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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (31. Januar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Lehrlingswesen in Österreich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das kommt uns "Spanisch" vor!
- Autor
- Erma
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- ArtikelEngland unter der Uhrmacher-Lupe 61
- ArtikelDas Lehrlingswesen in Österreich 63
- ArtikelDas kommt uns "Spanisch" vor! 64
- ArtikelAlgerien 67
- ArtikelGehilfenzeit von früher! 68
- ArtikelAls Gehilfe in der Schweiz! 69
- ArtikelFrankreich in den Augen eines 22jährigen 71
- ArtikelSteuerfragen 72
- ArtikelVerständigung zwischen der Fachgruppe 23 (Juwelen, Gold- und ... 73
- ArtikelEinheitliche Garantiebedingungen im Uhrmachergewerbe 73
- ArtikelWochenschau der U 74
- ArtikelInnungsnachrichten 75
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 76
- ArtikelFirmennachrichten 77
- ArtikelPersonalien 77
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 78
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 78
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 5 Foto: Uhrmacherkunst Öster reichische Lehrlings arbeiten Prüfungskommission der Uhrmacherinnung Wiens mit- zuieilen, dab in Zukunft während der Lehrzeit Fähig keitsproben der Lehrlinge auf ihre Ausbildung hin vorgenommen werden. Die erste Fähigkeitsprobe hat am Ende des sechsten, die zweite am Ende des zwölften, die dritte am Ende des vierundzwanzigsten, die vierte am Ende des sechsunddreijjigsten Monats vor genommen zu werden. Den Abschluß der Lehrzeit soll in allen Fällen am Ende des achtundvierzigsten Monats die Gesellen prüfung bilden. Dieser Plan stellt keine absolut fixe Norm dar und beschränkt sich nur auf die Festlegung der Mindest kenntnisse eines Lehrlings im jeweiligen Lehrhalbjahr. Bei der Aufdingung, die innerhalb des ersten Lehrmonats bei der Innung zu erfolgen hat, wird der Lehrplan dem Lehrherrn ausgehändigt. Die Aufdingung selbst wird nach Vorlage des vorhin besprochenen ärztlichen Zeug nisses (Eignungsfeststellung) durch Eintragung in das Lehrlingsprotokoll, in welchem die Personaldaten des Lehrlings, des gesefelichen Vertreters desselben und des Lehrherrn, sowie Beginn und Dauer der Lehrzeit ver zeichnet werden, durchgeführt. Eine Abschrift dieser Eintragungen, der sogenannte „Lehrvertrag“, wird dem Lehrherrn und dem Lehrling bzw. dem gesetzlichen Ver treter des Lehrlings ausgefolgt, Ein weiteres Exemplar verbleibt der Innung. Die Lehrverträge sind vom Lehr herrn, vom Lehrling (geseblichem Vertreter) und der Innungsvorstehung zu fertigen, wodurch das Lehrverhältnis rechtskräftig bestätigt wird. Audi das Lehrlingsprotokoll ist vom Lehrherrn und Lehrling (geseblichem Vertreter) zu fertigen. Bis zum Ende der Probezeit, das ist drei Monate nach Eintritt in die Lehre, steht es dem Lehrling (geseblichem Vertreter) und dem Lehrherrn frei, das Lehr verhältnis ohne besondere Begründung zu lösen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Lösung nur in besonderen Ausnahmefällen vor Beendigung der Lehrzeit erfolgen. Der „Aufdingschein“ wird ausgefüllt dem Lehrling über geben und stellt eine Legitimation gegenüber der Krankenkasse, Schule usw. dar. Nach Absolvierung der vierjährigen Lehrzeit hat der Lehrling die Gesellenprüfung abzulegen. Bei diesen Gesellenprüfungen, also erst nach vier Jahren, hatte die Innung zum erstenmal Gelegenheit, die Kenntnisse des Lehrlings zu überprüfen, wobei bedauerlicherweise wieder holt sehr mangelhafte Kenntnisse konstatiert werden mufjten. In den meisten Fällen war es naturgemäb schwer festzustellen, ob