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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (10. Dezember 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- ArtikelErziehung zur Qualität 641
- ArtikelProspekte werben sehr nachhaltig! 642
- ArtikelUhrenkauf - vom Kunden aus gesehen! 642
- ArtikelEinsatz! 644
- ArtikelDie Uhr von morgen 645
- ArtikelDeutsche Qualitätsuhren 647
- ArtikelPreissenkung für deutsche Markenuhren! 648
- ArtikelDer neue Garantieschein des Reichsinnungsverbandes 650
- ArtikelReichssteuertermine im Dezember 1937 650
- ArtikelDie kleine Uhrenkunde 651
- ArtikelMehr Mut zum Verkaufen 651
- ArtikelWochenschau der U 653
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 655
- ArtikelFirmennachrichten 655
- ArtikelPersonalien 656
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 656
- ArtikelFragekasten 656
- ArtikelWirtschaftszahlen 657
- ArtikelInnungsnachrichten 657
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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654 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 50 Arf der Einbrüche ist überall die gleiche. Schubgitter werden mit scharfen Zangen in kurzer Zeit zerschnitten, dann wird die Scheibe zertrümmert und alles Wertvolle geraubt. Die Einbrüche werden meistens in kürzester Zeit ausgefühlt, so dab beim Be merken des Einbruches die Täter schon längst die Flucht er griffen haben. Bis jefet fehlt von den Tätern jede Spur. Angaben in irgend einer Beziehung zu den Einbrüchen sind sofort an die Kriminal - wache Erfurt, Telephon 25261, zu machen. Diein Arnstadt gestohlenen Gegenstände fragendas ZeichenZ und die Nr. 651, 794, 796, 930, 931, 936, 974, 665, 994. Es handelt sich um Damen- und Herren-Armbanduhren. Zeichen und Nummer befinden sich im Innendeckel. Vor Ankauf wird gewarnt. Am 19. November wurde bei Uhrmachermeister Voqt, Erfurt, Adolf-Hitler-Strajje, ein Schaukasten erbrochen. Gestohlen wurde ein Tierkreisglücksring, Wert lö UM. Am 22. November wurde bei Uhrmacher Schwarzer, Erfurt, Adolf-Hiller-Strabe, das Schubgitter des Schaufensters zer schnitten. Da die Täter gestöit wurden, unterblieb der Einbruch. Am 23. November wurde bei Obermeister Sperhake in der belebten Johannesstrabe das Schubgitter des Schaufensters zer schnitten. Ein Einbruch unterblieb, da die Täter gestört wurden. Am 23. November wurde bei dem Uhrmacher Römer, Erfurt, Andreasstrabe, das Schubyitter des Schaufensters zerschnitten, die Scheibe zertrümmert und Herren- und Damen-Armbanduhren im Werte von etwa 1000 UM gestohlen. Vor Ankauf der Uhren wird gewarnt. Weiter wollen Sie folgendes beachten. Wenn ein Kunde bei Ihnen nach groben Brillanten oder guten, echten Schmuck fragt, ist ebenfalls Vorsicht zu üben. Es wird ein Mann im Alter von etwa 35 Jahren verdächtigt, dab er mit der Einbrecherbande im Bunde ist. Der Mann macht einen vornehmen Eindruck, ist etwa 1,70 cm grob und hat dunkles, gescheiteltes Haar und rundes Gesicht. Er macht den Eindruck eines Reisenden und hat Aktentasche bei sich. Es ist möglich, dab er auch eine Brille trägt. Er hat unbedingt Branchekenntnisse und redet dauernd von Grobstädten, wo grobe Steine billig zu haben sind. (VI 1/7983) Die Uhr gegenüber geht falsch Eine bezeichnende Auf nahme von der Kontrolle öffent licher Uhren in Zittau brachte uns Uhrmachermeister Müller von seiner Schulungsfahrt mit! Da steht an der Tafel der Autobusgesellschaft mit dem Fahrplan ein schönes Schild, das sich auf die schräg gegen überliegende Kirditurmuhr be zieht: Die Uhr gegenüber geht falsch! Die Kontrollkommission unter Obermeister Landrock stellte fest, dab die Gesamt abweichung nicht weniger als 15 Minuten betrug, so dab das Schild schon seinen Grund hat! Wahrscheinlich hat die Gesell schaft ihre Erfahrungen machen müssen durch die zahlreichen Reklamationen über die ver meintliche Unpünktlichkeit der Autobusse. (VI 1/79Ö1) Der Werbeprospekt des Reichsinnungsverbandes vergriffen Der in einer Auflage von 100 000 Exemplaren hergestellte Prospekt des Reichsinnungsverbandes ist restlos vergriffen! Nachbesfellungen können leider nicht mehr berücksichtigt wer den. Die schöne Ausstattung dieser Werbemabnahme wird bei den Kunden ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Innung Erfurt hat unter ihrem rührigen Obermeister Sperhake mit diesem Prospekt sogar Gemeinschaftswerbung veranstaltet, wozu die Innung 1250 JUl aufgebracht hat und mit dieser Summe 36 000 Prospekte verteilte. Wir wir hören, besibt die Abteilung „Berufsförderung" des Reichsinnungsverbandes nunmehr über 1000 Bezieher des Schau fensterdienstes! Diese fortschrittlichen Mitglieder des Ver bandes werden im neuen Jahre fortlaufend das Schaufenster material für den Jahrespreis von 11,50 zugestellt erhalten, um auf diese Weise wirksam zu werben! (VI 1 