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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (19. Februar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- ArtikelSoll man während des Verkaufsvorganges schon wieder fortzuräumen ... 89
- ArtikelEine Werkstatt soll neugestaltet werden! - Wer gibt Ratschläge? 90
- ArtikelEine Woche Arbeitstagung des Schmuckwaren- und Uhrenhandels 90
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 91
- ArtikelSprechsaal 93
- ArtikelWochenschau der U 94
- ArtikelInnungsnachrichten 96
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 97
- ArtikelFirmennachrichten 97
- ArtikelPersonalien 97
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 98
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 98
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 98
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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94 DIE UHRMACHERKUNST Nr. vorläufige Entzug der Kassenlieferungen bis zum Nach weis eines neuen Geschäftslokales. Als dieses dann be zogen war, lehnte die betreffende Ortskrankenkasse die Zulassung damit ab, dab der betreffende Kollege die Optikermeisterprüfung nicht abgelegt habe! Entsprechend den bisherigen Sonderabmachungen der Krankenkassen mit den örtlichen hauptberuflichen Optikern bezüglich der Zulassung der nebenberuflichen Optiker ist für Bayern die Kassenzulassung generell ver schärft worden. Der Reichskommissar der Orts- und Landkrankenkassen für Bayern hat durch Anordnung vom 17. Februar 193b „Voraussebungen für die Zulassung zu Lieferungen an die Versicherten der Orts- und Land krankenkassen“ neu festgesefet. Die wichtigsten Be stimmungen der Voraussejsungsvorschriften sind: § 1. Zur Belieferung von Versicherten der Orts und Landkrankenkassen in Bayern auf deren Kosten sind nur Gewerbetreibende zugelassen, die von der Kasse nach vorheriger Anhörung der Handwerks kammer durch einen Zulassungsschein aus drücklich zugelassen sind. § 2. Der Zulassungsschein wird nur auf Ansuchen für Bewerber ausgestellt und erteilt, welche die Er füllung der folgenden Voraussebungen nachweisen: c) Der Geschäftsinhaber mub die Meister prüfung oder eine ihr mindestens gleichzustellende Schulschlubprüfung in dem Handwerk, in welches die auszuführenden Arbeiten fallen, erfolgreich abgelegt haben oder die Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen darin besiben. § 6. Die Zulassung kann nach Anhörung der Handwerkskammer widerrufen und der erteilte Zu lassungsschein nebst Duplikaten eingezogen werden, wenn a) festgestellt wird, dab die in Ziff. 2 und 3 auf geführten Voraussebungen nicht mehr gegeben sind. Am 15. Oktober 1936 ist nun zwischen dem Dentschen Reich und dem Reichsinnungsverband des Optiker- und Feinmechanikerhandwerks ein Brillenlieferungsvertrag für Militärbrillen abgeschlossen worden. Die wichtigste Be stimmung dieses Vertragswerkes ist § 2, Abs. 1. Er lautet wie folgt: Der Reichsinnungsverband, der im Rahmen dieses Vertrages in erster Linie gutachtlich tätig ist, hat den Truppenärzten, Schiffsärzten usw. die zur Lieferung in Frage kommenden fachlich geeignefen Augenoptiker namhaft zu machen. Hierfür kommen in erster Linie nur Optikermeister in Frage; jedoch kann der Reichsinnungsverband, wenn an einigen Pläben Optiker meister nicht ansässig sind, auch andere geeignete Augenoptiker benennen. Der Reichsinnungsverband verpflichtet sich, von diesen Lieferanten ohne Optiker meisterprüfung sich die fachliche Geeignetheit nach weisen zu lassen. Den Optiker meister n sind die Optiker, die lediglich die Anleitungsbefugnis für Optikerlehrlinge haben, gleichzustellen. Die grundsäblichen Voraussebungen für die Zulassung zur Lieferung sind in der Anlage 1 aufgeführt, die als ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages