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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (16. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- ArtikelProlog zu einer Meisterfreisprechung 565
- ArtikelAngemessene Preise - sorgsame Buchführung! 566
- ArtikelBeurlaubungen zu den Übungen der Wehrmacht 567
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 568
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 569
- ArtikelWochenschau der U 570
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 573
- ArtikelInnungsnachrichten 574
- ArtikelFirmennachrichten 576
- ArtikelPersonalien 576
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 577
- ArtikelBüchertisch 577
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 578
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 578
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 571 Formen, die für Erzeugnisse von betrieben der Edel metallgewinnung handelsüblich sind. 3. Silber in Form von Halbmaterial (fassoniertes Silber), unlegiert oder legiert, d. h. in Form von Stangen, blechen. D !, a A r Vc g ,? wa i zten . Fol,en u - ä- Formen, die aus Roh oder Abfallmaterial durch ein einfaches mechanisches Arbeitsverfahren, wie Walzen, Pressen, Ziehen u. dgl. hergestellt werden. y B) Verkehr mit Silber § 2 o .u Sil u e . r i darf 1V r zu . r P ewinnun g oder Wiedergewinnung des 5. bermhalts zur Verarbeitung oder zum Verbrauch, gegebenen falls durch Vermittlung des Handels, abgegeben und erworben werden. Ein Händler, der Silber erwirbt, ist verpflichtet, das er worbene Silber auf dem handelsüblichen Wege mit möglichster beschleumgung einem der in Absafe 1 genannten Zwecke (Ge winnung oder Wiedergewinnung des Silberinhalts, Verarbeitung oder Verbrauch) zuzuführen. C) Regelung der Preise für Silber und Silbersalze I. Abgabe und Erwerb von Silber zur Gewinnung oder Wiedergewinnung des Silberinhalts § 3 Silber darf zum Zwecke der Gewinnung oder Wieder gewinnung des Silberinhalts, auf den Feinsilberinhalt berechnet, höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem jeweils an der Berliner Börse notierten unteren Kurs für Feinsilber entspricht, abzüglich der handelsüblichen Ver arbeitungskosten. II. Abgabe und Erwerb von Silber zur Verarbeitung oder zum Verbrauch § 4 Silber in Form von Zwischenerzeugnissen der Hütten industrie, Rückständen und Abfällen (§ 1 Nr. 1) darf zur Weiter verarbeitung oder zum Verbrauch, auf den Feinsilberinhalt be rechnet, höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem jeweils an der Berliner Börse notierten unteren Kurs für Feinsilber entspricht, abzüglich der handelsüblichen Verarbeitungskosten. §5 Silber in Form von Rohmaterial (§ 1, Nr. 2) darf zur Ver arbeitung oder zum Verbrauch, auf den Feinsilbergehalt berechnet, beim Verkauf von 50 kg und mehr höchstens zu dem Preise ab gegeben und erworben werden, der dem jeweils an der Berliner Börse notierten oberen Kurs für Feinsilber entspricht. Bei der Abgabe und dem Erwerb kleinerer Mengen sind folgende Auf schläge zulässig: 25 bis unter 50 kg 0,60 Mil kg 10 bis unter 25 kg 1,00 W/kg 1 bis unter 10 kg 1,80 0M kg 500 g bis unter 1 kg 4,00 ÄW/kg unter 500 g 8,00 Mil kg §6 Silber in Form von Halbmaterial (§ 1, Nr. 3) darf zur Weiter verarbeitung oder zum Verbrauch, auf den Feinsilberinhalt be rechnet, höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem in § 5 Absafe 1 genannten Preis entspricht, zu züglich der handelsüblichen Aufschläge. III. Abgabe und Erwerb von Silbersalzen §7 Silbersalze und sonstige Silberverbindungen, die nach ihrem Silbergehalt gehandelt