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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (3. Juni 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- ArtikelInternationale Handwerks-Ausstellung Berlin 1938 299
- ArtikelDie Reichstagung des Uhrengroßhandels in Bad Harzburg 303
- ArtikelUnsere Obermeister-Tagungen 304
- ArtikelReichssteuertermine im Juni 1938 305
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 306
- ArtikelFür die Werkstatt 306
- ArtikelWochenschau der U 307
- ArtikelPersonalien 309
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 309
- ArtikelFragekasten 310
- ArtikelWirtschaftszahlen 310
- ArtikelInnungsnachrichten 311
- ArtikelTerminkalender 311
- ArtikelAnzeigen 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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308 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 23 Einheitliche Anordnung und Beschriftung von Geschäftsbriefen erstrebt Vor einiger Zeit hat der Reichsausschufe für wirtschaftliche Verwaltung beim RKW. ein Merkblatt: „Der Geschäftsbrief“ herausgegeben, das Richtlinien für eine einheitliche Gestaltung von Geschäftsbriefen enthält. Der Reichswirtschaftsminister hat nun die Reichswirtschaftskammer ersucht, sich für eine allgemeine Anwendung dieses Merkblattes in der Praxis einzusefeen. Es wäre erwünscht, wenn die Geschäftsbriefe in Zukunft nach ein heitlichen Richtlinien aufgemacht werden, um die Bearbeitung der Eingangspost in den Betrieben und in der Verwaltung zu erleichtern und zu beschleunigen. Das Merkblatt ist vom Beuth- Verlag (Berlin SW 19, Dresdener Strafee 97), zu beziehen. (VI 1/9053) Fortlocken von Angestellten Ein Juwelier, dem angeblich von einem Vertreter mitgeteilt worden war, dafe eine bestimmte bei einem Mitbewerber an- gestellte Verkäuferin ihre Stellung zu wechseln beabsichtige, begab sich in das Geschäft des Mitbewerbers und gab sich dort als Kaufinteressent aus. Er wurde von der betreffenden Ver käuferin bedient. Als der Geschäftsinhaber den Verkaufsraum verliefe, gab der Juwelier sich zu erkennen und verabredete eine Besprechung. In dieser kam auch ein Anstellungsverlrag zustande zu einem um 40 JUKI höheren Gehalt, zu dem noch der Ersah des Fahrgeldes hinzukam. Der Antragsgegner hielt sein Verhalten für berechtigt. Wenn er die Arbeitsweise der in Aussicht genommenen Verkäuferin in dem Geschäft des Kollegen habe prüfen wollen, so sei dies seiner Ansicht nach nicht zu beanstanden. Im übrigen herrsche in seiner Branche augenblicklich ein erheblicher Bedarf an guten Verkäuferinnen, so dafe es nach seiner Meinung keinem Kaufmann verwehrt werden könne, sich durch höhere Gehaltsangebote guter Kräfte zu versichern. Demgegenüber führt das Berliner Einigungsamt folgendes aus: „Wenn Angestellte sich zu verändern wünschen und diesen Wunsch Drillen bekanntgeben, so ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Interessenten sich unauffällig von der Arbeitsweise dieser Angestellten überzeugen. Diesen erlaubten Rahmen hat der Antragsgegner aber sehr erheblich überschritten, und zwar da durch, dafe er hinter dem Rücken des Fachkollegen in dessen Laden Verbindungen mit dessen Verkäuferin aufgenommen hat. Dieses Verhalten ist nach Ansicht des Einigungsamtes kauf männisch und wettbewerbsrechtlich zu verurteilen. (Einigungs amt Berlin vom 13. Januar 193Ö - K 402/37 -.) (VI 1/9036) Unlauterer Wettbewerb bei Uhren und Schmuck Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin hat sich zur Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung „Schweizer Uhr" dahin geäufeert, dafe es selbstverständlich ist, dafe eine als „Schweizer Uhr” angekündigte Uhr aus der Schweiz stammen mufe. Dabei ist es unerheblich, wenn einzelne geringe Bestandteile aus einem anderen Lande bezogen werden; jedenfalls müssen Gehäuse und Werk in der Schweiz hergestellt und zusammengesetzt sein. Es sei daneben üblich, Uhren mit der Bezeichnung „Uhren mit Schweizer Werk“ auf den Markt zu bringen, wenn entweder das Werk völlig in der Schweiz hergestellt oder die in der Sdiweiz hergeslellten Bestandteile in Deutschland zusammen- gefafel und in ein deutsches Gehäuse eingesefet worden sind. Eine ohfektiv unrichtige Angabe stellt auch die Bezeichnung „Radium-Ziffernblatt” dar, wenn nicht Radium, sondern Zink- sulphit verwendet wird. Man kann hier allerdings vielleidit