Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (15. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- ArtikelFachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im ... 387
- ArtikelDienstanweisung des Reichsinnungsverbandes des ... 392
- ArtikelZu unserem Kurzfilm: 393
- ArtikelFür die Werkstatt 394
- ArtikelWochenschau der U 395
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 396
- ArtikelFirmennachrichten 396
- ArtikelPersonalien 396
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 397
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 398
- ArtikelFragekasten 398
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 398
- ArtikelTerminkalender 398
- ArtikelInnungsnachrichten 398
- ArtikelAnzeigen 400
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
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I l Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 395 WbcUtMtUau du Handwerk und Handel In einer ausführlichen Betrachtung über dieses Thema bringt der „Wirtschaftspolitische Dienst" — herausgegeben von Dr. von Rentein — in der Ausgabe vom 24. Juni folgende be merkenswerte Säße: „Daneben beobachten wir eine zweite Gruppe von Hand werkszweigen, in deren Arbeitsgebiet die Verbindung zwischen Herstellung und Verbrauch durch die Ausbreitung der industriellen Erzeugung gelockert ist. Die Bedeutung dieser Handwerks berufe beruht darauf, daß die in den Verbrauch eingegangenen Erzeugnisse der Wartung und Instandhaltung durch die kundige Arbeit des Fachmannes bedürfen. Der Verbrauch an hand werklichen Leistungen solcher Art muß auch in dieser Gruppe in engster Verbindung mit den Handwerksbetrieben verbleiben, aber zugleich sind diese Handwerksbetriebe durch die Industrie- alisierung der Erzeugung stärker auf das Gebiet der reinen Warenverteilung hingelenki worden. Nehmen wir hierfür die Uhrmacher als Beispiel, so finden wir die Eigenart der Stellung dieser Gruppe darin ausgedrückt, daß bei ihr der reine Handels umsaß 75,2% des Gesamtumsatzes ausmacht. Trob dieses Übergewichts der Verteilungsaufgaben werden diese Betriebe mit vollem Recht als Handwerksbetriebe bewertet; denn auch als sachkundiger Berater der Verbraucher von Er zeugnissen der Industrie erfüllt der Uhrmacher eine handwerkliche Funktion, auch hier ist die unmittelbare Fühlung des Handwerkers mit dem Verbrauch für die Erfüllung der wirtschaftlichen Zwecke wichtig. In den Handwerkszweigen, in denen der reine Handels umsatz eine bedeutsame Rolle spielt, sind auch die Auslagen des Handwerks für den Wareneinkauf verhältnismäßig hoch. So beträgt der Wareneinkauf bei den Sattlern 63,2% des Umsatzes, bei den Elektroinstallateuren 58,5 %, bei den Uhrmachern 57,5 %, bei den Kürschnern 57,4%, bei den Konditoren 54,1 %• Aber noch größer ist der Anteil des Wareneinkaufs am Umsaß in den Handwerkszweigen, wo die Waren nicht zum handelsmäßigen Vertrieb, sondern fast ausschließlich als Ausgangsstoffe der handwerklichen Erzeugung eingekauft werden. Bei den Bäckern macht der Wareneinkauf 67,6%, bei den Fleischern 77,1 °/ 0 des Umsaßes aus.” (VI 1/9320) Die Aufgaben der Reichstreuhänder Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Ministerpräsident und Generalfeidmarschall Göring, hat durch eine Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938, den Aufgabenbereich der Reichstreuhänder der Arbeit wesentlich erweitert. In der Einleitung der Verordnung wird die Erweiterung der Aufgaben mit dem Erfordernis der Stetigkeit in der Preisbildung und in der Lohnentwicklung begründet. Die Reichstreuhänder werden angewiesen, alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um eine Beeinträchtigung der Wehrhaftmachung und der Durchführung des Vierjahresplanes durch die Entwicklung der Löhne zu be hindern. Besonders wichtig erscheint die Berechtigung der Reichs treuhänder der Arbeit, Löhne mit bindender Wirkung nach oben und unten festzuseßen. (IV 1/9321) Unser April -Umsatz Nachdem unser Umsaß im März 1938 gegenüber dem Vor jahr nur 89,5% betrug, ist durch den späten Termin des Oster geschäftes der April-Prozentsaß auf 149,5 ermittelt. Dies ist allerdings auch weitaus die höchste Steigerung gegenüber anderen Zweigen und erst das Mittel beider Zahlen — nämlich 110,5°/ 0 ergibt eine Vergleichsmöglichkeit, die angibt, daß wir uns durch aus im Rahmen der üblichen Umsaßerhöhung halten. Betrachten wir die Aprilzahlen 1938 und 1933, so stellen wir fest, daß wir'Uhrmacher unseren Umsaß mit 176,3 sehr gut aufholen konnten; nur noch vier andere Zweige haben bessere Erfolge aufzuweisen: Wäsche 189,1, Herren- und Knabenkleidung 187,0, Elektrogerät 195 und Kraftfahrzeughandlungen 295. Die niedrigste Zahl liegt mit 119,3 bei Damen-und Mädchenkleidung. (VI 1/9202) Unzulässige Geschäftsgründungen werden kontrolliert Vielfach ist festgestellt worden, daß besonders