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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (22. Januar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für Sie, Herr Gehilfe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- ArtikelGedanken um den Verkauf! 45
- ArtikelEine Glockenspieluhr entsteht! 46
- ArtikelZeitschriftenschau 47
- ArtikelUm den ideellen Geschäftswert beim Geschäftskauf 49
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 49
- ArtikelSteuerfragen 51
- ArtikelWochenschau der U 54
- ArtikelInnungsnachrichten 55
- ArtikelFirmennachrichten 56
- ArtikelPersonalien 56
- ArtikelBüchertisch 57
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 57
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 58
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4 DIE UHRMACHERKUNST 51 Verschiedene Uhrmacher gehen bei der Anfertigung von Steinfassungen noch moderner vor, indem sie den Futtern die Form geben, die in Abb. 4 dargestellt ist. Dadurch wird der Eindruck erweckt, als sei der Stein nicht gefaßt, sondern wie in der modernen Fabrikation nur eingedrückt. Zweifellos ist für eine einfache Uhr diese Art vollkommen ausreichend, da der Stein ja unbedingt gesichert ist durch den übergreifenden Metallrand. Alle diese Fassungen lassen sich bei einigermaßen sorg fältigen Arbeit auch in dünnen Kloben befestigen, ohne daß man zu dem verpönten Zinn zu greifen nötig hat. Ein kleines Steinloch ist selten höher als i/ 10 mm; der Unruhkloben z. B. hat aber etwa eine Stärke von 3 / ]0 mm, so daß das Futter hoch genug ist, um durch seinen Preß- siß festzuhalten. Wenn der Konus des Futters so ge dreht wurde, daß er nur gerade in das Loch hinein paßt, so hält die Fassung unbedingt. (III/1250) Hans Jendrißki. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. hornung, Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes Für das Uhrmacher handwerk Ordnungsmäßige Inventur und Schäßung — Warenbewertung Einem Urteil des Reichsfinanz hofs vom 2. Dezember 1936 lag folgender Tatbestand zugrunde: Gegen die Art der Buchführung waren keine Einwendungen er hoben, der Gewinn wax aber höher angenommen, indem das Warenlager gegenüber den Bewertungen in den Inventuren höher geschäßt wurde. Der buchmäßige Bruttogewinn bleibe hinter den nach Durchschnittsberechnungen aufgestellten Richtsäßen des Landesfinanzamts zurück, welches Mißverhältnis nur auf einer Unterbewertung des Warenlagers beruhen könne. Der Reichsfinanzhof hat die angeführten Gründe für die Zulässigkeit einer Schäßung als nicht ausreichend erklärt. Es bleibe bei der Regel, daß eine ordnungs mäßige Buchführung bei einem größeren kaufmännischen Geschäft die Vermutung der Richtigkeit für sich habe. Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn das buch mäßige Betriebsergebnis so offensichtlich falsch ist, daß es unmöglich dem wahren Sachverhalt ent sprechen kann. „Es ist nirgends vorgeschrieben, daß die Inventur gerade Angaben über Qualität, Einkaufspreis,Herstellungs art oder Fakturenbezeichnung der einzelnen Waren ent halten müßte, die bei einem kleineren Betrieb nicht üblich und andererseits bei einem größeren Betrieb bei einer Vielzahl von Gegenständen oft gar nicht durchführbar und für den Kaufmann zwecklos wären. Namentlich kann nicht verlangt werden, der Kaufmann solle seine Inventur so aufstellen, daß sie nach mehreren Jahren noch im einzelnen auf ihre Kalkulationsgrundlagen nach geprüft werden kann. — Auch aus den Kalkulationen muß nicht notwendig auf den tatsächlich erreichten Nußen geschlossen werden. — Die tatsächlichen Verkaufspreise bilden sich am freien Markt und werden ohne Rücksicht auf die Kalkulation durch Angebot und Nachfrage geregelt." Hinsichtlich der Warenbewertung verweisen wir auf die Artikel in der UHRMACHERKUNST 1936, Nr. 2: „Wertansäße in der Abschlußbilanz des Uhrmachers bei der steuerlichen Gewinnermittlung“; 1936, Nr. 39: „Bewertung beim Warenlager“; 1935, Nr. 18: „Reichsfinanzhof zur Frage der steuerlichen Wertermittlung des Warenlagers.“ Die verschiedenen Teile des Warenlagers, soweit es gut sortiert ist, werden in der Bilanz mit den Preisen, zu denen die Waren am Bilanzstichtage wieder beschafft werden könnten, angeseßt. Für unkurante, unmoderne und beschädigte Waren ist ein Wert anzuseßen, zu dem sie ein angenommener Käufer des Geschäfts voraussichtlich zu übernehmen bereit sein könnte. Steueramnestie gemäß den „Eisenacher Grundsäßen"; Warenumsaß und Wareneingangsbuch Bei Steuerzuwiderhandlungen, die auf dem Gebiete der Einkommen-, Vermögen-, Umsaß- sowie der Erb schaftsteuer vor dem 30. Januar 1933 begangen worden sind, wird von Bestrafung abgesehen, wenn der Steuerpflichtige seit dem 30. Januar 1933 steuerehrlich und nicht in der Liste der säumigen Steuerzahler er schienen ist. Diese Anordnung gilt nur insoweit, als zur Entscheidung über die Zuwiderhandlungen die Finanz ämter zuständig sind. Bei Steuerzuwiderhandlungen, die von Kleingewerbe treibenden und Handwerkern begangen worden sind und mit dem Warenumsaß Zusammenhängen, wird von Bestrafung abgesehen, wenn das Wareneingangsbuch seit dem 1. Januar 1936 ordnungsmäßig geführt ist. Das Wareneingangsbuch war zwar bereits ab 1. Oktober 1935 vorgeschrieben (siehe Nr. 37, 41 und 52, 1935, Nr. 6, 1936); da jedoch manche Kleingewerbetreibende und Hand werker sich über ihre Buchführungspflicht noch nicht im klaren waren, wird für die ersten drei Monate Nachsicht geübt. Ist das Wareneingangsbuch erst seit dem 1. Oktober 1936 geführt, so wird von Bestrafung nur dann abgesehen, wenn der Warenumsaß für die Zeit ab 1. Oktober 1935 im Wege der „tätigen Reue" (§ 410 AO.) berichtigt wird. Vorgänge aus der Zeit vor dem 30. Januar 1933 werden in der Regel nicht mehr unter strafrechtlichen Gesichts punkten nachgeprüft. Sind Steuerzuwiderhandlungen bereits zur Kenntnis des Finanzamtes gelangt, so wird Die Foto-Studie der UHRMACHERKUNST Foto: Uhrmacherkunst „Wir messen die Zeit!"
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