Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (22. Januar 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- ArtikelGedanken um den Verkauf! 45
- ArtikelEine Glockenspieluhr entsteht! 46
- ArtikelZeitschriftenschau 47
- ArtikelUm den ideellen Geschäftswert beim Geschäftskauf 49
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 49
- ArtikelSteuerfragen 51
- ArtikelWochenschau der U 54
- ArtikelInnungsnachrichten 55
- ArtikelFirmennachrichten 56
- ArtikelPersonalien 56
- ArtikelBüchertisch 57
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 57
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 58
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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54 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4 Wochenschau der • • TD 1- onnn TJnnrhrerlpr wemaer' — So soll Handwerksarbeit überall an- Durch den Befähigungsnachweis in Berlin 2o00 Hanclneikei wei 9 - Beitraa kann von dem erkannt werden! - Unrentable Ein - Mann - Betriebe sollen verschwinden Einkommen abgesetxt werden! — Anstand m der Werbung as ne j . Schadenersatz — Prinzessin Juliane ein Wunderührchen! - Falsche Zeitangabe kostete m Italien 250000 Lve Schadenersatz ... .... _ TT D aat d ; e Presse? — Die Einbrüche in Uhren- und Qoldwarengeschaften weiden immer dlei'ster' - Umsatxenhcieklung des U hrcnfachhamlels bis November 1936 - Schlechte Arbeit ist hem Grund xur fristlosen Entlassung - Uhreneinfuhr am der Schireix nmh Deutschland gestiegen kauten Sie im Kaufhaus”. In einem Werbeschreiben wurden einmal die „Vertreter” als „aalglatte Hausierer mit akademischer Bildung” bezeichnet. Solche herabseßende Angriffe auf Berufsstande, die im Aufbau der gewerblichen Wiitschaft anerkannt sind, haben mit sachlichen Beweisführungen für die Gute der eigenen Leistung nichts zu tun. Das in Ziffer 8 der 2. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirlschaft ausgesprochene Verbot der Herabseßung des Wettbewerbers gilt in gleicher Weise für die Herabseßung ganzer Berufsstände; denn derartige Angriffe treffen nicht nur die Berufsgemeinschaft, sondern auch jedes ihrer Mitglieder. ln der Werbung haben auch Ausführungen nichts zu suchen, in denen einzelne Werbemittel angegriffen werden. Hierher gehöit z.B. der Hinweis: „Auch etwas, über das nicht alle Zeitungen vollgeschmieri sind, kann gut sein”. Nicht zu billigen ist auch der Werbevers: „Ich mache nicht viel Reklame, für mich bürgt mein guter Name", da er geeignet ist, falsche Vorstellung über die Bedeutung und den Wert der Werbung zu erwecken. — Ein derartiger Vers kann nur dahin verstanden werden, daß er besagt, die Werbung sei ein unnötiger, volkswirtschaftlich zu mißbilligender Vorgang. Derartige Angriffe zielen auf eine Einschränkung der Werbetätigkeit überhaupt ab. Sie können daher vom Werberat im Interesse der Förderung der Werbung nicht zugelassen werden. (VI 1/6535) Wunderührchen für Prinzessin Juliane Die Eidgenossenschaft der Schweizer hat für die Prinzessin Juliane eine besonders bemerkenswerte Gabe ausgesucht, das der Schweizerische Gesandte im Namen des Bundesrates über reicht hat. Es ist ein kleines Wunderwerk an Technik und Schönheit, nämlich eine Armbanduhr edelster Art. Das Armband besteht aus einem Schuppengeflecht von Platinschuppen und das eben falls aus Platin bestehende Gehäuse stellt eine Platte dar, die über und über mit Brillanten bedeckt ist. Das Zifferblatt liegt unter einem sich mechanisch öffnenden Deckel aus Saphiren und Brillanten. Das Uhrwerk ist eines der kleinsten Baguettewerke und mißt nur 6,5 mm Breite bei 2,7 mm Höhe. Das Gewicht des Werkes ist nur 2,13 Gramm. Die Unruh macht in der Stunde 21 000 Schwingungen. (VI 1/6540) Falsche Zeitangabe strafbar! In Italien hatte ein Hotel die.A n 9 ew °hnheit, die Uhren nach gehen zu lassen, um zu erreichen, daß die Gäste etwas länger sißen blieben. Ein Gast verließ sich auf die nachgehende Uhr und kam viel zu spät, um seine Tochter aus dem Theater ab zuholen. Die junge Dame