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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (4. Dezember 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was ist unlauterer Wettbewerb?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das durchsichtige Uhrwerk!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- ArtikelMehr Schmuck verkaufen! 659
- ArtikelWas ist unlauterer Wettbewerb? 660
- ArtikelDas durchsichtige Uhrwerk! 661
- ArtikelModerner Geist zum Geschäftsjubiläum! 662
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 662
- ArtikelSprechsaal 663
- ArtikelSteuerfragen 664
- ArtikelWochenschau der U 666
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 668
- ArtikelInnungsnachrichten 668
- ArtikelFirmennachrichten 669
- ArtikelPersonalien 669
- ArtikelBüchertisch 670
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 670
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 670
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 49 DIE UHRMACHERKUNST 661 Noch raffinierter schrieb ein anderer in seiner Anzeige: „5 Jahre Garantie f. Geh.“ Das soll heißen: für Gehäuse. Ob es aber ein Laie so versteht? Eine Damenuhr, deren Metallgehäuse mit einer Gold auflage überzogen ist, darf nicht als „Goldene Uhr“ bezeichnet werden. Audi darf ein silbervergoldetes Stück nicht an- geboten werden mit: „Gold auf Silber.“ Unlauterer Wettbewerb ist auch in Deutschland die Bezeichnung „echt 14 Kar. gojdfilled“. Nur Eingeweihte wissen um diese Bedeutung dieses Ausdruckes, der auf deutsch lautet: goldgefüllt. Bei goldplattierten Waren dürfen Sie natürlich nicht sagen: „14 kar. Gold (platt.)“ oder auch „echt 14 kar. Gold (auf 1.)“. Beides ist unzulässig, weil es auf Irre führung des Käufers beredinet ist. Die Garantie für Uhren ist ja jeßt einheitlich geregelt. Verstöße werden unweigerlich verfolgt. Für alle Arm banduhren darf nur ein halbes Jahr Garantie gegeben werden; für alle anderen Uhren über einem Verkaufspreis von 10 Ml jedoch ein Jahr, unter 10 Ml Verkaufspreis aber nur ein halbes Jahr Garantie. Eine oft fälschlich benußte Bezeichnung ist auch „Gelegenheitskauf“. Ein Gelegenheitskauf braucht keines wegs besonders billig zu sein, sondern er muß wirklich eine einmalige, besonders günstige Gelegenheit sein. Es dürfen also nicht ohne weiteres Gegenstände, die etwa alt aus Privathand angekauf sind, nach Instandseßung als „Gelegenheitskäufe“ angeboten werden. Sehr viel Mißbrauch wird auch mit dem Wörtchen „nur“ vor Preisangaben getrieben. Dieses Wort „nur“ ist nur dann berechtigt, wenn tatsächlich der angegebene Preis wesentlich niedriger ist als der handelsübliche. Andernfalls sollte gegen solche Schreier mit einem Sach- Das durchsichtige Uhrwerk! Ist nicht jeder Ihrer Kunden restlos erstaunt über das Wunderwerk einer Uhr, wenn Sie ihn gründlich auf geklärt haben? Aber wie schwierig war es oft, ihm zu zeigen, wie die Rädchen ineinandergreifen! Wie die Ankerhemmung arbeitet! Wie die Zugfeder die Uhr antreibt! Das ist jeßt mit einem wunderhübschen Modellwerk anders geworden! In der Schweiz gab es so etwas schon, nicht aber bei uns in Deutschland. Und das Allerwichtigste dabei: Das Modellwerk hat zwar die beweglichen Teile aus der Fabrik - anders geht es ja kaum, um einen mäßigen Preis zu erzielen — aber die Zusammenstellung in dem Gestell aus schwer zerbrechlichem Kunstglas, und die Anfertigung des Ge stells selbst, die Messingfutter, alles das ist Uhrmacher arbeit! Dieses Schauwerk ist der erste Erfolg des Reichsinnungsverbandes in seinem Bestreben der Arbeits beschaffung! . Die Uhrmacher, die damit beschäftigt sind, hatten natürlich manche Schwierigkeit zu überwinden! Aber es gelang! Und nun liegt ein schönes Hilfsmittel zur fach lichen Aufklärung vor uns! Der Federhausdeckel ist durchbrochen, um die Zug feder sichtbar zu machen. 12 Lagersteine sind in das Gestell eingepreßt; nur Federhaus und Minutenrad haben Messinolagerung. Audi der Anker hat einen besonderen durchsichtigen Kloben bekommen! Die Au&enmafce des Werkes sind 40X 70mm - 0 .. u So ist das ganze Werk von allen Seiten sichtbar und eignet sich vorzüglich als Schaustück für das Schau verständigen vorgegangen werden, damit er diese Irre führung unterläßt. Es ist doch so, daß gerade solche Preise oft höher liegen als im reellen Geschäft. Der gesunde Menschenverstand würde schon von sich aus — ohne das Wettbewerbsrecht zu kennen — solche Werbung verdammen, da sie offenkundig gegen die Anforderungen der Wahrheit und Klarheit verstört. überhaupt ist jede Art marktschreierischer Werbung zu unterlassen. Selbstverständlichkeiten — wie etwa Zugehörigkeit zur Innung oder zum Einzelhandelsverband u. dgl. — dürfen nicht zur Werbung benußt werden. Handwerkliche Ehrentitel — wie Obermeister, Kreis handwerksmeister usw. — dürfen ebenfalls nicht in der Werbung erscheinen. Ein weiterer wichtiger Grundsaß ist die Achtung des Mitbewerbers. Niemand darf also seinen Konkurrenten — nein, seinen Berufskameraden — in der eigenen Werbung schlecht machen oder angreifen. Er darf auch nicht ihm bekannte Tatsachen vom Mitbewerber zu dessen Schaden anwenden. Selbst wenn er weiß, daß „der Andere“ schon einmal mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht hat (um nur ein besonders krasses Beispiel herauszugreifen), darf er nie eine diesbezügliche Äußerung mündlich oder schriftlich machen. Wie Sie sehen, ist also das Wettbewerbsrecht gar nicht so schlimm, wenn man vernünftig denkend die Werbung betrachtet. Wenn Sie solchen Auswüchsen der Werbung irgendwo in unserem Fache begegnen, so'melden Sie es dem Obermeister Ihrer Innung. Der Obermeister versucht eine gütliche Regelung. Gelingt diese nicht, so gibt er die Angelegenheit an den Reichsinnungsverband weiter, der im Verein mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dafür sorgt, daß Abhilfe geschaffen wird! (1/1202) J. fenster. Es läßt sich sowohl hinlegen als auch stellen. Bei der Erklärung ist es handlich, wenig empfindlich und wird Ihnen zweifellos sehr schnell unentbehrlich werden. Der Reichsinnungsverband hat nämlich eine größere Serie davon in Auftrag gegeben. Er liefert Ihnen das Schauwerk zum Preise von 26 Ml einschließ lich Porto und Verpackung. Bestellen Sie recht bald, da die Nachfrage nach diesen Schauwerken recht rege ist! (1/1215) Foto: Uhrmacherkunst Das Schauwerk
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