten Sitten verstoßen. Der Spruch stüßt sich auf ähnliche Entscheidungen der Einigungsamter in Berlin und München und kann demnach gegen Weitergabe von Alt- und Bruchgold Von der Fachgruppe Edelmetall waren, Schmuck waren, Perlen, Edelsteine und Goldschmiedebedarf der Wirtschaftsgruppe Grog-, Ein- und Ausfuhrhandel erhalten wir folgende Zuschrift: Kunden unserer Mitglieder haben in leßter Zeit auf An fragen von verschiedenen Seiten wiederholt die Antwort erhalten, daß sie nicht berechtigt sind, das von ihnen angekaufte Alt- und Bruchgold an Grossisten weiterzugeben. Diese Auskunft trifft insofern nicht zu, als nach den An ordnungen der Uberwachungsstelle für Edelmetalle auch ein Groß handelsbetrieb berechtigt ist, Alt- und Bruchgold anzukaufen, sofern er mit Befürwortung der zuständigen Fachgruppe die Ge*- nehmigung hierzu von der Uberwachungsstelle für Edelmetalle erhalten hat. Daraus schon, aber auch aus den Grundsäßen des all gemeinen Geschäftsverkehrs zwischen dem Juwelier und Uhr macher und seinem Großhändler heraus geht hervor, daß ein Einzelhändler das von ihm angekaufte Alt- und Bruchgold an eine Großhandelsfirma weitergeben kann. Er muß sich nur vor her bei dem betreffenden Grossisten darüber vergewissern, ob dieser eine Ankaufsgenehmigung für Alt- und Bruchgold besißt. (VI 1/5789) Umsaßt ückgang bei den Warenhäusern Wie man aus wirtschaftlichen Berichten feststellen kann, ist bei den Warenhäusern ein Umsaßrückgang zu verzeichnen, der mit einem Kostenanstieg verbunden ist. Der Anteil der Warenhäuser am Einzelhandelsumsaß betrug im Jahre 1925 un gefähr 3,8°/ 0 , 1930— 1932 nach vorläufigen Schäßungen 3,4 — 3,5 7„, 1934 ist er auf rund 3»/o zurückgegangen, 1935 hat er diese Grenze noch unterschritten. Die Anpassung der Kosten an diesen Umsaßrückgang hatte ihre Grenzen durch Bestimmungen über Personalabbau usw. Nach einer Umsaßstatistik selbst betrug der Jahresumsaß einer im Warenhaus beschäftigten Person im Jahre 1930 rund 15500 Ml, 1932 12000 Ml und 1933 10000 ‘M. Diesem Absinken der Warenhausumsäße steht eine Steigerung des Einzelhandel- umsaßes gegenüber. Auch den Fachgeschäften kommt diese Umsaßsteigerung zugute und wird aller Schäßung nach weiter anhalten. (VI 1/5796) Reichshandwerkertag Frankfurt a. Main . In Gemeinschaft mit der Fadigruppe 23 laden wir alle unsere Kollegen, die zum Reichshandwerkertag nach Frank furt a. Main kommen, ein, an einer allgemeinen Besprechung der gegenwärtig aktuellen Fragen teilzunehmen. Die Kund gebung findet statt am Sonnabend, dem 6. Juni, nach mittags 4Uhr, im Vol ksbi I d un g shei m Frank fu rt a. Mai n. Alle Angehörigen unseres Reichsinnungsverbandes und alle Mitglieder der Fadigruppe 23, die dienstlich ohnehin am Reidis- handwerkertag teilnehmen, sind zu dieser Kundgebung herzlidi eingeladen. Kosten dürfen den Organisationen durch die Teil nahme nicht entstehen. (VI 1/5784) Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin NW 7, Bauhofstraße 7. fl. Flügel. W. König. Grenzen des Teilzahlungsgeschäftes Nach einem gutadifjidien Spruch der Industrie- und Handels kammern Arnsberg und Hagen wurde ein Urteil gefällt, daß ein Abzahlungsgeschäft über fünf Jahre nicht handelsüblidi ist. Es handelte sich dabei um den Verkauf von Heizungsgeräten zu Monatsraten von 2 Ml. Es wurde angeführt, daß ein solches Angebot vom Standpunkt des Einzelhandels aus wettbewerbs mäßig zu mißbilligen sei, da der Einzelhandel auch keinen Kredit über fünf Jahre bekommt. Die Möglichkeit einer solch lang andauernden Ratenzahlweise für