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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (10. Dezember 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- ArtikelErziehung zur Qualität 641
- ArtikelProspekte werben sehr nachhaltig! 642
- ArtikelUhrenkauf - vom Kunden aus gesehen! 642
- ArtikelEinsatz! 644
- ArtikelDie Uhr von morgen 645
- ArtikelDeutsche Qualitätsuhren 647
- ArtikelPreissenkung für deutsche Markenuhren! 648
- ArtikelDer neue Garantieschein des Reichsinnungsverbandes 650
- ArtikelReichssteuertermine im Dezember 1937 650
- ArtikelDie kleine Uhrenkunde 651
- ArtikelMehr Mut zum Verkaufen 651
- ArtikelWochenschau der U 653
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 655
- ArtikelFirmennachrichten 655
- ArtikelPersonalien 656
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 656
- ArtikelFragekasten 656
- ArtikelWirtschaftszahlen 657
- ArtikelInnungsnachrichten 657
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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- Die Uhrmacherkunst
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I Nr. 50 DIE UHRMACHERKUNST 655 Erfreulicherweise sind schon in einigen Stadien besondere Be ratungsstellen eingerichtet worden, die mit dieser Aufgabe be traut sind. (VI 1/7989) Warenzeichen und Gütezeichen sind zu unterscheiden In seinem Mitteilungsblatt weist der Werberat der deutschen Wirtschaft darauf hin, daß die zwischen einem Gütezeichen und einem einfachen Warenzeidien bestehenden Unterschiede in der Werbung und bei der Kenntlichmachung von Waren beachtet werden müssen. Das einfache Warenzeichen soll die Her kunft der Ware aus einem bestimmten Betriebe kennzeichnen und verhindern, daß sie mit Waren eines anderen Unternehmens verwechselt wird. Das Warenzeidien besagt also mdit schon, daß die betreffende Ware von einer bestimmten Güte ist, wenn auch der Verbraucher im Laufe der Entwicklung in vielen Waren zeichen auch eine Gewähr für gleichbleibende Güte der damit bezeichneten Waren sehen kann. Die Bezeichnung „Gütezeichen" dagegen hat sich für Zeichen eingebürgert, die aus dem Wunsche mehrerer Gewerbe treibenden oder Gewerbezweige entstanden sind, durch Auf stellen besonderer Qualitätsvorschriften für eine bestimmte Güte der Vlaren oder Leistungen einzustehen; die Einhaltung dieser Vorschriften wird dann durch ein von allen Beteiligten gleich mäßig zu führendes Zeichen dem Verbraucher erkennbar ge macht. Gütezeichen und die ihnen zugrunde liegenden Güte vorschriften kommen auf Grund einer Gemeinschaftsarbeit der daran interessierten Kreise unter Leitung unabhängiger fach kundiger Stellen — wie z. B. des Reichsausschusses lür Liefer bedingungen — zustande. Die Einha tung der Gütevorschriften durch die beteiligten Firmen wird dann ständig überwacht. Auch der Verbraucher hat sich daran gewöhnt, in einem „Güte zeichen” stets ein Gemeinschaftszeichen zu sehen- das die Gewähr für die Einhaltung bestimmter Güte Vorschriften bietet. Daher darf, wie der Werberat ausführt, der Begriff „Güte zeichen” nicht verwässert werden. Zeichen, die nicht auf Grund einer Gemeinschaftsaibeit zustande gekommen sind, und bei denen auch keine ständige Überwachung stattfindet, haben keinen Anspruch auf die Bezeichnung „Gütezeichen”. Aller dings soll nur dieses Wort geschüßt werden. Es bestehen z. B. keine Bedenken dagegen, daß eine Firma in allgemeinen Aus führungen darauf hinweist, ihr Name, ihr Waren- oder Fabrik zeichen bürge für Qualität. (VI 1/7972) Schadenersatzpflicht wegen nicht rechtzeitiger Aushändigung des Arbeitsbuches Nach den maßgebenden geseßlichen Vorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, einem ausscheidenden Gefolgschafts mitglied sein Arbeitsbuch bei Beendigung der Beschäftigung zurückzugeben. Wie das Arbeitsgericht Neustreliß in einem Ur teil vom 15. September 1937 ausführt, kann diese Vorschrift nur dahin ausgelegt werden, daß die R ü c k g a b e am g 1 e i c he n Tage zu erfolgen hat, an dem die Beschäfti gung endet. Dies müsse daraus geschlossen werden daß eine Neueinstellung nur bei gleichzeitiger Vorlage des Arbeits buches erfolgen darf, widrigenfalls sich sowohl der neue Unter- nehmer wie das Gefolgschaftsmitglied strafbar machen. Dann besteht aber bei nicht rechtzeitiger Aushändigung des Arbeits buches die Gefahr, daß das ausscheidende Gefolgschaftsmitglied bis zur Aushändigung des Arbeitsbuches arbeitslos w ' rc L Der Betriebsführer sei deshalb verpflichtet, den