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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (18. Februar 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- ArtikelDie Beiratssitzung des Reichsinnungsverbandes des ... 91
- ArtikelDer prächtige Osterprospekt der "Berufsförderung"! 92
- ArtikelUnsere "Masse-Vorschau" 93
- ArtikelDie Sumiswälder Stiluhr 93
- ArtikelDie Kuckucksuhr mit Rechenschlagwerk 94
- ArtikelVier kleine Anzeigen der Berufsförderung 94
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin! (Folge 2) 3
- ArtikelWochenschau der U 95
- ArtikelFoto-Studio der Uhrmacherkunst: 97
- ArtikelFirmennachrichten 98
- ArtikelPersonalien 98
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 98
- ArtikelFragekasten 98
- ArtikelWirtschaftszahlen 100
- ArtikelInnungsnachrichten 100
- ArtikelTerminkalender 101
- ArtikelAnzeigen 101
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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96 DIE UHRMACHERKUNS1 Nr. 8 Hausierer mit Silberpubtüchern Wir erhalten Kenntnis von zwei Hausierern, die mit Silber- pußtüchern handeln, ln einem Fall ergab es sich, daß das Tuch als „waschbar” angeboten und zum Preise von 2,50 JM verkauft wird — also ein ganz schöner Preis! Selbstverständlich ist jedes Tuch waschbar, aber dann ist auch die Imprägnierung herausgewaschen! Andere Pußtücher kosten im Handel nur etwa 1 M. Der zweite Fall betrifft ein Pußmittel, das nach Benzol und Petroleum riecht. Es ist außerordentlich feuergefährlich, und es verbrennt mit explosionsartigem Feuer und hoher Flamme Benzol nimmt zwar Oxyd fort, ist aber auf die Dauer nicht wirksam und auch gefährlich. Der erste Fall des Pubtuches ereignete sich in Leipzig, während das Pubmittel durch Hausiererkolonnen in der Gegend von München vertrieben wird. Es empfiehlt sich, bei Bekannt werden derartiger Schädigungen sofort die Polizei zu benach richtigen. (VI 1/8314) Wenn Sie alle Prospekie haben . . . dann ist es für Ihr Geschäft sehr gefährlich, sie etwa mit einem neuen Umschlag noch einmal benuben zu wollen. Wir haben aus gegebener Veranlassung heraus die Probe gemacht: jeder Empfänger versucht erst, diese doppelten Blätter voneinander zu trennen, da er solche Klebearbeit nicht erwartet. Dann aber kommt er sofort dahinter, daß man ihm hier einen alten Prospekt — der vom vorigen Jahr liegen geblieben ist — als einen neuen unterschieben will. Auch Sie würden sich dies nicht gefallen lassen und dem Geschäft den Rücken kehren. Wir warnen also sehr vor solcher Sparsamkeit! (VI 1,8313) Urlaubsrichtlinien gibt der Reichstreuhänder der Arbeit Sämtliche Reichstreuhänder der Arbeit haben Urlaubsricht linien erlassen, aus denen bei Fehlen tariflicher Vorschriften die Grundsäße für die Urlaubsbemessung zu entnehmen sind. Da dies überall im Uhrmacherhandwerk zutrifft, sind solche Anfragen zweckmäßig direkt dorthin zu richten. (VI 1 .'8317) Die Technische Prüfstelle des Handwerks, die sich an der Technischen Hochschule in Breslau befindet, ver öffentlicht einen Auszug aus ihren Prüfungsberichten. Darunter finden wir auch einen sehr bemerkenswerten, der uns angeht: Ein Goldschmiedemeister ließ einen Trauring aus 333er Gold analysieren, wobei sich herausstellte, daß die verwendete Le gierungsbronze nicht völlig mit dem Feingold verschmolzen war und somit beim Auswalzen des Ringes sich als Fremdkörper in dem verwandten Gold befand. Der Lieferant wurde ersatzpflichtig gemacht. (V11 8319) Erweiterung des Mieterschubes Der Reidisarbeits- und der Reichsiustizminister haben in einer Verordnung vom 4. Dezember 1937 eine Erweiterung des geltenden Mieterschubrechtes vorgenommen. Bisher galten die Bestimmungen des Mieterschußgesebes über den Kündigungs- schuß nicht für Neubauten oder durch Um- und Einbauten neu geschaffene Räume, die nadi dem 1. Juli 1918 bezugsfertig ge worden sind. Nunmehr ist bestimmt worden, daß diese Vor schriften ab 1. Dezember 1937 auch auf soldie Neubauten usw. zur Anwendung kommen, die bis zum 30. November 1937 be zugsfertig geworden sind. Unter den erweiterten Mieterschuh fallen audi Wohnungen, die durch Teilung einer Wohnung oder durch Umbauten gewonnen worden sind, sofern die Teilung oder der Umbau nach dem 1. Juli 1918 erfolgt ist. Bei Teilung einer Wohnung gilt dies für sämtliche Teilwohnungen. Ebenso ist der Mieterschuß auch auf Räume in Gebäuden sogenannter gemein- nüßiger Wohnungsunternehmungen ausgedehnt worden, für die bisher nodi Ausnahmen bestanden. Von dieser Ausdehnung des Mieterschußes werden die reinen Geschäftsräume jedoch nicht erfaßt. Diese waren schon nach dem bisherigen Redit vom Mieterschuß ausgenommen. An diesem Zustand hat sich auch durch die Ver ordnung vom 4. Dezember nidits geändert. Dagegen gilt wie bisher der Mieterschutz für Geschäftsräume, die mit Wohnungen verbunden sind oder zusammen mit Wohnungen vermietet werden. Für soldie Räume kann die Ausdehnung des Mietersdiußcs auf Neubauten deswegen von Bedeutung sein, weil der Schuß hier nicht nach der Größe der Räume oder der Miethöhe begrenzt ist. Für die sogenannten Altbauten, d. h. diejenigen Räume, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, gilt der Mieter- schuß nach wie vor nur dann, wenn die von den obersten Landesbehörden mit Genehmigung des Reichsarbeitsministe riums festgeseßten Höchstgrenzen der Jahres - Friedensmiete nicht überschritten werden. Auch hier gilt der Mietersdiuß nicht für reine Geschäftsräume, kann dagegen zur Anwendung kommen bei soldien Räumen, die zusammen mit Wohnungen vermietet werden oder mit Wohnungen verbunden sind. Die Verordnung vom 4. Dezember seßt die bisher geltenden Höchst grenzen für Berlin von 1200 auf 2400 ..JfJl herauf. Für die Orte der sogenannten Sonderklasse, also die wichtigsten Großstädte, wird eine Höchstgrenze von 1800 bestimmt, während bisher nach den Vorschriften der Landesregierungen im allgemeinen etwa 1000 .HJi maßgebend waren. In der Ortsklasse A beträgt die Grenze jetzt 1200 sie war bisher landesrechtlich mit gewissen Abweichungen auf etwa 800 MJl festgeseßf. Die Orts klasse A umfaßt im wesentlichen nur Großstädte, während die Mehrzahl aller übrigen Städte und Orte in den Ortsklassen B bis D enthalten sind. Von Interesse ist ferner, daß bei Räumen, die unter Mieter schuß stehen, in Ergänzung der bisherigen Bestimmungen dem Vermieter das Recht gegeben worden ist, die Aufhebung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn der Mieter sidi weigert, eine vom Reichskommissar für die Preisbildung oder der von ihm beauftragten Stelle genehmigte Mieterhöhung anzuerkennen. Das Mietverhältnis endet dann mit dem Zeipunkt, zu dem eine Kündigung nadi Vertrag oder Geseß, falls eine Vertragsbestim- müng fehlt, noch zulässig wäre oder an dem die vereinbarte Mietzeit ablaufen würde. (VI 1/8101) Ein Glockenspiel wirbt schon bei den Kindern Also nicht nur die Erwachsenen behalten die betreffende Firma in der Erinnerung, sondern noch mehr die Jugend ver bindet damit ihre schönsten Erinnerungen der Kindheit. Da ist in einer rheinischen Großstadt ein Schulaufsaß geschrieben worden über die weihnachtlichen Straßen der Stadt. 53 Kinder haben ihre Eindrücke wiedergegeben, und 50 davon haben nicht verfehlt, das Glockenspiel eines Berufskameraden zu erwähnen: es war ihnen das Schönste, als die Glocken unsere sdiönen Weihnachtslieder erklingen ließen! Ohne Zweifel werden die Kinder — wenn sie einmal groß geworden sind — stets gern an diese Firma denken. Also auch ein Glockenspiel — ist Werbung. Sogar recht eindringliche! (VI 1/8312) Alte Klischees dem Altstoffhandel zuführen Klischees werden aus Zink und Kupfer hergestellt — also sehr wertvollen Metallen. Deshalb sollen alte Klischees, die nicht mehr benußt werden, beschleunigt wieder in den Kreislauf der Erzeugung eingeschaltet, also zunächst dem Altstoffhandel zugeführt werden. Auch Sie haben sicher noch alte Druckstöcke unmoderner Uhren liegen — fort mit ihnen! In diesem Zusammenhang ist zu melden, daß die Vorschrift erwogen wird, für die einfarbigen Drucke Klischees aus Ma- gnesium-Aluminium-(Elektron-) Äßplatten vorzuschreiben. (VI 1/8318) Postversand von Rechnungen als Geschäftspapiere Nach einer Verfügung des Reichspostministers können jeßt mehrere Rechnungen, von denen jede auf einen anderen Empfänger ausgestellt ist, zu einer Geschäftspapiersendung vereinigt werden. Ergänzend dazu hat der Reichspostminister in einem Bescheid an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mitgeteilt, daß die Zulässigkeit des Versandes von Rechnungen und Neben ausfertigungen davon (Abschriften, Doppel, Durchschläge, Durch schriften) als Geschäftspapiere nur noch von der Vorausseßung abhängig ist, daß die schriftlichen Angaben nicht über den bei Rechnungen üblichen Inhalt hinausgehen und nur den Gegenstand der Rechnung betreffen. Unter dieser Vorausseßung sind jeßt Rechnungen und Nebenausfertigungen von Rechnungen in einzelnen oder mehreren Stücken allgemein als Geschäftspapiere zugelassen, gleichviel, ob sie an den in ihnen angegebenen Empfänger oder an einen Dritten verschickt werden. (VI 1/8310) Der deutsche Außenhandel mit Uhren Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren brachte im* ver gangenen Jahr abermajs eine Besserung; die Einfuhr hatte 1937 weiter abgenommen, die Ausfuhr zeigt demgegenüber eine Zu nahme. Wertmäßig betrug der Rückgang der Einfuhr rund 19o/ 0 , während dem Werte nach um rund 17% mehr Uhren versandt werden konnten. Die Einfuhr von Uhren und Uhrteilen stellte sidi im Jahre 1937 auf 389 dz oder einen Wert von 7106000 m gegen 626 dz oder einen Wert von 8751000 im Jahre 1936. Ausgeführt wurden dagegen im Jahre 1937 82009 dz oder für 37871000 H)l gegen 71356 dz oder für 32320000 JM im Jahre 1936
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