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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (1. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufgaben und Befugnisse des Reichsinnungsverbandes auf dem Gebiete der Marktordnung im Handwerk
- Autor
- Siedbürger, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- ArtikelAufgaben und Befugnisse des Reichsinnungsverbandes auf dem ... 345
- ArtikelSynchron-Uhrenanlagen für Schiffe 347
- ArtikelJetzt schon an die Lichtwerbung denken . . . 348
- ArtikelDie Uhrmacher in Bolivien 349
- ArtikelFür die Werkstatt 350
- ArtikelDeutsche Uhren zollfrei nach Österreich! 350
- ArtikelReichssteuertermine im Juli 1938 350
- ArtikelWochenschau der U 351
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 352
- ArtikelFirmennachrichten 352
- ArtikelPersonalien 352
- ArtikelFragekasten 353
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 353
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 354
- ArtikelInnungsnachrichten 354
- ArtikelTerminkalender 354
- ArtikelAnzeigen 354
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Bezugspreis für Deutschland: viertel jährlich 3,75 Jt/H (einschließlich Versandkosten), für das Ausland nach Anfrage. Die „Uhrmacherkunst“ erscheint an ledern Freitag. Druck und Versand erfolgen bereits Donnerstags. Briefanschrift: Verlag der „Uhrmacherkunst“, Halle (Saale), Mühlweg IQ. P re '£ e .? er Anzeigen: Grundpreis */, Seite 184 ÄW, /ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breit — für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 1,84 M, für Stellen - Angebote und -Gesuche 1,38 Xtl. Auf diese Preise Mal- bzw. Mengen-Nachlafe It Tarif Postscheck —Konto: Leipzig 16933. Telegramm- Anschrift : „Uhrmacherkunst" Hallesaale Fernsprecher: 26467 und 28382. Amtliche Zeitschrift des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 63. Jahrgang Halle (Saale), 1. Juli 1938 Nummer 27 Aufgaben und Befugnisse des Reichsinnungsverbandes auf dem Gebiete der Marktordnung im Handwerk Von H. Siedbürger Unier den praktischen Wirtschaftslagen, mit denen die Handwerksorganisationen sich befassen müssen, haben in leßter Zeit Angelegenheiten der Marktordnung wachsende Bedeutung gewonnen. Naturgemäß sind hieran die fachlichen Gliederungen — also die Wirtschaftsgruppen und Fachgruppen, beim Handwerk die Reichsinnungsverbände — in erster Linie beteiligt. Das gibt Anlaß, ihre Aufgaben und Befugnisse auf diesem Gebiet und ihr Verhältnis zu den marktregelnden Verbänden einmal zusammen fassend darzustellen sowie die notwendige begriffliche Klarheit zu schaffen. Dabei sollen diejenigen — an sich zum Thema gehörenden — Bestimmungen unbehandelt bleiben, die der Staat selbst mit allgemeiner Gültigkeit für die Gestaltung von Vertrags beziehungen im wirtschaftlichen Leben erlassen hat. Den Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirt schaft, sowohl den Kammern (Bezirkswirtschaftskammern, Hand werkskammern, Industrie- und Handelskammern) wie den Gruppen, sind nach dem bekannlen Erlaß des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers vom 12. November 1936 nach wie vor markt regelnde Maßnahmen giundsäßlich verboten. Ausnahmen von diesem Grundsaß werden nur von Fall zu Fall nach sorgfältiger Prüfung der einschlägigen Verhältnisse zugelassen. Das all gemeine Verbot wird aber aufrecht erhalten, weil seine Auf hebung wegen des Pflichtcharakters der Organisation der ge werblichen Wirtschafl zu einer Durchkartellierung führen würde, die mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der gewerblichen Wirtschaft und im Hinblick auf das vom Führer vorgezeichnete Ziel, Löhne und Preise in der gegenwärtigen Höhe und in ihrem Verhältnis zueinander zu erhalten, nicht tragbar ist. Die Reichsinnungsverbände dürfen deshalb nur mit be sonderer Einwilligung des Reichswirtschaftsministers ihren Mit gliedern Verpflichtungen über die Handhabung der Erzeugung oder des Absaßes von Waren oder gewerblichen Leistungen, des Einkaufs von Waren oder der Erteilung von Aufträgen auf gewerbliche Leistungen, über die Anwendung von Geschäfts bedingungen, die Art der Preisfestseßung oder die Forderung von Preisen auferlegen oder ihnen entsprechende allgemeine Empfehlungen geben (marktregelnde Vereinbarungen und Emp fehlungen). Derartige Maßnahmen sollen, soweit die von dem Reichswirtschaftsminister durch die