Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (17. Dezember 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- ArtikelEin Schaufenster verwandelt sich 659
- ArtikelGeisterstunde im Uhrenladen 661
- ArtikelDer Gewerbesteuerbescheid und seine Anfechtung 662
- ArtikelDie Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes 664
- ArtikelGroßer Erfolg der deutschen Edelmetall- und ... 665
- ArtikelFür die Werkstatt! 666
- ArtikelWochenschau der U 666
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 668
- ArtikelFirmennachrichten 668
- ArtikelPersonalien 668
- ArtikelFragekasten 669
- ArtikelWirtschaftszahlen 669
- ArtikelInnungsnachrichten 670
- ArtikelAnzeigen 672
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 51 DIE UHRMACHERKUNST 669 lauteren, reinen Charakter nicht nur die Achtung seiner Kollegen, sondern es war ihm auch vergönnt, sein Geschäft aufzubauen und in einen guten fachlichen Ruf zu bringen. Im Jahre 1904 gründete er mit einigen anderen Kollegen den Kasseler Uhr macherverein, der sich später über Kurhessen und Waldeck er streckte und den Namen Uhrmacherverband Kurhessen und Waldeck e. V., Sitz Kassel, erhielt. Kollege Wittneben war überall beliebt und kannte keine Feinde. Troh seines hohen Alters kam sein Ableben für uns überraschend, da er doch noch bis vor kurzem am Werktisch noch tätig war und seinem Sohn mit Rat und Tat zur Seite stand. Die Kasseler Kollegen schaft bedauert sein Ableben sehr und wird sein Andenken in Ehren halten. (VI 3/6040} TcaQekasUtt 5541. Ist die Lieferung von Drillen an Krankenkassen und Wohlfahrtsämtern umsatzsteuerfrei? (X/1065) R. S. in O. Antwort 5541. (Umsafesteuer bei Krankenkassenlieferung.) Lieferungen an Krankenkassen und Wohlfahrtsämtern sind umsajz- steuerfrei. (X 1196) Antwort aus dem Leserkreis: Die Lieferung von Brillen an Krankenkassen ist umsafe- steuerfrei. Ich habe mir ein besonderes kleines Buch eingerichtet für Brillenlieferungen an Krankenkassen; die Beträge rechneich vierteljährlich zusammen und setze sie bei der Umsabsteuervor- anmeldung mit ein und bringe die Umsabsteuer in Abzug. Aus einem Artikel über Umsabsteuerfreiheit entnahm ich: Lieferung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die zur Krankenpflege dien en (also auch Brillen, Krücken, künstliche Glieder usw.), sind umsabsteuerfrei, wenn die Bezahlung der Gegenstände durch eine reichsgesebliche Versicherungsanstalt (Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen), eine an erkannte Ersabkasse, die Krankenkassen der selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden und die Landes- und Be zirksfürsorgeverbände erfolgt. M. M. 5542. Zu welchem Zeitpun kt erfolgt die Neuveranlagung der Vermögensteuer? (X/1066) A. O. in P. Antwort 5542. (Vermögensteuerveranlagung.) Eine eigent liche Neuveranlagung erfolgt nicht. Wenn Ihr Vermögen höher geworden ist, als die Freigrenze es erlaubt, dann müssen Sie dies dem Finanzamt selbst melden. Die Freigrenze beträgt in der Regel 10000 JM, wozu aber noch besondere Bestimmungen für Ehegatten und Kinder treten. (X/1197) 5549. Wer kann angeben, wann der Uhrmacher Johann Philipp Försthoff in Solingen gelebt hat? Eine Uhr trägt auf einem angeschraubten Emailleschild diesen Namen. (X/1183) 5550. Wer ist der Hersteller von Bestecken mit der Marke 5? (X/1184) O. F. in M. 5551. Im Jahre 1925 habe ich das väterliche Geschäft über nommen, mujjte es aber 1932 infolge der schlechten Wirtschafts lage aufgeben. Eine Meisterprüfung habe ich nicht abgelegt. Ich möchte mich jebt aber wieder selbständig machen und in meiner Vaterstadt das Uhrmacherhandwerk wieder ausüben. Ich bin verheiratet und habe zwei Jungen, die auch Uhrmacher werden sollen. (X/1167) A. D. in M. Antwort 5551. Nach den Vorschriften der III. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks ist der selbständige Betrieb eines Handwerkers als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. In die Handwerksrolle eingetragen wird aber grundsätzlich nur, wer die Meisterprüfung bestanden hat oder die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzt- In besonderen Fällen können aber Ausnahmen zugelassen werden, z. B. dann, wenn der An tragsteller die Gewähr für einwandfreie Führung des Handwerks betriebes bietet und die Ablehnung der Eintragung eine 9 aa z besondere Härte bedeuten würde. Da Sie schon jahrelang selb ständiger Uhrmacher waren und eine Familie zu ernähren haben, empfehlen wir Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Regierungs präsidenten zu wenden. Wahrscheinlich wird er Ihnen zur Pflicht machen, die Meisterprüfung nachzuholen, falls er Ihnen die Aus übung des Handwerks gestattet. Vergessen Sie auch dann niait, Ihren Betrieb polizeilich zu melden. (X/llöö) 5552. Mir wurde eine goldene Uhr zur Reparatur gegeben. Der Kunde holt sie aber nicht ab und hat mir auch die Rechnung, die durch umfangreiche Arbeiten nicht ganz billig sein kann, nicht bezahlt. Wie kann ich zu meinem Geld kommen? (X/1189) R. F.in B. Antwort 5552. Sie haben an der Uhr ein gesebhches Pfandrecht. Sie können daher die Uhr im Wege öffentlicher Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher verkaufen lassen. Von dem Erlös können Sie sich das Geld für die Rechnung nehmen. Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold oder Silberwert zugeschlagen werden. Wird in der Versteige rung nur ein Unterangebot erzielt, so kann der Gerichtsvollzieher auch freihändig zu einem den Gold- oder Silberwert erreichenden Preise verkaufen. Vor der Versteigerung sind aber gewisse Förmlichkeiten zu beachten: Die Versteigerung hat an dem Ort zu erfolgen, an dem die Uhr aufbewahrt wird, öffentliche Be kanntmachung der Versteigerung; der Pfandverkauf mujj dem Eigentümer vorher unter Angabe des Geldbetrages, wegen dem der Verkauf statlfinden soll, angedroht werden. Zwischen An drohung und Versteigerung mu(j ein Zeitraum von einem Monat liegen usw. (X/1190) 5553. Nadi welchen Grundsätzen werden die Steuermelj- zahlen für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag be rechnet? (X/1191) W. F. in H. Antwort 5553. Der Steuermefjbelrag für den Gewerbe ertrag ist mit dem Gewerbesteuergesefe tabellenmäfeig festgelegt, d. h. für eine bestimmte Summe des Gewerbeertrags wird ein bestimmter Me&betrag festgesetzt, der aus der Tabelle zu er sehen ist. Da Sie uns die Höhe Ihres Gewerbeertrags nicht an gegeben haben, können wir Ihnen leider nicht sagen, ob der Mejjbetrag richtig festgesetzt ist. — Der Steuermefibetrag nach dem Gewerbekapital errechnet sich aus zwei vom Tausend des vom Steuerpflichtigen angegebenen Gewerbekapitals. (X/1192) 5554. Wo kann ich eine Pariser Reise-Pendule mit Minuten- Repetition bekommen? (X/1195) A. H. in M. <^£4^ WirfxcUcifözotdett Steuergutschein-Kurse. Die Mitglieder des Verbandes des Grossisten des Edelmetallgewerbes E. V. und des Reichs verbandes des Deutschen Uhrengrojjhandels E. V'. nehmen Steuergutscheine zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 Ml) mit Tageskurs vom 7. Dezember 1937 111,43 °/ 0 Für gro&e Stücke (von 100 JIM an) Fälligkeiten °i» 1934 103,75 1935 107,75 1936 111,75 1937 115,75 1936 116,37 Eingesandtes Bruchsilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt! Die Notierungen der Berliner waren am: Geld Brief 10. 12. 37 . . . . . . . 36,90 39,90 11.12.37 . . . . . . . 36,90 39,90 13. 12. 37 . . . . . . . 36,70 39,70 14. 12.37 . . . . . . . 36,10 39,10 15. 12.37 . . . . . . . 36,40 39,40 16. 12.37 . . . . . . . 36,40 39,40 Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Für eine Silbermark werden etwa 0,16 JtM gezahlt. Börsen - Edelmetallpreise in Pforzheim (Mitgeteilt von der Dresdner Bank. Filiale Pfoizheim) (XI) Datum Barrengold p. g. Feinsilber p. kg Platin p. g Brief Geld Brief Briet 9. 12. 2,640 36,3C 39,30 gestrichen 10. 12. 2,840 36,90 39.90 IV 11. 12. 2,840 36,90 39,90 „ 13. 12. 2,840 36.7C 39,70 „ 14. 12. 2,840 36,10 39,10 ff
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder