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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (4. März 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer entscheidet, ob "Uhrenfachgeschäft" oder nicht?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- ArtikelSchmuck auf der Frühjahrs-Messe 1938 117
- ArtikelWegweiser durch Specks Hof 118
- ArtikelWas wird die Messe Neues bringen? 121
- ArtikelDie Beiratssitzung des Reichsinnungsverbandes des ... 124
- ArtikelUhrmacher-Schaufenster im Leistungswettbewerb 125
- ArtikelWer entscheidet, ob "Uhrenfachgeschäft" oder nicht? 125
- ArtikelFür die Werkstatt 126
- ArtikelWochenschau der U 127
- ArtikelFirmennachrichten 128
- ArtikelPersonalien 128
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 129
- ArtikelFragekasten 129
- ArtikelWirtschaftszahlen 129
- ArtikelTerminkalender 130
- ArtikelInnungsnachrichten 130
- ArtikelDer Osterprospekt ist da! 131
- ArtikelAnzeigen 132
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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126 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 10 Mit der Aufzählung dieser für unsere Ware unerwünschten Geschäftsformen ist jedoch der Begriff des Uhrenfachgeschäftes noch nicht eindeutig festgelegt. Wollten wir nur die erwähnten Betriebsformen des Einzelhandels von der Belieferung aus schließen, so würde ja einer Belieferung von Haushaltwaren-, Lederwaren-, Textilwarengeschäften usw. nichts im Wege stehen Wir lassen aber nicht die Belieferung von sogenannten Spezial geschäften allgemein zu, sondern beschränken uns ausdrücklich auf Uhren fachgeschäfle. In den weitaus meisten Fällen bietet die Begriffsbestim mung eines Geschäftes als Uhrenfachgeschäft keinerlei Schwie rigkeiten. Der Inhaber ist gewöhnlich ein gelernter Uhrmacher, der nach gründlicher handwerklicher Ausbildung ein Einzel handelsgeschäft für Uhren, verbunden mit einer Reparaturwerk statt, übernommen hat und nun zweifellos als Uhrenfachgeschäfi angesprochen werden kann. Daneben gibt es noch einige andere Uhrenfachgeschäfte, deren Inhaber aus anderen Berufs zweigen, z. B. aus anderen Handwerken, oder auch aus einem rein kaufmännischen Beruf hervorgegangen sind. Diese Ge schäfte wird man dann als Uhrenfachgeschäfte anerkennen können, wenn sie Fachkräfte, z. B. durch eine eigene Werkstatt, für die Beratung des Uhrenkäufers zur Verfügung haben bzw. wenn sich beide Organisationen, nämlich die Fach gruppe 12 und der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhand werks darüber klar werden, daß auf Grund der allgemeinen Auf fassung in den fachlichen Kreisen von einem Uhrenfachgeschäft gesprochen werden kann. In der Sie speziell berührenden Frage, ob ein Gold schmiede-Handwerker seinen Betrieb ohne weiteres als Uhren fachgeschäft bezeichnen darf, möchten wir zunächst darauf hin- weisen, daß es eine ganze Reihe von Goldschmiedegeschäften in Deutschland gibt, die sich auf Gold- und Silberwaren so spezia lisiert haben, dag sie gar keinen Wert darauf legen, sich nun auch noch mit dem Artikel Uhren zu beschäftigen. Diese reinen Goldschmiede - Fachgeschäfte sind zweifellos keine Uhrenfach geschäfte. Ferner sind sicherlich auch die Goldwarengeschäfte keine Uhrenfachgeschäfte, die sich nur zu Zeiten einer guten Uhrenkonjunktur außer ihren Hauptartikeln noch einige Uhren zulegen, um an der günstigen Geschäftslage mit teil zu haben. Genau so wenig wird ein Uhrmacher zum Porzellanfachgeschäft, wenn er sich aus irgendwelchen Gründen einige Porzellan service ansdiafft und diese in sein Schaufenster zum Verkauf ausstellt. Als faditreue Firma werden wir natürlich niemals auf soldie Verkäufer unserer Waren Wert