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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (8. Januar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- ArtikelDas war ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft! 21
- ArtikelDie Uhrenindustrie ohne Absatzsorgen 22
- ArtikelEin Zweiggeschäft stellt sich vor! 23
- ArtikelDie Uhrenindustrie ohne Absatzsorgen 23
- ArtikelWie kann die Reparaturmarke aussehen? 25
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 26
- ArtikelWochenschau der U 27
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 28
- ArtikelInnungsnachrichten 28
- ArtikelFirmennachrichten 29
- ArtikelPersonalien 29
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 30
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 30
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 2 DIE UHRMACHERKUNS1 27 Wochenschau der Wie kann dieses Geschäft weiter ge führt werden? — Ein Glogauer Uhrmacher haut ein Planetarium! — Wie ist das Überstunden - Entgelt zu versteuern ? — Wie ist die Einfuhr von Uhren und Schmuck in den letzten Jahren gewesen? — Wie Versandgeschäfte eidstehen? — Einbruchsdiebstähle mehren sich, darum Vorsorgen! — Ver besserungen der Nauener Zeitzeichen — Noch kein Einheits - Lehrvertrag im Handwerk — Bestecke aus Edel stahl dürfen nicht mehr hergestellt werden! Weiterführung eines Geschäftes Die Inhaberin einer Uhrmadierei ist verstorben. Ihr Ehe mann will den betrieb nicht auf eigene Rechnung weiterführen, da er als leitender Angestellter bei einer Behörde tätig ist. Es ist beabsichtigt, dag der minderjährige Sohn, der augenblicklich noch das Uhrmacherhandwerk erlernt, den Betrieb auf eigene Rechnung übernehmen soll. Der Vater ist vom Amtsgericht als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes für die Sicherheit und Ver waltung des Vermögens bestellt. Mügte in diesem Falle nicht der Ehemann die Uhrmacherei weiterführen und nach Ablauf eines Jahres einen geprüften Uhrmachermeister einstellen? Wer ist als geseglicher Erbe anzusehen, der Ehemann oder der Sohn. Ein Testament hat die Mutter nicht hinterlassen. Die Dritte Handwerksverordnung hat den Todesfall eines selbständigen Handwerkers berücksichtigt, in dem § 6 dieser Verordnung sagt, dag die Witwe nach dem Tode des selbständigen Handwerkers den Betrieb weiterführen darf, dag auch ferner minderjährige Erben oder Nachlagverwalter und Testaments vollstrecker den handwerklichen Betrieb fortführen dürfen. Nach der gemachten Schilderung, nach der kein Testament vorhanden sein soll, gelten Vater und Sohn gemeinsam als gesegliche Erben, jedoch der Sohn zu drei Vierteln und der Vater zu einem Viertel. Wenn nun der Vater als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes beim Vormundschaftsgericht die Genehmigung zum selbständigen Betreiben eines Handwerks für seinen Sohn beantragt und erhält, so kann die Handwerkskarte für den Sohn als Inhaber ausgestellt werden Die Handwerkskammer würde in dem vorliegenden Falle ein besonderes Entgegenkommen deswegen zeigen, weil bisher die Mutter, die das Uhrmacherhandwerk nicht erlernt hatte, Inhaberin des Betriebes war und in Zukunft ein gelernter Uhrmacher den Betrieb weiterleiten wird. Der Vater handelt als geseJzlicher Vertreter und als Treuhänder seines Sohnes voll kommen richtig, wenn er versucht, den Betrieb für seinen Sohn zu erhalten. Sobald der Sohn das 21. Lebensjahr erreicht hat oder aber auf Antrag durch das Vormundschaftsgericht mit Voll endung des lö. Lebensjahres für volljährig erklärt worden ist und die Leitung des Geschäftes in die Hand nimmt, kann zu der Frage Stellung genommen werden, ob er zu der Einstellung eines geprüften Uhrmachermeisters veranlagt werden soll oder nicht. (VI 1/6470) Planetarium eines schlesischen Handwerkers In der ganzen Welt kennt man die berühmten Zeigschen Planetarien. Nun hat ein Berufskamerad in Glogau ein Plane tarium konstruiert, einen Projektionsapparat, der in ähnlicher Weise wie das groge Zeigsche Planetarium das Himmelsgewölbe mit seinen Sternen am Auge des Beschauers vorüberziehen lägt. Die Lichtstrahlen werden auf eine Leinwandkuppel von 4 bis 8 m Durchmesser geworfen. An diesem kleinen Himmelszelt zeigen sich dann der Lauf der Sonne, des Mondes und der Planeten. Der Projektionsapparat, der ein Kunstwerk der Genauigkeit im kleinen darstellt, ist ein treffender Beweis für den unerschöpflichen Erfindergeist im Uhrmacher, der schon unzählige, bedeutende Schöpfungen hervorgebracht hat. Wir erinnern an den Viertakt motor, die Sekmaschine, die elektrische Glühlampe und andere. (VI1/6472) Versteuerung des tlberstundenentgelts Wird das Entgelt für die während des Lohnzahlungszeit raumes geleisteten Überstunden zusammen mit dem üblichen Arbeitslohn für diesen Lohnzahlungszeitraum in einem Betrag ausgezahlt, so bildet das Uberstundenentgelt einen Teil des Arbeitslohnes für den betreffenden Zeitraum. Auf den Gesamt betrag ist die Lohnsteuertabelle anzuwenden. Diese Hinzurech nung des Uberstundenentgelts zu dem laufenden Arbeitslohn kann sich für den Beschäftigten ungünstig auswirken, indem sie zur Einstufung in eine höhere Steuerstufe der Steuertabelle führt. Derartige Härten können jedoch vermieden werden. Wird das Uberstundenentgelt nicht zusammen mit dem sonstigen Arbeits lohn ausgezahlt, sondern unabhängig von diesem entweder für längere Zeiträume zusammengefagt oder aber auch für den gleichen Zeitraum zu einem anderen Zeitpunkt, so handelt es sich um „sonstige insbesondere einmalige Bezüge" im Sinne von § 35 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung. Auf diese Bezüge ist die Lohnsteuertabelle nicht anzuwenden. Hier beträgt die Lohnsteuer bei einem ledigen Arbeitnehmer 16%, bei anderen Arbeitnehmern 10 °/ 0 und weniger (Staffelung nach der Kinderzahl). Ist die Hinzurechnung des Uberstundenentgelts zum ge wöhnlichen Lohn für den Arbeitnehmer günstiger, so kann auch diese Hinzurechnung erfolgen, auch wenn es sich um getrennte Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten handelt. (VI 1/6471) Augenhandel mit Uhren und Schmuck Der Zeitschrift „Die Fertigware" entnehmen wir die Dar stellung über die Einfuhr von Taschen- und Armbanduhren, die klar den Verlauf seit 1926 zeigen. Abb. 1 zeigt den anfäng lichen Rückgang nadi 192Ö und dann das schwache Zunehmen seit 1933. Betrifft diese punktierte Linie nur die Taschen- und Arm banduhren, so zeigt die voll ausgezogene Linie die Uhrteile, Ge häuse und Uhrwerke, die wertmäßig nicht so hoch anstiegen und nun 1935 abermals einen Rückgang zeig ten. Die strichpunk tierte Linie entspricht besonderen Uhrteilen und zeigt einen be achtlichen Anstieg schon seit 1934. Unsere zweite Abbildung, die wir gleichfalls der„Fertig- ware” entnehmen, zeigt die Einfuhr von Schmuck- und Zier- gegenständen, die ihren höchsten Stand der voll ausgezo genen Linie 1928 er reichte, um seither von über 4 Millionen auf rund 140000 JIM zu sinken. Tafel geräte — die von der punktierten Linie' dargestelli werden — haben eine ähnliche Entwicklung durchge macht, haben jedoch seit 1932 ein leichtes Ansteigen zu ver zeichnen. (VI 1/6477) Abb. 1. Einfuhr von Taschen- und Armbanduhren (punktiert), Gehäusen und Uhrwerken (voll aus gezogen) und Uhrenteilen (strichpunktiert). a» rn Abb. 2. Einfuhr von Schmuck (voll ausgezogen) und Silbertafelgeräten (punktiert). Neue Versandgeschäfte? In welcher Weise Versandgeschäfte entstehen können und mit welcher Einstellung an ihre Gründung herangegangen wird, kennzeichnen sehr deutlich — man möchte beinah sagen, er schreckend deutlich — einige Anfragen im Fragekasten des be kannten „Kurzberichterstatter”. Anfrage 215 lautet: Kaufm. An gestellter (34 Jahre) möchte nebenberuflich ein Versandgeschäft aufziehen. Wer kann mir hierüber Ratschläge geben, und Artikel, die hierfür passend sind, nennen? Und noch ein Expedient fühlt sich berufen, ebenfalls neben beruflich ein Versandgeschäft aufzuziehen und wünscht über diese Frage Gedankenaustausch.
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