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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (18. November 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- ArtikelRichtlinien für die Anerkennung und Aberkennung von ... 601
- ArtikelSammelwerbung der Innungen! 603
- ArtikelDas Uhrengeschäft auf der Leipziger Herbstmesse 604
- ArtikelHerr Carl Braun, Inhaber der Firma Gebr. Kuttroff, Pforzheim † 605
- ArtikelFür die Werkstatt 605
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 606
- BeilageSteuerrichtsätze -
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 12) 23
- ArtikelWochenschau der U 607
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 608
- ArtikelFirmennachrichten 609
- ArtikelPersonalien 609
- ArtikelBüchertisch 609
- ArtikelFragekasten 610
- ArtikelWirtschaftszahlen 610
- ArtikelInnungsnachrichten 610
- ArtikelTerminkalender 611
- ArtikelUnsere Ostmark 612
- ArtikelUnser Sudetenland 612
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 47 DIE UHRMACHERKUNST 607 ti/toUchtcluu* dtc Pflicht der Silberanmeldung — Beschränkung der Herstellung Der „Reichsanzeiger“ Nr. 265 vom 12. November 1938 ver öffentlicht die Anordnung 16 der Uberwachungsstelle für Edel metalle, die für das Altreich und die Ostmark — nicht aber für das Sudetenland — Gültigkeit hat. Sie betrifft die Melde pflicht der Silbergewinnung bis zum 20. eines jeden Monats. Ferner ist der Silberverbrauch und der Bestand zu melden, sofern er im Kalendervierteljahr die Menge von 1 kg für die Bearbeitung und 5 kg als Bestand überschreitet. Für die Herstellung echter Silberwaren — mindestens 300/000 — ist zu beachten, daß ihre Herstellung verboten ist, wenn der Wert des in dem einzelnen Gegenstand enthaltenen Feinsilbers 25 % des Verkaufserlöses des Herstellers nach Vornahme aller Abzüge übersteigt. — Bei industrieller Ferti gung darf der Gegenstand einen Feingehalt von nicht mehr als 800 g, bei handwerklicher Fertigung nicht mehr als 900 g auf weisen. — Silberne Tafelbesteckteile dürfen nur in einem Fein gehalt von höchstens 800/000 und in einer Stärke bis höchstens 800 g (Basis 1 Dußend Eßlöffel) hergestellt werden. Grundsäßlich ist die Herstellung folgender echt silberner Gegenstände verboten: Tafelaufsäße, Suppenterrinen, Bowlen, Wein- und Sekt kühler, Eiseimer, Flaschenunterseßer, Flaschenständer, Flaschen halter, Toastständer, Servierbretter und Einzelteile, Damen handtaschen, Stock- und Schirmgriffe. Bei industrieller Herstellung — also fabrikmäßig — sind folgende Gegenstände verboten: Pokale, Sektbecher, Coktailmischer, Wein- und Wasser kannen, Kaffeemaschinen, Samoware, Tee- und Kaffeedosen, Essig- und Olmenagen, Bratenglocken, Schreibzeuge, Lampen, Waschtischgarnituren, Toilettenstehspiegel, Statuetten, Blumen töpfe, Zigarrenabschneider. Sämtliche Bestimmungen der Herstellungsbeschränkung gelten nicht für Auslandsaufträge. Die Anordnung tritt einen Monat nach der Veröffentlichung, also am 12. Dezember, in Kraft. (VI 1/10 151) Aufnahme: Sandau, Berlin Reichshandwerksmeister Schramm Oberführer beim Stabe der Obersten SA. - Führung Der Führer hat in seiner Eigenschaft als Oberster SA.- Führer anläßlich des 15. Jahrestages des 9. November 1923 durch Führerbefehl Nr. 68, München, den 9. November 1938, den Reichshandwerksmeister Ferdinand Schramm zum Oberführer der SA. befördert und ihn dem Stabe der Obersten SA.-Führung als SA.