legen. Dagegen ist der Betrieb eines Goldschmiedehandwerkers als Uhrenfachgeschäft an zusprechen, wenn er in ausreichendem Maße Uhren an seinem Lager unterhält, wenn er selber oder seine Mitarbeiter fachlich so geschult sind, daß sie den Kunden bezüglich einer Uhr richtig beraten können, und wenn sie im übrigen den Auffassungen ent sprechen, die man auch im Publikum hinsichtlich eines Uhren fachgeschäftes hat. Es ist nach unserer Ansicht in Zweifelsfällen für den Liefe ranten unmöglich, eine Entscheidung zu fällen, ob es sidi in einem bestimmten Falle um ein Fachgeschäft handelt oder nidit Diese Entscheidung müssen die Einzelhandels- und Handwerks- ojganisationen selber fällen. Es ist also notwendig, daß sowohl* die Fachgruppe 12 als auch der Reichsinnungsverband des Uhr macherhandwerks jeweils eine klare Entscheidung treffen. Von dieser gemeinsamen Entscheidung machen wir die Beliefe rung mit unseren Erzeugnissen abhängig. In der Praxis ist es so, daß bei der überwiegenden Mehr zahl aller unserer Abnehmer überhaupt keine Zweifelsfragen auftauchen. Es haben sich lediglich in der jüngsten Zeit einige wenige Fälle ergeben, in denen wir bei den Organisationen an- fragen mußten. Meist handelte es sich hierbei um unbedeutende Nichtuhrenfachgeschäfte, die glaubten, unseren bekannten Namen durch Aufnahme unseres Artikels für sich auswerten zu können, ohne an die Schwierigkeiten und Vorausseßungen zu denken, die der Vertrieb von Uhren dem Uhrenverkäufer stellt. Es war uns angenehm, daß es sich nur um einige wenige Fälle handelte, in denen wir die Organisationen bemühen mußten. Diese Fälle gaben uns aber zugleich Gelegenheit, zu beweisen, daß unsere hohe Auffassung von der Fachtreue nicht nur eine Phrase, sondern eine erstgemeinte Verpflichtung ist.“ (1/1676) Tüc die WecUsiatt Ausschlagen von Stiften Ein einfaches und billiges Werkzeug zum Heraus schlagen von Scharnierstiften, abgebrochenen Schrauben ist die einfache Nähnadel — auch der Grammophonstift eignet sich sehr dazu. In Ihrer Arbeitskommode sollten deshalb von jedem dieser Artikel einige in verschiedenen Stärken vorrätig sein, damit Sie für alle Fälle gerüstet sind. Sowohl der Nähnadel als auch dem Grammophonstift wird vor Gebrauch die Spiße mit der Flachzange ab gebrochen, so daß die Bruchstelle einen rechten Winkel zur Längsachse bildet. Ein Wille muß uns beherrschen, eine Einheit müssen wir bilden, eine Disziplin muß uns zusammenschmieden, ein Gehorsam, eine Unterordnung muß uns alle erfüllen, denn über uns steht die Nation. Adolf Hilter Zum Herausschlagen stecken Sie die Nadel oder den Stift in einen Lochbunzen, dessen Loch aber so groß sein muß, daß im Fall des Abbrechens der Rest leicht wieder herausfallen kann. Noch besser geht es fast, wenn Sie den Grammophonstift in ein Führungsloch der Zeigerzange einklemmen. Bei diesen Arbeiten — die stets von Erfolg gekrönt sind — müssen Sie nur noch darauf achten, daß auch der Ausschläger etwas dünner ist als der auszuschlagende Stumpf. Denn wenn etwa der Ausschläger abbricht, während er im Loch festsißt, dann ist die Arbeit unter Um ständen nicht gerade sehr erfreulich! (111/16/8) O. B. Der Schleifstein muß flach sein Wer in seiner Werkstatt nicht über einen großen, runden Sandstein verfügt, wird das Stichelanschleifen als keine angenehme Arbeit betrachten — besonders, wenn die kleinen Schleifsteine schon Rillen und Höhlungen besißen, die eine scharfe Stichelspiße gar nicht erzielen lassen. Karborundum- oder Arkansas - Steine lassen sich wieder gut herrichten, wenn Sie sie unter reichlicher Wasserzugabe auf einem möglichst flachen Kalksandstein abziehen! (111/1679) q ß
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