Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (12. März 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- ArtikelLeipziger Messe 1937! 123
- ArtikelEin Obermeister schult den Nachwuchs! 125
- ArtikelEin Meister, der noch Uhren baut! 126
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 127
- ArtikelWochenschau der U 128
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 131
- ArtikelInnungsnachrichten 131
- ArtikelFirmennachrichten 132
- ArtikelPersonalien 132
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 132
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 132
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 11 DIE UHRMACHERKUNST 129 Wie alt sind die Uhrmacher? Nach der Volkszählung gibt es 14 735 selbsländige Uhr macherbetriebe (darunter 90 von Frauen geführt). Wie verteilen sich nun diese selbständigen Uhrmacher nach dem Alter? 10 bis unter 20 Jahre 30 20 „ „ 25 „ 540 25 „ „ 30 „ 1271 30 „ „ 40 „ 2954 40 „ „ 50 , 32ÖÖ 50 „ „ 60 „ 33Ö4 60 „ „65 „ 1399 65 und darüber 1763 ln abhängiger Stellung gibt es 134Ö7 Uhrmacher, darunter 132 weibliche. Wie verteilen sich nun hier die Altersstufen? unter 14 Jahren 33 14 bis unter 16 Jahre 388 16 „ „ lö 753 1ö „ „ 20 „ 1334 20 „ „ 25 „ 2908 25 „ „ 30 „ 2555 30 „ „ 40 „ 2470 40 „ „ 50 „ 1402 50 „ „ 60 „ 995 60 „ „ 65 „ 370 65 und darüber 147 Die Hauptaltersstufen sind demnach die von 20 bis 40 Jahre. (VI 1/6760) _ g . Kursus über elektrische Uhren in Berlin Der am 1. Oktober 1936 begonnene und am 16. März 1937 zu Ende gehende Kursus über elektrische Uhren, war der fünfte Halbjahreskursus, den Fachlehrer Rieh. Pitsch leitete. In diesen Kursen wird in der Hauptsache Uhrmacher-Praxis gelehrt, so daß die Teilnehmer auch schon in der ersten Zeit einfache Reparaturen an elektrischen Uhren selbst ausführen können. Da in der Schule, in welcher diese Kurse abgehalten werden, sich über 50 Modelle der älteren und neueren Systeme elektrischer Uhrwerke, von Schwachstrom über Starkstrom bis zu den neuesten Synchronwerken, befinden, die von dem Kursusleiter, der Fach schule und der Uhrmacherinnung gesammelt wurden, kann die Praxis an Hand dieser Modelle vorzüglich zur Geltung kommen. Daneben wird aber auch die Theorie nicht vernachlässigt. Der Foto: Bibelie Die Teilnehmer an dem Kursus über elektr. Uhren im Winterhalbjahr 1936/37 zu Berlin Obere Reihe (stehend von links nach rechts): Erich Hübler, Paul Pohlmann, Hermann Heller, Wilhelm Belach, Oünlher Knöfel, Fachlehrer Richard Pitsch, Alfred Milbrandt, Gustav Paefcold, Lothar Wurzer, Erich Krüger, Artur Sperber, Alfons Haladin, Gotthard Lorenz, Ernst Heidrich, Walter Jahnke, Herbert Soenncrt. Untere Reihe (sifeend): Robert Schmidt, Kurt Koch, Herbert Corduan, Erwin Leder, Helmut jochim, Heinz Göhler, Hermann Wittrin. Außerdem nahmen an dem Kursus noch teil: Heinz Dinse, Hans Eppler. Lehrplan umfaßt: Allgemeine Elektrizitätslehre, Elektromagne tismus, Stromarten, Stromquellen, Anwendung auf die Uhrmacherei, Schwachstromuhren, Einzeluhren am Lichtneß, Synchronuhren mit und ohne Gangreserve, Arbeiten an vorhandenen Modellen und Verkaufslehre. Zu dem am Donnerstag, dem 1. April 1937, beginnenden neuen Kursus über elektrische Uhren sind schon wieder Anmeldungen bei der Geschäftsstelle der Uhrmacherinnung Berlin eingelaufen. Der Kursus, der bis Ende September 1937 dauern soll, wird wieder in der Berufsschule, Linienstraße 162, abgehalten. Der Unterricht findet statt am Montag und Donnerstag in der Zeit von 19 9,> bis 21 Uhr, mit Ausnahme des Ferienmonats Juli. Anmeldungen können noch bei der Geschäftsstelle der Uhrmacherinnung Berlin SW 19, Wallstraße 68, mündlich oder schriftlich abgegeben werden. ( V f 1/6766) Neuregelung der Verkaufspreise in der Schweizer Uhren industrie Den „Wirtschaftlichen Mitteilungen”, Pforzheim, entnehmen wir: Das Volkswirtschaftsdepartement hat unter dem 24. Februar 1937 eine neue Verfügung über die Sanierung der Verkaufs preise in der Uhrenindustrie erlassen, die auf den früheren Be stimmungen des Bundesrates zum Schule der schweizerischen Uhrenindustrie und zur Überwachung von Warenpreisen fußt. Durch die neue Verfügung wird die Festsetzung der Verkaufs preise, wie sie von der Generalversammlung der „Federation suisse des associations de