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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (12. Februar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für Sie, Herr Gehilfe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- ArtikelDie Oster-Uhrengemeinschaftswerbung 79
- ArtikelBericht über die 17. Lehrlingsarbeitenprüfung (Zwischenprüfung) ... 81
- ArtikelVerschiedene Preisstellung der Industrie, Preisüberwachung und ... 83
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 84
- ArtikelWochenschau der U 86
- ArtikelInnungsnachrichten 87
- ArtikelFirmennachrichten 87
- ArtikelPersonalien 87
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 88
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 88
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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86 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 berechnen, worin 1 die Länge des Erdhalbmessers (6375000m) und l die Länge des mathematischen Sekunden pendels (0,994 m) bedeuten. Gelingt es einmal, jene Schwingungsdauer T im Versuch zu messen, so kann man aus obigem Dreisaß den Erdhalbmesser ermitteln, und zwar im Zimmer, ohne Erdumsegelung od. dgl.! Und das alles geschieht mit einem unscheinbaren Apparat, Pendel genannt. (111/1255) * Die abgebrochene Schraube äufig kommt es bei der Reparatur einer Taschen- oder Armbanduhr vor, daß man eine abgebrochene Schraube zu entfernen hat. Mitunter gelingt es zwar, das in der Platine bzw. dem Kloben steckende Gewinde unter Zuhilfenahme eines Stichels heraus zudrehen. Gelingt es nicht, so ist es das Einfachste, die Schraube in verdünnter Schwefelsäure auszukochen (ausrosten), denn Ausschlagen würde das Messinggewinde zerstören. Auf 95 Teile Wasser kommen 5 Teile Schwefelsäure. Zum Auskochen verwendet man eine Porzellanschale, wie man £le in den Furnituren handlungen für diese Zwecke erhält. Zur Not tut es auch eine Porzellantasse. Bevor das Werkstück (in die Säure gelegt wird, müssen selbstverständlich alle anderen Stahlteile entfernt werden, da sie sonst mit ausrosten. Bei kleiner Flamme läßt man nun die Schwefelsäure leicht kochen. Deutlich sichtbar steigt eine Fahne kleiner Bläs chen aus dem Schraubenloch herauf. In wenigen Minuten ist der Auflösungsprozeß vollzogen und das Gewinde loch ist vollkommen frei. Messing wird von dem Bad nicht angegriffen. Audi leidet die Vergoldung bzw w . Ver silberung nicht. Nachträglich ist das Werkstück mit Bürste und Seife zu reinigen und in Spiritus abzuspülen. (III/1249) Wochenschau der Seminar für Handwerksforschung besucht Uhrmacher Prof. Dr. Rößle vom Deuischen Handwerksinsiifut besuchte mit dem Seminar für Handwerksforschung unler Leitung von Dr. Kirsch die Firma Walter Bistrick in Königsberg i. Pr. Dieser Besuch ist außerordentlich lehrreich gewesen, da dies große Uhrenhaus alles daran geseßt hatte, den Besuchern ein Bild des Uhrmacherhandwerkes aufzurollen, das den allgemeinen An schauungen über unseren Beruf ein Ende machte. Sachlich und fachlich wurden die Besucher über alle Einzelheiten der Uhren, ihren Verkauf und ihre Reparatur aufgeklärt. Die Einrichtung der Läger, der Kontrollen, der Buchungen wurden betrachtet, bis in den Kistenkeller sogar drangen die Wissensdurstigen. Was aber das Wichtigste an dieser ganzen Begebenheit ausmacht, ist die Auswertung dieses bedeutungsvollen Besuches in der „Königsberger Tagespresse". Natürlich ohne Nennung des Namens, aber so eindringlich wurden alle Einzelheiten des Handwerks dargestellt, und die Hochachtung der Presse selbst vor der handwerklichen Kunst kam überzeugend und auch über zeugt zum Ausdruck. Solche Werbung — die ja eigentlich gar keine Werbung sein will — ist aber immer die beste. (VI 1 6654) Wintersport mit Werbeschulung In den Schwarzwald rief der Ankra-Vorsißende Max Alex seine Mitglieder zu Wintersport und Werbeschulung. Glücklich war der Umstand, daß der Werbeberater der Organisation seinen Siß mitten in dem idealen Wintersportgebiete des Schwarzwaldes hat. Von dem bisherigen Verlauf ist zu berichten, daß sowohl die sportlichen Freuden mit Eifer gesucht und gefunden wurden, als auch an verschiedenen Abenden in kameradschaftlicher, zwangloser Gemeinschaftsarbeit die gewerbliche und verkaufs- echnische Schulung erfreuliche Fortschritle machte. Die durch die