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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (5. März 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- ArtikelUnd jetzt das Osterfenster 111
- ArtikelHat Ihre Osterwerbung Widerhaken? 112
- ArtikelDie Werkstatt wird verbessert! 113
- ArtikelDer Uhrmacher kämpft in vorderster Front! - Die Etappe kämpft ... 114
- ArtikelReichsberufswettkampf der Uhrmacher in Berlin 115
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 115
- ArtikelSprechsaal 116
- ArtikelSteuerfragen 117
- ArtikelWochenschau der U 118
- ArtikelInnungsnachrichten 119
- ArtikelFirmennachrichten 121
- ArtikelPersonalien 121
- ArtikelBüchertisch 122
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 122
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 122
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 10 DIE UHRMACHERKUNST 117 Kaliber ausarbeilet oder vorhandene verbessert und wenn dieselbe von den Praktikern — die ja bewiesener- ma&en von der Uhrmacherei auch allerhand verstehen - auch Ratschläge annimmt, dann könnten wir auch bessere deutsche Qualitätsuhren verkaufen. Dieses liegt be stimmt im Interesse aller Uhrmacher, wie ebenso auch der Export eine Verbesserung dadurch erfahren würde. Ich will einen Vorschlag machen, wie ich mir die praktische Durchführung vorstelle. Der Reichsinnungs verband z. B. erläßt einen Aufruf an die deutsche Uhren industrie und an die führenden Uhrmacher zur Schaffung eines deutschen Uhrenkalibers als Gemeinschaftsarbeit zur Leistungssteigerung im Sinne des Vierjahresplanes. So werden sich sicher auf jeder Seite Köpfe finden, die bereit sind, in gemeinsamer Arbeit an Erfahrungen das zusammenzutragen, was zur Schaffung einer deutschen Qualitätsuhr nötig ist. Falls die Uhreninduslrie uns Uhr machern helfen will, so darf sie versichert sein, da& wir mithelfen. Es wäre ja eine traurige Tatsache, wenn der Zustand anhalten müfjfe, da& man in Deutschland nur hochfeine Präzisionsuhren und noch an sich fehler hafte Durchschnitts-Qualitätsuhren herstellen kann. Es hat für die Uhrenindustrie wohl kaum einen günstigeren Zeitpunkt gegeben, sich auf die erwähnten Anforderungen einzusfellen, als jefet! Denn der Absab der Uhren der bisherigen Qualität bleibt durch die ge gebene Preislage gesichert, wiederum aber auch der Absab besserer Qualitätsuhren durch die Devisen beschränkung ebenfalls als gesichert erscheinen kann. Haben die besseren Uhren sich erst einmal eingeführt, so werden sie selbst bei einer vielleicht späteren Auf lockerung der Devisenbestimmungen den Markt in Deutsch land beherrschen. Wir Uhrmacher hoffen unterdessen auf die uns helfende Uhrenindustrie. (V/1287) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacher handwerk Was ist bei der Inanspruchnahme der Bewerfungsfreiheit kurzlebiger Wirtschaftsgüter zu beachten? Voraussefeung für die Inan spruchnahme der Bewertungsfrei heit für kurzlebige Wirtschaffsgüfer ist, dab ordnungsmäbig Bücher geführt werden, die den Vor schriften des Handelsgesebbuches entsprechen. Dabei ist für das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter formelle und sachliche Ordnungsmäbigkeit notwendig. Das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter mub Bestand teil der kaufmännischen Buchführung sein. Soweit ein fache Buchführung besteht, also besondere Konten für das Anlagevermögen nicht geführt werden, genügt ein gesonderter inventarmäbiger Nachweis der Wirtschafts güter. In der Regel wird buchmäbig wie folgt vorzugehen sein: Beim Eingang eines kurzlebigen Wirtschaftsgutes wird das Konto mit den Anschaffungskosten belastet. Erst bei Aufstellung der Jahresschlubbilanz wird ent schieden, ob und