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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (29. Oktober 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wieviel darf man für Werbung insgesamt ausgeben?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Meisterstücke - vorbildlich!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichssteuertermine im November 1937
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- ArtikelMeine Berufskameraden! 557
- ArtikelBericht über die Tagung des Internationalen Uhrmacherverbandes 558
- ArtikelDas Hohelied der Betriebsgemeinschaft! 559
- ArtikelDie große Wandlung 560
- ArtikelWas Du ererbt von Deinen Vätern . . . . 561
- ArtikelWieviel darf man für Werbung insgesamt ausgeben? 562
- ArtikelMeisterstücke - vorbildlich! 563
- ArtikelReichssteuertermine im November 1937 563
- ArtikelFür die Werkstatt! 564
- ArtikelWochenschau der U 564
- ArtikelFirmennachrichten 566
- ArtikelPersonalien 566
- ArtikelFragekasten 567
- ArtikelWirtschaftszahlen 568
- ArtikelInnungsnachrichten 568
- ArtikelAnzeigen 570
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 44 DIE UHRMACHERKUNST 563 Ihr Reingewinn gehört der Entwicklung Ihres Unter nehmens. - Ihre Entnahme nehmen Sie von der Entwick lung Ihres Unternehmens. - Wer diesen Gedanken schon durchdacht und danach gehandelt hat, hat ein Unter nehmen, über das sich Lieferanten, Kunden und die Steuer behörden freuen. — Denn die weitsichtige Steuerbehörde bestraft durch die progressive Einkommensteuer alle diejenigen, die der Entwicklung ihres Unternehmens vorgreifen. —Den anderen zahlt sie fast bis zur Hälfte die Unkosten für Werbung. - Sagen Sie nicht, dafe dies blühender Unsinn sei, son dern nehmen Sie die Einkommensteuertabelle zur Hand und rechnen Sie nach. — Es stimmt. — Aus vorstehendem ergibt sich: Alles, was am Rein gewinn nicht der notwendigen Vermögens- oder Rück haltbildung dient, und nicht den notwendigen Entnahmen, mufj man der Entwicklung zufliefeen lassen. - Sonst arbeitet man am Rückschritt des Unternehmens. Ihr Unternehmen aber - ich sagte es bereits - ist eine Aufgabe. — Nein, nicht irgendeine, sondern die Auf gabe Ihres Lebens, der Dienst Ihres Lebens. - CI/14621 Meisterstücke — vorbildlich! Das Meisterstück ist immer eine Arbeit, die den höchsten Einsafe an Können verlangt. Der zukünftige Meister soll deshalb seine Kraft einem würdigen Stück widmen und es dann auch weiterhin ehren. Vor kurzem haben zwei Jungmeister ihre Prüfung abgelegt und ihr Meisterstück ist ihnen für ihr ganzes Leben ein Begleiter. Jungmeister Fürbringer (Altenburg) hat ein Glashütter Werk durch Neuersafe verschiedener Teile verfeinert. Jungmeister Beck (Altenburg) jedoch hat einen Chronograph — Patek — als Tischbeobachtungs uhr umgebaut und hierzu ebenfalls verschiedene Teile neu angefertigt. Beide Berufskameraden sind bei Uhr machermeister Frife Meifener tätig, der sich um die Aus bildung und das Fortkommen seiner Mitarbeiter durch theoretische und auch praktische Schulung bemüht. (III/l 512) Fotos: Privat Der Chronograph — Zifferblaltansicht Der Palek-Chronograph Die Olashütter Reichssteuertermine im November 1937 Am 5. November ist die im Oktober einbehaltene Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, soweit sie nicht für die bis zum 15. Oktober einbehaltenen Beträge am 20. Oktober abzuführen war, zu entrichten. Am 5. November mufe ferner die im Oktober einbehaltene Bürgersfeuer und die Wehrsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt werden, soweit beide Steuern nicht für die bis zum 15. Oktober einbehaltenen Beträge am 20. Oktober ab zuführen waren. Am 10. November ist die vom Arbeitslohn ein zubehaltende Bürgersteuer bei Monats- und Wochen lohnempfängern fällig. Sie ist bei der nächsten auf den 10. November folgenden Lohnzahlung vom Arbeitgeber einzubehalten. Ebenfalls am 10. November mufe die Umsafesteuervoranmeldung und -Vorauszahlung erfolgen. Aufeerdem ist am 10. November die Vierteljahrs rate der Vermögensteuer fällig. Am 15. November ist die Lohnsummensteuer fällig, sofern diese erhoben wird. Ebenfalls am 15. No vember mufe die Zahlung der Gewerbesteuer nach dem Ertrag und dem Kapital erfolgen. Am 20. November ist die in der Zeit vom 1. bis 15. November einbehaltene Lohnsteuer zu entrichten, wenn die abzuführende Lohnsteuer mehr als 200 JM beträgt. Ferner ist am 20. November die in der Zeit vom 1. bis 15. November vom Arbeitslohn einbehaltene Bürgersteuer und die W eh rsteuer durch den Arbeit geber zu entrichten, wenn die abzuführenden Beträge jeweils mehr als 200 JM betragen. Am 20. November mufe ferner die Einreichung, Nachweisung und Zahlung der Beförderungsteuer für den Monat Oktober erfolgen. Am 24. November ist die vom Arbeitslohn ein zubehaltende Bürgersteuerrate bei Wochen- oder Tagelohnemptängern fällig. Sie ist bei der nächsten auf den 24.November folgenden Lohnzahlung einzubehalten. (1/1515) Richtige Werbung ist schwer Uhrmacher, die den „Werbedienst“ be ziehen, werben richtig und sparen Geld.
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