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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (7. Mai 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was ist ein Uhrenfachgeschäft?
- Autor
- Sander, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- ArtikelFachbuchausstellung im Haus des Deutschen Handwerks! 207
- ArtikelDie Firma Rudolf Flume besteht 50 Jahre 208
- ArtikelWas ist ein Uhrenfachgeschäft? 210
- ArtikelEin Uhrengeschäft als nationalsozialistischer Musterbetrieb am ... 212
- ArtikelÖrtliche Ereignisse ausnutzen zur Uhrenwerbung! 212
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 213
- ArtikelWochenschau der U 213
- ArtikelInnungsnachrichten 215
- ArtikelFirmennachrichten 215
- ArtikelVersammlungskalender 215
- ArtikelPersonalien 215
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 216
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 216
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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210 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 19 Was ist ein Uhrenfachgeschäft? Die Frage schon oft aufgeworfen, scheint von der Uhrmacherseite gesehen, recht einfach. Aber da die Entwicklung im Uhrenhandel in den leßten 20 Jahren zum Teil Wege gegangen ist, die mit „ Fachkenntnissen und Fachwissen“ nur wenig zu lun halten, ist es nötig ge worden, einen festen Begriff zu schaffen, was nun eigent lich ein „Uhrenfachgeschäft“ ist. Wenn man zurückgreift auf die Entwicklung im Uhren handel vor dem Weltkrieg, so muß man feststellen, daß damals der Begriff „Uhrenfachgeschäft“ recht einfach war. Fast alle Uhrengeschäfte wurden von Fachleuten, d. h. ge lernten Uhrmachern geleitet, mehr oder weniger kauf männisch, aber die Hauptsache war doch: Jeder hatte die zum Uhrenhandel nötigen Sach- und Fachkenntnisse, ln der Nachkriegszeit, als das Schlagwort geprägt wurde: „Uhrmacher — werde Kaufmann!“, das soviel mißverstanden wurde, drängten sich immer mehr fachfremde Elemente in den Uhrenhandel. Wodurch war das möglich? Die Qualität sank ab bis ins schlech teste; jeder meinte, noch billigere Waren führen zu müssen als der andere; Massenfabrikate, die früher kein Uhr macher anschaute und noch weniger führen wollte, fanden den Weg auch ins Uhrenfachgeschäft. War es da ein Wunder, daß so mancher fachfremde Händler sich sagte: „Wozu braucht man Fachmann zu sein, um Uhren zu verkaufen?“ — und fing den Handel mit den billigen Uhren an. Er fand Geschmack daran und vergrößerte nach und nach sein Warensortiment. (Basare und Warenhäuser usw.) Auf der anderen Seite waren es zum Teil die Uhr macher bzw. Uhrenhändler selber, die auf dem Stand punkt standen, ihre Söhne brauchten nicht mehr das Uhr macherhandwerk zu erlernen. Sie sahen das Heil ihres Geschäftes darin, Söhne zu haben, die Vollkaufleute waren, nach Möglichkeit die Handelshochschule besucht hatten und ihren Doktor machten und die später das Not wendige zum Uhrenhandel, „die Fachkenntnisse“, so nebenbei im eigenen Betrieb erfassen sollten. Mag dieser Weg für manchen kaufmännischen Beruf der richtige sein, für den Uhrenhandel war und ist er der falsche. Weshalb wohl? Die Uhr ist nun mal kein „totes“ Handelsobjekt im üblichen Sinne: Sie lebt, sie soll ladelfrei arbeiten und be darf handwerklicher Nacharbeit vor dem Verkauf. Wenn es auch vielfach heißt: „Diese Uhr verläßt gebrauchs fertig unsere Fabrik“, so weiß der erfahrene Fachmann doch, daß dem nicht so ist. Zu viele Möglichkeiten sind bis zum Moment des Ver kaufs an den Verbraucher vorhanden, um den gufen und genauen Gang einer Uhr zu sfören. Auch der Einkauf selbst verlangt gerade heute bei der Kleinheit der Werke Fachkenntnis, die nur durch praktische Arbeit am Werktisch er worben werden kann. Auf der Tagung unserer Fachgruppe in Tabarz wurde der Ausspruch gemacht: „Uhrmacher sei Kaufmann, aber bleibe Uhrmacher!