in ländlichen Bezirken Einzelhandelsgeschäfte eröffnet oder übernommen wurden, ohne daß die erforderliche Genehmigung nach dem Einzelhandelsschußgeseß vorlag. Um die Einhaltung der geseß- lichen Bestimmungen über Neuerrichtung, Erweiterung, Verlegung und Übernahme von Einzelhandelsgeschäften besser überwachen zu können, hat jeßt der Württembergische Wirtschafts minister die Verwaltungsbehörden, die zur Entgegennahme von Anzeigen über eine Geschäflseröffnung zuständig sind, an gewiesen, die Genehmigungsbehörden sofort von solchen Anzeigen zu unterrichten, wenn der Anzeigepflichtige sich über die er forderliche Genehmigung nicht ausweisen kann. Auf Grund dieser Verfügung kann von den zuständigen Behörden sofort einge schritten werden, wenn jemand unter Verleßung des Einzel- handelsschußgeseßes eine Verkaufstäiigkeit aufgenommen hat. (VI 1/9200) Wehrdienst und Lehrzeit Vor einiger Zeit wurde in der Handwerkspresse über einen Erlaß des Reichskriegsministers berichtet, wonach die Über nahme von Lehrlingen in den aktiven Wehrdienst erst nach abgelegter Gesellenprüfung erfolgen soll. Ferner dürfen Lehrlinge, die sich in der Berufsausbildung befinden, im all gemeinen nur dann als Freiwillige angenommen werden, wenn sie ihre Lehrzeit bis zum Einstellungstage voraussichtlich mit Erfolg beendet oder die Einwilligung ihres Lehrherrn zur Verkürzung der Lehrzeit beigebracht haben. Auf Anfrage, ob diese Bestimmung über den freiwilligen Eintritt in die Wehrmacht auch für sonstige gewerbliche und für kaufmännische Lehrlinge gilt, hat das Oberkommando des Heeres unter dem 20. Mai 1938 mitgeteilt, daß dabei kein Unterschied zwischen Handwerkslehrlingen einer seits und gewerblichen und kaufmännischen Lehr lingen andererseits gemacht werde. Die betreffenden Vorschriften würden auf alle Lehrlinge gleichmäßig angewandt. (VI 1/9197) Die Rohbernsteinförderung steigt gewaltig Im Jahre 1933 wurden nur 9 t Rohbernstein gefördert. In den Jahren 1934 und 1935 betrug die Förderung 116 und 112 t, um dann 1936 auf 332 t anzusteigen. Die Gewinnung im Jahre 1937 erreicht jedoch die Zahl 500 t Rohbernstein, so daß hieraus schon zu ersehen ist, welchen Umfang auch die Bernsteinschmuck- Erzeugung angenommen hat, dank der außerordentlichen Auf klärung über das Deutsche Gold. (VI 1/9205) Darlehen und Zuschüsse für ländliche Handwerker Außer dem Ehestandsdarlehen kann auf Antrag ein Ein richtungsdarlehen gewährt werden, wenn mindestens einer der Ehegatten in den leßten fünf lahren ununterbrochen entweder in der Land- oder Forstwirtschaft oder als ländlicher Handwerker tätig gewesen ist. Das zinsfreie Darlehen beträgt 400 Ml wenn nur einer der Ehegatten, 800 Ml wenn beide vor der Ehe aut dem Lande tätig waren. Das Darlehen wird in barem Gelde ausgezahlt. Unter der gleichen Vorausseßung, daß mindestens einer der Ehegatten vorher fünf Jahre auf dem Lande tätig war, werden weiter Einrichtungszuschüsse in Höhe von 400 Ml gezahlt an alle, die nach dem 31. Dezember 1933 geheiratet haben. Diese Verordnung ist im Reichsgeseßblatt vom 9. Juli 1938 vom Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring zu sammen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichs minister für Ernährung verkündet worden. Anträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Nachweis der Bedürftigkeit ist nicht nötig. Ein praktischer Kreditversuch Wie die Berliner Stadtbank mitteilt, beabsichtigt sie, die schon seit längerem propagierte Ablösung der Lieferanten schulden durch Gewährung von Betriebskrediten demnächst zu verwirklichen. Handwerksmeistern und Kleingewerbetreibenden sollen in beschrtinktem Maße befristete Betriebskredite, die besonders auch der Finanzierung ihres W'areneinkaufes dienen, zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen dieser Kredit aktion gewährten Kredite sind mit 5 % zu verzinsen, wozu je Monat Vs % Provision zuzüglich tatsächlich entstandener Un kosten‘kommen; sie sind jährlich mit 25% des Kapitalbetrages zu tilgen. Die Kredite werden nach oben auf 6000 JIM begrenzt, sofern schon der Kreditnehmer bankmäßige Sicherheiten bei bringt, und auf 3000 Ml, sofern es sich um reinen Personalkredit handelt. Bereits am 11. Juli soll mit der Gewährung dieser Kredite begonnen werden, die als Ergänzung der von der Berliner Stadtbank schon im vorigen Oktober eingeleiteten Kreditaktion für die Verselbständigung junger Handwerker und KaufJeute gedacht ist. Nachdem über die Frage „Lieferantenkredit oder Bank kredit" lange und ausführlich debattiert worden ist, kann es begrüßt werden, daß hier eine große Bank daran geht, diese Vorschläge in der Praxis zu erproben. Mit der Berliner Stadt bank ist wohl erstmalig ein größeres Bankinstitut dazu über gegangen, aus den theoretischen Überlegungen praktische ■
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