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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (24. Januar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- ArtikelGedanken über "Uhren ohne Öl" 47
- ArtikelDer Firmenname wirbt! 49
- ArtikelWunderwerke eines 81jährigen Meisters 50
- ArtikelEine Armbanduhr (Schluß) 51
- ArtikelNochmals die Schraubenfeder 53
- ArtikelSchaufenster und Diapositiv 54
- ArtikelSteuerfragen 54
- ArtikelWochenschau der U 56
- ArtikelInnungsnachrichten 57
- ArtikelFirmennachrichten 59
- ArtikelPersonalien 59
- ArtikelBüchertisch 60
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 60
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 60
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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56 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4 Wochenschau der Zum Goldqesctx - Der Rundfunk berichtet von den Lehrlingsx irischen prüfu ngen — Auch die Uhrmacher arbeiten nur noch qeqen Barxahlunq — Füllt eine Uhr, die mit emem bestimmtenFirmenzeichen versehen ^ und etua 3 50 Ml wert ist unter den Beqrift der ,,qerinqivertiqen Kleinigkeit l ? — Ehrenzeichen nur in uuidigei Um- X für öffentliche Aufträge ab 500 XU forderlich - Neustundeo, und AU- stunden — Wann dürfen Dankschreiben benuxtt werden? Und uas sagt die Piesse. Prüfungsausschuß Zum Gold-Geseß Anordnung zur Ergänzung der Gebührenordnung der über wachungstelle für Edelmetalle. Vom 17. Januar 1936. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 („Reichsgeseßbl.“ I, S. öl61 in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Uberwachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 („Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- anzeiger“ Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Uber- wachungssfelle für Edelmetalle vom 5. November 1935 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 260 vom 6. November 1935) durch folgende Vorschriften ergänzt: 1. Zusaß zu §2: Gebührenpflichtige Tatbestände sind: Ziff. 5: Die Erteilung von Genehmigungen zum Erwerb von Alt- und Bruchgold zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken durch die Überwachungs- Stelle für Edelmetalle. Zu: aß zu § 3: Abs. 6: Die Gebühr für die Erteilung von Genehmigungen zum Erwerb von Alt- und Bruchgold (§ 2 Ziff. 5) beträgt 2 Ml für jede Genehmigung. II. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im „Deutschen Reichsanzeiger“ in Kraft. Berlin, den 17. Januar 1936. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen. (VI 1/5198) Der Rundfunk bei der Lehrlingszwischenprüfung Es war uns gelungen, den Rundfunk für eine kurze Repor tage von unserer Zwischenprüfung zu gewinnen. Im Echo am Abend des Berliner Senders höiten Sie am 13. Januar um 7 40 : Rundfunk: „Hallo! Hallo! Liebe Echohörer! Wir sind hier heute beim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, wo in diesen Tagen eine große Prüfung stattfindet von Arbeiten, die Uhrmacherlehrlinge aus allen Teilen des Deutschen Reiches hierher gesandt haben. Dürfen wir Sie, Herr Reichsinnungsmeister Flügel, einmal bitten, uns einiges Grundsäßliches zu sagen über das, was mit diesen Zwischenprüfungen im Handwerk erreicht werden soll?" Reichsinnungsmeister Flügel: „Diese Zwischenprüfungen finden alljährlich statt. Unser Reichsinnungsverband hat schon seit 16 Jahren große Erfahrung in der Durchführung dieser Prü fungen, die uns jeßt nach der allgemeinen Einführung auf An ordnung des Reichsstandes des Deutschen Handwerks sehr zu gute kommen. Jeder Lehrling unseres Uhrmacherhandwerkes ist verpflichtet, sich an diesen Wettbewerben zu beteiligen, und er sendet seine Arbeiten an die zuständige Innung. Die eigentliche Vorprüfung erfolgt in der Bezirksstelle, die die besten Arbeiten ausscheidet und sie hierher zum Reichsinnungsverband des Uhr macherhandwerks weiterbefördert. Hier erfolgt die endgültige Prüfung, die nun gewissermaßen die Elite der Uhrmacherlehrlinge darstellt. Eine Anzahl hervor- iiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiii Ordnung ist die erste Bedingung des Vorwärtskommens. Kollegen, führt Bücher! unsere Verbandsbuchführung mit der Preis mit Abschlußbuch 4,70 Mk. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin NW 7, Bauhofstr. 7 Postscheckkonto: Leipzig 13953 Benußt dazu genauen Anleitung. ■■■■ IM Illlllllllll I Mil I MIMMIMIIIM ragender Uhrmacher, die dauernd dem Hrutungsausscnuß an gehören, übernehmen in mehrtägiger Arbeit die Prüfung. Uber das Ergebnis kann Ihnen am besten der Vorsißende des Prüfungs ausschusses, Herr Firl, Bericht geben.’ Rundfunk: „Würden Sie so gut sein, Herr Firl? Herr Firl: „Wir können nur sagen, daß das Prüfungs ergebnis außerordentlich erfreulich ist. Von den etwa 1200 be teiligten Uhrmacherlehrlingen haben 400 so vorzügliche Arbeiten eingesandt, daß sie zu uns nach Berlin in die Endausscheidung kommen konnten, und auch hier ist wiederum ein so günstiges Ergebnis erzielt worden, daß etwa zwei Drittel aller Arbeiten mit Ehrenurkunden und auch mit Geldpreisen bedacht werden konnten.“ Rundfunk: „Worin bestehen nun die Aufgaben, die diesen Uhrmacherlehrlingen gestellt worden sind?“ Herr Firl: „In den ersten beiden Lehrjahren lag uns vor allem daran, die Grundbedingungen zu berücksichtigen, die in jeder Lehre den Hauptwert darstellen: nämlich die Ausbildung der Handgeschicklichkeit im Feilen und Drehen, im Sehen und Messen. Die Arbeiten sind nicht leicht gewesen und erfordern schon ein beträchtliches Können und gute Handgeschicklichkeit. Aber diese Leistungen in Verbindung mit den überaus vorzüglichen Ergebnissen berechtigen uns zu der Hoffnung, daß dieser Nach wuchs unserem schönen Uhrmacherberufe Ehre machen wird, da es ihm durchaus möglich ist, vermöge seiner Leistungen das Vertrauen des Publikums vollauf zu rechtfertigen.“ Und wir wünschen, daß unsere Bemühung durch den Rund funk von Erfolg gekrönt ist und im Publikum die Hochachtung vor unserem schwierigen Beruf wieder etwas steigt! (VI 1/5169) Reparaturen nur gegen Barzahlung Nun hat auch die Uhrmacher-Pflichtinnung bekanntgegeben, daß sie sich dem Vorgehen der Pasewalker Schuhmacher- und Gerberinnung anschließt und keine Arbeiten mehr ohne sofortige Barzahlung verabfolgt. (VI 1/5172) Das „Gelegenheitsgeschenk“ Das Gelegenheitsgeschenk an einen Kunden, das unabhängig von einem Kauf gewährt wird, fällt nicht unter das Zugabegeseß. Nach diesem ist es also erlaubt. Dagegen kann es nach § 1 des Geseßes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten sein. Nämlich dann, wenn das Geschenk die Grenze der üblichen und angemessenen Aufmerksamkeit überschreitet. Die Hingabe einer Uhr im Werte von 3,50 Ml kann wohl als solche Aufmerksamkeit nicht mehr angesprochen werden, stellt sich vielmehr als eine gegen die guten Sitten verstoßende Wettbewerbshandlung dar und erscheint daher als geseßlich unzulässig. (VI 1 5171) Vertrieb von Ehrenzeichen In einer Verordnung des Reichswirtschaftsministers wird bestimmt, daß der Vertrieb von Orden, Ehrenzeichen und Ordens bändern nur in solchen Verkaufsstellen zuzulassen ist, in denen nach der Art des Geschäftes und der sonst feilgehaltenen Waren dieser Vertrieb mit der Würde der Orden und (Ehrenzeichen vereinbar ist. Deshalb sind dafür vor allem Verkaufsstellen für Militäreffekten und Uniformen, Vereinsgegenstände, Ehren- und Sportpreise, Schmuck und Schmuckgegenstände zugelassen. Inhaber oder Leiter solcher Verkaufsstellen müssen Reichsbürger sein. Die Verordnung, die am 1. April 1936 in Kraft tritt, bezieht sich nicht auf den Vertrieb der Ehrenzeichen der NSDAP. (VI 1/5173) Wichtig für öffentliche Aufträge Der Reichsfinanzminister hatte bekanntlich vor einiger Zeit angeordnet, daß öffentliche Aufträge nur an solche Bieter zu er teilen sind, die eine Bescheinigung ihres zuständigen Finanzamtes darüber vorlegen, daß aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Erteilung öffentlicher Aufträge an sie bestehen. Die Vorlage dieser steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde bisher nur für Aufträge von 5000 Ml aufwärts gefordert. Nach den Berichten der Finanzämter hat diese Maßnahme den er warteten Erfolg gehabt; bisher säumige Steuerzahler, die auch
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