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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (13. Mai 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Arbeitszeitordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- ArtikelDer Tag des Deutschen Handwerks 1938 265
- ArtikelDie neue Arbeitszeitordnung 267
- ArtikelFür die Werkstatt 268
- ArtikelPendel und Unruh werden synchronisiert! -
- Artikel"Jundes"-Synchronuhr mit Gangreserve -
- ArtikelDer Taschenwecker "Emes" -
- ArtikelEin neues Acht-Tage-Werk -
- ArtikelEin Geschäft fällt aus dem Rahmen . . . 269
- ArtikelMehr elektrische Uhren verkaufen! 270
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin! (Folge 5) 9
- ArtikelWochenschau der U 271
- ArtikelFirmennachrichten 273
- ArtikelPersonalien 274
- ArtikelFragekasten 274
- ArtikelWirtschaftszahlen 275
- ArtikelInnungsnachrichten 275
- ArtikelTerminkalender 276
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Ul L 268 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 20 elastisch gestaltet worden. Hier darf die Arbeitszeit eine halbe bis zu zwei Stunden verlängert werden. Ferner kann die durch Betriebsfeiern, Volksfeste, öffentliche Ver anstaltungen oder aus ähnlichem Anlaß an Werktagen ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zu zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wodien verteilt werden. Zehn Stunden täglich dürfen aber nicht überschritten werden. 4. An 30 Tagen im Jahr darf die Arbeitszeit bis zu zwei Stunden täglich, jedoch nicht über zehn Stunden ins gesamt, verlängert werden. Ferner kann durch Tarif ordnung, die ja der Aufsicht des Reichstreuhänders der Arbeit untersteht, die Arbeitszeit um je zwei Stunden täg lich verlängert werden, dasselbe gilt für den Fall. daß in die Arbeitszeit in erheblichem Umfange Arbeitsbereit schaft fällt. Schließlich kann das Gewenbeaufsichtsamt bei Nachweis eines dringenden Bedürfnisses eine Abweichung in der Regelung der Arbeitszeit zulassen. 5. Für die Arbeitszeit bei gefährlichen Arbeiten, also insbesondere im Steinkohlenbergbau und bei Arbeiten, die in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Hitze, giftigen Stoffen, Staub od. dgl. oder der Gefährdung durch Sprengstoffe ausgeseßt sind, sind durch § 9 besondere Beschränkungen eingeführt worden. 6. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten muß min destens elf Stunden betragen, in Schankwirtschaften, Herbergen und im Verkehrswesen mindestens zehn. Die Pause muß bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens eine halbe Stunde betragen, die in zwei Viertelstunden aufgeteilt werden kann. Für den Aufenthalt in der Pause sind nach Möglichkeit besondere Aufenthaltsräume oder freie Pläße bereitzustellen. 7. Sofern nicht Vor- und Abschlußarbeiten, Auf räumungsarbeiten und Zu-Ende-bedienen in Laden geschäften vorliegen, ist alle Mehrarbeit über den Lohn für die regelmäßige Arbeitszeit hinaus in angemessener Weise zu vergüten. Bei Arbeitszeitverlängerungen durch Tarifordnung oder behördliche Genehmigung entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung,wennindieArbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfange Arbeitsbereit schaft fällt. AlsangemesseneVergütung gilt ein Zuschlag von 25 J c , sofern nicht die Beteiligten eine andere Regelung vereinbaren oder durch den Reichsarbeitsminister oder den Reichstreuhänder der Arbeit eine abweichende Rege lung getroffen wurde. Tue du töectetatt Ein praktischer Universalständer „Sie haben da einen wirklich praktischen Ständer — ist das eigenes Fabrikat?“ „Das schon, aber nicht eigene Idee. Der Gedanke stammt von einem Gehilfen in einer früheren Werkstatt. Die Arbeit hat sich jedenfalls sehr gelohnt.“ „Die große Ausbuchtung mit dem vorstehenden Arm soll sicher den bekannten Galgen erseßen, der zum Her ausschrauben der Unruhschrauben dient — nicht wahr?“ „Allerdings — und diesen Dreieckausschnitt benuße ich bei Arbeiten an der Spirale — es gibt ja auch ähn liche Ambosse mit solchen Einteilungen.“ „Wozu ist denn der andere dreieckige Ausschnitt?“ „Ich benuße ihn meist zum Abseßen der Unruh, wenn sie am Kloben hängt. Auf diese Weise ist der untere Zapfen niemals in Gefahr, zu verschmußen, da er — schon geölt — nicht auf das Arbeitspapier geseßt wird.“ „Und die rechtwinkligen Einschnitte an der Seite?“ „Die benuße ich für die verschiedensten Zwecke — oft für das Ausdrücken des Spiralklößchens.“ „Sind eigentlich alle drei Teile — Grundplatte, Säule und die quadratische Oberplatte miteinander vernietet?“ „Nein — das ist natürlich zerlegbar! Die Oberplatte ist auf den Ständer aufgeschraubi; der Ständer selbst ist unten in die Grundplatte fest eingeschlagen. — Es muß darauf geachtet werden, daß die Grundplatte größer ist als der Sockel, damit das Werkzeug unter allen Umständen fest steht und nicht kippt!“ (III/1767) Das selbstgefertigte Universal Werkzeug Aufnahme: Uhimacherkunst Zapfen richten! In der kalifornischen Fachzeitschrift „Horology“ finden wir eine sehr interessante Methode des Zapfenrichtens be schrieben, die von dem Berufskameraden C. E. DeLong auf einem Uhrmachertreffen vorgeführt wurde. Die Unruh wird in eine Art Rundlaufzirkel gesetzt, der zur Aufnahme der Zapfen mit Sicherheitsspitzen ausgerüstet ist. Allerdings ist das bekannte Loch in der Spitze B sehr ver größert,damit die Achse desHebelsH Aufnahme finden kann. Diese Achse A ist mit einer Einkehlung versehen, die etwas mehr als ein Viertel umfaßt — etwa zuzüglich der halben Zapfenstärke. 11 B— V Der Hebelarm H richtet den verbogenen Zapfen zart — doch unwiderstehlich! Wird nun die Unruh mit einem verbogenen Zapfen eingespannt, so zeigt der Hebel H beim Drehen der Un ruh an, welche Stelle des Zapfens den größten Ausschlag gibt. Ein leichter Druck gegen den Hebel richtet den Zapfen mit unwiderstehlicher Gewalt und außerordent licher Sicherheit. Dabei gibt es kein Zuviel. Der leicht bewegliche Hebelarm gibt auch mit großer Genauigkeit an, wann der Zapfen endgültig rund gerichtet ist. Ein kleiner Hilfsstrich auf dem Arbeitspapier er leichtert diese Arbeit noch. Durch die sehr feinfühlige Richtmethode soll es auch unnötig sein, den Zapfen zu erwärmen, um die Bruchgefahr zu verringern. (III/1757)
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