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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Welche Steuerabzüge sind zulässig?
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einheitsfront im Deutschen Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- ArtikelWir klären Zweifelsfragen bei der Buchführung 133
- ArtikelWelche Steuerabzüge sind zulässig? 136
- ArtikelEinheitsfront im Deutschen Handwerk 139
- ArtikelFür die Werkstatt 140
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 3) 5
- ArtikelWochenschau der U 141
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 143
- ArtikelFirmennachrichten 143
- ArtikelPersonalien 143
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 144
- ArtikelFragekasten 144
- ArtikelWirtschaftszahlen 144
- ArtikelInnungsnachrichten 145
- ArtikelTerminkalender 145
- ArtikelAnzeigen 146
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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DIE UHRMACHERKUNST 139 Spekulationsgewinne aus Wertpapieren bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr weniger als 1000 MM betragen haben. Spekulationsgeschäfte liegen aber nicht vor, wenn die Papiere als Wirtschaftsgüter des gewerblichen Betriebs veräußert werden. Steuern. Umsafe-, Gewerbeertrag-, Gewerbekapital-, Lohn summensteuer. Steuerberatungskosten. Steuerschulden bei abzugsfähigen Steuern, so z. B. auch die Umsafesteuer des letzten Monats oder Quartals. Steuerrückzahlungen auf Gewerbe- und Umsafestcuer sind als gewerblicher Gewinn zu behandeln. Rückzahlungen auf Ver mögen- und Einkommensteuer nicht steuerpflichtig. Steuerstrafen wegen Gefährdung oder Hinterziehung nicht abzugsfähig. Stiller Gesellschafter. Gehalt für Dienstleistungen in der Gesellschaft abzugsfähig. Teilhaberversicherungsprämie, wenn von der Gesellschaft abgeschlossen. Teilwert (siehe darüber unter „Abschreibung auf Waren"). Telephongebühren. Trinkgelder. überflüssige Gegenstände können auf den wahrscheinlichen Verkaufswert abgeschrieben werden. Uhrgehäuse zu aktivieren. Uhrwerke, Einsteckwerke zu aktivieren. Umbaukosten (siehe „Ladenumbau“). Umsafesteuer, auch bei Bewertung der Aufeenstände. Umsafesteuerrückstände. Umzugskosten bei Ladenlokalwechsel; Aufwendungen für Suchen und Herrichten der Geschäftsräume (siehe auch „Auf wendungen vor einer Betriebseröffnung"). Unfallversicherungsbeiträge. Unterhaltungsaufwand. Unterschlagungen von Angestellten. Unterstützungen an Arbeitnehmer; bei diesem lohnsteuer- pflichtig. Veräußerung des Gewerbebetriebes. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die bei der Veräuße rung des ganzen Betriebs oder eines Teilbetriebs sowie eines Gesellschaftsanteils erzielt werden. Gewinn ist hier der Betrag, um den der Veräufeerungspreis den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Ge werbebetriebs. Die Steuerpflicht tritt nur ein, wenn der Ge winn 10 000 MM und bei der Veräußerung eines Anteils am Be triebsvermögen den entsprechenden Teil von 10 000 MM über- steigt. Umsafesteuerpflichtig ist der tatsächlich entrichtete Kaufpreis. Die Steuer wird also vom Veräußerungspreis, abzüglich der vom Käufer übernommenen Geschäftsschulden, berechnet. Wenn der Vater sein Unternehmen unentgeltlich an seinen Sohn überträgt, so ist das kein der Umsafesteuer unterworfener Geschäftsvorgang. Nur entgeltliche Veräußerung ist steuer pflichtig. Diese wird als der lefete Akt der gewerblichen Tätig keit des Unternehmers angesehen. Die entgeltliche Abtretung eines Anteils an eine offene Handelsgesellschaft ist von der Umsafesteuer befreit. Verluste aus Darlehen, die aus Geschäftsrücksichten ge geben sind. Verluste aus stiller Beteiligung. Verluste aus Wertpapieren, wenn zum Betriebsvermögen gehörig. Verlust, den der zurückbleibende Gesellschafter durch Ab findung (siehe dort) des Ausscheidenden erleidet. Verlustvortrag. Die Wiedereinführung des Verlustvortrages soll gewissermaßen einen Ausgleich gegenüber der Beseitigung der Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter des An lagevermögens bieten. Der Verlustvortrag wird gewährt bei Verlusten, die in den Iefeten beiden Jahren entstanden sind, so weit sie nicht bei der Veranlagung bereits ausgeglichen oder abgezogen sind. Der Verlustvortrag ist zugelassen für alle Ge werbetreibende, die Bücher nach den Vorschriften des Handels- gesefebuches führen. Vermittlungen. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen, die nicht zur gewerblichen Tätigkeit gehören, sind nicht steuer pflichtig, wenn sie weniger als 300 JIM betragen haben. Vertragsstrafen. Versendungskosten. Hinsichtlich der Umsafesteuer sind die Auslagen für die Beförderung und Versicherung der Warenliefe rung abzugsfähig, wenn sie dem Empfänger bei der Abrechnung kenntlich gemacht werden, ohne Rüdesicht darauf, ob sie beim Vertragsschluß, sei es in einem Durchschnittsafe, sei es in der tatsächlichen Höhe, in den Warenpreis mit einkalkuliert waren oder nicht. Es ist also dann nur der Nettowarenpreis umsafe steuerpflichtig. Vorschüsse auf Arbeitslohn; lohnsteuerpflichtig. Warenlager (siehe „Abschreibung auf Waren“). Wechselsteuer. Weihnachtsgeschenke an Gefolgschaftsmitglieder. Solche einmalige Zuwendung ist beim Arbeitnehmer von der Lohn steuer, Wehrsteuer und Lohnsummensteuer befreit, wenn sein Arbeitslohn 200 MM monatlich nicht übersteigt, die Zuwendung nicht mehr als einen Monatslohn beträgt und sie über den ver traglichen (tariflichen) Arbeitslohn hinaus gewährt wird. Werkstattunkosten. Werkzeuge, kleine Ersafeteile, Bürsten, Benzin, Ol, Lappen, Handtücher, Seife, Reparaturmarken, audi Ersafebeschaffungen für Reparaturzwecke. Werkzeuge, die laufend zu erneuern sind. Werkzeugvergütungen an Gefolgschaftsmitglieder. Zinsen für Betriebsschulden. Zinsen für Steuerrückstände. Zinsen für Darlehen der Ehefrau, denn solches Darlehen ist Geschäftsschuld; für das eigene Geschäftskapital des Betriebs führers dürfen keine Zinsen in Ansafe gebracht werden. Zölle. (1/1670' Einheitsfront im Deutschen Handwerk Der Leiter der Hauptabteilung 3 des Reichs-und Preußi schen Wirtschaftsministeriums, Ministerialrat Staatsrat Schmeer, hatte am Montag eine Tagung von Handwerksführern nach Frankfurt (Main) einberufen, um grundsätzliche Ausführungen über die schwebenden handwerklichen Fragen zu machen und eine Reihe wichtiger Entscheidungen bekanntzugeben. An der Tagung nahmen der Kommissarische Reichshandwerksmeister Schramm und der Leiter des Deutschen Handwerks, Paul Walter, sowie eine Reihe von Landeshandwerksmeistern und Gau handwerkern teil. Staatsrat Schmeer betonte, daß es der Wille des Reichs wirtschaftsministers Funk und des Reichsleiters Dr. Ley sei, alle Maßnahmen für eine positive Aufbauarbeit in der Wirtschaft sowohl wie in der Deutschen Arbeitsfront zu treffen, und legte nach den Weisungen von Reichsminister Funk und Reichsleiter Dr. Ley die Richtlinien für die Einheit von Wirtschaft und Arbeit im Deutschen Handwerk fest. Zu diesem Zwecke wird eine weit gehende Personalunion in den Gau - und Kreisdienststellen des Handwerks durchgeführt. Zur Sicherung der einheitlichen Behandlung aller Fragen des Handwerks wurde entsprechend einem Übereinkommen zwischen Reichswirtschaftsminister Funk und Reichsleiter Dr. Ley der „Beirat des Deutschen Handwerks” eingesetzt. Dieser Beirat wird neben seiner Arbeit in den handwerklichen Spifeenorgani- sationen das beratende Organ des Reichswirtschaftsministers sein. Zum Vorsitzenden des Beirates des Deutschen Handwerks wurde Parteigenosse Magunia (Königsberg) ernannt. Dem Beirat gehören weiter an Parteigenosse Rehm (Augsburg) als Stell vertretender Vorsitzender, sowie die Parteigenossen Sehnert (Halle), Kafemann (Weimar), Lemke (Osnabrück) und Cramer Frankfurt a. M. Weiter sefete Staatsrat Schmeer einen Ausschuß zur Vor bereitung der handwerklichen Großveranstaltungen des Jahres 193Ö ein. Dieser Ausschuß wird die Durchführung der Inter nationalen Handwerksausstellung vom 22. Mai bis 10. Juli in Berlin und des Tages des Deutschen Handwerks vom 6. bis ö. Mai vor bereiten und steht unter Leitung von Parteigenossen Kropp, der als Stabsleiter der Organisationsleitung des Reichsparteitages bekannt ist. Zum Schluß der Tagung beschäftigte sich Staatsrat Schmeer mit den Aufgaben des Handwerks in Gegenwart und Zukunft, wobei er mitteilte, daß die Frage einer Altersversorgung des Handwerks, die alle beteiligten Kreise seit langem besonders bewegt hat, in kurzer Zeit verwirklicht wird. (I/16Ö9)
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