Lohnausfall zu er- seßen, der dadurch entsteht, daß das ausscheidende Gefolg schaftsmitglied eine neue Arbeitsstelle deswegen nicht antreten konnte, weil ihm das Arbeitsbuch fehlte. Diese Grundsäße gelten nach Auffassung des Arbeits gerichts Neustreliß auch dann, wenn Gefolgschaftsmitgheder aut auswärtigen Arbeitsstellen beschäftigt sind. Auch soweit Iari - Ordnungen eine Aushändigung der Arbeitspapiere erst innerhalb einer bestimmten Frist vorsehen, müssen diese Bestimmungen den zwingenden geseßlichen Vorschriften weichen. Wegen der grundsäßlichen Bedeutung der entschiedenen Rechtsfrage ist die Berufung gegen dieses Urteil worden. Werbewarte bei den Innungen und Kreishandwerkerschatten Der Reidisstand des deutsdien Handwerks hat angeordnet, daß bei den Innungen möglichst bald ein geeignetes beirats öder Innungsmitglied mit der Unterstußung des obe ‘' n Werbefragen betraut wird und Gelegenheit bekommit :sich imög lichst noch bei der Durchführung der Weihnach 1 swcrbun 9 der daran anschließenden, vom Reichsstand vorgesehenen Werbemaßnahmen zu bewähren. \Y/„,h.mn«i Als Werbewart ist das für die Bearbeitung von Werbungs- Propaganda- und Pressefragen am besten geeigne g auszuwählen. Bei Bewährung ist der bisherige Mitarbeiter des Obermeisters in Werbefragen oder, wo es schon Werbe- bzw. Nachrichtenwarte (früher „Pressewarte“) gibt, der bisherige Nachrichten- bzw. Werbewart einzuseßen. Wo es möglich ist, den Posten des stellvertretenden Obermeisters mit dem des Werbe- oder Nachrichtenwartes zusammenzulegen, ist dieser Lösung bei vorhandener persönlicher Eignung der Vorzug zu geben. Entsprechend soll bei den Kreishandwerker- schaften verfahren werden. ,Auf diese Weise wird erreicht, daß überall im Handwerk die für propagandistische Dinge be gabtesten Männer gefunden werden und Gelegenheit bekommen, sich in den wichtigen Aufgaben der Presse-, Propaganda- und Werbungsarbeit zu bewähren. (V1 1/8004) jleicUsiHHUtofyzMc&asicU- HacUciddeH (217) Betr. Genehmigungsbescheide zum Erwerb von Alt- und Bruchgold für 1938 Die Uberwachungsslelle für Edelmetalle hat uns gebeten, folgendes zu veröffentlichen: 1. Die Bearbeitung der mit weißen Listen eingereichten An träge auf Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb von Alt- und Bruchgold wird sich infolge notwendiger Ermittlungen einige Zeit hinziehen. Von Rückfragen wegen Ausfertigung von Genehmigungen auf Grund von Neuanträgen soll nach Mög lichkeit abgesehen werden. 2. Die Bearbeitung der mit gelben Listen aufgegebenen Verlängerungsanträge wird keine Unterbrechung erleiden. Zur Erläuterung bemerken wir, daß in Ziffer 1 nur die Neu anträge behandelt werden, d. h. die Anträge derjenigen Uhr macher, die entweder bisher überhaupt noch keinen Genehmi gungsbescheid besaßen oder die für 1937 keinen Bescheid be antragt hatten. (VII/1652) 218) Betrifft: Kollektiv-Lebensversicherung Die Prämien für das erste Vierteljahr 1938 sind fällig ge worden. Wir bitten die Mitglieder der Versicherung, die Prämien auf unser Postscheckkonto Berlin 146 784 zu überweisen. (Ver sicherungsnummer angeben!) Am 15. Januar noch nicht eingegangene Prämien werden wir durch Nachnahme einziehen. (VII/16581 Reicbsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister Geschäftsführer ficmchH(uUucUU*t Gebrüder Junghans AG. in Schramberg. Vor längerer Zeit war der Schwenninger Filialbetrieb der Gebrüder Junghans AG., Schramberg, in dem 400 Arbeiter beschäftigt waren, stillgelegt worden. 1935 wurde der Betrieb zunächst mit 30 Arbeitern wieder in Gang geseßt. Diese Maßnahme hat sich durchaus bewährt. Die Gefolgschaft des Filialbetriebes hat sich in den beiden abgelaufenen Jahren ungefähr wieder auf den alten Stand erhöht. Ein weiterer Ausbau ist geplant. (VI 2/8002) Glashütte. Uhren-Rohwerkefabrik Glashütte AG. in Glas hütte, wohin der Siß von Leipzig verlegt ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Uhren und Uhrenteilen und allen verwandten Artikeln sowie Handel damit. (VI 2/7992) Hanau. Uhren-Stickelmayer, Inhaber Philipp Stickelmayer. (Handelsgeschäft mit Uhren und Goldwaren und Uhrenreparatur werkstätte, Grüner Weg 33.) (VI 2/7971) IIIIIIIIIIIIMIIIMIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIMIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIMIIIIIMIIIIIIIIIIIj^jJ]JJ^| Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Gc- legenheitskäufe usw. gehören in die UHRtUCHERKUMT „mm im
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