den Erwerb von größeren Haus- haltsachcn würde dem Einzelhändler einen großen Teil seiner Kundschaft entführen. In einer ähnlichen Sache entschied das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer kündigyngen gemäß § 1 des Geseßes gegen den Wettbewerb vorgegangen werden. solche An unlauteren (VI 1/5786) Was die Tagespresse über falsch- und richtiggehende öffentliche Uhren bringt Das „Neuköllner Tageblatt” weist im Namen ihrer Leser darauf hin, daß eine große öffentliche Schuluhr zwar richtig geht und schlägt, daß aber das Zifferblatt dieser Uhr so gelitten hat, daß eine Erneuerung unbedingt vonnöten wäre. Auf eine Ein gabe, die dieserhalb an die Schulleitung gemacht wurde, lehnte die Schulleitung die Instandseßung der Uhr mit der Begründung ab, daß sich die Schule selbst um die Erhaltung ihrer Gebäude und Einrichtungen nicht zu kümmern brauche, dafür sei eine andere Stelle zuständig. Vielleicht gelingt es jeßt, die dafür zu ständige Stelle zu interessieren. Weiter wird festgestellt, daß seit Wochen die Uhr der Kirche in Berlin N, Gartenplaß, auf 12 Uhr steht. Diese gleiche Wahr nehmung kann man an der öffentlichen Uhr, die am Spittelmarkt steht, machen. Aus Elbing erfahren wir, daß bei einer Prüfung genauer Zeitanzeige nur zwei öffentliche Uhren gut abgesdinitten haben. Es waren dies die Rathaus- und die Markttoruhr. Alle anderen Uhren begnügten sich nicht nur mit einer Differenz von Sekunden, sondern sogar mit Minuten. Es wird dabei erwähnt, daß die Uhr an der Heinrich-von-Plauen-Schule, die verhältnismäßig jung ist, nicht recht mitkommt. Fünf bis sechs Minuten Differenz zeigt sie immer. Es wird gebeten, die Besißer der Uhren mögen doch etwas Wert auf genaue Zeit legen und so die Pünktlichkeit der Einwohner zu fördern. (VI 1/5795) Diamantenmarkt Wie aus Amsterdam gemeldet wird, will das .Londoner Syndikat die Preise für rohe Steine in dieser Monatshälfle um durchschnittlich 27-2 % erhöhen. (VI 1/5794) Was ist Silberporzellan, Metallporzellan, Porzellan keramisch versilbert? Troß anfänglich weit auseinander liegender Interessen gegensäße ist es nach langwierigen Bemühungen gelungen, die interessierten Wirtschaftsorganisationen zu einer einheitlichen Auffassung zusammenzuführen. Diese fand ihren Niederschlag in der nunmehr der Öffentlichkeit übergebenen RAL-Vereinbarung „Begriffsbestimmungen und Bezeichnungsvor schriften für Silberporzellan, Metallporzellan und Porzellan keramisch versilbert, RAL 532 E". Von mehr als 100 mitarbeitenden Organisationen ist die Vereinbarung unterschriftlich anerkannt worden. Die umfang reiche Unterzeichnerliste gibt den Nachweis der beim RAL üb lichen Gemeinschaftsarbeit. An ihr sind die Erzeuger, der Groß- und Einzelhandel, die Behörden, die geseßlichen Berufsver tretungen, Prüf- und Forschungsanstalten und die Verbraucher beteiligt. Die „Begriffsbestimmungen” begrenzen eindeutig die ver schiedenen Erzeugnisse durch die festgelegten Begriffe, und zwar: 1. „Silberporzellan“ ist ein Porzellan, das mit einem Fein silbermantel überzogen oder mit Feinsilberverzierungen ohne Inanspruchnahme einer anders gearteten Metallunterlage ver sehen ist. Das Gewicht des fertig bearbeiteten Silbermantels bzw. Silberbelages muß mindestens 2 g Feinsilber für jeden dm 21 ) der mit Silber belegten Oberfläche betragen. 2. „Metallporzellan" ist ein Porzellan, das mit einem Mantel aus unedlem Metall überzogen oder mit Verzierungen aus unedlem Metall versehen ist. I) diu 2 = (Juadraldezimder.
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