6005) Folo: Müller Mu&le es soweit kommen? Die Weihnachtswerbung des deutschen Handwerks In Verbindung mit einer Weihnachtsschau im Haus des deutschen Handwerks, die beste Handwerksarbeit zeigte, stand die Gestaltung einer Reihe Musterschaufenster. Es sollte dem Handwerker mit eigenem Geschäft gezeigt werden, wie man mustergültig und eindrucksvoll seine Waren zur Schau stellt. Das gleiche Thema behandelte ausführlich ein Vortrags abend, zu dem der Reichsstand des deutschen Handwerks die Obermeister sämtlicher Innungen geladen hatte. Nachdem Dr. Brebler und der Kreishandwerksmeister in einführenden Worten auf Wert und Notwendigkeit der Werbung für das Handwerk hingewiesen hatten, wurde ein lebendiger f ilm vom Schaffen des Handwerkers gezeigt. Den Hauptvortrag hielt Herr Enge vom Reichsstand. Er sebte voraus, dab Werbung eine ebenso funktionelle Bedeutung habe für den Betrieb, wie z. B. die Buchführung. Der Hand werker darf sie darum nicht auber Acht lassen, will er nicht selbst sein Geschäft als Mitbewerber um den Kunden aus schalten. Ein wesentlicher Werbefaktor für den handwerk lichen Geschäftsmann ist sein Schaufenster. Herr Enge zeigte nun unter dem Titel: Sdiaufenster-ABC eine Reihe von gezeichneten Bildern, die in einfachster, graphi scher Form das gute und schlechte Schaufenster nebeneinander darstellten. Mit A — Anordnung der Erzeugnisse — über B — Beleuchtungskörper, zu I — Innendekoration, P — Plakate, ging es bis Z, um die elementarsten Begriffe der Schaufenster werbung klarzulegen. Die Ausführungen lieben erkennen, dab der Reichsstand des deutschen Handwerks sich um die Durchführung von Werbe- mabnahmen gerade in den Handwerkszweigen bemüht, die der Werbung noch uninteressiert gegenüberstehen. Will der Handwerker bestehen, so darf er sidi den Not wendigkeiten des wirtschaftlichen Lebens nidit verschliefen er mub Werbung treiben. fVI 1/8001) Arbeitswoche über den Lehrplan an Einzelhandelsberufsschulen In Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft für Einzelhandel in der Reichsfachschaff 6 (Berufs- und Fachschulen) des NS- Lehrerbundes führt das Einzelhandelsinstitut der Universität Köln vom 3. bis 9. Februar 1938 eine Arbeitswoche über den Lehrplan für Einzelhandelsklassen an Berufsschulen und für Einzelhandels fachschulen durch. Die Arbeitswoche ist besonders für Handels- schulleiler, Handelslehrer und sonstige mit Schulungsaufgaben im Einzelhandel betraute Personen bestimmt. Der umfangreiche Stoffplan will eine gründliche Unterrichtung und Aussprache über Fragen des Einzelhandels und der lehrplanmäbigen Aus wertung des Stoffes an den Einzelhandelsschulen ermöglichen. Die Referale werden von Pädagogen und in der Praxis des Einzelhandels und seiner Organisation stehenden Kaufleuten und Geschäftsführern gehalten. Nähere Auskunft erteilt das Einzel- handelsinstitut der Universität Köln, Köln-Lindenthal. (VI 1/7974) Bei Anbringung von Reklameschildern Ortsvorschriften beachten Dab die Befolgung der 9. Bekanntmachung des Werberats bei der Anbringung von Reklameschildern die nach O.tsvor- schriften erforderliche baupolizeiliche Genehmigung nicht erseht hat das Bezirksverwaltungsgerirht Düsseldorf kürzlich in einer Entscheidung hervorgehoben (vom 24. 8. 37 — 1A Wu 19/37/4) Die Bestimmungen des Werberats sollen in erster Linie das Werbewesen einheitlich rege n und häbhche und verunstaltende Reklameformen verhindern. Dadurch könne aber die Baupolizei behörde nicht von der ihr nach allgemeinen polizeilichen Grund sähen obliegenden Pflicht entbunden werden, ihrerseits zu prüfen ob die Anbringung von Reklameschildern im Einzelfall gröblich verunstaltend wirkt. Ebenso könne die nach Baupolizeivorschriften erforderliche Baugenehmigung durch die vom Werberat allgemein erteilte Genehmigung zur Wirtschaftswerbung durch Schildanschlag in Ortschaften nicht erseht werden, auch wenn der Werberat gewisse Richtlinien für die Anbringung der Reklameschilder auf gestellt hat. Die Baupolizeibehörde habe darüber hinaus auf Grund der polizeilichen Vorschriften selbständig zu prüfen, ob im Einzelfall keine polizeilichen Hinderungsgründe bestehen. Mit dieser Entscheidung wird nochmals klargestellt, dab die allgemeinen Richtlinien des Werberats für die Aubenwerbung die Geltung weitergehender örtlicher und baupolizeilicher Vor schriften nicht berühren. Wer Aubenwerbung anbringen will mub sich also zweckmäbigerweise vorher darüber unterrichten welche besonderen Vorschriften dafür an seinem Ort bestehen Andererseits gehört es aber, wie kürzlich das Bezirksverwaltungs- gericht in Magdeburg betont hat, zu den Pflichten der Baupolizei die Werbungtreibenden bei der Anbringung von Reklameschildern zu beraten und über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
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