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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (16. April 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- ArtikelWie sieht es aus in den USA? 173
- ArtikelGesellenstückausstellung Dresden 1937 174
- ArtikelDas Flume-Buch 175
- ArtikelTechnische Möglichkeiten in bezug auf neueste Werkstoffe für den ... 175
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 178
- ArtikelWochenschau der U 179
- ArtikelVersammlungskalender 180
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 181
- ArtikelInnungsnachrichten 181
- ArtikelPersonalien 181
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 182
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 182
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 16 DIE UHRMACHERKUNST 179 Wochenschau der Herstellung echter Silberwaren wird eingeschränkt! Im „Reichsanzeiger” Nr. 80 ist die Anordnung Nr. 9 die Uber- wachungssfelle für Edelmetalle (Regelung der Herstellung echter Silberwaren) vom 9. April 1937 veröffentlicht: Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Relchsgeseßbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Uberwachungsstelle für Edel metalle vom 12. Juli 1935 („Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger” Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirlschaftsministers angeordnet: Als echte Silberwaren oder echte silberne Gegenstände im Sinne dieser Anordnung gellen sämtliche Waren und Gegen stände aus Silber mit einem Feingehalt von mindestens 800 / o00 - Mit Ausnahme der in den §§ 3 und 4 genannten Gegen stände ist die Herstellung echter Silberwaren und echter silberner Gegenstände a) mit einem Feingehalt von mehr als 838 /ooo. b) mit einem Feinsilberinhalt von mehr als 900 g für den einzelnen Gegenstand bei handwerklicher Verarbeitung, c) mit einem Feinsilberinhalt von mehr als 800 g für den einzelnen Gegenstand bei industrieller (fabrikmäßiger) Verarbeitung verboten. Echt silberne Tafelbesteckleile dürfen nur mit einem Fein gehalt von höchstens 800 / O oo und in einer Stärke bis höchstens 800 g (Basis 1 Dußend Eßlöffel) hergestellt werden. Die Herstellung folgender Gegenstände in echt Silber ist verboten: a) Allgemein: Tafelaufsäße, Suppenterrinen, Bowlen, Wein- und Sektkühler, Eiseimer, Flaschenunlerseßer, Flaschenständer, Flaschenhalter, Toastständer, Servierbretter als Einzelteile, Damen handtaschen, Stock- und Schirmgriffe. bt-Bei industrieller (fabrikmäßiger) Herstellung: Pokale, Sektbecher, Coctailmischer, Wein- und Wasserkannen, Kaffee maschinen, Samoware, Tee- und Kaffeedosen, Essig- und Ol- menagen, Bratenglocken, Schreibzeuge, Lampen, Waschtisch garnituren, Toilettenstehspiegel, Statuetten, Blumentöpfe, Zigarren abschneider. Die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 gelten nicht für Aus landsaufträge. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Uber wachungsstelle für Edelmetalle auf schriftlichen Antrag Aus nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Anträge sind der Uberwachungsstelle für Edelmetalle über die zuständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im „Deutschen Reichs - und Preußischen Staatsanzeiger” in Kraft. (VI 1/6947) Silberanmeldung Wer Silber gewerbsmäßig be- oder verarbeitet oder mit Silber handelt, ist verpflichtet, nach Maßgabe der Anordnung der Uberwachungsstelle für Edelmetalle Meldung zu erstatten. Die hierzu notwendigen Formulare sind nicht bei den Fachgruppen oder bei dem Reichsinnungsverband zu erhalten, sondern bei der für jeden Anmeldepflichtigen zuständigen Handwerks- oder Handelskammer. Grundsäßlich wird in der Anordnung Nr. 7 nur der Gewerbe treibende in Anspruch genommen, in keinem Falle der Privat mann. Für den Einzelhändler ergibt sich eine Zweifelsfrage, ob er zu einer Anmelduug verpflichtet ist, dann, wenn er Silber seinem Fabrikanten zur Herstellung silberner Gegenstände oder Geräte ins Depot