fesselnden praktischen Ausfuhrungen des Vorsißenden Max Alex und die werbepraktischen Ausführungen des Werbeberaters der Ankra, Norbert Handwerk, hervorgerufenen Diskussionen waren herzlich, quicklebendig und so lehrreich, daß die Teilnehmer nur mit dem Hinweis auf die notwendige Nacht ruhe kurz vor Mitternacht zu bewegen waren, die Betten auf zusuchen. (VI 1/6653) Reklameuhren Verschiedene Uhrmacher in Hamburg hatten vor ihren Ge schäften 3 —6 m über der Straße Reklameuhren aufgehängt. Das Land Hamburg hatte seine Zustimmung zu der Aufhängung der Reklameuhren über der Straße erteilt, aber eine Gebühr verlangt. Die Forderung der Gebühr erachteten die Uhrmacher für rechtsirrig und behaupteten, die Aufhängung der Reklame uhren über der Straße gehöre zum Gemeingebrauch; sie ver langten die Gebühr zurück, da sie rechtswidrig gefordert worden sei. Das Land Hamburg erklärte aber die Klage der Uhrmacher für unzulässig. Das Landgericht sowohl wie das Oberlandes gericht erkannten auf Abweisung der von den Uhrmachern er hobenen Klage. Das Reichsgericht trat den Vorentscheidungen bei und führte unter anderem aus, im Hinblick auf § 59 der Hamburger Straßenordnung vom 7. Februar 1902 komme ein öffentlich-rechtlicher Anspruch in Betracht; unter diesen Um ständen komme der ordentliche Rechtsweg nicht in Frage. Da das Verwaltungsstreitverfahren, betreffend die Erhebung von Gebühren, reichsrechtlich keine Regelung erfahren habe, so dürfe die Landesgeseßgebung die Regelung vornehmen, wie aus Art. 12 der Reichsverfassung zu entnehmen sei. (Aktenzeichen: VII. 156. 36. - 13. 11. 36.) (VI 1/6642) Werbung mit vorübergehender Preisherabseßung Mit einer wichtigen Frage des Wettbewerbsrechts hat sich kürzlich das Oberlandesgericht München befaßt. Ein Einzel- handeisgeschäft hatte eine Ware vorübergehend wesentlich herab- geseßt und in seinen Angeboten auf diese nur vorüber gehende Preisherabseßung besonders hingewiesen. Die Firma war in erster Instanz verurteilt worden, eine solche vorüber gehende Preisherabseßung und deren Ankündigung zu unter lassen; das Oberlandesgericht München schloß sich im Berufungs verfahren (Urteil vom 16. 10. 36, 5 U 332/36) dieser Entscheidung der ersten Instanz an. In der Begründung geht das Gericht davon aus, daß zum Zwecke des Wettbewerbs an sich nicht nur Preisherabseßungen, sondern auch Preisunterbietungen gegenüber der Konkurrenz zulässig sind und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das beanstandete Preisangebot sei vielmehr deshalb als sittenwidrig anzusehen, weil es sich um eine vorübergehende Preisherab seßung handelte. Solche Preisangebote stehen aber nicht im freien Belieben des Gewerbetreibenden. Das Oberlandesgericht München verweist dabei auf das Gutachten Nr. 3/1934 des Sonder ausschusses für Wettbewerbsfragen im Einzelhandel, das eine vorübergehende Preisherabseßung und deren besondere An kündigung bei laufend geführter Ware als nicht vereinbar mit den guten kaufmännischen Sitten bezeichnet. Sobald nämlich die vorübergehende Preisherabseßung nur dem augen blicklichen Anreißen der Kundschaft dienen soll und gleichzeitig die Konkurrenzgeschäfte dem Anschein ausseßt, un berechtigt hohe Verkaufsspannen zu entfalten, sei eine solche Handhabung der Preisbemessung als unlauter zu betrachten. Sie widerspreche den ordentlichen kaufmännischen Grundsäßen der Preiskalkulation bei laufend verkaufter Ware und verdiene die Bezeichnung eines Lockvogel-Angebots. Denn sie erfolge lediglich zu dem Zweck, einen größeren Zulauf an Kunden zu erhalten, als es ohne solche Preisgestaltung möglich war. (VI 1/6644) Winierfreude! Lustig vor dem Werkstattfenster Tanzen glißerweise Flocken. Bäume stehen wie Gespenster. Berg und Hügel locken. Wagen fahren, weißbehdubte, Durch die winterlichen Gassen. Muß die Uhr, die graubestaubte, Grad ihr Glöcklein klingen lassen. Und in luft’ger Schaffenspause Winken Berge, Hügel, Felder! Fern dem ruhigen Zuhause Ruft die Freude! rufen Wälder! (VI 1/6655) Wigo. Kein Verkauf neuer .Waren durch Leihhäuser mehr? In leßter Zeit wurde verschiedentlich die Frage des Ver kaufs von Pfandwaren und nichtbeliehenen Waren in Leihhäusern erörtert, weil dieser Verkauf zum Teil einen übernormalerl Um fang angenommen hatte. Dabei wurde bekannt, daß die Fach-
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