Gemeinschaftsarbeit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft erstrebte losere Ord nung nicht erreicht ist, den marktregelnden Verbänden (Syndi katen, Kartellen, Konventionen und ähnlichen Abmachungen) überlassen bleiben. Es ist aber keineswegs so, daß den Reichsinnungsverbänden damit im übrigen überhaupt untersagt wird, sich mit Marktord nungsangelegenheiten zu befassen. Das Gegenteil ist richtig. Das Streben nach Marktordnung im allgemeinen und höheren Sinne ist vielmehr in ausgesprochenem Maße gerade Aufgabe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Um diesen schein baren Widerspruch aufzuklären, bedarf es einer kurzen Gegen überstellung der Begriffe „Marktordnung” und „Marktregelung”. Marktordnung im nationalsozialistischen Sinne steht im Gegensaß zt. den zügellosen und wilden Wettbewerbsmethoden der liberalistischen Wirtschaftsauffassung — wie der National sozialismus ja überhaupt eine geordnete Volkswirtschaft an strebt. Sie beruht auf dem Ordnungsgrundsaß und dem ebenso nationalsozialistischen Leistungsprinzip. Auch sie will einen Wettbewerb, aber einen anständigen, sauberen und gesunden Leistungswettbewerb mit dem Ziel des bestmöglichen Einsaßes aller auf einem Marktgebiet tätigen Kräfte. Marktordnung ist in diesem Sinne Befriedung der Märkte durch eine Wetibewerbs- ordnung. Nur wo diese auf sittlichen Gedanken und moralischen Bindungen beruhende allgemeine Marktordnung nicht oder noch nicht ausreicht, soll — soweit es volkswirtschaftlich notwendig ist — zu einer Marktregelung gegriffen werden, d. h. zur Herbei führung einer Marktordnung durch feste Bindungen zumeist auf der Grundlage kartellmäßiger Verpflichtungen. Das Mitwirken an der Herbeiführung einer Marktordnung fällt durchaus in das Aufgabengebiet der Reichsinnungsverbände; feste Marktrege lungen dagegen bleiben besonderen Unternehmerverbänden Vor behalten. Wo solche nicht bestehen, greifen erforderlichenfalls der Reichswirtschaftsminister oder der Reichskommissar für die Preisbildung durch verbindliche Anordnungen ein. Mit dieser Gegenüberstellung allein ist es aber noch nicht getan. Man muß sich vielmehr die dabei auftauchenden Fragen und die Mittel zu ihrer Lösung im einzelnen ansehen. Zunächst ist der Begriff „Markt” klarzustellen. Wir verstehen in der heutigen Ausdrucksweise darunter die Summe aller Vorgänge und Beziehungen, die mit dem Weg einer Ware vom Erzeuger bis zum Verarbeiter bzw. Verbraucher verknüpft sind. Das be kannteste Beispiel bieten die Marktvereinigungen im Gebiete der Ernährungswirtschaft, in denen nicht nur die Erzeuger, sondern auch die Händler und Verarbeiter der jeweils erfaßten Produkte zusammengeschlossen sind. (Zur Vermeidung von Mißverständ nissen sei bemerkt, daß der Begriff „Marktordnung” im Rahmen des Reichsnährstandes gleichbedeutend mit „Marktregelung” ist.) Da es bei der allgemeinen Marktordnung, wie bereits ausgeführt, auf den bestmöglichen Einsaß aller auf dem Marktgebiet Tätigen ankommt, fallen darunter in erster Linie alle Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit eines Marktpartners betreffen oder be einflussen. Will man die Betriebe in einen gesunden Leistungs wettbewerb bringen, so darf nichts versäumt werden, um sie betriebswirtschaftlich in Ordnung zu bringen. Erst dann können sie volkswirtschaftlich richtig eingeseßt werden. So ist es zu verstehen, daß der Reichswirtschaftsminister in seinen Erlassen vom 7. Juli 1936 und 12. November 1936 der Organisation der gewerblichen Wirtschaft die Aufgabe zuweist, ihre Mitglieder zu größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und höchster Leistung im Inter esse von Volk und Staat zu erziehen. Die Durchführung liegt auf verschiedenen Gebieten. Auf technischem Gebiet wird dabei die Mitarbeit am Vierjahresplan in den Fragen der Rohstoff erzeugung und der Rohstoffersparnis in den Vordergrund gestellt. Unter den betriebswirtschaftlichen Aufgaben sind die Verbesse rung des Rechnungswesens und die Aufstellung einheitlicher Buchhaltungs- und Kalkulationsrichtlinicn, ferner Betriebsver gleiche, Statistik und Marktanalyse zu nennen. Diese Aufgaben sind vom Reichsstand des Deutschen Handwerks bereits kräftig vorangetrieben worden; bei ihrer erfolgreichen Durchführung arbeiten die Reichsinnungsverbände vielfach eng zusammen mit den anderen Handwerksorganisationen, vornehmlich den Hand-
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