gibt. In der Praxis hat sich seit der Silberverknappung die Übung herausgestellt, daß der Einzelhändler seinem Fabrikanten Silber verkauft mit der Auflage, diese Menge dem Einzelhändler zu reservieren und Aufträge aus dieser zu befriedigen. Sofern der Einzelhändler dem Fabrikanten das Silber ver kauft, so daß dieses Silber in das Eigentum des Fabrikanten übergegangen ist, er es lediglich für den Einzelhändler in Ver wahrung genommen hat, ist der Einzelhändler nicht verpflichtet, eine Bestandsmeldung für dieses Silber der Uberwachungsstelle zu erstatten. Ist jedoch eine bestimmte Silbermenge dem Fabrikanten lediglich übergeben und nicht verkauft, ist diese Menge im Eigen tum des Einzelhändlers verblieben; dann ist der Einzelhändler verpflichtet, der Uberwachungsstelle für Edelmetalle die in der Anordnung Nr. 7 festgeseßte Bestandsmeldung zu erstatten. (VI 1/6948) Bernsteinabzeichen zum Handwerkertag Frankfurt (Main) Zu dem Handwerkertag wird ein Bernsteinabzeichen heraus gebracht, welches in den Werkstätten der Norddeutschen Bern steinindustrie in einer Auflage von mehreren Millionen Stück ge arbeitet ist. Die Unterlage zeigt entweder eine unregelmäßige Form, flaches Naturbernsteinstück, oder eine Bernsteinplatte in runder bzw. eckiger Form. Die Auflage ist versilbert und zeigt h’oto: Norddeutsche Bernstein-Industrie das Rad der DAF. und das Handwerkerabzeichen. Bereits jeßt werden die Abzeichen in allen Gauen Deutschlands verkauft und getragen. Meister, Lehrling und Geselle, kurz, jeder zum Hand werk Gehörige, wird durch das Tragen dieses Abzeichens seine Zugehörigkeit zum Handwerk zeigen. Die Wahl eines Bernstein abzeichens soll die Propaganda und den Gedanken an das Samlandgold aus deutscher Erde stärken und das Augenmerk der deutschen Volksgenossen darauf lenken, welch wertvolles deutsches Kulturgut durch Bernstein in seinen neuen Formen ge geben wird. (VI 1/6935) Sowjet-Urlaub Schweizer Uhrenarbeiter nach Geiselsystem Schon seit Jahren will die Sowjetregierung eine Uhren industrie entwickeln. Sowjetagenten wurden beauftragt, Fach arbeiter zur Auswanderung nach der Sowjetunion zu veranlassen. Diese Versuche stießen auf den Widerstand der Industriellen und auch vernünftiger Arbeiter, die davon eine Schädigung der Uhrenausfuhr befürchteten. Jeßt ist es einem Kommunisten, einem ehemaligen städtischen Beamten in Biel, gelungen, eine Anzahl Arbeiter mit ihren Familien, insgesamt 200 bis 300 Personen, zur Auswanderung zu bewegen. Sie sind dieser Tage nach Samara an der Wolga abgereist, wo eine große Uhrenfabrik errichtet werden soll. Im Arbeitsvertrag wird für jedes zweite Jahr ein Heimaturlaub von einem Monat für eines der Familien mitglieder zugesichert, während die übrigen in der Sowjetunion bleiben müssen, offenbar als Geiseln für die Rückkehr des Be urlaubten. In einigen Wochen soll ein zweiter Transport von Auswanderern abgehen, und in kommunistischen Kreisen trägt man sich mit der Hoffnung, daß es gelingen werde, nach und nach 10000 Mann nach Sowjetrußland zu schaffen. (VI 1/6942) Außergewöhnliche Uberseßung im Einzelhandel bei Waren knappheit? Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer befaßte sich auf Grund einer ihr zugegangenen Zuschrift mit der Frage, ob eine Knappheit der für den betreffenden Geschäftszweig gehandelten Waren (z. B. Gold- oder Silberwaren oder Oie und Fette im Lebensmittel einzelhandel) die Ablehnung von Anträgen nach dem Einzel- handelsschußgeseß wegen außergewöhnlicher Uberseßung recht- fertigen kann. Die Arbeitsgemeinschaft verneint diese Frage mit folgender Begründung: Der Begriff der außergewöhnlichen Uberseßung seßt voraus, daß durch die Vermehrung der vorhandenen Verkaufsstellen um eine weitere Verkaufsstelle desselben Handelszweiges für die Gesamtheit der für den Absaß in einer bestimmten Gegend in Betracht kommenden Geschäfte eine Notlage begründet wird,
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