fabricants d’horlogerie” am 22. De zember 1916 beschlossen worden ist, genehmigt. Die Be stimmungen haben für die Mitglieder des genannten Verbandes ohne weiteres Verbindlichkeit, sie finden jefet aber auch, nach dem das Volkswirtschaftsdepartement sie gebilligt hat, An wendung auf Unternehmungen der Uhrenindustrie, die den auf die Konventionen verpflichteten Organisationen nicht angehören. Nach der Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements ist nun mehr jede Uhrenfirma, die Fertigerzeugnisse herstellt, verpflichtet, für alle Anker- und Zylinderuhrenartikel eigener Fabrikation die Selbstkosten einwandfrei nach bestimmten Grundsäßen auf zuzeichnen und zehn Jahre lang zur Einsichtnahme durch die Kontrollorgane zur Verfügung zu halten. Nach der Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements ist zur Ermittelung des Bruttoverkaufspreises zu den Selbstkosten ein angemessener Gewinn hinzuzufügen, der für jeden Artikel wenigstens 25% der Selbstkosten ausmachen soll. In den Brutto gewinn von 25°/ 0 sind jedoch die allgemeinen kaufmännischen Unkosten inbegriffen. Di^ kaufmännischen Unkosten betreffen Miete der Büroräume, Gehälter der kaufmännischen Angestellten, Büromaterial, Verpackungsmaterial usw. Alle Betriebe der Uhren industrie müssen ihre Selbstkosten und ihre Verkaufspreise auf Grund der ergangenen Richtlinien festlegen. Geschäftsabschlüsse auf Grund von Kostenberechnungen, die nicht alle vorgeschrie benen Kostenbestandteile umfassen, gelten als Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung. Alle Uhrenfabriken dürfen ihre Erzeugnisse nicht unter den vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigten Mindestpreisen verkaufen. Das gleiche gilt beim Versand von Uhren an Groß händler, Vertreter usw. und für die Ausfuhr von Uhrwaren an Firmen, mit denen eine Interessengemeinschaft besteht (Filialen, Tochtergesellschaften, Stammhäuser und anderswie verwandte Unternehmungen). Liquidationsverkäufe müssen der Schweizer Uhrenkammer gemeldet werden. Für sie ist eine Sonderregelung getroffen. Nach Art. 8 der Verfügung des Volkswirtschafts departements sind folgende Rabattsäße zulässig: 5 °/ 0 bei Zahlungen, die in der Schweiz geleistet werden (durch Kredit brief) oder in der Schweiz acht Tage nach Versand der Waren eintreffen, 4% bei Zahlungen, die in der Schweiz acht Tage nach Ende des Versandmonats eintreffen, 3% bei Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Liefermonats, 2°/ 0 bei Zahlungen innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Liefermonats. Im Ge schäftsverkehr zwischen Uhrenfabrikanlen, die in der Schweiz ansässig sind, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonder rabatt bis zu 10% eingeräumt werden, wenn der Käufer weder Vertreter noch Kommissionär einer ausländischen Firma ist. Ebenso wird Zweiggeschäften von ausländischen Firmen dieser Sonderrabatt nicht eingeräumt. Die schweizerischen Firmen sind für die von ihren Vertretern oder Filialen im Auslande fest- geseßten Preise haftbar, ebenso wie die schweizerischen Filialen ausländischer Firmen für die von ihren Stammhäusern im Aus lande in Anwendung gebrachten Preise. Eine kostenlose Lieferung von Uhrbestandteilen ist verboten, ihr Verkaufspreis muß stets mindestens 25°/ 0 über dem Ankaufspreis liegen. Sämtliche Preise verstehen sich für Abnahme der Waren in der Schweiz, alle Transport- und Ausfuhrspesen gehen zu Lasten des Empfängers. Eine Ausfuhrbewilligung wird für die Fabrikate, die unter diese Verfügung fallen, von der Schweizerischen Uhrenkammer nur erteilt, wenn eine Erklärung vorgelegt wird, daß der Selbst kostenpreis nach den neuen Bestimmungen errechnet worden ist. Die Durchführung der Verordnung des Volkswirtschaftsdeparte ments wird von der Treuhandstelle der Uhrenindustrie, der „Fidhor”, überwacht werden. Die Aufträge zu alten Preisen müssen bis zum 30. Juni 1937 ausgeführt werden, außerdem sind die in Betracht kommenden alten Bestellungen der Schweize rischen Uhrenkammer bis zum 10. März 1937 zu melden. Die Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements ist im „Schweize rischen Handelsamtsblatt" Nr. 47 veröffentlicht worden und am 1. März in Kraft getreten. (VI 1/6782)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder