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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (25. September 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- ArtikelDie Heinzelmännchen kommen! 527
- ArtikelEinheitlicher Lehrbrief für das gesamte deutsche Handwerk! 528
- ArtikelKünftige Betriebsführer 528
- ArtikelEin Lehrling baut eine Taschenuhr! 530
- ArtikelDie Obermeister werden geschult! 531
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 534
- ArtikelKatalog - oder mehr als das? 535
- ArtikelSteuerfragen 536
- ArtikelWochenschau der U 538
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 539
- ArtikelInnungsnachrichten 539
- ArtikelFirmennachrichten 539
- ArtikelPersonalien 540
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 540
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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538 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 39 gewissem, ob dieser von der Uberwachungsstelle eine Ankaufsgenehmigung für Altgold besißt. Hinsichtlich der umsaßsteuerlichen Behandlung ver weisen wir auf die Artikel in Nr. 4 und Nr. 43/1935 der UHRMACHERKUNST: „Zur Frage der Umsaßsteuer von Edelmetallieferungen“ und „Wann kann der Uhrmacher für Lieferungen im Großhandel noch steuerliche Ver günstigungen beanspruchen?“ Wenn auch die Umsaßsteuerfreiheit sowie überhaupt jegliche Umsaßsteuervergünstigung für die Lieferung der Edelmetalle seit 1. Januar 1935 beim Uhrmacher meistens wegfällt, weil in der Regel sein Umsaß im Großhandel weniger als 25°/ 0 des Vorjahrsgesamtumsaßes beträgt, so bleiben solche Lieferungen doch stets Großhandels lieferungen, wobei ab 1. Oktober 1936 die Bestimmungen der Warenausgangsverordnung vom 20. Juni 1936 zu be achten sind. Neuregelung von Umsaßsteuervorschriften Ab 1. Oktober 1936 treten einige Änderungen an den Durchführungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß ein. Bei Unternehmern mit nicht mehr als 10000.%)/ Gesamt jahresumsaß war bisher ausnahmsweise die wöchentliche Aufzeichnung der Entgelte ausreidiend. Diese Ausnahme bestimmung fällt künftig weg, so daß auch die Unter nehmer mit kleinem Umsaß jeßt verpflichtet sind, ihre vereinnahmten Entgelte täglich aufzuzeichnen. Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerb lichen Niederlassung oder außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orlen Straßenhandel betreiben, haben künftig ein besonderes Steuerheft zu führen. Das Steuerheft wird auf Antrag vom Finanzamt ausgefertigt. Die Führung eines Steuerheftes kann auch von einem Unternehmer verlangt werden, der Gegenstände von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten einkauft oder durch Angestellte einkaufen läßt. Wochenschau der Die Innungen sammeln auch Altmaterial! — Aus der Arbeit der Prüfstelle für das Handwerk, Breslau — Mängel in der Namensführung des Minderkaufmanns (Änderung des f !) HG B und des >< Jöa der Gewerbeordnung) — Platin — Lchrlnigshöchsixahlen tm Graveur- und Ziseleurhand werk im Kammerbcxirk Erfurt — Sehutx marke und Ursprungsxeichen für deutsche Musikinstrumente — Ermittlungen — Abfall von Gold Sammlung von Altmaterial Um dem Führer zu beweisen, daß die deutschen Uhrmacher geschlossen hinter dem Aufbauwerk des Reiches stehen, hat der Reichsinnungsmeister bei der leßten Arbeitstagung der Bezirks innungsmeister angeregt, eine Sammelstelle für Altmaterial bei jeder Innung einzurichten. Die Innungen tragen dafür Sorge, daß in dieser Sammelstelle von den gesamten Mitgliedern der Innung das nußlos in den Betrieben vorhandene Altmaterial (Messing) zusammengetragen wird. Das Altmaterial muß natür lich in reinster Form abgeliefert werden, d. h. es dürfen sich keine anderen Metalle (Eisen) darin befinden. Die Innungen sammeln das Material so, daß es etwa Ende November auf Ab ruf an eine noch anzugebende Adresse zur Verfügung steht. Wirsind überzeugt, daß durch diese Sammlung erhebliche Mengen von nußlos herumliegendem Altmaterial gesammelt werden können, die die Aufwendung von Devisen für Neumaterial ersparen. Wenn bei uns im Uhrmacherhandwerk auch nidif große Mengen von Metallen verarbeitet