gilt. Wie wird nun in der Praxis verfahren? In* einer zur Optikerinnung Dresden gehörenden Industrie- und Garnisonstadt belieferten bisher das Militär auber dem erst vor einigen Jahren etablierten hauptberuflichen Optiker auch zwei nebenberufliche Opfiker. Den beiden nebenberuflichen Optikern ist die weitere Belieferung mit der Begründung entzogen worden, dab sie keine Meisterprüfung in der Optik abgelegt haben. Dies trifft wohl zu, aber — der eine nebenberufliche Optiker be- sibt ohne weiteres das Recht, auf Grund der Ubergangs- bestimmungen den Titel Optikermeister zu führen, und der andere nebenberufliche Optiker ist staatlich ge prüfter Optiker und hat die Lehrberechtigung für Optiker lehrlinge. Aller Voraussicht nach wird dieser Militärbrillen belieferungsvertrag für spätere Kassenverträge richtung gebend sein. Aus diesem Grunde kann nur allen jüngeren und im mittleren Alter stehenden Kollegen, die sich ihre optische Abteilung für alle Zukunft sichern wollen, auch dann, wenn sie bereits eine Uhrmachermeisterprüfung gemacht haben, dringend empfohlen werden, ebenfalls die Optikermeisterprüfung zu machen. Wie sehen nun die Aussichten für unseren Nachwuchs aus? Zu dieser Frage hat der Reichs innungsverband des Optiker- und Feinmechanikerhand werks im Einvernehmen mit dem Reichsstand des Deut schen Handwerks sämtlichen deutschen Handwerks kammern Anfang Dezember 1936 zur „Eintragung neben beruflicher Optiker in die Handwerksrolle" ein Schreiben zugehen lassen. Nach diesem Schreiben wird ohne weiteres zu erwarten sein, dab jebt nur noch solche nebenberufliche Optiker in die Handwerksrolle ein getragen werden, die den Nachweis erbringen, dab sie auber der Uhrmachermeisterprüfung auch die Optiker meisterprüfung abgelegf haben. IV/1260) Wochenschau der Altsilber-Ankauf und Wareneingangsbuch! Ein Ankauf von Altsilber mub in das Wareneingangsbuch eingetragen und auch versteuert werden, da der Geschäftsvorfall als Grobhandel gilt, für den allerdings eine Vergünstigung bei der Umsabsteuer in der Regel nicht mehr gewährt wird. Falls das Altsilber wieder verkauft wird an verarbeitende Fabriken so mub auch eine Eintragung in das Warenausgangsbuch ertolgen - (VI 1 6688) Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i-?'u^ bsC ^F C ii er an der Deu tschen Uhrmacherschule findel iT 1 9mn 9Uhr ' W,e üblich - 50 wird auch in diesem Jahr wiederum eine Ausstellung der im Lehrjahr an- w er dem Prak,15chen Arb eden und Zeichnungen gezeigt J? er .. so '‘ e *ne Gedenktafel für die im Kriege ge fallenen Schüler geweiht werden. Das neue Schuljahr wird am 1. April um 9 Uhr eröffnet werden. (VI 1/6679) Deutscher Uhrmacher, besuche die Leipziger Messe Wenn am 2ö. Februar die diesjährige Frühjahrsmesse in Leipz |g eröffnet wird, werden die weiten Ausstellungshallen der technischen Messe und die groben Mebpaläste der Mustermesse nicht nur für die deutsche Industrie und den deutschen Handel Neues zu bieten haben, sondern sie werden in gleichem Mabe das Neueste vom Neuen auch für den deutschen Handwerker aufweisen. Der deutsche Uhrmacher mub sich um die Ent wicklung seines Fachgebietes, um die neuesten Ergebnisse der lechmk heute noch mehr bemühen, als in den vergangenen h j 0 ’ denn auch er steht, gemeinsam mit den anderen deutschen Handwerkern in vorderster Front im Kampf um das Gelingen des groben Vienahresplanes! Gewib, durch Tageszeitungen und Fadizeitschriften durch die Veranstaltungen der Innuna u. dgl. mehr wird der Uhrmacher immer wieder auf seine Verpflichtung in diesem neuartigen Kampf hingewiesen, aber für seine Vor bereitung und Weiterbildung ist die Leipziger Friihjahrs- deVHw.u J. Z ' 9 \i/ Art ’. denn sie i5i die a 1 * u m f a s sende S ch a u des deutschen Warenmarktes, sie ist das grobe Schaufenster
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