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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (5. November 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Buchführungspflicht im Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wortlaut der Anordnung des Reichsstandes des deutschen Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- ArtikelBuchführungspflicht im Handwerk 571
- ArtikelWortlaut der Anordnung des Reichsstandes des deutschen Handwerks 572
- ArtikelKurzfilm aus Cottbus! 574
- ArtikelEin Werbebrief besonderer Art! 574
- ArtikelEugen Gerlach hat umgebaut! 575
- ArtikelWarum brechen unsere Uhrfedern 576
- ArtikelFabrikant Eugen Schreiber 60 Jahre alt 577
- ArtikelSteuerfragen 577
- ArtikelWorauf es ankommt in der Weihnachtswerbung 578
- ArtikelFür die Werkstatt! 579
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 579
- ArtikelWochenschau der U 580
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 581
- ArtikelFirmennachrichten 582
- ArtikelPersonalien 582
- ArtikelFragekasten 582
- ArtikelWirtschaftszahlen 583
- ArtikelInnungsnachrichten 583
- ArtikelTerminkalender 584
- ArtikelAnzeigen 584
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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572 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 In der Durchschreibebuchführung unter Zugrunde legung der Definitiv - Konirollbuchhaltung, die auch vom Reichsstand des deutschen Handwerks anerkannt worden ist, hat das Uhrmacherhandwerk bereits eine Buchführung, die vorbildlich ist und auch allen Ansprüchen entspricht, die man an eine Buchhaltung für einen Handwerker stellen kann. Aber sie ist nicht für jeden Uhrmacher geeignet, und zwar nicht für die kleinen und die Uhrmacher, die sich bisher gar nicht oder nur sehr wenig mit Buchführung beschäftigt haben. Für sie mußte etwas Einfacheres geschaffen \\erden. So entstand das Büchlein „Die einfache Buchführung des deutschen Uhrmachers“ unter Ausnutzung — bei ge wisser Abänderung — des bisher bereits von vielen Uhr machern verwendeten Hauptkassenbuchs aus dem Verlag von Arthur Hartmann, Leipzig. Diese einfache Buchführung hat nicht etwa den Zweck als seeligmachende Buchführung alle Uhrmacher zu veranlassen, Ihre alte Buchführung aufzugeben, zumal wenn diese übersichtlich und ordnungsmäßig nach den Richtlinien des Handelsgeseßbuches geführt wird. Aber sie soll alle Uhrmacher, die ihre Buchführung noch nicht in Ordnung haben, veranlassen, sich entsprechend dem kleinen Büchlein einzurichten, umzustellen oder auch nur zu ergänzen. Die einfache Buchführung stellt das Mindeste dar, was von einem Uhrmacher verlangt werden muß. Sie ist den Bedürfnissen des Uhrmachers weitestgehend an gepaßt. Sie läuft darauf hinaus, 1. ihm die Ordnungsmäßigkeit der einfachen Buch führung zu zeigen und ihm den Weg zu weisen, seinen Gewinn zu errechnen für sich und das Finanzamt, 2. ihm den Anschluß an den Betriebsvergleich zu schaffen, und 3. ihm die Wege für die Kalkulation zu zeigen. Und so ist das kleine Büchlein nicht nur ein Lehr- büchlein sondern ein Nachschlagewerkchen geworden, das weit über den Rahmen der Anleitung für die ein fache Buchführung hinaus nicht nur eine Anleitung für die Buchführung bringt, sondern ein Nachschlagebuch für die rechnerische Auswertung der Buchführung sein soll. Es weist besonders auf die Notwendigkeit hin, sämtliche Buchungen an dem Tage ihrer Entstehung vorzunehmen, und zeigt durch die Einführung des Tagebuchs mit seiner Einteilung einen Weg für die Ordnungsmäßigkeit bei nicht zu viel Schreibarbeit — ganz davor bewahrt werden kann ja leider der Uhrmacher nicht — und verbindet damit die Möglichkeit der späteren Buchung in die sonstigen Bücher. Weiterhin bringt das Büchlein Aus führungen über die Notwendigkeit der Umsaß - und Lager kartei und ihre Einrichtung, fernerhin den Buchungsgang eines ganzen Monats. So hat der Uhrmacher die Möglichkeit, sich an einen Vorgang zu halten, wenn er bucht und seinen Abschluß macht. Möge das Büchlein vielen Uhrmachern ein „Helfer“ werden, um zu einer besseren Übersicht seiner Verhält nisse und dadurch