war inzwischen, weil stadtunkundig, in den Straßen verirrt und in einer Seitengasse überfallen und be raubt. Der Vater verklagte den Besißer des Hotels, da nachweisbar die Uhren mit Absicht zurückgestellt wurden. Diese Angewohn heit kostete 250000 Lire Schadenersaß. (VI 1/6541) Ermittlung Am 5. Januar ist einem Naumburger Juwelier aus der Schau fensterauslage ein Tablett mit Brillantringen verschiedener Art und Größe im Gesamtwert von etwa 10000 Ml gestohlen worden. Der unbekannte Täter flüchtete und konnte bisher noch nicht gefaßt werden. Es wird gebeten, bei Angebot von Brillantringen deren Herkunft und die Persönlichkeit des Anbieters einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Im Verdachtsfalle ist die Kriminalpolizei Befähigungsnachweis wirkt sich aus! Der Präsident der Handwerkskammer Berlin -- der stell vertretende Reichshandwerksmeister Lohmann - hat zu Neujahr erwähnt, daß die Handwerkskammer Berlin einen Rückgang von 2500 Betrieben zu verzeichnen hat. Während 7 700 von der Handwerksrolle neu erfaßt wurden, mußten im gleichen Zeitraum 10200 gelöscht werden, bei denen sich der Befähigungsnachweis ausgewirkt hat. Insgesamt umfast nunmehr Berlin 113000 Be triebe. - (VI , / 6543) Handwerkerpreise! Einem guten Buch, das der Erinnerung an einen Architekten Adolf Loos gewidmet, verdient die folgende Stelle entnommen zu werden: Herr X kommt zu uns und sagt, die Holzverschalung wäre zu teuer, er wolle versuchen, sie billiger zu bekommen. „Der Tischler überhält mich, ich will ihm etwas abhandeln.” Loos wird still. Dann blickt er den Bauherrn fest an: „Ich werde Ihnen etwas sagen”, beginnt er, „und dazu sollen alle Glocken der Stadt läuten: Handeln Sie niemals einem Arbeiter etwas ab! Einen Handwerker soll man niemals im Preise drücken, er kann Ihnen höchstens schlechtes Material geben oder schlampige Arbeit leisten. Geben Sie ihm lieber etwas zu, eine Kleinigkeit mehr als er verlangt, und Sie werden eine tausendfach bessere Arbeit haben, er wird sie mit viel mehr Freude arbeiten, weil er anerkannt wird .. .” (VI 1/6542) Handwerker als Facharbeiter! Der Reichsstand des Deutschen Handwerks will unrentable Ein-Mann-Betriebe veranlassen, ihre Selbständigkeit aufzugeben und lieber als Facharbeiter ihren Lebensunterhalt zu verdienen, da angesichts des Facharbeitermangels während des Vierjahres planes es nicht zu verantworten sei, daß Arbeitskräfte nicht voll ausgenußt würden. Alle zur Zeit in die Handwerksrolle eingetragenen Hand werker, die sich als Facharbeiter zur Verfügung stellen, müssen von der zuständigen Handwerkskammer jederzeit im Reichs gebiet wieder in die Handwerksrolle eingetragen werden. Es werden ihnen alle Rechte gewahrt, die sie zur Zeit der Ab meldung innehatten. (VI 1/6544) Einkommensteuer und DAF.-Beitrag Der DAF.-Beitrag gehört bei den Gewerbetreibenden zu den Betriebsausgaben, bei Lohn- und Gehaltsempfängern da gegen zu den Werbungskosten. Während also der Gewerbe treibende berechtigt ist, für die Berechnung der Einkommensteuer den DAF.-Beitrag von seinem Einkommen abzuziehen, bleibt es den Lohn- und Gehaltsempfängern überlassen, beim Finanzamt einen Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Pauschalsaßes für Werbungskosten und Sonderausgaben zu stellen, sofern diese Art von Ausgaben insgesamt den Betrag von 40 Ml monatlich übersteigen. (VI 1/6545) Anstand in der Werbung Die „Wirtschaftswerbung”, Mitteilungsblatt des Werberates der deutschen Wirtschaft, befaßt sich in ihrer leßten Folge mit der Herabseßung anderer Berufsstände und Werbemittel und zählt eine Reihe von Beispielen auf, in denen der Werberat gegen eine derartige Werbung eingeschritten ist. So erschien z. B. in der Werbung eines Einzelhandels kaufmanns der Hinweis: „Stets haben wir festgestellt, daß die Käufer bei Hausierern die Ware viel zu teuer bezahlt haben". In einem anderen Falle stellten Handwerker schlecht be arbeitete Waren mit der Unterschrift aus: „Solchen Schund
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