Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (23. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- ArtikelDie ersten drei Preisträger im Weihnachtsschaufenster-Wettbewerb ... 669
- ArtikelHandwerk und Dichtung 670
- ArtikelMutter 671
- ArtikelUhrmacher und Maler 672
- ArtikelDer neue Schaufensterdienst 1939 des RIV. reichhaltig und schön 673
- ArtikelFür die Werkstatt 674
- ArtikelWichtig für die Ostmark! 674
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin! (Folge 13) 25
- ArtikelWochenschau der U 675
- ArtikelFirmennachrichten 676
- ArtikelPersonalien 676
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 676
- ArtikelFragekasten 676
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 677
- ArtikelWirtschaftszahlen 678
- ArtikelInnungsnachrichten 678
- ArtikelAnzeigen -
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Nr. 52 DIE UHRMACHERKUNST 675 k/öcUCHScUaii’ dcc Die Verkaufszeiten am Heiligabend Nach der auch in diesem Jahr gültigen bisherigen Regelung des Ladenschlusses am Heiligabend dui fen offene Verkaufsstellen am 24. Dezember nur bis 17 Uhr für den gesdiältlichen Veikehr geöffnet sein; Lebens- und Genußmittelgeschälte sowie Blumen läden können jedoch bis 18 Uhr offen halten. Die bei Laden schluß anwesenden Kunden dürten noch bedient werden. Durch zwei Verordnungen vom 12. u. 13. Dezember ist diese Regelung auch in der CMmark un 1 in den sudetendeutschen Gebieten eingefuhrt worden; doit gelten jeßt also am Heiligabend die gleichen Verkaufszeiten für den Einzelhandel wie im Altreich. (VI 1/1186) Innungsobermeister gelten als staatliche Hoheitsträger Bemerkenswertes Urteil eines Landgerichts Ein Obermeister einer Malerinnung hatte Aufträge ver gebende Behörden auf einen Malermeister aufmerksam ge macht, der bei Abgabe von Verdingungsangeboten stets so billige Preise forderte, daß man sie als Schundpreise be zeichnen kann. Dieser Malermeister strengte daraufhin eine Zivilklage beim Landgericht an, um zu erreichen, daß seinem Innungsobermeister unter Strafandrohung für jeden Fall der Zu widerhandlung untersagt werde, die Behörden in ungünstigem Sinne auf ihn aufmerksam zu machen. Das Landgericht hat diesen Klageantrag abgewiesen, und zwar mit einer Begrün dung, in der die Stellung des Obermeisters als die eines staat lichen Hoheitsträgers angesehen wird: „Die Rechtsverhältnisse des Handwerks haben durdi die Geseßgebung des Dritten Reidies eine grundlegende Neu gestaltung erfahren. Die Stellung, die die Obermeister einer Handwerkerinnung sowie die Kreishandwerksmeister und Sach- verständigen gemäß § 7 der Allgemeinen Bestimmungen für Vergebung von Bauleistungen heute haben, ist als diejenige eines staatlichen Hoheitsträgers anzusehen. Die ihnen zu gewiesenen Aufgaben haben nämlich die Erreichung des von der Führung des Dritten Reiches und damit auch von Staats wegen verfolgten Zweckes der Neuordnung und des Neuaufbaues des Wirtschaftslebens zum Gegenstand. Der beklagte Innungs obermeister sei in beiden zur Verhandlung stehenden Fällen nur in seiner amtlichen Stellung tätig geworden. Nur in dieser Eigenschaft werde er also auch in Zukunft zur Erhebung von Vorstellungen gegen Aufträge des Klägers