inwieweit von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht werden soll. Kurzlebige Wirtschaftsgüter, die bereits in der Bilanz für 1933 vorhanden waren (Altanlagen), mubten spätestens bis zum Ende des Jahres 1935 auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übertragen werden. Enthält ein Anlagekonto nur kurzlebige Wirtschafts güter, ist aber bisher unterlassen, dieses Konto als Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter zu bezeichnen, so ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Nachholung dieser Be zeichnung gestattet wird. Dabei kommen nur solche Fälle in Betracht, in denen keine Ungewibheit darüber besteht, dab auber den zweifellos kurzlebigen Wirtschafts gütern andere Anlagegegenstände auf dem Konto nicht verbucht sind. Die Bewertungsfreiheit darf nicht mibbraucht werden. Sie findet insoweit keine Anwendung, als kurzlebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in einem Umfang angeschafft werden, der über die Erfordernisse des Be triebes hinausgeht. Oft werden Kraftwagen, die zum Betriebsvermögen (Anlagevermögen) gehören, teils zu betrieblichen, teils zu auberbetrieblichen Zwecken verwendet. Die Ausgaben für Unterhalt, Fahrkosten usw. werden dann als Betriebs ausgaben nur in der Höhe anerkannt, in der sie tat sächlich durch den Betrieb veranlag worden sind. Soweit sie über diesen Rahmen hinausgehen, kommen sie als Privatentnahme in Betracht. Für die Bewertungsfreiheit, ist die Tatsache, dab der Kraftwagen auch zu auber betrieblichen Zwecken verwendet wird, ohne Belang. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Kraftwagens können demnach im Jahr der Anschaffung auch dann bereits voll abgesebt werden, wenn der Wagen teilweise zu auberbetrieblichen Zwecken (zu Privatzwecken) ver wendet wird. Voraussebung für die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit ist lediglich, dab der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, also aus Betriebsmitteln angeschafft worden ist, dem vorgeschriebenen Sonder konto belastet ist und überwiegend Zwecken des Betriebes dient. (Aus den „Richtlinien für die Veranlagung der Einkommensteuer“ vom 30. Januar 1937.) Als in Frage kommende steuerfreie Anschaffungen mögen z. B. genannt werden: Schreibmaschinen, Kontroll kasse, Adressiermaschinen, Geschäftsmöbel, elektrische Lampen, Ladentischglasaufsäbe, Werkstattmaschinen, Schaufenstereinrichtungen und Markisenanlagen. Einzel teile einer Schaufenstereinrichtung, z. B. Parkettböden, Seiten- und Rückwände des Schaufensters, sind auch dann kurzlebige Wirtschaftsgüter, wenn sie mit dem Ge bäude fest verbunden sind. Die vor 1934 getroffenen Anordnungen, wonach neu angeschaffte Maschinen oder sonstige Gegenstände des beweglichen Anlagekapitals im allgemeinen mit 80°/ o der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesebt werden konnten, gelten nicht mehr. Zugehörigkeit von Gebäudeteilen zum Betriebsvermögen bei der Einkommensteuer Wird ein Gebäude teilweise betrieblich und teilweise privat genubt.so gehört der betrieblich genubte Gebäude teil einkommensteuerrechtlich stets zum Betriebsvermögen. Dieser Grundstüdesteil bildet notwendiges Betriebs vermögen, auch wenn der betrieblich genubte Teil nur die Hälfte oder weniger als die Hälfte des Wertes des Grundstücks umfa&t. Nur in den Fällen, in denen der betrieblich genubte Teil im Verhältnis zum Gesamtwert des Grundstücks von untergeordneter Bedeutung (nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes) ist, wird von einer Zurechnung zum Betriebsvermögen abgesehen. Während der Vollkaufmann auch den nichtgewerb lich genubten Grundstüdesteil in sein Betriebsvermögen
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