werden, so wird dodi bei den vielen Be trieben eine recht erheblidie Menge herauskommen. Der Reichs- innungsmeister beabsichtigt, nach Beendigung der Sammlung diese dem Führer persönlich zu übergeben. (VI 1 5848) Prüfsfellen für das Handwerk arbeiten! Eine kleine goldene Damen-Armbanduhr wies troß mehr facher Reparaturen einen schleppenden Gang auf. Durdi Prü fung des verwendeten Gangöles konnte nachgewiesen werden, daß das Ol durch langes Lagern (es war etwa acht Jahre alt) oxydiert bzw. polymerisiert war. Für Kleinstuhren empfiehlt es sich, das Ol nur kurze Zeit zu verwenden. Nach Informationen soll sich synthetisches Uhrenöl in bestimmten Fallen sehr bewahrt haben und den oben angegebenen Erscheinungen nidit so schnell unterliegen. (VI 1/5852) Antrag auf Änderung des Handelsgeseßbuches Kürzlich ging durch die Tagespresse eine Mitteilung, nach der der Rhein-Mainische Industrie- und tiandelstag bei dem Reichsjustizministerium beantragt hat, eine Regelung der Namens führung der Minderkaufleute im Geschäftsverkehr vorzunehmen. Insbesondere bezweckte der Antrag eine entsprechendeErgänzung der Vorschriften des § 4 des UGB. und des § 15a der Gewerbe ordnung. Der Reichsstand des Deutschen Flandwerks hat nunmehr in einer Eingabe an den Reichsjustizminister darauf hingewiesen, daß das hier in Betracht kommende rechtliche und wirtschaftliche Fragengebiet nicht mit einem Antrag erschöpft ist, wie ihn der Rhein-Mainische Industrie- und tiandelstag im Sinne einer Rege lung der Namensführung der Minderkaufleufe gestellt hat. Viel mehr wird bemerkt) daß ein derartiger Antrag richtigerweise nur verfolgt werden kann, wenn gleichzeitig eine Änderung des Handelsgeseßbuches dahin erfolgt, daß auch Handwerker in das Handelsregister einzutragen sind, soweit nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb er forderlich ist. Der Reichsstand des Deutschen Handwerks hat hierbei an Hand von Zahlenangaben vor allem darauf hingewiesen, daß, wie sidi auch mittelbar aus dem Antrag des Rhein-Maini- schen Industrie- und Handelstages ergibt, die tatsächlichen Ver hältnisse und die praktischen Anforderungen des Wirtschaftslebens in weitestem Umfang bereits über die formellen Vorschriften des Handelsgeseßbuches hinweggegangen sind. (VI 1 5841) Platin Auf dem Platinmarkt ist gegenwärtig eine lebhafte Bewegung festzustellen. Es finden alle möglichen Verhandlungen zwischen den platinerzeugenden Ländern und den hauptsächlichsten Ab nehmerkreisen statt. Eine Folge dieser Unruhe ist ein Anziehen der Preise. Audi in Deutsdiland sind die Preise hoher geworden in Angleichung an die Auslandspreise. Das Angebot hat sidi verringert, die Preise sind gestiegen. Der offizielle Verkaufs preis wurde für technisch reines Platin von 6,10%)/ auf 6,60%)/ je Gramm und für Alf-Platin im Einkauf von 4,70 auf 5,50%)/ je Gramm erhöht. Es handelt sich hier um Preise bei größeren Mengen. Selbstverständhdi werden für kleinere Mengen geringere Preise gezahlt. Es ist notwendig, die Entwicklung auf dem Platm- markt aufmerksam zu verfolgen. (VI 15851) Lehrlingshöchstzahlen im Graveur- und Ziseleurhandwerk im Kammerbezirk Erfurt Der Präsident der Handwerkskammer Erfurt hat mit Ge nehmigung des Reichs- und Preußisdien Wirfsdiaftsministers für seinen Bezirk folgende Regelung getroffen: In einem Betriebe ohne Gesellen darf, falls die sonstigen geseßhdien Vorausseßungen erfüllt sind, ein Lehrling gehalten werden. Ein zweiter Lehrling darf dann eingestellt werden, wenn im Betriebe drei bis fünf Gesellen ständig beschäftigt werden. Die Höchstzahl der zu haltenden Lehrlinge betragt drei, die nur dann ausgebildet werden dürfen, wenn mindestens sechs bis acht Gesellen ständig beschäftigt werden. Der Präsident der Kammer ist in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, Ausnahmen von diesen Vorschriften zuzulassen. (VI 1 5840) Schußmarke und Ursprungszeichen für deutsche Musik instrumente Der am 30. November 1935 gegründete „Zeichenverband deutscher Musikinstrumentenhersteller e.V.”, Berlin-Charlotten burg 2, Kantsfraße 14, hat jeßt seine Saßungen veröffentlicht, die
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