“ Man kann diesen Satz noch besser fassen und sagen: „Uhrenhändler sei Kaufmann, aber sei vor allem Uhrenfachmann!“ Der ganzen Entwicklung im Uhrenhandel wurde Rechnung getragen, als die beteiligten Wirtschaftsorgani sationen ihre Richtlinien aufstellten für den Begriff „Uhrenfachgeschäft“, die am 1. Januar 1937 in Kraft ge treten sind. Diese lauten: 1. Als Uhrenfachgeschäft sind nicht anzusehen Warenhäuser, Kaufhäuser, Versandgeschäfte, Basare, Einheitspreisgeschäfte, Hausierbetriebe. 2. Damit ein Einzelhandelsgeschäft als „Uhrenfach geschäft“ anerkannt werden kann, müssen folgende Vor- ausseßungen erfüllt sein: a) es muß eine gewerbsmäßig betriebene Einzelhand lung mit rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständig keit sein; b) die Einzelhandlung muß eine öffentliche Verkaufs stelle sein und unmittelbar und persönlich mit der Kundschaft verkehren; c) die Verkaufsstelle soll von dem vorhandenen Waren lager mindestens zwei Fünftel Uhren haben und muß als Uhrenfachgeschäft der Verkehrsauffassung entsprechen; d) für die fachgemäße Bedienung der Kundschaft muß der Inhaber oder ein Angestellter eine solche Sach- und Fachkenntnis für Uhrengeschäfte besitzen, wie sie in der Sachkundeprüfung vor der Handels kammer nachgewiesen werden muß; e) die Uhrenhandlung muß unter Einhaltung der all gemeinen Gepflogenheiten betrieben werden, die zur Erhaltung eines gesitteten und friedlichen Wett bewerbs vor der zuständigen Fachgruppe voraus gesetzt werden. Es wird also zuerst festgestellt, welches Handels geschäft unter keinen Umständen als Uhrenfachgeschäft anzusehen ist. Dann werden die Voraussetzungen fest gelegt, welche ein Einzelhandelsgeschäft erfüllen muß, um auch „Uhrenfachgeschäft“ zu sein. Sie fallen besonders auf folgende Begriffe: 1. Einzelhandlung; 2. öffentliche Verkaufsstelle; 3. Warenlager mindestens zwei Fünftel Uhren; 4. komplettes Uhrensortiment; 5. sach- und fachkundige Bedienung (Nachweis der Sachkundeprüfung); 6. anständige kaufmännische Halfung. Danach kann also ein Uhrmacher mit einer Werkstatt oder ein Heimarbeiter, der den Punkt 5 an Hand seiner Meisterprüfung erfüllen würde, nicht als „Uhrenfach geschäft“ angesprochen werden. Sowie er jedoch eine öffentliche Verkaufsstelle unterhält, also Punkt 1 und 2 entspricht, muß er auch den Punkt 4: komplettes Uhren sortiment, erfüllen. Er muß in allen gangbaren Uhren arten, wie Herren- und Damenarmbanduhren, Taschen uhren, Weckern, Wand- und Tischuhren, in den Haupt preislagen ein ausreichendes Lager unterhalten. Es könnte nun jemand auf den Gedanken kommen, zu behaupten, die Firma Rosenhain in Berlin wäre ein Uhrenfachgeschäft, weil sie a) ein komplettes Uhrensortiment unterhält, b) die Bedienung Sach- und Fachkunde besißt und c) eine Uhrenwerkstatt unterhalten wird, in der durch schnittlich mehrere Uhrmacher beschäftigt werden. Troßdem ist diese Firma kein Uhrenfachgeschäft, da der Punkt 3 nicht erfüllt werden kann.
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