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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (16. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- ArtikelNicht abgeholte Uhrenreparaturen 653
- ArtikelEin Prospekt und seine Hülle! 654
- ArtikelDie Tischuhr mit Pendelsicherung 655
- ArtikelFür die Werkstatt 656
- ArtikelBezeichnungsvorschriften für Uhrenteile 656
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 13) -
- ArtikelWochenschau der U 657
- ArtikelWichtige Ermittlung! 658
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 659
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 662
- ArtikelFirmennachrichten 663
- ArtikelPersonalien 663
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 663
- ArtikelFragekasten 663
- ArtikelInnungsnachrichten 663
- ArtikelWirtschaftszahlen 664
- ArtikelUnsere Ostmark 665
- ArtikelAnzeigen 667
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 51 DIE UHRMACHERKUNST 657 WocUtHttUau de* Eine praktische Ferienregelung ,n einem Erlaß an das Thür. Volksbildungsminislerium haf Ü IC £ ^ er Reidiserziehunosminister damit einverstanden erklärt, daß die Weihnachtsferien der Berufsschulen in Thüringen so ge legt werden daß nach dem vorleßten verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten kein Unterricht mehr stattfindet. Der dadurch versäumte Unterricht kann durch Kürzung der übriqen Ferien eingeholt werden. Diese Festlegung der Weihnachtsferien an den thüringischen Berufsschulen bedeutet, daß die Lehrlinge vom 12. Dezember an ausschließlich dem Betrieb und damit dem Weihnachtsgeschäft zur Verfügung stehen. Diese Regelung ist gerade in diesem Jahre einer besseren Bewältigung des Weihnachtsgeschäftes günstig, da die Beschaffung von Aushilfskräften teilweise schwierig ist. Aber auch der Ausbildung der Lehrlinge, die vor dem Ab schluß stehen, kommt sie zugute. Während des Weihnachts geschäftes gibt es im Betrieb — beim Verkauf, in der Waren ausgabe oder am Lager - besonders viel zu lernen; durch die Vorverlegung der Abschlußprüfungen müssen die Lehrlinge des leßten Lehrjahres ihre Ausbildung aber beschleunigt vervoll ständigen, wofür ihnen der Weihnachtsverkauf besondere Ge legenheit geben wird. (VI 1/1257) Werbung mit verliehenen Auszeichnungen In einer Verlautbarung vom August 1937 hatte der Werbe rat bereits'zu den einzelnen Fragen der Werbung mit Auszeich nungen, die einem Unternehmen oder seinen Gefolgschaftsmit gliedern wegen besondererErfüllung nationalsozialistischer Grund säße erteilt wurden, Stellung genommen. Während die Erwäh nung von Reichsberufsweltkampf-Siegern in der Werbung des Unternehmens, das so ausgezeichnete Arbeiter oder Angestellte beschäftigt, als unzulässiger Mißbrauch angesehen wurde, hatte der Werberat sich damals zunächst damit einverstanden erklärt, daß in der Werbung auf die Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb” und auf verliehene Leistungsabzeichen hingewiesen werden dürfe, sofern dies nicht in aufdringlicher und mark schreierischer, sondern in taktvoller und zurückhaltender Weise erfolge. Die Erwartung des Werberats, daß die einzelnen Firmen sich im Bewußtsein ihrer Verantwortung von jeder mißbräuch lichen Verwendung der ihnen verliehenen Auszeichnungen fern- hallen würden, hat sich leider nicht in vollem Umfange erfüllt. Die Werbung verschiedener Firmen hat zu Mißständen geführt, die es erforderlich gemacht haben, die Werbemöglichkeiten in dieser Hinsicht stark einzuschränken und bestimmten Regeln zu unterwerfen. Die Deutsche Arbeitsfront hat daher im Einvernehmen mit dem Werberal eine Regelung getroffen, daß die „National sozialistischen Musterbetriebe“ lediglich das Recht haben, auf der linken unteren Seite ihrer Briefbogen in Gold als Präge stempel das DAF.-Zeichen mit dem Zusaß „Nationalsozialistischer Musterbetrieb” zu führen. Die weitere Auswertung der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“ für Werbezwecke, ins besondere bei Zeitungsanzeigen, Urkunden, Reklamepackungen, Siegelmarken usw. ist dagegen nicht zulässig. Ob und in welcher Weise der Hinweis auf die Auszeichnung „Nalionalsozialistischer Musterbetrieb” bei besonderen Ver anstaltungen (große Ausstellungen usw.) ausnahmsweise zu gelassen werden soll, entscheidet auf Antrag der Beauftragte für den Leistungskampf der Deutschen Betriebe in der DAF. in jedem einzelnen Fall. Den Beirieben, die mit dem Gaudiplom oder mit einem Leistungsabzeichen ausgezeichnet sind, ist jede Werbung mit diesen Auszeichnungen untersagt. (VI 1/1258) Unbestellte Waren Die Zusendung unbestellter Waren zum Zwecke des Ab- saßes an den Verbraucher hat in der leßten Zeit wieder mehr fach beobachtet werden können. Es wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß der Empfänger solcher Waren keine Rechtspflicht