berufen sein. Der Klageantrag, der dahingehe, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, Stellen, bei denen sich der Kläger um Aufträge bewerbe, zu veranlassen, dem Kläger keine Aufträge zu er teilen, stelle sich als Versuch des Eingriffs in die Amtsführung des Innungsobermeisters dar; er richte sich also gegen die Ausübung eines staatlichen Hoheitsrechtes. Sofern der Innungs obermeister sich bei Ausübung seiner Hoheitsbefugnisse einer Amtspflichtverleßung schuldig gemacht haben sollte, würde er nicht persönlich, sondern die Körperschaft, tür die er tätig ge worden ist, schadenersaßpflichtig sein. (VI 1/1187) Das Jugendschußgeseß tritt in Kraft Am 1. Januar 1939 tritt das neue Jugendschußgeseß in Kraft. Wir haben das Geseß bereits in unserer Ausgabe Nr. 20, 1938, ausführlich veröffentlicht. Neu hinzugetretenen Abonnenten liefern wir die betreffende Nummer auf Anforderung und so weit der Vorrat reicht gern nach. (VI 1/1188) Reichsinnungsmeister des Optikerhandwerks Unter Umwandlung der kommissarischen Bestellung hat Reichshandwerksmeister Sdiramm Optikermeister Ernst Stoll, Eberswalde, Kreuzstraße 33, zum Reichsinnungsmeister des Optikerhandwerks bestellt. , (VI 1/1189) Die Einzelhandelsumsäße im Oktober 1938 Die Forschungsstelle für den Handel und das Institut für Konjunkturforschung berichten, daß die Umsäße des Fach einzelhandels im Oktober 1938 — wie im Durchschnitt des 3. Vierteljahres — um 10% über dem gleichen Vorjahrsmonat lagen. In den Sommer- und Herbstmonaten wurden somit etwas kräftigere Umsaßsteigerungen erzielt als im Durchschnitt des 1. Halbjahres. Die Umsaßerhöhung im Oktober war vor allem durch den gesteigerten Absaß von Bekleidungsgegenständen und Wohnbedarf hervorgerufen. Die infolge der politischen Er eignisse im September sehr lebhafte Umsaßgestaltung im Rundfunkhandel hat auch im Oktober angehalten. Unser Uhren- umsaß hat im Oktober 131,5% vom Oktober-Umsaß 1937 be tragen, er wird nur noch vom Funkgerätumsaß übertrotfen, der mit 160% angegeben ist Das 3. Vierteljahr erreichte bei uns die Umsaßziffer 118,1% gegenüber dem Vorjahr. (VI 11185) Handwerker, Meister des Kriegshandwerks Unter dieser Überschrift finden wir im 5. Band der Schriftenreihe „Unter flatternden Fahnen / Helden des Goldenen Militär-Verdienst-Kreuzes" von F. J. Ophaus (Verlag - Deutscher Wille, Berlin NW 87, 3. Aufl. 1937, 1,50 MD einen sehr lesens werten Abschnitt über die Heldentaten deutscher Handwerker im großen Weltkriege. Das Buch handelt von den Inhabern des goldenen Militär-Verdienst-Kreuzes, als den Höchstausgezeich neten des Unteroffizier- und Mannschaftsstandes aus dem Weltkriege, die den Kriegsorden verliehen erhielten, der ein wandfrei und unzweideutig außergewöhnliche persönliche Tapferkeit vor dem Feinde und entscheidende Einzelleistungen belohnte. In dem erwähnten Abschnitt wird auf die Tatsache hingewiesen, daß fast die Hälfte aller (1773) mit diesem hohen Orden ausgezeichneten Soldaten aus dem Handwerk stammten Wir finden ferner die Schilderung der Heldentaten des Konditors Erich Buchmann aus Berlin-Spandau, der als einfacher junger Handwerker, voller Begeisterung und mit hohen Idealen, 1915 ins Feld rückte und