werden, dürfen höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem in § 5 Absafe 1 ge nannten Preis für den Feinsilberinhalt zuzüglich der handels üblichen Aufschläge entspricht. IV. Abgabe und Erwerb von Silber in Form von Erzen §ö Silber in Form von Erzen darf, auf den Feinsilberinhalt be rechnet, höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem jeweils an der Berliner Börse notierten unteren Kurs für Feinsilber entspricht, abzüglich der handelsüblichen Verarbeitungskosten. V. Preisbindung für den Handel §9 Erfolgt die Abgabe oder der Erwerb von Silber durch Ver mittlung eines Händlers, so gelten die Vorschriften der §§ 3—8 auch für den Verkehr zwischen dem Händler und dem Abgeber oder dem Erwerber. VI. Handelsübliche Ab- und Aufschläge § 10 Inwieweit Ab- und Aufschläge im Sinne der §§ 3, 4 5 6 ü»!ä * v er A/iordniing als handelsüblich anzusehen sind, be stimmt in Zweifelsfallen die Uberwachungsslelle für Edelmetalle. i h ,n ™ we ' Aufschläge im Sinne des §7 dieser Anordnung als handelsüblich anzusehen sind, bestimmt in Zweifelsfällen die uberwachungsslelle „Chemie”. VII. Verbot von Sondervergütungen und Umgehungen § 11 Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittel bar oder unmittelbar die Vorschriften der §§ 3 bis 9 dieser An ordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen. D) Ausnahmen § 12 Ausgenommen von den Vorschriften dieser Anordnung sind die Abgabe und der Erwerb aller Silberwaren, aufeer Kurs ge- sefeter Münzen und Medaillen mit Gebrauchs-, Seltenheits- Sammler- und sonstigem Liebhaberwert zu einem dieser Eigen schatt entsprechenden Zwecke. Diese Ausnahme gilt entsprechend für den Handel. E) Geltungsbereich § 13 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nur für den in ländischen Geschäftsverkehr mit Silber. F) Strafvorschriften § 14 Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I, S. 816) und gegen §§3—11 dieser Anordnung unter den §3 der Verordnung über Preise für Silber vom 6. Oktober 1936 (RGBl. I, S. 881). G) Inkrafttreten § 15 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im „Deutschen Reichs- und Preufeischen Staatsanzeiger” in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1936. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle v. Schaewen Der Reichsbeauftragte für Chemie Dr. C. U n g e w i 11 e r (VI 1 /6011) Winterhilfsweik 1936/1937 Auch im kommenden Winter wird das Winterhilfswerk des deutschen Volkes fortgesefet werden. Es gilt wieder, den Volks genossen, die sich noch in Not befinden, zu helfen und damit auch hier die Volksgemeinschaft zur Tat werden zu lassen. Es ist Pflicht jedes Volksgenossen, sich dafür einzusefeen, dafe auch in den bevorstehenden Wintermonaten der Kampf gegen Hunger und Kälte erfolgreich durchgeführt wird. Jeder helfe! (VI 1/5982) Altgold und Warenausgangsbuch Auf S. 537 der UHRMACHERKUNST ist unter „Auch Uhr macher haben gegebenenfalls ein Warenausgangsbuch zu führen” darauf hingewiesen, dafe bei Lieferungen von Altgold die Vor schriften über Verbuchung des Warenausgangs und über Beleg erteilung zu beachten sind. Bei der Verbuchung sind folgende Angaben zu machen: Lehrlingszwischwischenprüfung III. Lehrjahr Berichtigung: In der Arbeitsanweisung für die Maßzapfen in UHRMACHERKUNST Nr. 40 ist in der Urschrift ein Versehen unterlaufen. Es muß heißen auf Seite 545 unter 1. Für Zapfen und mit Hohlkehlen: „Die Tiefe des Oltrichters ist.. “ statt: „Die Tiefe der Hohlkehle ist...“ Die Richtlinien sind nach Llnnartz: Fachieichnen, T-fel 7, Figur 5, S. 22
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