-Führer z. V. zugeteilt. (VI 1/10 110) Handwerk im Sudetenland Reichshandwerksmeister Schramm hat im Sudetenland mit Konrad Henlein über die Fragen des sudetendeutschen Hand werks verhandelt und vollkommene Einigung erzielt. Verbandsobmann Henke ist zum Unterbevollmächtigten für das Uhrmacherhandwerk im Sudetenland ernannt worden. (VI 1/10111) Keine Fristverlängerung für die Pflicht-Meisterprüfung bis Ende 1939 n ii Flandwerker, die nach den Bestimmungen der Dritten Handwerksverordnung bis Ende 1939 die Meisterprüfung machen oder ihren Betrieb aufgeben müssen, haben bisher immer noch gehofft, daß dieser Termin hinausgeschoben werde. Dies ist ein Trugschluß. Das Reichswirtschaffsministerium hat lefet mit einem Schreiben vom 3. November dem Reichsstand mitgeteilt, daß eine Fristverlängerung nicht in Betracht kommt. Das Schreiben lautet: „Gemäß § 20 der Dritten Handwerksverordnung vom 18. Januar 1935 ist einer großen Anzahl von Handwerkern, die zur Zeit in der Handwerksrolle eingetragen sind, die Auflage gemacht worden, bis zum 31. Dezember 1939 den Nachweis zu erbringen, daß sie die Meisterprüfung abgelegt haben. Andern falls werden sie von Amts wegen in der Handwerksrolle ge löscht und müssen damit den Handwerksbetrieb einstellen. Schäßungsweise sollen noch etwa 150 000 zur Zeit selbständige Handwerker vorhanden sein, die bislang dieser Auflage nicht nachgekommen sind. Um zur Behebung des Facharbeitermangels auch im hand werklichen Sektor möglichst zahlreiche Kräfte für den Arbeits einsaß frei zu machen, ersuche ich, durch die Handwerks kammern und Innungen diejenigen Handwerker, die bis zum 31. Dezember 1939 die Meisterprüfung noch abzulegen haben, darauf hinweisen zu lassen, daß sie mit einer Verlängerung dieses Termins auf keinen Fall zu rechnen haben werden.“ (VI 1/10112) Kassaskonto höchstens 3 o/ 0 in 10 Tagen Die Fachgruppe Uhrenindustrie der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik gibt durch Rundschreiben folgende Anordnung für die Mitglieder der Fachgruppe Uhrenindustrie bekannt: „Auf Grund der mir vom Herrn Reichswirtschaftsminister erteilten Ermächtigung vom 25. Oktober 1938 ordne ich gemäß § 16 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirt schaft vom 27. November 1934 (RGBl. I, S. 1194) an: 1. Im Verkehr mit Uhren dürfen von Herstellerfirmen den Firmen des Großhandels und des Einzelhandels sowie den Einkaufsvereinigungen höhere Kassaskonten als 3 % bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nicht gewährt werden. 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werde ich gemäß § 17 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. I, S. 1194) verfolgen. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, (gez.) P. Henrichs. Mit dem Vollzug dieser Anordnung wurde ich von dem Leiter der Wirtschaftsgruppe beauftragt. (gez.) Emil Speck, Leiter der Fachgruppe Uhrenindustrie." Audi für d^n Uhrenyroßhandel ist di-'se Anordnung durch eigenes Rundschreiben verbindlich. (VI 1/10114) Die „Uhrmacherkunst“ im Dienst des Handwerks Wir hatten in unserer Nummer 45 schon mitgeteilt, daß unsere Veröffentlichung der Lehrlingszahlen mit ihrem Mahnruf die Tagespresse veranlaßt hat, diesen Nachwuchsmangel zu behandeln. Ein weiterer Erfolg der „Uhrmacherkunst" ist unser Aufsaß über die „Vereinheitlichung der Bezeichnungen“ gewesen, der den RAL. — Reichsausschuß für Lieferbedingungen — auf dieses Gebiet aufmerksam machte. Der RAL. wird Gelegenheit nehmen, in Zusammenarbeit mit den maßgebenden Stellen diese Fragen weiter zu bearbeiten und zu klären. Die Nummer 7 unserer „Uhrmacherkunst“ hatten wir unter den Titel „Uhr und Uhrmacher im Urteil der Kunden" gestellt, nachdem wir im „Deutschen Handwerk" eine Umfrage über das Urteil des Kunden über das Handwerk veranlaßt hatten. Wir freuen uns, daß nunmehr auch die „Rundschau — deutsches Schneiderfachblatt" diese Richtung eingeschlagen hat mit ihrer Veröffentlichung „Handwerk und Verbraucher". (VI 1/10 113)
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