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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (23. Juli 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- ArtikelVon der Ausstellung "Schaffendes Volk" in Düsseldorf 371
- ArtikelNicht aufhören zu werben, . . . auch dann nicht, wenn der Kunde ... 372
- ArtikelZum letzten Male: Die Zylinderuhr 373
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 374
- ArtikelAn den Litfassäulen in Berlin . . . 374
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 375
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 375
- ArtikelWochenschau der U 377
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 378
- ArtikelInnungsnachrichten 379
- ArtikelFirmennachrichten 379
- ArtikelPersonalien 379
- ArtikelTerminkalender 380
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 380
- ArtikelFragekasten 380
- ArtikelWirtschaftszahlen 380
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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- Die Uhrmacherkunst
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378 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 30 Mit Recht bezeichnet Ministerialrat Gottschick diese Verhältnisse als ungesund. Abgesehen von der Ver wirrung des Preisbildes, die man im Verbraucherinteresse auf die Dauer nicht wird hinnehmen können, wirken sie sich auch in der Wirtschaft allmählich schädlich aus. Der Einzelhandel sei heute schon vielfach nicht mehr in der Lage, hier mit zuhalten, weil die immer unwirtschaftlicher werdenden Rück nahmepreise seine Handelsspanne verzehren. Rechtlich gesehen versto&en aber zu hohe Über nahmepreise gegen das Rabattgesetz. Vom Standpunkt des Rabattgese&es dürfte die in Zahlung zu nehmende Ware genau genommen nur mit dem handels- oder verkehrsüblichen Wert in Rechnung gestellt werden, der sich nach dem gegenwärtigen Gebrauchswert und dem bei der Wieder- oder Weiterverwertung etwa zu erzielenden Preis zu richten hätte. (VI 1/7488) Keine Reklame mit Berufssiegern Eine Stellungnahme aus der Arbeitsfront Die „Deutsche Arbeitskorrespondenz" wendet sich in einer Veröffentlichung gegen Unternehmer, die dazu übergegangen seien, die Leistungen von Reichsberufswettkampfsiegern zu Re klamezwecken zu verwenden. Es handele sich hier um einen Mißbrauch, der nicht scharf genug zurückgewiesen werden könne. Versuche dieser Art seien um so mehr zu beklagen, als es an mehrfachen Mahnungen, den Reichsberufswettkampf und seine Teilnehmer nicht zu Reklameobjekten herabzuwürdigen, nicht gefehlt habe. Kürzlich habe sich wieder ein Fall ereignet, der um so geschmackloser sei, als der Werbefachmann nicht nur den Namen des Siegers der Wettkampfgruppe veröffent lichte, sondern darüber hinaus noch das Bild des Siegers in HJ.-Uniform abgedruckt habe. (V 1/7485) Werbung mit Dankschreiben Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat sich veranlagt gesehen, nochmals auf seine Vorschriften über die Verwendung von Dank- und Empfehlungsschreiben und Gutachten in der Wer bung hinzuweisen. Bei dem Abdruck von Dankschreiben ist stets die genaue Angabe von Namen, Beruf und Anschrift der Aussteller sowie von Ort und Zeit der Ausstellung des Schreibens erforderlich. Ferner mu& sich der Schreiber aus drücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dajj sein Schreiben zur Werbung verwendet wird. Der Werbungtreibende, der Dank- und Empfehlungs schreiben in seiner Werbung verwerten will, mujj weiterhin sorg fältig prüfen, ob der Inhalt des Schreibens den Tatsachen und den allgemeinen Richtlinien der 2. Bekanntmachung des Werbe rats über die Gestaltung der Werbung entspricht. Wer sich solcher Schreiben zur Werbung bedient, ist auch für Verstö&e im Inhalt der Dankschreiben gegenüber dem Werberat voll verantwortlich. (VI 1/7480) Die Ankra-Reichstagung findet in der Zeit vom 21. bis 24. August in Berlin statt. Sie ge langt in den Zoo-Gaststätten zur Durchführung und wird wert volle Vorträge, eine Ausstellung der Vertragsfirmen und auch gesellige Ausflüge in die Umgebung Berlins bringen. (VI 1/7515) DU Otuffdj« 3frf><tf«fronf |—————— TUUfcMricfcfraKlaffoll öatttaperf Stteedei «• Q*UHU«*»ii<i Aufruf an alle Betriebsführer des deutschen Handwerks zur Beteiligung am Leistungskampf der deutschen Betriebe Der Führer hat angeordnet, da(j in )edem Jahr am Natio nalfeiertag des deutschen Volkes wahrhaft nationalsozialistisch geführten Betrieben im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit die Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb" verliehen wird. Ein auf diese Weise aus gezeichneter Betrieb erhält die Berechtigung, die Flagge der Deutschen Arbeitsfront mit godenem Rad und goldener Franse zu führen. Die Verleihungsurkunde wird dem Betriebsführer vom Führer persönlich überreicht. Ein „Nationalsozialistischer Musterbetrieb" erhält das Recht, seine ehrenvolle Auszeichnung in jeder Weise nach au&en hin erkennen zu lassen. So darf er diesen hohen Titel auf seinen Geschäftsbogen anführen und auch in anderer Form seiner Kundschaft bekanntgeben. Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt auf die Dauer eines Jahres. Sie kann wiederholt ausgesprochen, aber auch zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für diese Verleihung nicht mehr gegeben sind. Bereits in diesem Jahre wurde mehreren kleinen Handwerksbetrieben die hohe Ehre zu teil, vom Führer mit dem Titel „Nationalsozia listischer Musterbetrieb" ausgezeichnet zu werden. Das ist ein Beweis dafür, dafj nicht nur grojje Unternehmungen, sondern jeder Betrieb ohne Rück sicht auf seine Gröfee, Beschäftigungsart oder Anzahl von Gefolgschaftsmitgliedern diese Auszeichnung erringen kann, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese sind nicht so grofj, als dafj sie nicht von jedem einwandfrei ge führten Betrieb erfüllt werden könnten. Der Iteutschcn Arbeitsfront fällt die verant wortungsvolle Aufgabe zu, entsprechende Vorschläge dem Führer ‘z.^ unterbreiten. Sie ruft deshalb zu einem Leistungskampf aller deutschen Betriebe auf, an dem möglichst jeder Handwerksbetrieb teilnimmt. Der Leistungs kampf gibt ferner die Möglichkeit, bei Nichterfüllung aller Vor- ausseJzungen für den höchsten Titel „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“ ein Leistungsabzeichen auf einem T e i 1 g e b i e t zu erhalten. So ist neben der benannten höchsten Auszeichnung 1. das Leistungsabzeichen für vorbildliche Berufs erziehung, 2. das Leistungsabzeichen für vorbildliche Förderung von „Kraft durch Freude", 3. das Leistungsabzeichen für „Sorge um die Volks- gesundheit“, 4. das Leistungsabzeichen für vorbildliche Heimstätten und Wohnungen, und 5. das „Gaudiplom für hervorragende Leistungen" zu erringen. Schon der BesiJz eines dieser Titel — für das Handwerk kommen vornehmlich die Leistungsabzeichen zu 1, 2, 3 und 5 in Frage — ist ein Ausdruck nationalsozialistischer Haltung der Betriebsführung und lä&t den Betrieb als Pionier auf dem Wege zum wahrhaft „Nationalsozialistischen Musterbetrieb" erkennen. Der Leistungskampf eines deutschen Betriebes zur Er- ringung der Auszeichnung „Nationalsozialistischer Muster betrieb" oder eines der vorbezeichneten Titel beginnt mit dem Antrag des B e t r i e b s f ü h r e r s beim zu ständigen Gauobmann der Deutschen Arbeits front. Dieser Antrag enthält lediglich folgendes: An den Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront, Gau Ich bewerbe mich für meinen Betrieb um die Verleihung der Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“ und melde mich hiermit zum „Leistungskampf der deut schen Betriebe“ für das Arbeitsjahr 1937/38. , den OrJ Dalum Name und Anschrift des Betriebes Der Betriebsobmann, sofern ein Der Betriebsführer solcher eingesejjt ist Dieses Schreiben ist der zuständigen Kreisdienst stelle des Deutschen Handwerks einzureichen, die es über den Kreis- an den Gauobmann weiterleitet. Von diesem nun erhält der Betriebsführer einen Fragebogen zur Ausfüllung zugesandt, der gleichzeitig die Teilnahme des Betriebes am Leistungskampf bestätigt. Daraufhin erfolgt die Überprüfung des Betriebes durch den Amtswalter der Deutschen Arbeits front, Amtsträger der gewerblichen Wirtschaft u. a. Sie bezieht sich auf 1. die Leistungsfähigkeit des Betriebes, 2. den sozialen Anstand der Führung und Gefolgschaft. Es mu{j für jeden einwandfrei geführten Handwerksbetrieb eine Selbstverständlichkeit sein, mitten in diesem Leistungs kampf zu stehen, der am Ende ihm die hohe Ehre zuteil werden läfjt, unserem Führer vorgestellt und von ihm ausgezeichnet zu werden. Der wirtschaftliche Erfolg wird auch dann nicht aus- bleiben. Das Handwerk hat darüber hinaus die Möglichkeit, er neut unter Beweis zu stellen, dafc es den gleichen Anteil an der Formung einer wirklichen deutschen Volks- und Leistungs gemeinschaft hat wie andere Gruppen der Wirtschaft. (VII/1547)
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