sagen, dafe beim Publikum allgemein angenommen wird, es werde nicht Radium verwendet. Anders ist es schon bei der so genannten „Goldlünette" bei verschiedenen Uhren. Wird dieser Ausdruck auch im Verkehr mit dem Verbraucher angewendet, so wird ein Teil des Publikums zweifellos annehmen, dafe die Ankündigung irgendwie etwas mit „Gold“ zu tun hat. Ist das nidit der Fall, dann liegt ebenfalls eine unzulässige Beschaffen heilsangabe vor. Wie verhält es sich beispielsweise mit „Burma-Juwelen"? Verschiedene Edelsteine, Saphire, Rubine, Spinelle, haben die indische Provinz Burma als Fundort. Es dürfte zweifellos un zulässig sein, wenn eine Firma unter der Firmierung „Burma- Juwelen AG." ausschliefelich Imitationen verkauft. Darauf, dafe die Imitationen sehr billig sind und das Publikum schon aus diesem Grunde annehmen müfete, dafe es sich um unechte Waren handelt, kommt es nicht an. (VI 1/9037) miiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiuiiiiiininnn Kleine Anzeleen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die UHRMACHERKUHST iiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiMiimin,,„„„„m,,, Die Betriebsgemeinschaft Von vorbildlichem Gemeinschaftsgeist zeugt es, wenn der Betriebsführer seiner Gefolgschaft gegenüber klar zum Aus druck bringt, was er von ihr erwartet. Es ist auch von grofeer Bedeutung, diese Ordnungsregeln einem r eueintretenden Mit arbeiter schon vorher diese Worte zu übermitteln, damit er so fort erkennt, welch guter Geist in seiner neuen Arbeitsstätte herrscht. Berufskamerad K.W.Müller, Eberswalde, hat seiner Betriebs ordnung mit folgenden treffenden Worten Ausdruck gegeben: Wir, Betriebsführer und Berufskameraden der Firma K. W. Müller, erstreben gemeinsam ein Ziel: Die Reinhaltung unserer Berufsehre Wir verstehen darunter: 1. Streben nach tiöchster Vollkommenheit unserer Arbeit, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um diese Vollkommenheit zu erreichen. Mitlelmäfeig- keit kennen wir nicht. 2. Den gemeinsamen Einsafe aller Betriebsangehö riger für dieses Ziel. 3. Wir wollen durch unsere Leistung beispielgebend im Fach wirken und unseren ganzen Stolz darin finden, der Gemeinschaft dieses Betriebes an zugehören. 4. Wir versprechen, dem Befehl des Führers zu ge horchen, durch den vollen Einsafe unseres Könnens und unserer Arbeitskraft der Volks gemeinschaft zu dienen. Betriebsführer und Berufskameraden der Firma K. W. Müller. (VI 1/8941) Preisbildung bei Behördenaufträgen Vom Reichs- und^ Preufeischen Innenminister werden die zuständigen Behörden auf einen Runderlafe des Reichs kommissars für die Preisbildung vom 5. April 1938 über die Be achtung der Preisvorschriften in der Spinnstoffwirtsdiaft hin gewiesen. Danach haben die Preisüberwachungsstellen die Ein haltung der Preisbestimmungen auch in Verträgen über Ver gebungen der öffentlichen Stellen zu überwachen. Im Interesse der notwendigen Erhaltung des Preisbildes, insbesondere auf dem Gebiet der Spinnstoffwirtsdiaft, werden aufeerdem die Be schaffungsstellen angewiesen, sowohl bei Ausschreibungen als auch bei sonstigen Beschaffungen darauf zu achten, ob der ge forderte Preis den bestehenden Vorsdiriften entspricht. (VI 1/8919J Elfenbein — erst wohlfeil, dann gröfete Kostbarkeit Vor gut 20 und mehr Jahrtausenden, als der Ur-Robinson als Steinzeitmensch noch auf europäischen Boden lebte, schweigteer sozusagen in Elfenbein. War doch das Mammut mit seinen gewaltigen Stofezähnen neben dem Höhlenbär und Riesenhirsch sein Hauptjagdgetier. In raffiniert angelegten Fallgruben wurde das Mammut bewältigt, und die ihm ent nommenen Stofezähne spendeten Elfenbein in Hülle und Fülle. Schon damals fertigte der Urmensch allerlei Gegenstände des täglichen Bedarfs aus Elfenbein. An Elfenbeinstücken erprobte er seine Schnifekunst, und kleinen Elfenbeinplatten grub er allerlei mehr oder minder künstlerisch gestaltete Rifezeich- nungen ein. In vielen dereinst von Urmenschen bewohnten Höhlen haben sich derartige Elfenbeinfunde vorgefunden. Sicherlich mafe der Urmensch diesem kostbaren Material keine besondere Bedeutung zu. Doch die Zeiten haben sich ge ändert, und schon zu Beginn unserer Zeitrechnung galten Stofe zähne heutiger Elefanten als kostbares Material für die Bildnerei. Der altgriechische Bildhauer Phidias verwandte das
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