ein Verschulden des Lehrlings oder des Lehrherrn vorliegt. Solche Fälle, insbesondere aber das grobe Interesse der Innung an der Heranbildung eines möglichst tüchtigen Nachwuchses, hat die Einführung der sogenannten Lehrlingskontrollen veranlabt. Seit fünf Jahren wird halbjährlich jeder Lehr ling kontrolliert, ob er die im Lehrplan vorgesehenen Mindestkenntnisse besibt, wobei folgender Vorgang beobachtet wird: Die Kontrolle wird von einer Kommission, bestehend aus einem Vertreter der Meisterschaft und einem solchen der Gehilfenschaft, vorgenommen, und zwar derart, dab ein zugeteilter Schriftführer den beiden vorgenannten Vertretern bekanntgibt, in welchem Lehr halbjahr der zu überprüfende Lehrling steht. Meister- und Gehilfenvertreter verlangen nun vom Lehrling auf Grund des Lehrplanes eine der Lehrzeit entsprechende praktische Arbeit und überprüfen hierauf auch dessen theoretische Kenntnisse, welche vom Schriftführer auf einem eigens für jeden Lehrling angelegten Stammblatt zu protokollieren sind. Um ein möglichst unparteiisches und absolut von jedem äuberen Einflub freies Urteil zu erlangen, wird streng darauf Bedacht genommen, dab beiden Vertretern bei der Kontrolle der Name des Lehr lings und des Lehrherrn sowie Feststellungen bei früheren Kontrollen nicht bekannt sind. Wird der Lehrling als der Lehrzeit nicht entsprechend ausgebildet beurteilt, so ist zu konstatieren, ob das Verschulden auf seiten des Lehr lings, Lehrherrn oder sonstwo liegt. Liegt Verschulden von seiten des Lehrherrn vor, wird dieser vorgeladen und angewiesen, die übernommene Verpflichtung, den Lehrling zu einem tüchtigen Uhrmacher heranzubilden, auch zu erfüllen; liegt ein Verschulden des Lehrlings vor, wird er, dessen geseblicher Vertreter und der Lehrherr zu einer Aussprache eingeladen, in welcher auf die Mängel aufmerksam gemacht und ersucht wird, auf den Lehrling entsprechend einzuwirken. Bei wiederholten Anständen eines Lehrherrn wird der Antrag auf Entzug des Rechtes, Lehrlinge zu halten, bei der Gewerbebehörde gestellt. Durch die Kontrollen wurde bereits in Fällen, wo Unfähigkeit des Lehrlings erwiesen wurde, das Lehr verhältnis einvernehmlich gelöst, dadurch dem Lehrling eine unnübe Lehrzeit und dem Gewerbe ein zukünftiger Pfuscher erspart. Die Lehrlingskontrollen veranlassen aber auch die Meister zur Einhaltung des Lehrplanes und damit zur richtigen Heranbildung eines verwendbaren Nachwuchses. Sie erfüllen also den Zweck gegenüber dem Lehrling und auch Lehrherrn. Wir können mit Freude feststellen, dab die Einführung dieser Kontrollen unsere Erwartungen nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen hat. Bedeutende Erfolge auf dem Gebiete der Lehrlingsausbildung sind der Lohn für unsere Bemühungen, und andere Innungen (Genossen schaften) sind in Anerkennung des hohen Wertes solcher Lehrlingskontrollen zur Einführung derselben in ihren Gewerben geschritten. (1/895) Das kommt uns „Spanisch” vor! Um meine Ausführungen über einige typische Szenen des Uhrmacherhandwerks in Spanien recht zu verstehen, möchte ich vorerst ganz allgemein darlegen, welches die Mentalität des Volkes sein mag. Stels ist Spanien ein Land der Gegensäfee gewesen. Wer seine Grenzen zum ersten Male überschreitet, wird überrascht sein von den Eigenheiten des Einzelnen wie von den Gewohnheiten der Bevölkerung überhaupt, die durch ihr „no importa“ (tut nichts) beträchtlich von der deutschen Natur absticht. Ich entsinne mich sehr wohl, dab, Qis ich als Neuling spanischen Boden betrat, das neue Leben mich eigen artig fesselte und traumartig beeindruckte. Wir Deutsche
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