in seinem Beruf vorwärts zu kommen. Wir alle müssen ja damit rechnen, daß wir nicht Gewinne in den Schoß geschüttet bekommen, sondern danach trachten uns zu behaupten, unseren Plaß zu sichern und möglichst zu verbessern. Im Rahmen desVier- jahresplans wird nicht mit Preiserhöhungen und größeren Gewinnen zu rechnen sein, vielmehr muß jeder Uhrmacher immer bemüht sein, möglichst seine Unkosten zu senken und seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen, und dies wird nur durch Erkenntnis seines eigenen Betriebs und im Vergleich seines Betriebs zu der Gesamtbetriebs wirtschaft insonderheit seines Handwerkszweiges er reicht.“ (1/1514) Wortlaut der Anordnung des Reichsstandes des deutschen Handwerks Betr.: Buchführung im Handwerk Mit Genehmigung des Herrn Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs kommissar für die Preisbildung ordnen wir hiermit folgendes an: Buchführungspflicht. §1. Mit Wirkung vom 1. April 193Ö sind alle in die Handwerks rolle eingetragenen Betriebe verpflichtet, eine Buchhaltung gemäß den nachstehend genannten Richtlinien einzurichten und laufend ordnungsmäßig zu führen. Die Reichsinnungsverbände sind an gewiesen, für ihren Handwerkszweig Anleitungen zu schaffen, die diesen besonderen Bedürfnissen entsprechen. Diese An leitungen bedürfen der Einwilligung des Reichswirtschaftsministers und sind uns zu diesem Zweck vorzulegen. Für die einfache Buchführung sind folgende Bücher erforderlich: 1. Das Tagebuch zur Aufnahme aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge. 2. Das Kassenbuch zur Aufnahme aller Geschäftsvorfälle, die durch Bareinnahmen oder -ausgaben eine Veränderung des Kassenbestandes zur Folge haben. Falls ein Postscheck oder Bankguthaben vorhanden ist, können die diesbezüglichen Geschäftsvorfälle in hierfür vorgesehene Spalten ebenfalls im Kassenbuch eingetragen werden. Das Kassenbuch ist in Einnahmen- und Ausgabenseiten zu teilen. Auf der Einnahmenseite sind außer den üblichen Spalten für „Datum, Text, Belegnummer, Gesamtbetrag und umsaßsteuerpflichtiger Betrag” noch weitere Spalten vorzusehen für diejenigen Kostenstellen (rechnerisch abgrenzbare Betriebs teile), die die Einnahme erbracht haben. Solche Kostenstellen wären z. B. Werkstatt und Laden. Es sind hierbei die betrieb lichen Besonderheiten des jeweiligen Handwerkszweiges zu berücksichtigen. Auf der Ausgabenseite sind neben der Ge samtbetragsspalte mindestens noch weitere Spalten für „Werk stoffe, Löhne, Gemeinkosten (Unkosten), Private Ausgaben und Verschiedenes" vorzusehen. Ob und inwieweit die Spalten für Werkstoffe und Gemeinkosten (Unkosten) weiter unterteilt werden, ist ebenfalls von den betrieblichen Besonderheiten des jeweiligen Handwerkszweiges abhängig. 3. Das Kunden- und Lieferantenbuch (Hauptbuch der ein fachen Buchhaltung) zur Aufnahme der Geschäftsvorfälle, die eine Veränderung der Guthaben- und Schuldenverhältnisse be wirken (Kreditgeschäfte). 4. Darüber hinaus sind die auf Grund anderer Vorschriften und Geseße vorgeschriebenen Aufzeichnungen und Bücher (Personenlohnbuch, Wareneingangsbuch, Aufzeichnungen über den Warenausgang, Handwerksbestimmungen zukünftiger Preis verordnungen des Reichskommissiars für die Preisbildung usw.) zu führen. Bei der Eröffnung der Buchhaltung sowie am Schluß eines jeden Geschäftsjahres ist eine Vermögensaufstellung anzufertigen. .Die einzelnen Bücher sind am Schluß des Geschäftsjahres ab zuschließen. Doppelte Buchführung. §2. In denjenigen Handwerkszweigen, in denen der Betriebs ablauf und die Kostengestaltung durch die einfache Buchhaltung nicht übersichtlich genug dargestellt werden können, ist die doppelte Buchführung einzuführen. Die Einführung der doppelten Buchführung durch die Reichsinnungsverbände bedarf der Ge nehmigung des Wirtschaftsministers. Ausnahmen. § 3. Eine Einschränkung der Buchführungspflicht kann von den Kammern in Ausnahmefällen auf besonderen Antrag gestattet werden, wenn der Umfang der Geschäftstätigkeit gering ist. Doch sind in jedem Falle mindestens die Einnahmen und Aus gaben aufzuzeichnen.
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