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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (29. April 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Vorläufer unseres Weckers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sind Kinder im elterlichen Geschäft unfallversicherungspflichtig?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- ArtikelGeleitwort zum Tag des Deutschen Handwerks 241
- ArtikelEin Vorläufer unseres Weckers 242
- ArtikelSind Kinder im elterlichen Geschäft unfallversicherungspflichtig? 243
- ArtikelFür die Werkstatt 244
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 5) 9
- ArtikelReichssteuertermine im Mai 1938 245
- ArtikelVersandhäuser und Uhrenhausierer 245
- Artikel25 Jahre Elektrische Uhren der Telefonbau und Normalzeit ... 246
- ArtikelWochenschau der U 246
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 248
- ArtikelFirmennachrichten 248
- ArtikelPersonalien 248
- ArtikelFragekasten 249
- ArtikelWirtschaftszahlen 250
- ArtikelInnungsnachrichten 250
- ArtikelTerminkalender 251
- ArtikelAnzeigen 252
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 18 DIE UHRMACHERKUNST 243 Die Anbringung der Zugfedern außerhalb des eigent lichen Räderwerkes ermöglicht denkbar einfachsten Ersag nach Abheben der Rückwand. Die Verteilung des Ge samtmechanismus in drei Ebenen verlangte zwar die Be- nugung des Blindbleches vom Zifferblalt als Lagerplatine für die Zeigersteilräder. Dies ist jedoch keineswegs besorgniserregend, da diese Räder selten und ohne groge Kraft bewegt werden. Dag sonst die Konstruktion des Weckers mit größter Sorgfalt vorgenommen wurde, be weist die Lagerung des Gehwerkfederrades in einem Stahlfutter — die Messingplatine erschien dem Erbauer als nicht haltbar genug. Um auf den langen Pfeilern die Mittelplatine auf rationelle Weise zu befestigen, wurden sie mit einer Nute versehen, in der die Platine den Pfeiler umfagt. Beim „Spiralisieren“ hat uns schon immer das vom Spiralstift durchgewölbte Stück der Spiralklinge geärgert, wenn die Spiralfeder länger werden mug. Dieser Wecker löst das Problem der Befestigung im Klögchen auf sehr einfache Weise: Der Stift ist nicht mehr rund, sondern rechteckig. Das Spiralklögchen ist mit einer Einfräsung versehen, die in der Fabrikation auch nicht mehr Arbeit machen würde als das Bohren eines Loches. Rechteckige Stifte finden wir auch bei der Verstiftung des Zifferblattes an der Platine. Zur Sicherheit sind alle Stifte noch am Ende leicht umgebogen. Unsere Abb. 8 stellt den Klöppel des Weckerwerkes dar, der ein recht angenehmes Läuten hervorbringt. Die Abstellung des Weckers durch die anfangs erwähnte Wippe geschieht in der Weise, dag ein Stift in der An triebswelle des Klöppels abgefangen wird, der auch der Sperrung des Weckerwerkes durch die Weckerauslöse feder dient. (1/1649) Wepb'e-^aKrplqri der«» Die Postkarte mit dem Geschäft! Berufskamerad Paul Ihlenburg sendet uns eine Postkarte mit Ansichten von seinem Geschäft — eine Werbema&nahme, die sich bald bezahlt machil Aufnahme Privat Sonst ist es nicht so einfach, einem „Noch-nicht-Kunden” das Geschäft von innen und auch äugen zu zeigen: die An sichtskarte bringt es sofort fertig! Denken auch Sie einmal an solche Möglichkeiten. (W/511) Sind Kinder im elterlichen Geschäft unfallversicherungspflichtig? Den Anlag zu den jüngsten Erörterungen über diese Frage bildete die grundsätzliche Entscheidung des Reichs versicherungsamtes vom 27. April 1937, die in den Amt lichen Nachrichten für Reichsversicherung 1937 (S. IV 300, Nr. 5134) und in den Entscheidungen und Mitteilungen des Reichsversicherungsmtes, Bd. 41, S. 527, veröffentlicht wurde. Auf Grund eines einzelnen Sages in den Ent scheidungsgründen ist z. B. die Ansicht vertreten worden, Meistersöhne seien in der Sozialversicherung überhaupt nicht mehr versicherungspflichtig. Das trifft jedenfalls für die Unfallversicherung so allgemein nicht zu. Schon in dem Grundsag, den der Dritte Beschlugsenat der Abteilung für Angestellten-, Knappschafts- und Ar beitslosenversicherung des Reichsversicherungsamtes dem Abdruck der Entscheidung vorangestellt hat, ist ausdrücklich gesagt: „Wenn der Sohn eines Handwerksmeisters im väterlichen Geschäft tätig ist und aus den Umständen des Falles mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hervorgeht, dag er künftig das väterliche Geschäft übernehmen wird, ist zu vermuten, dag ein abhängiges Beschäftigungs verhältnis im Sinne der Arbeitslosenversicherung nicht vorliegt.“ In dem Grundsag ist also von der Unfall versicherung keine Rede. Ebensowenig wird in den Ent scheidungsgründen die Unfallversicherung erwähnt. In der Tat konnte auch die auf dem Gebiet der Arbeits losenversicherung ergangene Entscheidung an der bis herigen Rechtsprechung in der Unfallversicherung nichts ändern, weil die geseglidien und rechtlichen Voraus- segungen für die Unfallversicherungspflicht andere sind als die für die Arbeitslosenversicherungspflicht. Legtere erfordert das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungs verhältnisses gegen Entgelt. Und nur unter diesem Ge sichtspunkt werden in der grundsäglichen Entscheidung vom 27. April 1937 die Meistersöhne behandelt, wie aus den Entscheidungsgründen hervorgeht. — Dagegen ist für die Unfallversicherungspflicht nicht begriffliche Voraus- segung, dag ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt vorliegt. Hier genügt zur Versicherungs pflicht die Tatsache, dag der vom Unfall Betroffene in einem der Unfallversicherung unterliegenden Betrieb „arbeitet“, d. h. gemäg § 544 der Reichsversicherungs ordnung als Arbeiter, Gehilfe, Geselle, Lehrling oder An gestellter beschäftigt ist. Zu diesen Personen gehören auch die Meistersöhne, wenn es sich um eine ernste Ar beitsleistung im Betrieb handelt. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die Entlohnung ist für die Versicherungspflicht in der Unfall versicherung ohne Bedeutung. Auch die Verwandtschaft schliegt die Beschäftigung als Arbeiter, Gehilfe, Geselle, Lehrling oder Angestellter und damit die Unfallversiche- Wer sein Volk liebt, beweist es einzig durch die Opfer, die er für dieses zu bringen bereit ist. Adolf Hitler „Mein Kampf*.
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