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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (15. Januar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitstagung der Gemeinschaftswerbung der Deutschen Uhrenwirtschaft
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- ArtikelEinzelberichte vom Weihnachtsgeschäft! 31
- ArtikelNeuzeitliche elektrische Turmuhren 33
- ArtikelArbeitstagung der Gemeinschaftswerbung der Deutschen ... 36
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 38
- ArtikelWochenschau der U 39
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 41
- ArtikelInnungsnachrichten 42
- ArtikelFirmennachrichten 43
- ArtikelPersonalien 43
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 43
- ArtikelBüchertisch 43
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 44
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 44
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3 DIE UHRMACHERKUNST 37 Osterwerbung nach dem vorgelegten Plane durchzuführen. Die Anzeigen und die Zeitschriften, in denen sie er scheinen sollen, werden noch in diesem Monat durdi eine entsprechende Veröffentlichung in allen Fachzeitungen den Uhrenfachgeschäften bekanntgegeben werden. Ein Muster des neuen Glasfachzeichens liegt vor. Die Ausführung wird für gut befunden. An dem Entwurf werden noch folgende Änderungen getroffen: die weibe Umrandungslinie des Wappens soll etwas verstärkt werden; die blaue Untergiundfarbe des Wappens soll aufgehellt werden uud in der Mitte des Zifferblattes soll ein goldener Punkt angebracht werden, um damit eine stärkere Zusammenziehung des Zeichens zu erreichen. Die Herstellung wird mit allen Mitteln beschleunigt werden, doch kann bei dem schwierigen Herstellungs verfahren (Ä(jen und Einbrennen) mit der ersten Aus lieferung erst Ende Fcbiuar begonnen werden. In einer eingehenden Aussprache über die geldliche Seite der Werbung und über ihre Auswirkung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dab durch die Wirtschafts lage und durch die immer stärker werdende Wirkung der Gemeinschaftswerbung sich die Umsätze wesentlich ge steigert haben, wird beschlossen, den Werbeitrag bis zum 31. Dezember 1937 zu erheben, den Beitrag aber für die Hei bstwerbung herabzuseben. Das wird möglich sein im Hinblick darauf, dab im Laufe des Sommers Beträge für die Herbstwerbung angesammelt werden können. Auch dieser Beschluß wird einstimmig gefaxt. Weiterhin wird nochmals festgestellt, dab die Ver pflichtung zur Zahlung des Werbebeitrages durch die allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen aller Lieferanten gegeben ist. Die Lieferantenverbände werden von ihren Mitgliedern neue Verpflichtungsscheine für die Verwendung von Werbemarken bis zum 31. Dezember 1937 einholen. Diese Verpfhchluny mub streng und ohne Aus nahmen durchgefühlt werden. Von der Fachgruppe und vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks sind neue Richtlinien für den Begriff des Uhrenfachgeschäfles aufgestellt worden. Sie haben folgenden Wortlaut: Richtlinien für den Begriff „Uhrenfachgeschäft" 1. Als Uhrenfachgeschäffe sind nicht anzusehen Warenhäuser. Kaufhäuser, Versandgeschäfte, Bazare, Einheilspreisgeschäfte, Hausierbetriebe. 2. Damit ein Einzelhandelsgeschäft als „Uhren fachgeschäft“ anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussebungen erfüll! sein: a) es mub eine gewerbsmäbig betriebene Einzel handlung mit rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständig keit sein, b) die Einzelhandlung mub eine öffentliche Ver kaufsstelle sein und unmittelbar und persönlich mit der Kundschaft verkehren, c) die Verkaufsstelle soll von dem vorhandenen Warenlager mindestens zwei Fünftel Uhren haben und mub als Uhrenfachgeschäft der Verkehrsauffassung ent sprechen, d) für die fachgemäbe Bedienung der Kundschaft mub der Inhaber oder ein Angestellter eine solche Sach- und Fachkenntnis für Uhrengeschäfte besiben, wie sie in der Sachkundeprüfung vor der Handels kammer nachgewiesen werden mub, e) die Uhrenhandlung mub unter Einhaltung der allgemeinen Gepflogenheiten betrieben werden, die zur Erhaltung eines gesitteten und friedlichen Wettbewerbs von der zuständigen Fachgruppe vorausgesebt werden. Ab I. lanuar 1937 gelten nur diese vorstehenden Richtlinien. — - V*. , Werbfc-^aKrplci der <»' Ein Schaufenster für Bestecke Hier soll einmal die humoristische Note ausschlaggebend sein, denn die auszustellenden Artikel, in diesem Fall Eb bestecke, müssen nicht immer in ganz nüchtern-sachlicher Art ausgestellt werden, sondern können z. B. einen Eintopf aus Pappe (bemalt) oder einen Blechtopf als Blickfang haben. Als sonstige Ausrüstung sehen wir hier einen Kamin mit Rauchrohr, aus einer bespannten Holzkiste bestehend, den Eintopf und eine Garnitur Ebbestecke, entweder aus Pappe geschnitten oder in einer von der Firma gelieferten Grobe als Blickfang auf die Rückwand befestigt. Ein Brett, das hier zur Aufnahme von Besteckkästen dient, läbt sich leicht anbringen. (W/4ÖÖ) Diese Richtlinien dienen der Klärung des Begriffes „Uhrenfachgeschäfl“ und haben mit der Fachtreue der Lieferantenschaft nichts zu tun. Die Fachtreue der Lieferantenschaft richtet sich nach den hierüber bereits getroffenen Abmachungen. Für den Einzelhandel: Fadigruppe 23 Juwelen, Gold- und Silberwaren — Uhren, Fachuntergruppe Uhren. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Reichsverband der Deutschen Uhrmacher und Uhreneinzelhändler e. V. Flamm. Sander. Flügel. König. Ferner werden neue Richtlinien für die Verleihung des Fachzeichens aufgestellt und beschlossen. Sie haben folgenden Wortlaut: Richtlinien für die Verleihung des Fachzeichens (Verbands zeichen) „Ankerrad mit Zifferblatt” an Uhreneinzel handlungen 1. Es mub sich um ein Uhrenfachgeschäft nach den Richtlinien der Fachgruppen handeln. 2. Der Arbeitsausschub erteilt über die örtlich oder bezirklidi zuständige Organisation des Reichs innungsverbandes bzw. der Fachgruppe 23 das Fach zeichen. Das Fadizeichen kann nicht käuflich erworben werden. 3. In Zweifelsfällen entscheidet über die Verleihung der Obermeister der zuständigen Pflichtinnung für das Uhrmacherhandwerk gemeinschaftlich mit dem örtlidi
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