dort in vielen Patrouillen, Stürmen und son stigen sdiwierigen Situationen zeigte, von welchem persön lichen Mut und Geist ein deutscher Handwerker beseelt ist und immer beseelt sein muß, wenn er das Gedankengut echten Hand werkertums in die Tat umseßen will. Buchmann ist 1936 zum ff-Standartenführer befördert worden. (VI 1/1183) Isi die Werbeprämie erlaubt? Die Industrie- und Handelskammer in Hamburg gab am 11. März 1938 ein beachtliches Gutachten über die sogenannte „Werbepiämie” ab. In diesem Gutachten führt das Einigungs- amt aus, daß es dem allgemeinen ordentlichen Geschäflsveikehr und der kaufmännischen Standessilte im Handel widerspreche, private Personen als Vermittler beim Warenabsaß einzuschalten. Das Einigungsamt hat sich damit den Ausführungen des Werbe rats der Deutschen Wirtschaft vom Mai 1937 nicht angeschlossen. Solche Werbeprämien werden auch durch Uhrenversand häuser ausgelobt. Nur zu häufig findet man bei den Wurfsendungen der Uhrenversandhäuser die Aufforderung an den Leser der Wurfsendung, für den Vertrieb von Uhren bei Bekannten zu werben. Es wird demjenigen, der dieser Aufforderung folgt, eine Provision zugesichert. Vom Standpunkt des Uhrmacherhandwerks aus wäre es nur zu begrüßen, wenn der Spruch des Einigungsamtes der Industrie- und Handelskammer vom 11. März 1938 allgemeine Anerkennung finden würde. Diese allgemeine Anerkennung scheint aber noch in weiter Ferne zu liegen. In dem Mitteilungsblatt des Weiberats der Deutschen Wirtschaft vom November 1938 wird der Spruch des Einigungs amtes Hamburg einer Kiilik unterzogen, und es wird das Gut achten grundsäßlich abgelehnt. (VI 1/K80) Eigentümer gesucht Wo wurden die nachfolgenden Uhren gestohlen: 1. eine galomeite zehnsteinige siloerne Remontoir-Zvlinder- Herren-Taschenuhr mit Gehäuse-Nr. 119923, Reparaturzeiten H. 45781; 2. eine 14 kar. goldene Zylinder-Damen-Schlüsseluhr, zehn steinig mit Gehäuse-Nr. 68233 u. 2609, Reparaturzeichen, R 1975; 3. eine galonierte sechssteinige silbei ne Damenuhr mit Ge häuse-Nr. 87188, Reparaturzeichen 2071 Wr.; 4. eine galonierte zehnsteinige silberne Zylinder-Damenuhr mit Gehäuse-Nr. 40702, Reparaturzeichen 12833 u. 28310; 5. eine galonierte silberne J. W. C.-Herren-Taschenuhr mit Gehäuse-Nr. 120124, Reparaturzeichen K 931 und Th 15520;" 6 eine galonierte 15steinige silberne Remontoir-Anker- Herren-Taschepuhr mit Gehäuse-Nr. 26519, Reparaturzeichen Fh 101091; i 7. eine galonierte sechssteinige silberne Remontoir-Zylinder- Herren-Taschenuhr, Marke „Extra“, mit Gehäuse-Nr. 1375718, Reparaturzeichen K 3283, K 4549, Dr 30265; 8. eine zehnsteinige silberne Remontoir-Zvlinder-Damenuhr mit Gehäuse-Nr. 19638, Reparaturzeiten 399 R; 9. eine galonierte sechssteinige silberne Zylinder-Damenuhr mit Gehäuse-Nr. 13, 974, 3, und ReparaluiZeichen Qw Cud 4.13, und dubleegoldenem Uhrgehänge; 10. ein Schrittzähler im Nickelgehäuse mit Pat-Nr. 4867. Sämtliche Uhren sind älteren Formats. Sie befanden sich in einem Schmuckkästchen, 15 cm lang, 12 cm breit und 3,5 cm hoch. Das Kästchen war mit rotbiaunem Kalikopapier überzogen. Eine Firmenaufschrift ist nicht ersichtlich. V/38 KP Gera. (V11/1184)
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