weder zur Zahlung noch zur Rücksendung der Ware hat. Er haftet lediglich für die Beschädigung der Ware durch Fahrlässigkeit ■ oder Verschulden. Der Werbungtreibende muß sich die Ware selbst abholen. Der Empfänger kann jedenfalls nicht zu irgendeiner Dienstleistung im Interesse des Werbung treibenden gezwungen werden. (VI 1/1256) Berufsförderung der Uhrmacher vorbildlich nPnU^^ er H leb !i en g , r ° 6en Arbeitstagung des Reichsstandes des Deutschen Handwerks erwähnte der Werbeleiter, daß unter der Handwerkswerbung der Reichsinnungsverband des Uhrmacher- AÄfni 5 R nCn r hervorragenden Plaß einnehme, und daß seine hcheÄiAhmn H?ih" 9 l UrCh d L e zie,bewu 6* e und einheit liche Ausrichtung der Uhrmacherwerbung an der Spiße stehe. (VI 1/1260) Konrad Henlein und Peter Henlein Wohl jeder Berufskamerad hat schon daran gedacht, ob etwa zwischen diesen beiden großen Deutschen verwandlschaft- lidie Beziehungen bestehen könnten. Wir entnehmen der „Deutschen Presse“ aus einem Aufsaß des Zeichners Knud Knudsen — der Konrad Henlein interviewte — die gleiche Ver mutung und dazu die Feststellung, daß die Familie aus Franken ’ i.? 1 !.' . sich bls nach Maffersdorf bei Reichenberg ver ästelt hat. (VI 1/1261) Handwerkerstolz Unter den berühmten Uhrmachern Deutschlands nimmt Johann Poncet, welcher vor ungefähr 200 Jahren in Dresden starb, einen hohen Rang ein. Die Uhren, welche dieser Künstler in seinem Fache machte, gehören zu den besten, die man kenn! und jeßt noch werden sie von Kuriositätensammlern sehr hoch bezahlt. Wie jeder Künstler seiner Art, gravierte auch Poncet seinen Namen auf das Werk jeder von ihm gefertigten Uhr, troßdem eY" i er erfahren, daß Konkurrenten ihre mittelmäßigen btucke mit seinem Namen bezeichneten. Mit solch einem falschen Poncet erschien nun eines Tages die Gräfin Eil bei dem Künstler und bat um eine Reparatur. Kaum hatte jedoch Poncet die Uhr in Händen so legte ^r sie auf den Ambos und gab ihr mit dem Hammer einen Schlag, daß sie in tausend Stücke auseinandersprang und der Besitzerin Horen und Sehen verging. Ehe dieselbe aber noch ein Wort sprechen konnte, nahm Poncet aus dem Schrank eine schone neue Uhr und reichte sie der Dame mit der Bemerkung: „Hier, Frau Gräfin, haben Sie einen echten Poncet . . . , der falsche da soll meinen Namen nicht schänden!" (Vj 1/10227) Richtige Heizung, gute Lüftung Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit nimmt die Heizungs anlage (besonders der Werkstatt) unsere Aufmerksamkeit wieder in Anspruch. Vorausseßung für eine wirtschaftliche und gefahrlose Aus- nußung der Brennstoffe ist der einwandfreie Zustand des Ofens, der vor jeder Inbetriebnahme zu Beginn des Winters von einem Fachmann nachgeprüft werden sollte. Im Laufe einer Heiz periode seßen sich Ruß und die bei der Verbrennung ent stehenden Wasserdämpfe im Abzugsrohr bis zum Schornstein ausgang an den Wänden ab und verengen die Zugführung. Die Zugwirkung kann beim neuen Anheizen durch die Rüdestände im Ofenrohr und Schornstein vermindert werden, so daß die Rauchgase, die auch das giftige Kohlenoxyd enthalten, zum Teil in_ das Zimmer entweichen können. Die Beseitigung der Rück stände in Ofenrohr und Schornstein muß sich deshalb jeder ge wissenhafte B^triebsführer angelegen sein lassen. Manche Gefahr kann vermeiden, wer auf richtiges Heizen Wert legt. Marr darf nur Brennstoff verwenden, für den der Ofen gebaut ist. Steinkohlen gehören nicht in den gewöhn lichen Kachelofen. Er ist auf eine plößliche und übergroße Hißeentwicklung nicht zugeschnitten und zerknallt vielleicht. Es herrscht leider noch immer die Unsitte, den Ofen schon zu schließen, ehe die Kohlen vollständig durchgeglüht sind. Zu frühes Schließen ist aber im höchsten Grade unwirtschaftlich und gefährlich, weil die Kohle nur unvollständig verbrennt, d. h. nur zu einem Teil ausgenußt wird und sich das giftige Kohlen oxyd überreichlich bilden kann. Triti Kohlenoxyd aus dem Ofen in den Raum aus, so kann es zu schweren Vergiftungen führen, die nicht selten den Tod zur Folge haben. Eine weitere Gefahr! Nach den Untersuchungen der Be rufsgenossenschaft für den Einzelhandel ist das Ohnmachts gefühl, das Gefolgschaffsmitglieder befälll, wenn sie auf den oberen Stufen einer Leiter stehen, nicht nur auf ein in der Person liegendes Schwindelgefühl, sondern auf die verbrauchte, sauerstoffarme Luft in schlecht belüfteten Räumen zurück zuführen. Die Sauerstoffarmut der Luft ruft eine Ohnmacht hervor und bewirkt indirekt einen Unfall durch Slurz von einer Leiter. Eine gute Durchlüftung aller Räume ist daher besonders notwendig, abgesehen davon, daß eine gute Belüftung aller Arbeitsräume die Vorausseßung für eine gesunde und arbeils- freudige Gefolgschaft ist (VI 1/10021
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