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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (29. April 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichssteuertermine im Mai 1938
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versandhäuser und Uhrenhausierer
- Autor
- Natorp, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- ArtikelGeleitwort zum Tag des Deutschen Handwerks 241
- ArtikelEin Vorläufer unseres Weckers 242
- ArtikelSind Kinder im elterlichen Geschäft unfallversicherungspflichtig? 243
- ArtikelFür die Werkstatt 244
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 5) 9
- ArtikelReichssteuertermine im Mai 1938 245
- ArtikelVersandhäuser und Uhrenhausierer 245
- Artikel25 Jahre Elektrische Uhren der Telefonbau und Normalzeit ... 246
- ArtikelWochenschau der U 246
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 248
- ArtikelFirmennachrichten 248
- ArtikelPersonalien 248
- ArtikelFragekasten 249
- ArtikelWirtschaftszahlen 250
- ArtikelInnungsnachrichten 250
- ArtikelTerminkalender 251
- ArtikelAnzeigen 252
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 18 DIE UHRMACHERKUNST , 245 Reichssteuertermine im Mai 1938 Am 5. Mai ist die im April einbehaltene Lohnste uer und Wehrsteuer durch den Arbeitgeber abzuführen, so weit sie nicht für die bis zum 15. April einbehaltenen Be träge am 20. April abzuführen war. Am 5. Mai ist ferner die im April vom Arbeitslohn einbehaltene Bü rgersteuer durch den Arbeitgeber zu entrichten. Am 10. Mai ist die vom Arbeitslohn ein zubehaltende Bürgersteuer fällig; sie ist bei der nächsten auf den 10. Mai folgenden Lohnzahlung vom Arbeitgeber einzubehalten. Ferner hat am 10. Mai Umsafesteuervoranmeldung und -Vorauszahlung zu erfolgen. Außerdem mub am 10. Mai die Ver mögensteuer (Vierteljahresrate) entrichtet werden. Schlie&lich hat am 10. Mai Einreichung, Nachweisung und Zahlung der Beförderungsteuer für den Personen verkehr mit Kraftfahrzeugen für den Monat April zu erfolgen. Am 16. Mai mub die Vorauszahlung auf die Ge werbesteuer nach dem Ertrag und dem Kapital er folgen. Auberdem wird am 16. Mai die Zahlung der Lohnsummensteuer fällig, sofern diese erhoben wird. Ferner mub am 16. Mai die Grundsteuer entrichtet werden. Am 20. Mai ist die in der Zeit vom 1. bis 15. Mai einbehaltene Lohnsteuer und Wehrsieuer abzuführen, wenn die abzuführende Lohnsteuer bzw. Wehrsteuer mehr als 200 Ml beträgt. Auberdem hat am 20. Mai Einreichung, Nachweisung und Zahlung der Beförderungsteuer für den Güterfernverkehr (Werkfernverkehr) mit Kraftfahrzeugen für den Monat März 1938 zu erfolgen. Am 24. Mai wird die vom Arbeitslohn ein zubehaltende Bürgersteuerrate bei Wochen- oder Tagelohnempfängern fällig; sie ist bei der nächsten auf den24. Mai folgenden Lohnzahlung einzubehalten. (1/1754) Wieder einmal: Versandhäuser und Uhrenhausierer Mehrere Uhrmacherinnungen verdienen ein Lob für ihre Bemühungen, die Auswüchse der geschäftlichen Handlungen einiger Uhrenhausierer und Versandhäuser zu bekämpfen. Wie wenig Erfolg alle unsere Arbeit leider hat, zeigen zwei Fälle der lebten Zeit. 1. Der Vertreter einer Firma verkaufte Uhren zum Preise von 35 Ml, die im Laden des Uhrmachers für 18 Ml zu erwerben sind. Der Innungsobermeister warf dem Vertreter Sachwucher vor. Die Verfolgungsbehörde stellte das Verfahren ein, sie gab hierzu folgende Be gründung: Zur strafbaren Handlung des Sachwuchers gehört die Ausbeutung der Unerfahrenheit des Käufers. Der Käufer kann nicht als unerfahren angesehen werden, weil er „jederzeit in der Lage war, sich von den Ver kaufspreisen in den Ladengeschäften der Uhrmacher zu überzeugen“. 2. Der Vertreter einer anderen Firma suchte, wie üblich, Kunden auf und pries ihnen Uhren an mit den Worten „bei mir kaufen Sie die Uhren besser und billiger, als in den Ladengeschäften“. Dabei verlangte die Firma für die Uhren weit höhere Preise, als die Uhrmacher am Ort. Das vom Innungsober meister eingeleitete Verfahren wurde gleichfalls eingestellt. DieVerfolgungsbehörde erklärte zunächst, dab sich derVer- treter des Betruges nicht schuldig gemacht habe; denn, so führte die Behörde aus, die Äuberung des Vertreters „bei mir kaufen Sie die Uhren besser und billiger, als in den Fachgeschäften“, ist keine betrügerische Vor spiegelung von Tatsachen, sondern „eine handelsübliche Anpreisung, die bei Vertretern recht gebräuchlich ist und von keinem Käufer ernst aufgefabt wird“. Sodann kommt die Verfolgungsbehörde auf die Anschuldigung wegen Sachwuchers zu sprechen. Sie erklärt, dab sich der Vertreter auch des Sachwuchers nicht schuldig gemacht habe; es sei „auch dem einfachsten Volksgenossen be kannt, dab man beim Hausierer nicht gerade gut und billig kaufe“. Erwähnenswert ist noch die Feststellung der Ver folgungsbehörde, dab die Zeugen bekundet hätten, sie hätten gerade im Hinblick auf die niedrigen Raten die Uhren gekauft. Diese beiden Tatbestände zeigen zur Genüge, dab nach wie vor von einigen Versandhäusern und ihren Ver tretern Geschäftsmethoden angewandt werden, die im Wettbewerb unerträglich sind. Dab eine Verfolgungs behörde die Äuberung des Vertreters „bei mir kaufen Sie die Uhren besser und billiger, als in den Fach geschäften“, als eine handelsübliche, bei Vertretern recht gebräuchliche Anpreisung hinstellt, mub stärkstes Be fremden hervorrufen. Wie würde sich die Verfolgungsbehörde dazu stellen, wenn die Uhrmacher dem Kunden erklären würden: „Bei uns kaufen Sie weit besser und billiger, als im Versand haus“, oder wenn die Uhrmacher diese Feststellung zum Anlab nehmen würden, um sich nun gegenseitig schlecht zu machen? Erfreulich ist lediglich die amtliche Feststellung, dab das Publikum die Uhren im Uhrmachergeschäft besser und billiger kauft als im Versandhaus. Überdies beweisen die Ausführungen, dab die Verbraucher auch wirklich Geld für eine Uhr anlegen. Aber wie sind diese Ver braucher zu der Anschaffung einer Uhr gekommen? Dadurch, dab ihnen das sogenannte günstige Teilzahlungs- System vor Augen geführt wurde. Wie unwirtschaftlich das Teilzahlungssystem für die Käufer war, werden sie am besten feststellen, wenn sie sich wirklich einmal die Preise der Uhrmachergeschäfte ansehen. Eine Forderung werden wir nach wie vor eindringlich stellen müssen: Beseitigung des Teilzahlungssysiems dort, wo es zu einer erheblichen Verteuerung der Warenpreise für den Ver braucher führt. (1/1751) Assessor Hans Natorp.
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